Frage
Meine Kolleginnen baten mich, Sie zu fragen, wie „I.v.-Injektion“ („intravenöse Injektion“) richtig geschrieben wird. Die Überlegungen gingen zum einen dahin, ob Bindestriche gesetzt werden, zum andern auch, ob das I groß geschrieben werden muss.
Wir haben in unseren Transkriptionsregeln irgendwann mal festgelegt, dass wir i.v. ohne Leerschritt schreiben wollen. Aber strenggenommen ist das ja falsch. […]
Antwort
Guten Tag Frau N.,
genaue und verbindliche Regeln, wie Wörter abzukürzen sind, gibt es kaum. Ich würde die folgenden beiden Schreibweisen empfehlen:
die iv. Injektion
die i.v. Injektion
Üblicherweise schreibt man nur am Schluss eines abgekürzten Wortes einen Abkürzungspunkt:
Ggs. = Gegensatz
Mrd. = Milliarde
ahd. = althochdeutsch
bspw. = beispielsweise
vgl. = vergleiche
Entsprechend würde ich „intravenös“ wie folgt abkürzen:
iv. = intravenös
Diese von mir bevorzugte Schreibweise scheint aber in der Fachsprache nicht oder kaum vorzukommen.
Üblicher ist die Schreibung mit zwei Punkten. Dabei muss nach dem ersten Punkt kein Leerzeichen stehen, denn es steht auch auch kein Leerzeichen vor dem v in „intravenös“. (Ein Leerzeichen sollte dann gesetzt werden, wenn auch in der nicht abgekürzten Schreibung eines steht, also bei aus mehr als einem Wort bestehenden Ausdrücken: z. B. = zum Beispiel, s. u. = siehe unten.)** Entsprechend also:
i.v. = intravenös
Dann noch zur Frage nach dem Bindestrich: Auch wenn „intravenös“ abgekürzt wird, bleibt es ein Adjektiv. Auch die Abkürzung wird deshalb kleingeschrieben (außer am Satzanfang, wo man Abkürzungen allerdings besser vermeidet) und sie bleibt vom folgenden Substantiv getrennt:
iv. Injektion
i.v. Injektion
Ob Sie die meiner Meinung nach bessere „einpunktige“ Variante oder die üblichere Schreibweise mit zwei Punkten wählen, bleibt Ihnen überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
** Die in einigen Wörterbüchern neben „ao.“ angegebene Abkürzung „a. o.“ (mit Leerschritt) für „außerordentlich“ halte ich für zweifelhaft, denn man schreibt gemäß der Rechtschreibregelung „Abt.-Leiter“ („Abteilungsleiter“) auch ohne Leerschritt. Ich würde also „a.o.“ schreiben (oder besser „ao.“). Die beiden Fälle sind aber wegen des Bindestrichs nur schlecht vergleichbar, so dass meine Interpretation wieder einmal nicht die einzig mögliche ist.
Für das Leerzeichen spricht, dass bei „K.-o.-Schlag“ durchgekoppelt wird, obwohl „k. o.“ eigentlich für ein einzelnes Wort („knockout“/„knock-out“) steht – mit Punkten abgekürzt wird das also wie eine Wortgruppe behandelt. Ich weiß, dass im amtlichen Regelwerk „k.o.“ ohne Zwischenraum steht (im Duden mit Zwischenraum), allerdings ist der Zwischenraum bei solchen Abkürzungen eine typographische Feinheit und das amtliche Regelwerk ist diesbezüglich sowieso nicht vorbildlich, so findet sich da einerseits „M. d. B.“ (mit Zwischenräumen), andererseits „G.m.b.H.“ (ohne Zwischenräume). Ich bleibe also dabei: WENN es typographisch anspruchsvoll sein soll, DANN „i. v.“ mit (schmalem) Zwischenraum schreiben („i. v.“). Im tatsächlichen Schreibgebrauch wird allerdings oft „K.o.-Schlag“ statt „K.-o.-Schlag“ geschrieben. 1965 (?) war im Zweifelsfälleduden ausdrücklich festgehalten (gefunden mit Google Books): „Wird eine Abkürzung mit Punkten geschrieben, so muß durchgekoppelt werden“, dazu das Beispiel „K.-o.-Schlag“.
Weitere Abkürzungen für ein einzelnes Wort mit Punkten OHNE Bindestrich sind „N. N.“ für „Normalnull“, „Dipl. oec. troph.“ (Kleinschreibung nach dem ersten Punkt; kennt der Rechtschreibduden im Gegensatz zu „Dipl.-Oecotroph.“ nicht, kommt aber vor), „a. o.“ für „außerordentlich“ und „e. h.“ für „ehrenhalber“.
Aber ohne Leerzeichen im Fall von Suffixen: „Jh.e“, „Verf.in“.