Frage
Bei der Kommasetzung des folgenden Satzes bin ich mir unsicher. Dass „weder – noch“ ohne Komma steht, ist mir bewusst. Aber wie verhält es sich im folgenden Fall, in dem sich ein Nebensatz mit „ob“ anschließt?
Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen[,] noch[,] ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
[…] Wird beim obigen Satz ein Komma gesetzt?
Antwort
Guten Tag Herr S.,
bei der Kommasetzung in so komplexen Formulierungen ist es oft schwierig, eine einfache, eindeutige Lösung zu finden. Ich habe in solchen Fällen die Neigung, anders zu formulieren, nicht zuletzt, weil das der Verständlichkeit häufig zugutekommt. Ich bleibe hier aber beim Satz, so wie Sie ihn zitieren. Hier mein Versuch einer Antwort, für den ich etwas ausholen muss:
Wenn „weder – noch“ gleichrangige Nebensätze verbindet, werden nach § 72 der amtl. Rechtschreibregelung bei ihnen keine Kommas gesetzt (das Komma vor „weder“ trennt jeweils den Nachtrag ab):
Diese Verpflichtung gilt nicht, weder wenn du einreist noch wenn du ausreist.
Ich wusste es nicht, weder dass er verheiratet war noch dass er Kinder hatte.
Das gilt auch hier:
Es ist nichts zu hinterfragen, weder ob das Antragsrecht besteht noch ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Wenn wir jeweils den ersten Nebensatz durch eine Nomengruppe ersetzen, sehen die Sätze so aus:
Diese Verpflichtung gilt nicht, weder bei der Einreise noch wenn du ausreist.
Ich wusste es nicht, weder von seiner Frau noch dass er Kinder hatte.
Es ist nichts zu hinterfragen, weder das Antragsrecht noch ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Wenn aber „weder – noch“ zum übergeordneten Satz gehört, sollten bei den Nebensätzen Kommas gesetzt werden:
Diese Verpflichtung gilt weder, wenn du einreist, noch, wenn du ausreist.
Ich wusste weder, dass er verheiratet war, noch, dass er Kinder hatte.
Weder ist zu hinterfragen, ob das Antragsrecht besteht, noch, ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Ersetzt man auch hier jeweils den ersten Nebensatz durch eine Nomengruppe, entfallen die Kommas dieses Nebensatzes:
Diese Verpflichtung gilt weder bei der Einreise noch, wenn du ausreist.
Ich wusste weder von seiner Frau noch, dass er Kinder hatte.
Und hier dann endlich der Satz in der Form, in der er in Ihrer Frage steht:
Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen noch, ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Ich komme also zum Schluss, dass in Ihrem Satz vor dem Nebensatz ein Komma stehen sollte. Meine Erklärung holt aber weit aus und ist so komplex, dass ich ein fehlendes Komma hier nicht als Fehler anstreichen würde. In Fällen wie diesem sollte man die Kommasetzung nicht allzu strikt sehen. Manchmal führt auch in der Zeichensetzung mehr als ein Weg zum Ziel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
§ 72 bezieht sich nicht auf Nebensätze (die von einem übergeordneten Satz abhängen), wie Sie schreiben, sondern auf gleichrangige Teilsätze. Zudem erwähnen Sie § 73 nicht, wonach es sehr wohl möglich ist, hier überall auch ein Komma zu setzen:
“Weder schrieb er einen Brief(,) noch kam er selbst.”
Somit können beide Kommas gesetzt werden (das erste ist fakultativ, das zweite obligatorisch):
“Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen, noch, ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.”
Ein Teilsatz ist ein Hauptsatz oder ein Nebensatz, der Teil eines Satzgefüges oder einer Satzverbindung ist (siehe z. B. hier). Nebensätze sind immer Teilsätze, weil sie von einem übergeordneten Satz abhängig sind und somit Teil eines Satzgefüges sind. § 72 bezieht sich also auch auf Nebensätze.
Gleichrangige Nebensätze sind Nebensätze, die vom selben übergeordneten Satz abhängig sind. In § 72 stehen die folgenden Beispiele von gleichrangigen Nebensätzen, zwischen denen kein Komma steht:
Ich erwähne § 73 im Bloageintrag nicht, weil er hier nicht zutrifft. Dort steht:
Es geht hier also um die Verbindung von selbständigen Sätzen. Das sind in der Regel Hauptsätze, wie Sie an den Beispielen bei § 73 sehen können:
Nebensätze sind keine selbständigen Sätze, weil sie von einem übergeordneten Satz abhängig sind. Das in § 73 genannte Komma ist aber nur zwischen selbständigen Sätzen möglich.
Weil “weder – noch” im Satz, um den es hier geht, nicht selbständige Sätze verbindet, sollte vor dem “noch” kein Komma gesetzt werden (zum Komma nach “noch” siehe den Blogeintrag):
Wäre § 73 – analog zu dem Satz „Weder schrieb er einen Brief(,) noch kam er selbst.“ – dann nicht aber gerade deshalb sehr wohl auch auf den Satz, um den es hier geht, anzuwenden, insofern es sich hierbei um einen Ellipsensatz handelt?
“Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen(,) noch (ist zu hinterfragen), ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.”
Auch wenn Sie den Satz so interpretieren, dass nach „noch“ ein Ellipsensatz folgt, steht vor „noch“ kein Komma. Bei der Zusammenziehung von Hauptsätzen verbindet die Konjunktion insofern keine selbständigen Sätze, als der zweite Satz unvollständig ist. Bei zusammengezogenen Sätzen steht vor der Konjunktion „und“ usw. kein Komma:
Deshalb bin ich der Meinung, dass im Satz, um den es geht, auch bei dieser Satzanalyse kein Komma vor dem „noch“ stehen sollte.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung und Klarstellung!