Adjektivbeugung: immer zweimal er

Frage

Folgender Satz bereitet mir bezüglich des Kasus Probleme:

Nebenleistungen dienen der Erfüllung der Hauptleistung oder dem Schutz sonstiger vertragsrelevanten Interessen einer Vertragspartei.

Das Adjektiv „vertragsrelevanten“ müsste doch im Genetiv stehen (… dienen der Erfüllung wessen? Der Erfüllung vertragsrelevanter Interessen). […]

Antwort

Guten Tag Herr F.,

in diesem Satz sollten die aufeinanderfolgenden Adjektive parallel gebeugt werden, das heißt, das auf das Adjektiv sonstig folgende Adjektiv sollte die gleiche Endung wie sonstig haben:

Nebenleistungen […] dienen […] dem Schutz sonstiger vertragsrelevanter Interessen.

Vergleiche hierzu die Angaben auf dieser Seite in der LEO-Grammatik.

Ist die nicht parallele Beugung sonstiger vertragsrelevanten einfach nur falsch und unbegreiflich? Standardsprachlich ist sie tatsächlich nicht akzeptiert, aber völlig unverständlich ist sie nicht.

Bei der männlichen starken Dativendung em kommt die sogenannte Wechselbeugung nämlich häufig vor, auch in der Standardsprache. Hier einige Beispiele, die mir bei einem schnellen Blick ins Internet und in das Korpus des DWDS begegnet sind:

Parallele Beugung:

Geschichten mit sonstigem politischem Hintergrund
Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten
Knüppel aus sonstigem legiertem Stahl
Man findet den Begriff vor allem auf sonstigem abgepacktem Gemüse
die Möglichkeit, aus sonstigem berechtigtem Interesse zu kündigen
mit sowjetischen Waffen und sonstigem militärischem Gerät
von der Heiligen Schrift oder sonstigem christlichem Vorstellungsgut bestimmt
Schäden an sonstigem elektrischem Zubehör

Wechselbeugung:

Arbeitsverträge mit sonstigem pädagogischen Personal
Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt
bei sonstigem freien Vermögen der GmbH
Teppiche voller Schilf, Gras und sonstigem losen Bewuchs
Der Qualitätsanspruch zeigt sich an Becherhaltern und sonstigem polierten Metall.
Mitarbeitende in Seelsorge und sonstigem kirchlichen Dienst
auf sonstigem elektronischen Wege
mit sonstigem regelmäßigen Einkommen

Dabei fällt auf, dass die Wechselbeugung (em – en) im Korpus häufiger vorkommt als die parallele Beugung (em – em).

Bei der Endung er habe ich so schnell gar kein Gegenbeispiel zur parallelen Beugung (er – er) gefunden:

als CEO oder in sonstiger gehobener Position
mit sonstiger, fundierter Berufserfahrung
eine zweistündigen Ruhepause zu sonstiger freier Verfügung
ohne Ansehen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder sonstiger individueller Eigenschaften
aufgrund sonstiger zu tilgender Darlehen
die Erhebung sonstiger sachdienlicher Informationen
im Rahmen sonstiger gesetzlicher Schranken
die Delikte sonstiger Krimineller

Ein anderer Einfluss könnte sein, dass ein Adjektiv nach einem gebeugten Artikelwort schwach gebeugt wird:

der Schutz der vertragsrelevanten Interessen
der Schutz dieser vertragsrelevanten Interessen
der Schutz Ihrer vertragsrelevanten Interessen

Das Wort sonstiger ist vielleicht kein „Standardadjektiv“, aber es ist ein Adjektiv und kein Artikelwort und entsprechend sollte es also heißen:

der Schutz sonstiger vertragsrelevanter Interessen

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert