Frage
Es geht um den Satz „Mir als Grüner sind die Hände gebunden“. Dem Kunden gefällt das „GrüneR nicht“. Ist es zwingend oder dürfte hier auf den Nominativ ausgewichen werden?
Sicherlich haben Sie gemerkt, dass im Beispielsatz eine Frau spricht. In der jetzigen Fassung steht das Wort im Dativ, wie es m. E. sicher auch korrekt ist. Die Frage ist nur, ob solche Nomen […] auch im Nominativ stehen können. Mein Kollege brachte noch dieses Beispiel: „Ihm als Deutscher ist das bekannt.“ Irgendwie klingt es nicht falsch, aber ich glaube dennoch, dass es „Deutschem“ heißen sollte.
Antwort
Guten Tag Herr F.,
nach der Grundregel stimmt eine solche als-Gruppe im Kasus mit dem Wort überein, auf das sie sich bezieht. Zu dieser Grundregel gibt es viele Ausnahmen, Ihre Beispiele gehören aber nicht dazu (siehe hier). Standardsprachlich sollte auch bei substantivierten Adjektiven die Kasusangleichung befolgt werden:
Singular weiblich:
ich/du/sie als Grüne – als Deutsche – als deutsche Politikerin
mich/dich/sie als Grüne – als Deutsche – als deutsche Politikerin
mir/dir/ihr als als Grüner – als Deutscher – als deutscher PolitikerinSingular männlich:
ich/du/er als Grüner – als Deutscher – als deutscher Politiker
mich/dich/ihn als Grünen – als Deutschen – als deutschen Politiker
mir/dir/ihm als Grünem – als Deutschem – als deutschem PolitikerPlural:
wir/ihr/sie als Grüne – als Deutsche – als deutsche Abgeordnete
uns/euch/sie als Grüne – als Deutsche – als deutsche Abgeordnete
uns/euch/ihnen als Grünen – als Deutschen – als deutschen Abgeordneten
Für Ihre Beispiele heißt das:
Mir als Grüner sind die Hände gebunden (weiblich)
Mir als Grünem sind die Hände gebunden (männlich)
Ihm als Deutschem ist bekannt …
Ihr als Deutscher ist bekannt …
Es ist aber nicht erstaunlich, dass Sie zweifeln. Häufig wird hier nämlich statt der Kasusangleichung der „neutrale“ Nominativ gewählt (zum Beispiel: „ihm als Deutscher“, „ihm als deutscher Politiker“; „ihr als Deutsche“, „ihr als deutsche Politikerin“). Das ist verständlich, denn es kann in den meisten Fällen auch ohne Kasusangleichung zu keinen Verständnisschwierigkeiten führen. In der Formulierung „Mir als Grüner sind die Hände gebunden“ kann „Grüner“ sowohl ein weiblicher Dativ als auch ein männlicher Nominativ sein. In der Regel ist aber klar, ob eine männliche oder eine weibliche Person am Wort ist, so dass es zu keinen Verwechslungen kommt.
Wenn Sie aber erbetener und ungefragter Kritik oder gar dem korrigierenden Rotstift vorbeugen möchten, wählen Sie hier die Übereinstimmung im Kasus. Sie gilt in diesem Fall standardsprachlich als die richtige Lösung. Ich hoffe, dass ich Ihnen als Zweifelndem hiermit ein bisschen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp