Frage
Ich habe eine Frage zur Rechtschreibung bezüglich Bindestrich und Gedankenstrich. Auf Ihrer Seite finde ich in den Verweisen auf die amtliche Regelungen keinen Hinweis darauf, welchen Strich ich schreiben sollte, wenn ich „bis“ ausdrücken möchte, also z. B. in einer Literaturangabe „S. 10-20 oder S. 10–20“ […].
Antwort
Sehr geehrter Herr L.,
auf unseren Seiten finden Sie tatsächlich keine ausdrücklichen Angaben zum Aussehen der verschiedenen horizontalen Striche. Unsere Seiten behandeln wie die amtlichen Rechtschreibregeln „nur“ die Rechtschreibung. Die Bestimmungen über zum Beispiel die Länge des Gedankenstrichs und des bis-Zeichens gehören aber nicht zur Rechtschreibung, sondern in den Bereich der Typografie und Textverarbeitung.
Nach den allgemein gebräuchlichen typographischen Regeln verwendet man den Halbgeviertstrich (auch Langstrich genannt) für das bis-Zeichen und den Gedankenstrich. Das ist – in „Laiensprache“ ausgedrückt – ein Strich, der doppelt so lang ist wie der gewöhnliche Bindestrich. Wenn Sie ihn gebrauchen wollen oder müssen, hängt es von Ihrem Tippgerät und dessen Tastaturbelegung ab, wie sie ihn erzeugen können. Vor und nach dem bis-Zeichen steht gemäß zum Beispiel Duden kein Leerzeichen:
24.–25. Oktober
die Buchstaben A–F
S. 10–20
Ganz so eindeutig ist die Lage aber nicht: Nach DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung, herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung) wird für das bis-Zeichen ein Gedankenstrich mit Leerzeichen verwendet:
24. – 25. Oktober
die Buchstaben A – F
S. 10 – 20
Nach der allgemeinen Schreibkonvention steht übrigens kein Strich, sondern immer „bis“, wenn auch „von“ steht:
vom 24. bis 25. Oktober
die Buchstaben von A bis F
von Seite 10 bis Seite 20
Dann noch zur Strichlänge: Wenn Sie nicht von Berufs wegen oder aus anderen Gründen mit typografischen Anforderungen zu tun haben, steht es Ihnen frei, wie Sie den bis-Strich genau verwenden wollen. „Normalverbraucher“ und „Normalverbraucherinnen“ können von den (anders als viele meinen) nicht allgemein verbindlichen typografischen Regeln resp. der DIN 5008 abweichen. Dies gilt auch, wenn der Halbgeviertstrich nicht zur Verfügung steht oder man (noch) nicht weiß, wie man ihn der Tastatur entlocken kann. Die folgenden Schreibungen sind also nicht grundsätzlich falsch:
25.-25. Oktober / 24. ‑ 25. Oktober
die Buchstaben A-F / die Buchstaben A ‑ F
S. 10-20 / S. 10 ‑ 20
Zu empfehlen ist aber doch, wenn möglich den allgemein üblicheren längeren Gedankenstrich zu wählen – dies nur schon, um eventuellen Bemerkungen kritischer Zeitgenossen vorzubeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Die DIN 5008 kann man übrigens hier nachlesen:
https://www.tastschreiben.de/p0400030.htm
Danke für den Hinweis. Ich weiß allerdings nicht, ob dies wirklich die aktuelle Version der DIN 5008 wiedergibt. So scheint nach der aktuellen Version 2020 nicht der Mittestrich (Kurzstrich), sondern der Halbgeviertstrich (Langstrich) als bis-Zeichen zu dienen.