Frage
Ich zerbreche mir seit einiger Zeit den Kopf an der Frage, welcher Kasus nach „d. i.“ („das ist“ im Sinne von „das heißt“) steht. Mir scheint, dass grundsätzlich Kongruenz gefordert ist:
Ich gehe mit meinem Mann, d. i. [mit] einem guten Tänzer, auf den Ball.
Man findet aber auch den Nominativ:
Sartre verwendet hier einen Pleonasmus, d. i. ein Ausdruck, der dasselbe Bedeutungsmerkmal öfter enthält.
In diesen Fällen fungiert das mit „d. i.“ Angeschlossene als Definition oder Erläuterung. Ist hier der Nominativ legitim, und wenn ja, handelt es sich um einen Gleichsetzungsnominativ? […]
Antwort
Guten Tag Herr K.,
bei „d. h.“ bzw. „das heißt“ ist die Lage recht einfach: Eine unmittelbar folgende Nominalgruppe steht im gleichen Fall wie das Nomen, auf das sie sich bezieht (= Kasuskongruenz):
Ich gehe mit meinem Mann, d. h. einem guten Tänzer, auf den Ball.
Sartre verwendet hier einen Pleonasmus, d. h. einen Ausdruck, der dasselbe Bedeutungsmerkmal öfter enthält.
Bei „d. i.“ bzw. „das ist“ ist die Lage weniger eindeutig. Hier kommen sowohl die Kasuskongruenz als auch der Nominativ vor. Das liegt daran, dass „d. i.“ als feste Wendung synonym zu „d. h.“ verwendet werden kann (→ Kasuskongruenz), dass es aber häufiger auch wörtlich als „das ist“ verstanden wird (→ Gleichsetzungsnominativ):
Kasuskongruenz:
Ich gehe mit meinem Mann, d. i. einem guten Tänzer, auf den Ball.
Sartre verwendet hier einen Pleonasmus, d. i. einen Ausdruck, der dasselbe Bedeutungsmerkmal öfter enthält.
Gleichsetzungsnominativ:
Ich gehe mit meinem Mann, d. i. ein guter Tänzer, auf den Ball.
Sartre verwendet hier einen Pleonasmus, d. i. ein Ausdruck, der dasselbe Bedeutungsmerkmal öfter enthält.
Welche Variante man nach „d. i.“ wählt, hängt u. a. davon ab, wie gut die wörtliche Bedeutung „das ist“ stilistisch in den Satz passt. Bei komplexeren Sätzen, kann die Kasuskongruenz auch helfen, zu verdeutlichen, worauf sich das nach „d. i.“ Folgende bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Ich frage mich, worin der Sinn besteht, hier eine der beiden Abkürzung zu verwenden?!
Im Fall von ‚d. i.‘ ist diese zudem nicht sehr verbreitet und man spart zwei Zeichen und schafft Verwirrung.
Dass man etwas weglassen kann und dann ein korrekter Satz übrigbleibt, bedeutet nicht, dass man dieses Etwas auch weglassen muss. Kürzer ist nicht immer besser und ungebräuchlicher ist nicht weniger gut. Selbst wenn d. i. hier ungebräuchlich ist, bleibt die Frage, welchen Kasus man nach ihm verwenden kann oder muss.