„Prost Freiheit!“ oder „Prost, Freiheit!“?

Frage

Eine Schweizer Zeitung titelt: „Prost Freiheit“. Ein Kollege und ich fragen uns, wie es hier ums Komma steht. Der Duden hat Beispiele unter „pros(i)t“ verzeichnet, etwa „prosit allerseits“ oder „prosit Neujahr“, alle ohne Komma. Aber handelt es sich beim Beispiel im Betreff um den gleichen Fall? Wir fragen uns, ob nicht nach der Grundregel (Anrede) das Komma stehen sollte.

Antwort

Guten Tag Herr F.,

ob nach „pros(i)t“ ein Komma steht oder nicht, hängt davon ab, was gemeint ist. Wenn eine Anrede folgt, steht vor ihr ein Komma:

Prost, Antoinette!
Prosit, liebe Freunde!
Prosit, sehr geehrte Damen und Herren!

Bei anderen Formulierungen hilft es, daran zu denken, dass „prosit“ eigentlich eine lateinische Verbform ist mit der Bedeutung „es möge nützen“, „es sei zuträglich“.

Prosit Neujahr!  (Das neue Jahr sei zuträglich)
Prost Mahlzeit!  (Die Mahlzeit möge zuträglich sein)
Prost allerseits!  (Es möge allerseits zuträglich sein; oder: Das Prost soll allerseits gelten)

Die „Übersetzungen“ in Klammern zeigen, weshalb in diesen Fällen besser kein Komma nach „pros(i)t“ steht.

Beim Titel, den Sie zitieren, hängt es also davon ab, ob die Freiheit angesprochen und ihr zugeprostet wird („Prost, Freiheit!“) oder ob gemeint ist, die Freiheit möge zuträglich sein („Prost Freiheit!“). Ich nehme an, dass der Artikel eine Lockerung der Coronamaßnahmen in der Schweiz behandelt, nämlich die Öffnung der Terrassen von Cafés und Restaurants. Ich denke deshalb, dass vielleich sogar beide Lesungen gemeint sein könnten. Diese Doppeldeutigkeit wäre allerdings weder mit noch ohne Komma darstellbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp