Frage
Hier ist ein etwas schwieriger Fall einer Zusammensetzung. „Acetylsalicylsäure“ ist ein Wirkstoff, aber nicht wirklich ein Eigenname.
Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel
Was würden Sie für richtig halten?
Antwort
Guten Tag Frau K.,
nach den Rechtschreibregeln werden Verbindungen dieser Art im Prinzip zusammengeschrieben:
acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel
paracetamolhaltige Schmerzmittel
ibuprofenhaltige Medikamente
Der „verdeutlichende“ Bindestrich ist hier auch möglich, insbesondere wenn ein Wortungetüm wie Acetylsalicylsäure nicht als bekannt vorausgesetzt werden kann bzw. nicht vorher genannt wird:
Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
Paracetamol-haltige Schmerzmittel
Ibuprofen-haltige Medikamente
Für stilistisch besser und vielleicht auch deutlicher halte ich dann allerdings meistens Formulierungen wie diese:
Arzneimittel, die Acetylsalicylsäure enthalten
Paracetamol enthaltende Schmerzmittel
Medikamente mit Ibuprofen
Manche mögen meinen, Xy-haltig sei präziser als mit Xy. Im Allgemeinen ergibt sich aber aus dem Zusammenhang, dass mit ein Arzneimittel mit Acetylsalicylsäure dasselbe gemeint ist wie mit ein Acetylsalicylsäure-haltiges Arzneimittel.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Wortschreibung nicht so viel Kopfzerbrechen bereitet hat, dass Sie zu einem acetylsalicylsäure-, paracetamol- oder ibuprofenhaltigen Schmerzmittel greifen mussten. So viel Stress verdient die Rechtschreibung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Huch, warum macht der Bindestrich das Wort groß? Es bleibt doch ein Adjektiv.
Substantive werden in Zusammensetzungen mit Bindestrich großgeschrieben, auch wenn das Gesamtwort kein Substantiv ist:
Das ergibt sich aus § 55(2) der amtlichen Rechtschreibregelung.