Frage
Wegen des Fugen-s besteht Unsicherheit, welche Möglichkeiten man hat, folgende Wortzusammensetzung zu schreiben.
1) Ausführungsbestimmungs-konform
2) ausführungsbestimmungskonform
Falls beide Möglichkeiten gehen, was ist die Empfehlung?
Antwort
Guten Tag A.,
die Rechtschreibregelung „verbietet“ es nicht, einen Bindestrich auf ein Fugenelement folgen zu lassen. Stilistisch ist es meist nicht sehr überzeugend, direkt nach einem Fugenelement einen Bindestrich zu schreiben. Schließlich gibt ja das Fugenelement schon an, wo die Trennstelle zwischen den beiden Wortteilen liegt. Bei unübersichtlichen und sehr (oder viel zu) langen Zusamensetzungen ist dennoch die Bindestrichschreibung anzuraten:
Hochgeschwindigkeits-Internetzugang
(oder: Hochgeschwindigkeitsinternetzugang)
Manchmal ist der Bindestrich auch obligatorisch, zum Beispiel in Zusammensetzungen mit Abkürzungen:
Installations-ID
Fugen-s
Für das Wort in Ihrer Frage sind somit beide Schreibungen möglich. Ich neige allgemein dazu, die Schreibungen mit „verdeutlichendem“ Bindestrich für gar nicht so verdeutlichend zu halten und die Zusammenschreibung zu wählen:
ausführungsbestimmungskonform
die ausführungsbestimmungskonforme Verarbeitung personengebundener Daten
Hier kommt hinzu, dass der Bindestrich bei Substantiv-Adjektiv-Zusammensetzungen bewirkt, dass das Gesamtwort einen großen Anfangsbuchstaben erhält, obwohl es ein Adjektiv ist. Das macht nach meinem Empfinden die durch den Bindestrich gewonnene Verdeutlichung wieder zunichte:
Ausführungsbestimmungs-konform
die Ausführungsbestimmungs-konforme Verarbeitung personengebundener Daten
In diesem Fall würde ich – wenn irgendwie möglich – sowieso eine weniger „bürokratische“, lesefreundlichere Variante wählen wie zum Beispiel:
den Ausführungsbestimmungen konform
mit den Ausführungsbestimmungen konformeine [mit] den Ausführungsbestimmungen konforme Verarbeitung personengebundener Daten
personengebundene Daten in Übereinstimmung mit den Ausführungsbestimmungen [zu] verarbeiten
Formulierungen dieser Art sind zwar länger, aber für das nicht an Behördendeutsch gewöhnte Auge wahrscheinlich schneller und einfacher zu verstehen. Meine Empfehlung, allzu lange Wörter zu vermeiden, ist letztlich aber Ansichts- oder Geschmackssache. Streng nach Regeln sind, wie gesagt, sowohl „ausführungsbestimmungskonform“ als auch „Ausführungsbestimmungs‑konform“ mögliche Schreibungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Wie sieht es bei gemischtsprachlichen Zusammensetzungen aus? Beispielsweise (wenn auch IT fachsprachlich) Patch-konform oder Host-basiert usw usf.
Auch Zusammensetzungen mit Fremdwörtern werden im Prinzip zusammengeschrieben, insbesondere wenn sie wie Host und Patch recht gut eingebürgert sind. Gerade in der IT-Fachsprache sollte die Zusammenschreibung leicht zu lesen sein:
Die Schreibung mit Bindestrich ist auch hier möglich (aber meiner Meinung nach nicht notwendig/verdeutlichend):
Eine klare und eindeutige Grenze zwischen Zusammenschreibung und Bindestrichschreibung lässt sich natürlich nicht ziehen. Vieles bleibt also den Schreibenden überlassen. Ich wollte hier nur wieder einmal dafür plädieren, dass man dem Lesepublikum auch längere Wörter “zumuten” darf (außer dort, wo die die Verwendung der Einfachen Sprache, einer vereinfachten Version der Standardsprache, angebracht ist).
Vielen Dank für diese sehr gelungene Antwort!