Eine immer wiederkehrende Frage in praktisch allen deutschen Grammatikrubriken ist die Frage nach dem doppelten em bei aufeinanderfolgenden Adjektiven. Es ist also gut möglich, dass Sie das Thema bereits kennen. Auch in diesem Blog waren die Parallel- und die Wechselflexion schon 2014 (zweimal -em) und 2010 (dreimal em) ein Thema. Deshalb folgt auf die Antwort an Frau E. eine etwas ausführlichere Erklärung.
Frage
Immer wieder begegnet mir der Fall, dass zwei Adjektive vor einem Substantiv im Dativ unterschiedliche Endungen haben, zum Beispiel:
Sie kam aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus.
Nach meinem Empfinden müsste es heißen:
Sie kam aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus.
Liege ich da richtig?
Antwort
Guten Tag Frau E.,
hier gelten beide Formulierungen als korrekt. Nach einem Adjektiv mit der starken Dativendung em kann ein folgendes Adjektiv a) ebenfalls stark mit em gebeugt werden oder b) die schwache Dativendung en haben:
a) Sie kam aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus.
b) Sie kam aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus.
Siehe auch diese Angaben in der LEO-Grammatik.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Erläuterung
Zwei (oder mehr) aufeinanderfolgende Adjektive werden grundsätzlich gleich gebeugt:
die gute alte Zeit
in der guten alten Zeitleckeres frischgebackenes Brot
das leckere frischgebackene Brotbei gleicher durchschnittlicher Arbeitszeit
bei der gleichen durchschnittlichen Arbeitszeitgrüne, schleimige Frösche
die grünen, schleimigen Fröscheein neues, originelles und alle überzeugendes Konzept
das neue, originelle und alle überzeugende Konzept
Das gilt auch für die starke Endung em:
bei gleichem durchschnittlichem Ertrag
nach langem, peinlichem Schweigen
aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus
Bei der Endung em kommt es aber auch häufig vor, dass das zweite Adjektiv die schwache Endung en erhält:
bei gleichem durchschnittlichen Ertrag
aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus
Früher war das sogar „zwingend“ so: In älteren Grammatiken (zum Beispiel in der Duden-Grammatik von 1935, S. 205-206) stand eine Regel, nach der das zweite Adjektiv schwach gebeugt wird, wenn es mit dem Substantiv eine begriffliche Einheit bildet, die durch das erste Adjektiv näher bestimmt wird. Nach dieser Regel wird das zweite Adjektiv stark gebeugt, wenn die beiden Adjektive das Substantiv in gleicher Weise bestimmen. Letzteres erkennt man daran, dass ein Komma oder ein und zwischen den beiden Adjektiven stehen kann.
Heute sieht es anders aus: Schon 1984 schrieb die Dudengrammatik (S. 284) zu diesem Thema:
Die frühere Regel, daß in diesem Falle beim Dativ Singular und Genitiv Plural das zweite der artikellosen Adjektive nach Typ II (schwach) gebeugt werden müsse, gilt nicht mehr.
In heutigen Texten kommen sowohl die parallele Beugung (em + em) als auch die Wechselflexion (em + en) häufig vor, ohne dass sich dabei ein einheitlicher Bedeutungsunterschied feststellen ließe. Nur wenn zwischen den Adjektiven ein Komma oder und steht, kommt die parallele Flexion deutlich häufiger vor.
Schlussfolgerung
Zwei oder mehr aufeinanderfolgende Adjektive können immer gleich gebeugt werden.
bei gleichem durchschnittlichem Ertrag
aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus
Bei der männlichen und sächlichen Dativendung em kann ein zweites (und weiteres) Adjektiv auch die schwache Endung en annehmen.
bei gleichem durchschnittlichen Ertrag
aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus
Steht zwischen den Adjektiven ein Komma oder und, ist die parallele Beugung viel üblicher.
bei schönem und warmem Wetter
aus reichem, bürgerlichem Elternhaus
Kurzum, zweimal em ist immer gut, aber einmal em und einmal en geht meistens auch.
So viel für heute zu diesem Thema. Wer weiß, ob es nicht in ein paar Jährchen wieder einmal aufgenommen werden wird …