Frage
Ist die Schreibung im folgenden Satz korrekt?
Marienplatztiefgarage: eine Stunde kostenlos parken bis Ende Januar.
Im Dudenband „Sprachliche Zweifelsfälle“ unter Lemma „Kongruenz“ 1.2.2 finde ich diese beiden Beispiele, in denen das Verb jeweils als Substantiv behandelt wird:
Drei Monate Schuften hat / haben sich gelohnt.
Zwei Stunden Warten war / waren umsonst.
Für eine Erklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Antwort
Guten Tag Herr B.,
die Schreibung ist korrekt:
eine Stunde kostenlos parken bis Ende Januar
Das adverbial verwendete endungslose kostenlos gibt an, dass es sich um den verbalen Infinitiv parken handelt. Großschreiben würde man, wenn kostenlos gebeugt wird. Es ist dann ein attributives Adjektiv, das bei einem Substantiv steht:
eine Stunde kostenloses Parken bis Ende Januar
Wenn Zweifel darüber entstehen kann, ob ein Infinitiv als Verbform klein- oder als Substantivierung großgeschrieben werden sollte, wird häufig die „Artikelprobe“ angeführt: Man schreibt groß, wenn man den Artikel das davorsetzen kann. Diese Faustregel ist zwar korrekt, aber sie schließt diesen sowie andere Fälle nicht ein, in denen auch kleingeschrieben werden kann. Hier ein Beispiel aus der Rechtschreibreglung (§ 57 E3), bei dem der Infinitiv groß- oder kleingeschrieben werden kann:
Doch geht Probieren/probieren über Studieren/studieren.
Wenn man nur die Artikelprobe gelten ließe, wäre hier nur die Großschreibung möglich:
Doch geht [das] Probieren über [das] Studieren.
Nach der Rechtschreibregelung ist aber zu Recht auch die Kleinschreibung möglich. In solchen Fällen finde ist es meist einfacher, zur Probe statt des Artikels ein einigermaßen passendes Adjektiv zu ergänzen.
- Wenn das ergänzte Adjektiv gebeugt ist, wird der Infinitiv großgeschrieben.
- Wenn das ergänzte Adjektiv ungebeugt ist, wird der Infinitiv kleingeschrieben.
- Wenn beides möglich ist, kann der Infinitiv groß- oder kleingeschrieben werden.
Also:
Doch geht [schnelles] Probieren über [langes] Studieren.
Doch geht [schnell] probieren über [lang] studieren.eine Stunde [kostenloses] Parken bis Januar
eine Stunde [kostenlos] parken bis Januar
Auch bei den Beispielen aus dem Duden kann nach meinem Ermessen nicht nur groß-, sondern auch kleingeschrieben werden:
Drei Monate [hartes] Schuften hat/haben sich gelohnt.
(= Drei Monate des [harten] Schuftens haben sich gelohnt.)
Drei Monate [hart] schuften hat sich gelohnt.
(= Drei Monate [hart] zu schuften hat sich gelohnt.)Zwei Stunden [geduldiges] Warten war/waren umsonst.
(= Zwei Stunden des [geduldigen] Wartens waren umsonst.)
Zwei Stunden [geduldig] warten war umsonst.
(= Zwei Stunden [geduldig] zu warten war umsonst.)
Wenn man einmal zweifelt, ob ein Infinitiv groß- oder kleingeschrieben werden sollte, kann man am besten ein deklinierbares Adjektiv ergänzen. Bleibt das Adjektiv ungebeugt, gehört es adverbial zu einer kleingeschriebenen Verbform. Wird das Adjektiv gebeugt, gehört es attributiv zu einer großgeschriebenen Substantivierung. So einfach kann richtig schreiben / richtiges Schreiben sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
PS: Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Wenn man vor das ungebeugte Adjektiv einen Artikel setzt (was stilistisch meist nicht allzu schön ist), muss wieder großgeschrieben werden. Dann ist nämlich die ganze Adjektiv-Substantiv-Gruppe substantiviert:
So einfach kann richtiges Schreiben sein.
So einfach kann richtig schreiben sein.
So einfach kann das Richtigschreiben sein.eine Stunde kostenloses Parken
eine Stunde kostenlos parken
das Eine-Stunde-kostenlos-Parken
Hallo, das war sehr aufschlussreich und hat mir geholfen;)
LG
Josua