Frage
Ich habe hier einen alten Roman, der vor Urzeiten verlegt wurde. Er wurde verändert, und ich lese ihn jetzt Korrektur. Die Familie in dem Roman heißt Steinbach. Es kommen dann immer wieder Wendungen vor wie „Steinbachische Erbschaft“, „Steinbachisches Vermögen“, „Steinbachischer Besitz“. Mir kommt das ein bisschen fremd vor. […]
Was meinen Sie? Wenn ich es so lasse, müsste „Steinbachische“ heute kleingeschrieben werden, nicht wahr? Oder ich schreibe „Steinbacher Erbschaft“ usw. und dann groß? Was finden Sie besser und richtiger?
Im Grunde habe ich noch eine Frage. Wann das Adjektiv mit „isch“ und wann mit „sch“ gebildet wird, ist mir auch nicht klar.
Antwort
Guten Tag Frau M.,
von Familiennamen abgeleitete Adjektive werden – wenn überhaupt – mit den Endungen isch oder sch gebildet. Nach der geltenden Rechtschreibregelung werden solche Adjektive im Prinzip kleingeschrieben (außer mit Apostroph vor sch)1:
Müller → müllerisch o. müllersch/Müller’sch
Schmidt → schmidtisch o. schmidtsch/Schmidt’sch
Frankenstein → frankensteinisch o. frankensteinsch/Frankenstein’sch
Dante → dantisch o. dantesch/Dante’sch
Ableitungen mit er kommen bei Ortsnamen häufig vor:
Hamburg → Hamburger
Bern → Berner
Salzburg → Salzburger
Mailand → Mailänder
Sie sind aber bei Familiennamen nicht üblich. Das Adjektiv Steinbacher würde also zu einer Ortschaft Steinbach, aber nicht zur Familie Steinbach passen.
Bei Familiennamen sind, wie gesagt, isch und sch gebräuchlich. Es gibt keine allgemein gültige Regel, wann man welche der beiden Endung verwendet. Beides ist im Prinzip möglich; so auch bei Ihren Beispielen:
die steinbachische Erbschaft
steinbachisches Vermögen
steinbachischer Besitzdie steinbachsche Erbschaft
steinbachsches Vermögen
steinbachscher Besitz
Da im Originaltext die Form steinbachisch vorkommt, würde ich sie so beibehalten. Nur bei der Groß- und Kleinschreibung sollten Sie eingreifen, falls die aktuell geltende Rechtschreibregelung als Richtschnur gilt.
Wenn Sie sich gar nicht mit dem Adjektiv steinbachisch anfreunden können, könnten Sie auch auf Umformulierungen der folgenden Art ausweichen:
die Erbschaft der Familie Steinbach / der Steinbachs
Vermögen der Familie Steinbach / der Steinbachs
Besitz der Familie Steinbach / der Steinbachs
So weit die boppsche Meinung, die boppische Meinung oder Bopps Meinung zu dieser Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
1 Großgeschrieben wird dann, wenn man vor der Endung sch einen Apostroph verwendet, um den Eigennamen zu verdeutlichen:
des steinbachschen Besitzes o. des Steinbach’schen Besitzes
die müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei der Familie Müller)
Vgl. hier
Ebenfalls großeschrieben wird dann, wenn das Adjektiv Teil eines Namens ist:
die Müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei mit diesem Namens)
Vielleicht täusche ich mich ja, aber in unserer Gegend hört man bei “Dante” fast nur die Adjektiv-Version “dantesk”. Außer, wenn es sich um die direkte Zuordnung an die Person Dante handelt, also zum Beispiel: Die danteschen Bücher. Aber sonst sagt man z.B.: – eine danteske Szenerie, – ein danteskes Abenteuer, – ein geradezu dantesker Behördenspießrutenlauf, usw.
Richtig: Mit sch von Eigennamen abgeleitete Adjektive bezeichnen in der Regel eine direkte Zuordnung. Mit esk gebildete Adjektive hingegen haben die Bedeutung in der Form von, vergleichbar mit.