Das knifflige Komma bei Infinitivgruppen: „das Maximum, das ich bereit war,[?] monatlich zu zahlen“

Frage

Ist das Komma nach „bereit war“ korrekt bzw. erlaubt?

Vor Beginn des Auslandsemesters hatte ich mir ein Maximum von 500 Euro gesetzt, das ich bereit war, monatlich für die Miete zu zahlen.

Antwort

Guten Tag Herr T.,

die Infinitivgruppe sollte hier nicht durch ein Komma abgetrennt werden, weil sie den übergeordneten Satz umschließt. Das „das“ gehört nämlich auch zur Infinitivgruppe:

Vor Beginn des Auslandsemesters hatte ich mir ein Maximum von 500 Euro gesetzt, das ich bereit war monatlich für die Miete zu zahlen.

Infinitivgruppen können (resp. müssen, siehe hier) durch Kommas abgetrennt werden, wenn sie nach oder vor dem übergeordneten Satz stehen:

Ich war bereit(,) 500 Euro monatlich für die Miete zu zahlen.
500 Euro monatlich für die Miete zu Zahlen(,) war ich bereit.

Die Infinitivgruppe und der übergeordnete Satz sind aber nicht immer so schön „sauber“ voneinander getrennt. Dann steht in der Regel kein Komma. In Fällen wie den folgenden ist das Komma ausgeschlossen:

Kein Komma kann gesetzt werden, wenn die Infinitivgruppe durch die Satzklammer des übergeordneten Satzes umschlossen wird. Das ist vor allem bei kürzeren Infinitivgruppen üblich, aber auch bei längeren möglich:

Ich habe versucht(,) dich zu verstehen.
Ich habe dich zu verstehen versucht.

Der Gemeinderat hat beschlossen(‚) die Brückensanierung durchzuführen.
Der Gemeinderat hat die Brückensanierung durchzuführen beschlossen.

Ich war bereit(,) 500 Euro Miete monatlich für die Miete zu zahlen.
Ich war 500 Euro Miete monatlich für die Miete zu zahlen bereit.

Kein Komma kann gesetzt werden, wenn die Infinitivgruppe und der übergeordnete Satz ineinander verschlungen sind. Formulierungen dieser Art sind nicht immer auf Anhieb leicht zu verstehen:

Dich und deine Ideen zu verstehen(,) will ich versuchen.
Dich und deine Ideen will ich zu verstehen versuchen.

Die Brückensanierung durchzuführen(,) hat der Gemeinderat beschlossen.
Die Brückensanierung hat der Gemeinderat durchzuführen beschlossen.

500 Euro monatlich für die Miete zu bezahlen(,) war ich bereit.
500 Euro monatlich war ich für die Miete zu bezahlen bereit.

Kein Komma kann gesetzt werden, wenn die Infinitivgruppe den übergeordneten Satz umschließt. Diese Art der Formulierung dient dazu, den erstgenannten Satzteil besonders hervorzuheben. Im Allgemeinen sollte sie der Verständlichkeit zuliebe nur zurückhaltend verwendet werden.

Dich und deine Ideen will ich versuchen zu verstehen.
Die Brückensanierung hat der Gemeinderat beschlossen durchzuführen.
500 Euro monatlich war ich bereit für die Miete zu bezahlen.

Auch in Ihrem Beispiel umschließt die Infinitivgruppe den übergeordneten Satz. Hier geht es aber nicht um Hervorhebung, sondern darum, dass das Relativpronomen, das zur Infinitivgruppe gehört, im Relativsatz an erster Stelle steht.

Das sind deine Ideen, die ich versuche zu verstehen.
Es geht um die Brückensanierung, die der Gemeinderat beschlossen hat unverzüglich durchzuführen.
Vor Beginn des Auslandsemesters hatte ich mir ein Maximum von 500 Euro gesetzt, das ich bereit war monatlich für die Miete zu zahlen.

Nicht weniger kompliziert und auch möglich:

Das sind deine Ideen, die ich zu verstehen versuche.
Es geht um die Brückensanierung, die der Gemeinderat unverzüglich durchzuführen beschlossen hat.
Vor Beginn des Auslandsemesters hatte ich mir ein Maximum von 500 Euro gesetzt, das ich monatlich für die Miete zu zahlen bereit war.

Zusammenfassend kann man faustregelartig sagen: Vor- und nachgestellte Infinitivgruppen können oder müssen mit Kommas abgetrennt werden. Infinitivgruppen, die in den übergeordneten Satz integriert, mit im verschlungen oder um ihn herum drapiert sind, stehen ohne Komma.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp