Frau N. stellt eine Frage, die ich mir noch nie gestellt habe, die ich mir aber bei näherer Betrachtung vielleicht doch einmal hätte stellen sollen. Dieser Fall wird nämlich kaum je ausdrücklich erwähnt: Werden Kommas bei Infinitiven mit vorangestelltem „zu“ und mit integriertem „zu“ gleich gesetzt?
Frage
Ich habe eine Frage zum Thema Komma: Wo muss eins hin, wo nicht; wo darf eins hin, muss aber nicht:
1. Sie versuchte, ihn zu küssen.
2. Sie versuchte ihn anzufassen.
Meine Kollegin sagt, dass in Satz 2 kein Komma steht und in Satz 1 ein Komma stehen darf, aber nicht muss. Wie ist es richtig?
Antwort
Guten Tag Frau N.,
in beiden Sätzen ist das Komma fakultativ, das heißt, es kann gesetzt werden, aber es muss nicht stehen:
Sie versuchte ihn zu küssen.
Sie versuchte ihn anzufassen.
oder:
Sie versuchte, ihn zu küssen.
Sie versuchte, ihn anzufassen.
Es gibt bei der Kommasetzung keinen Unterschied zwischen Verben mit vorangestelltem „zu“ und Verben mit integriertem „zu“. In beiden Fällen ist die Kommasetzung gleich (siehe Beispiele in § 75 der amtlichen Rechtschreibregelung). Zur Illustration folgen ein paar Beispielsätze verschiedener Art. Die Kommas in Klammern sind fakultativ.
- Mit Infinitivkonjunktion:
Er drehte eine Pirouette, ohne zu fallen.
Er drehte eine Pirouette, ohne umzufallen.Du solltest dich freuen, statt dich darüber zu ärgern.
Du solltest dich freuen, statt dich darüber aufzuregen.
- Von Substantiv abhängig:
Hast du die Absicht(,) zu helfen?
Hast du die Absicht(,) mitzuhelfen?Ihr Plan(,) zu verreisen(,) fiel ins Wasser.
Ihr Plan(,) auzuwandern(,) fiel ins Wasser.Hast du die Absicht, uns bei der Arbeit zu helfen?
Hast du die Absicht, bei unserer Arbeit mitzuhelfen?Ihr Plan, im Sommer zu verreisen, fiel ins Wasser.
Ihr Plan, nach Kanada auzuwandern, fiel ins Wasser.
- Mit Korrelat/Verweiswort:
Sie liebt es(,) zu singen.
Was hindert dich daran(,) auszuschlafen?Sie liebt es, gemeinsam zu singen.
Was hindert dich daran, lange auszuschlafen?Zu singen, das war ihr größter Wunsch.
Auszuschlafen, daran sollte ihn nichts hindern.
- Sonstige Fälle:
Er versucht(,) zu flüchten.
Er versucht(,) wegzurennen.Sie versuchte(,) ihn auf die Wange zu küssen.
Sie versuchte(,) ihn am Arm anzufassen.Die Kommasetzung zu verstehen(,) ist nicht immer einfach.
Die Kommasetzung aufzuzeigen(,) ist nicht immer einfach.
Dem Komma ist es also egal, ob das „zu“ vor dem Verb steht oder in die Verbform integriert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Kein Einwand gegen die Antwort von Dr. Bopp, aber man kann vielleicht ergänzen, dass es Konstruktionen gibt, bei denen nie ein Komma gesetzt werden kann (an wortinterner Stellung von “zu” liegt das aber nicht).
Bei dem Verb “versuchen” existieren 2 verschiedene Infinitivkonstruktionen, insofern verhält sich die Kommasetzung unterschiedlich. In der Variante mit Komma ist der Infinitiv als eigener Nebensatz ans äußerste Satzende hinausgestellt, ins sog. Nachfeld (dieses Komma darf oder durfte in manchen Rechtschreibregelungen aber wieder weggelassen werden, wenn der Infinitiv sehr kurz ist). Es gibt eine andere Variante ohne Komma, wenn der Infinitiv ein zusammengesetztes Prädikat bildet. Das Beispiel “Sie versuchte(,) ihn anzufassen” ist eigentlich mehrdeutig, denn es ist so kurz, dass man den Unterschied zwischen den Infinitivtypen nicht sieht (beim Hauptsatz mit 1 einzelnen Verb an Zweitposition fehlt das Verb am Satzende, so dass die Grenze zum Nachfeld unsichtbar wird). Deutlicher mit Hilfsverb: 1. “Sie hat versucht, ihn anzufassen” (Nachfeld, je nach Stand der Regeln Komma aber auch weglassbar) 2. “Sie hat ihn anzufassen versucht” (zsg. Prädikat, Komma nie möglich).
Bei anderen Verben existiert manchmal nur eine einzige Infinitivkonstruktion. Beispiel: “Das Haus drohte einzustürzen. / Das Haus hat einzustürzen gedroht.”
Das Verb “drohen” hat interessanterweise 2 Varianten, nämlich auch als das aktive Ausstoßen einer Drohung durch eine Person. Nur dieses aktive “drohen” erlaubt einen satzwertigen Infinitiv, und übrigens auch einen dass-Satz. Daher: “Der Investor drohte, das Haus niederzureißen” (oder: “dass er es niederreißen würde”) – mit Komma. “Der Sturm drohte das Haus niederzureißen” (nie Komma, auch nie dass-Satz, nur zusammengesetztes Prädikat).
Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar. Er behandelt zwei verschiedene Aspekte der Kommasetzung bei Infinitivgruppen. Einerseits geht es darum, dass Infinitivgruppen in einer sog. kohärenten Konstruktion nie mit Komma abgetrennt werden:
Komma möglich bei inkohärenter Konstruktion:
Andererseits geht es um das Verb “drohen”, wenn es ähnlich wie ein Modalverb verwendet wird. Dann steht kein Komma:
Dies gilt aber, wie Sie richtig bemerken, unabhängig davon, wo das “zu” steht.