Heute ist der Beitrag noch etwas wortreicher als sonst. Seine Länge zeigt, dass es in gewissen Fällen schwierig ist, herauszufinden, was die Rechtschreibregelung genau meint. Wer vor allem die Antwort und weniger die Erklärung interessant findet, liest nach dem ersten Abschnitt einfach nicht weiter.
Frage
Ich bin mir unsicher, wie Kommas bei der wörtlichen Rede korrekt zu setzen sind, wenn der Begleitsatz in Zitat eingebettet ist
„Könnte es sein(,)“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“
„Als ich ein Kind war(,)“, rief Anna fröhlich, „habe ich gerne Schmetterlinge beobachtet.“
Kopfzerbrechen bereitet mir jeweils das in Klammern gesetzte Komma. Gehört es dort hin oder nicht?
Antwort
Guten Tag Herr K.,
dieser Fall ist tatsächlich recht knifflig, denn in der Rechtschreibregelung ist keine Regel zu finden, die ihn ausdrücklich beschreibt. Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Wenn der Begleitsatz das Zitat bei einem Komma unterbricht, entfällt das Komma des Zitats. Es steht kein Komma vor einem abschließenden Anführungszeichen:
„Könnte es sein“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“
„Als ich ein Kind war“, rief Anna fröhlich, „habe ich gerne Schmetterlinge beobachtet.“
Doch wie komme ich zu dieser Antwort? In der amtlichen Rechtschreibregelung ist, wie gesagt, keine Regel zu finden, die diesen Fall ausdrücklich behandelt. Zum Zusammentreffen von Anführungszeichen und anderen Satzzeichen beim Zitieren steht dort zuerst ganz allgemein:
§ 90
Satzzeichen, die zum wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das abschließende Anführungszeichen; Satzzeichen, die zum Begleitsatz gehören, setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen.
Dann geht es weiter mit Angaben zu Frage- und Ausrufezeichen:
§ 91
Sowohl der angeführte Satz als auch der Begleitsatz behalten ihr Ausrufe- oder Fragezeichen.
Beispiele sind u. a.:
„Du kommst jetzt!“, rief sie.
„Kommst du morgen?“, fragte er.
Auch zum Punkt werden Angaben gemacht:
§92
Beim angeführten Satz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn er am Anfang oder im Innern des Ganzsatzes steht.
Beispiele sind u. a.:
„Ich komme morgen“, versicherte sie.
Sie sagte: „Ich komme gleich wieder“, und holte die Unterlagen.
Bis jetzt wissen wir also, dass Frage- und Ausrufezeichen vor dem Begleitsatz stehen bleiben und der Punkt dort weggelassen wird. Das Komma wird hier nicht erwähnt.
Zum Komma bei Begleitsätzen wird hier etwas gesagt:
§93
Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma.
Ist der Begleitsatz in den angeführten Satz eingeschoben, so schließt man ihn mit paarigem Komma ein.
Beispiele sind u. a.:
„Ich komme gleich wieder“, versicherte sie.
„Komm bald wieder!“, rief sie.
„Wann kommst du wieder?“, rief sie.
„Ich werde“, versicherte sie, „bald wiederkommen.“
„Kommst du wirklich“, fragte sie, „erst morgen Abend?“
Hier wird klar, dass die Kommas, die den Begleitsatz vom Zitat trennen, außerhalb der Anführungszeichen stehen. Wie aber mit einem Komma des Zitats umzugehen ist, wird auch hier nicht erwähnt.
Auch wenn man jetzt die Regeln einzeln betrachten oder sie gegeneinander abwägt, ist es schwierig, herauszufinden, wie man zu schreiben hat:
„Könnte es sein,“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“
„Könnte es sein“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“
Für richtig halte ich, wie oben schon gesagt, die zweite Schreibweise. Als „Beweis“ kann ich nur einen Beispielsatz aus der Rechtschreibregelung anführen. Der einleitende Paragraph zu den Anführungszeichen §89(1) sagt: „Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein“, und gibt u. a. diesen Beispielsatz an:
„Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen“, erklärte der Vertreter der Bahn, „aber die Entscheidung der Regierung steht noch aus.“
Das Komma, das ohne Begleitsatz zwischen „stillzulegen“ und „aber“ stehen muss, wird also vor dem eingeschobenem Begleitsatz weggelassen.
Der Fall, der Sie stutzen ließ, wird nicht ausdrücklich in der Rechtschreibregelung beschrieben. Man muss ziemlich genau hinschauen, um anhand eines allgemeinen Beispielsatzes herauszufinden, wie die Regelung in diesem Fall vorzugehen wünscht.
Zusammenfassend kann man sagen: Frage- und Ausrufezeichen des Zitats bleiben vor dem Begleitsatz erhalten. Punkt und Komma des Zitats fallen vor dem Begleitsatz weg.
Richtig sind die Kommas im Titel also wie folgt gesetzt:
„Wo stehen die Kommas“, lautet die Frage, „wenn das Zitat bei einem Komma unterbrochen wird?“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp