Frage
Darf in folgendem Zusammenhang ein Fragezeichen stehen?
Warum hat er mich nicht eingeladen?, fragte sie sich.
Ich habe da bisher immer eins gemacht, analog zur direkten Rede:
„Warum hat er mich nicht eingeladen?“, fragte sie ihren Freund.
Habe da in diversen Foren unterschiedliche Meinungen dazu gefunden, aber keinen richtigen Hinweis auf den Duden.
Antwort
Guten Tag Frau S.,
Sie haben recht, dass ein Fragezeichen geschrieben werden sollte, Sie sollten aber auch die Anführungszeichen nicht weglassen. Nicht nur eigentliche direkte Rede, also Gesprochenes, sondern auch Geschriebenes oder Gedachtes, das wörtlich zitiert wird, setzt man in Anführungszeichen. Auch sonst werden die Satzzeichen bei wörtlich zitiertem Gedachtem gleich gesetzt wie bei wörtlich zitiertem Gesagtem. Richtig ist also:
Sie fragte: „Ist das wirklich wahr?“
Sie dachte: „Ist das wirklich wahr?“
Auch in Fällen wie diesen setzt man die Satzzeichen gleich wie bei der direkten Redewiedergabe:
„Warum hat er mich nicht eingeladen?“, fragte sie sich.
„Verdammt nochmal!“, dachte sie, ohne sich etwas anmerken zu lassen.
„Was ist denn hier los?“, wunderte er sich.
Das ergibt sich aus § 89.1 der amtlichen Rechtschreibregelung, insbesondere aus diesem Beispiel:
„Das war also Paris!“, dachte Frank.
Anführungszeichen stehen übrigens auch bei wörtlich Zitiertem, das durch Verben eingeleitet wird, die eigentlich keine Verben des Sagens sind, aber also solche gemeint sind:
„Ich bin einverstanden“, lächelte er (= sagte er lächelnd)
„Wie du meinst“, schmunzelte sie (= sagte sie schmunzelnd)
Der Hauptmann posaunte: „Mir nach!“
„Wie interessant!“, heuchelte der Vicomte.
Wichtig ist vor allem, dass Gesagtes, Geschriebenes und Gedachtes wörtlich zitiert wird, und weniger, womit das Zitierte eingeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp