Namenszusatz „von“: Darf man „von Bopp“ zu „v. Bopp“ verkürzen?

Frage

Keine weltbewegende Frage, für mich aber trotzdem interessant: Ist es korrekt, das „von“ von Nachnamen im Fließtext abzukürzen? Ein Beispiel: „Gerne wendet sich man bei Zweifelsfällen der deutschen Rechtschreibung an den bekannten Experten Dr. v. Bopp.“

Antwort

Guten Tag Frau S.,

es gibt keine verbindlichen Regeln dazu, welche Wörter man im Fließtext abkürzen „darf“ und welche nicht. Es ist im Allgemeinen nicht üblich, Wörter in durchgehenden Texten abzukürzen (allgemeine Abkürzungen, Maß- und Mengeneinheiten u. Ä. ausgenommen). Auch bei Eigennamen kürzt man nach meinem Empfinden besser nicht ab, sei es nur aus Gründen der Höflichkeit oder des Respekts. Verboten ist es aber nicht. Ob man abkürzt, kann auch von der Art des Textes abhängen, zum Beispiel ob es sich um eine Kurznachricht oder einen längeren Artikel handelt.

Auch praktisch bringt das Abkürzen von von nicht sehr viel: Die abgekürzte Variante ist nur zwei Zeichen kürzer und ein Punkt muss auch noch geschrieben werden. So gesehen lohnt sich das Abkürzen kaum: Otto von Bismarck ist nicht wesentlich länger als Otto v. Bismarck. Und auch bei Frau von der Leyen ist die Verkürzung zu Frau v. d. Leyen nicht wirklich eine große Einsparung, obwohl man sogar zwei Wörter abkürzen kann.

Einige Nachkommen deutscher Adelsfamilien scheinen allerdings ihren Namen mit v. zu schreiben, um ihr Adelsprädikat von Familiennamen mit „gewöhnlichem“ von zu unterscheiden. Das weiß allerdings kaum jemand und verbindlich ist es keineswegs. In Österreich sind Familiennamen mit von nicht gestattet und in der Schweiz hatten Adlige nie einen speziellen Status.

Ob Sie von zu v. verkürzen oder nicht, bleibt also Ihnen überlassen. Es verstößt gegen keine verbindliche Schreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp (weder mit von noch mit v. und schon gar nicht von Adel)