Frage
Nicht umsonst heißt es: „Deutsche Sprache, schwere Sprache“. […] Ich bin durch Zufall auf Ihre Seite aufmerksam geworden und hoffe, dass Sie Licht ins Dunkel bringen können. Es geht um folgenden Satz:
Mein Bruder ist einen Meter fünfzig groß.
Ist dieses „einen Meter fünfzig groß“ ein Akkusativobjekt, ein Akkusativadverb oder beides?
Antwort
Guten Tag Frau B.,
in „Mein Bruder ist einen Meter fünfzig groß“ ist die Angabe „einen Meter fünfzig“ eine Adverbialbestimmung im Akkusativ, auch Adverbialakkusativ oder adverbialer Akkusativ genannt. Es ist kein Akkusativobjekt. Das kann man zum Beispiel dann sehen, wenn man den Satz in seine Satzteile zerlegt:
Mein Bruder = Subjekt
ist = Kopulaverb
einen Meter fünfzig groß = Prädikativ
Das Prädikativ ist hier eine Adjektivgruppe. Sie besteht aus dem Kern „groß“ und dem Attribut „einen Meter fünfzig“. Das Attribut, das „groß“ näher bestimmt („wie groß?“), ist ein Adverbialakkusativ.
Diese Art von Adjektivgruppen kommt bei Maßangaben u. Ä. vor:
einen Kilometer lang
einen Zentner schwer
einen Monat alt
In der Beschreibung des einen Meter fünfzig großen Bruders steht also ein adverbialer Akkusativ. Das gilt auch für die Angaben „11 Jahre alt“ oder „42 Kilo schwer“. Nur sieht man ihnen wie den meisten Maßangaben dieser Art den Akkusativ gar nicht an, weil er sich nicht vom Nominativ unterscheidet. Vielleicht sind die Adverbialakkusative deshalb nicht so bekannt, obwohl sie relativ häufig vorkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Eine Frage. Im Duden steht, dass der Adverbiale Akkusativ verwendet wird bei: Zeitdauer, Strecke, Gewicht.
Alter kommt dazu und wie ist es mit Wert? Beispiel: Der Wert beträgt ungefähr einen Euro.
Vielen Dank schon mal.
Bei Verben wie kosten, betragen, wiegen, messen, deren Ergänzung eine Maßangabe ist, handelt es sich bei der Ergänzung ebenfalls um einen Adverbialakkusativ.
Die Maßangabe steht im Akkusativ, sie gilt aber nicht als Akkusativobjekt, sondern als Adverbialbestimmung.