Vierzehntagesfrist oder 14-Tage-Frist: es oder e und wie viele Bindestriche?

Frage

Bei der Angabe von Fristen stolpere ich immer wieder über die Problematik der Setzung eines Fugen-s und der Bindestriche. Hier mein konkretes Beispiel: „14-Tage-Frist“.

Die Regeln habe ich mir schon mehrfach angeschaut. Wenn ich auf die Suche im Internet gehe, finde ich alle möglichen, zum Teil auch sicher falsche Schreibweisen und weiß daher nicht, wie ich es richtig machen soll bzw. welche Variationsmöglichkeiten ich habe.

Ich würde die Schreibweise „14-Tage-Frist“ für richtig halten, möglich erscheint mir auch „14-Tagesfrist“. Ich finde aber auch „14-Tages-Frist“ und „14-Tagefrist“. Was ist richtig?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

Vierzehntagefrist oder Vierzehntagesfrist? Bildet man diese Zusammensetzung mit dem Fugenelement e oder es? Die Form der Kompositionsfuge hat im heutigen Deutschen meistens keine Bedeutung mehr. Die Fugenelemente sind aus Genitiv- und Pluralendungen entstanden, sie haben aber ihre Bedeutung weitgehend verloren. Weiter gibt es nur wenige feste Regeln für die Verwendung der Fugenelemente. Beim Wort Tag in Zusammensetzungen greift keine dieser Regeln. Richtig ist dann, was üblich ist.

Bei der Zusammensetzung, um die es in Ihrer Frage geht, sind zwei Formen üblich: einerseits Vierzehntagesfrist wie Tagesfrist, andererseits Vierzehntagefrist wie Dreitagebart oder Fünftagewoche. Ich würde die Variante mit e wählen, die Variante mit es ist aber ebenfalls gebräuchlich und nicht falsch. Die Fugenelemente e und es haben, wie gesagt, die Bedeutung ‚Plural‘ bzw. ‚Genitiv‘ weitgehend verloren.

Geschrieben wird so, wie die Form ausgesprochen wird, also mit e oder mit es. Es gibt nach der Rechtschreibregelung die folgenden Möglichkeiten:

Vierzehntagefrist / 14-Tage-Frist
Vierzehntagesfrist / 14-Tages-Frist

Nicht richtig ist hier die Schreibweise mit nur einem Bindestrich nach 14 (also nicht: *14-Tagefrist o. *14-Tagesfrist). Bei Zusammensetzungen mit Wortgruppen mit Ziffern steht zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich (zum Beispiel: 100-Meter-Lauf, 4-Zimmer-Wohnung, 7-Monats-Kind neben Hundertmeterlauf, Vierzimmerwohnung, Siebenmonatskind).

Die Wahl des Fugenelementes und der Schreibweise liegt bei Ihnen. Wenn Sie eine der vier Varianten gewählt haben, sollten Sie allerdings innerhalb eines Textes oder einer Textreihe möglichst dabei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ein Gedanke zu „Vierzehntagesfrist oder 14-Tage-Frist: es oder e und wie viele Bindestriche?“

  1. All das sehe ich nicht nur genau so, für mich gibt es noch zwei an der Bedeutung orientierte Detailerläuterungen.

    (1) Die Versionen mit „e“ statt „es“ würde ich deshalb bevorzugen, weil ich nach der Zahl, die ja größer als 1 ist, den Plural erwarte.

    (2) Die Schreibweisen 14-Tagefrist und 14-Tagesfrist bewerte ich deshalb als unrichtig, weil zwar für mich Zusammenschreibung und Kopplung per Bindestrich prinzipiell gleichbedeutend sind, bei gemischter Verwendung aber (die den Bedeutungszusammenhang strukturierend anzeigen und so der Lesbarkeit dienen kann) ergibt sich quasi eine Hierarchie, ähnlich wie bei Rechnungsarten und Klammern in Gleichungen: Zusammenschreibung bedeutet engeren Zusammenhang (wie etwa Punktrechnungsarten). Und da wäre für mich die gemeinte Bedeutung nicht überzeugend aus einer Tagefrist oder gar einer Tagesfrist abzuleiten (die sich anscheinend auf nur einen einzelnen Tag bezieht), vor die ohne Hinweis auf die Art der Bedeutungsbeziehung eine undeklinierte Zahl gepflanzt wird (da würde schon eher eine „14fache Tagesfrist“ oder vielleicht, sofern umgangssprachlich üblich und dadurch verständlich, eine „14er-Tagesfrist“ funktionieren). Eine andere engere, also vorrangige Verbindung zwischen Zahl und Tag(en) hingegen (auf Englisch könnte das in diesem Fall mit fortnight funktionieren) erschiene mir, gäbe es sie, schlüssig.

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