Wie viele Großbuchstaben haben „schleswig-holsteinisch“ und „blau-weiß-rot“ am Satzanfang?

Frage

Wie schreibt man mehrteilige Adjektive mit Bindestrich am Satzanfang: den ersten Teil groß und den zweiten klein? Meine konkrete Frage ist, was für den folgenden Satzanfang korrekt ist:

Schleswig-holsteinische Berühmtheiten sind u. a. …
Schleswig-Holsteinische Berühmtheiten sind u. a. …

Antwort

Guten Tag Herr O.,

bei Adjektivzusammensetzungen mit Bindestrich schreibt man am Satzanfang nur den ersten Buchstaben groß:

Schleswig-holsteinische Berühmtheiten sind u. a. …
Baden-württembergische Weine sind weit über die Region hinaus bekannt.
Deutsch-französische Reibereien, ein Problem für die EU?

Mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge werden immer beliebter.
Manisch-depressive Menschen haben extreme Stimmungsschwankungen.
Blau-weiß-rote Flaggen flattern im Wind.

Nur wenn Adjektive dieser Art Teil eines Namens sind, wird auch der Worteil nach dem Bindestrich mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben:

die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (SHLB)
die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
das Städtische Mathematisch-Naturwissenschaftliche Gymnasium Mönchengladbach

Im Satzinnern bleibt sonst auch bei geografischen Adjektiven dieser Art alles klein:

die schleswig-holsteinischen Berühmtheiten
viele baden-württembergische Weine
problematische deutsch-französische Reibereien

Schleswig-holsteinische Berühmtheiten haben also am Satzanfang ein großes S und ein kleines h und im Satzinnern ein kleines s und ein kleines h.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

4 Gedanken zu „Wie viele Großbuchstaben haben „schleswig-holsteinisch“ und „blau-weiß-rot“ am Satzanfang?“

  1. Mir ist aufgefallen, dass es bei den Farbkombinationen fallweise auch die Zusammenschreibung gibt. Zum Beispiel „blauweiß“ und „schwarzgelb“ sind als Alternativen auch im Duden gelistet. Hängt das mit der Häufigkeit der Verwendung zusammen oder gibt es andere Gründe dafür?

  2. Die früher geltende Unterscheidung zwischen Mischfarben (zusammengeschrieben) und dem Nebeneinander zweier Farben (mit Bindestrich) gilt nicht mehr. Im Allgemeinen wird empfohlen, den verdeutlichenden Bindestrich nur beim Nebeneinander von Farben zu verwenden. Auch dann ist er nicht obligatorisch:

    blau-weiß, auch: blauweiß
    schwarz-gelb, auch: schwarzgelb
    schwarz-rot-golden, auch: schwarzrotgolden
    rot-weiß-rot, auch: rotweißrot

    Besser nur ohne Bindestrich:

    rotbraune Herbstblätter
    die blaugrüne Farbe des Meeres

  3. Zu „Die früher geltende Unterscheidung […]“: Mich würde interessieren, seit wann (Rechtschreibreform im Jahr 2006 (?)) die Unterscheidung zwischen Mischfarben und dem Nebeneinander zweier Farben nicht mehr gilt.

    Vielen Dank im Voraus für eine aufschlussreiche Antwort!

  4. Die Unterscheidung gilt tatsächlich seit der Rechtschreibreform nicht mehr. Sie wurde nicht ausdrücklich aufgehoben, sondern nicht in das Regelwerk aufgenommen. Die Schreibung von Zusammensetzungen gleichrangiger Adjektive regeln § 36 1.4 (Zusammesnchreibung) und § 44.2 (Schreibung mit Bindetrich). Im Allemeinen wird dennoch empfohlen, den verdeutlichenden Bindestrich beim Nebeneinander von zwei oder mehr Farben zu verwenden. Obligatorisch ist dies aber aber, wie gesast, nicht.

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