Ungebeugtes »ein«: ein und dieselbe Sache, in ein bis zwei Monaten, das ein oder andere Problem

Frage

Warum steht hier „ein“:

ein und dieselbe Sache
(https://www.duden.de/rechtschreibung/ein_Zahl)

Sollte es nicht „eine und dieselbe Sache“ heißen? Im Duden fehlt die Erklärung.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

ein bleibt häufig ungebeugt, wenn es durch und, bis oder oder mit zwei oder einer anderen Kardinalzahl oder andere verbunden wird. Diese Angabe ist auf Anhieb kaum verständlich. Die folgenden Beispiele helfen hoffentlich dabei, die Sache zu verdeutlichen:

Wir warten noch ein bis zwei Tage.
eine Mietdauer von zwischen ein und drei Jahren
Wir hatten noch das ein oder andere Problem zu lösen.
in ein und einer halben Stunde

Das ist auch dann der Fall, wenn ein durch und mit derselbe/dieselbe/dasselbe verbunden wird:

Das ist ein und dieselbe Sache.
für ein und denselben Zweck
mit ein und demselben Auto

Meist ist es auch möglich, ein zu beugen (siehe auch hier):

Wir warten noch einen bis zwei Monate.
eine Mietdauer von zwischen einem und drei Jahren
Wir hatten noch das eine oder andere Problem zu lösen.
in einer und einer halben Stunde

Bei der Wendung ein und derselbe/dieselbe/dasselbe kommt gebeugtes ein aber selten vor:

Das ist eine und dieselbe Sache.
für einen und denselben Zweck
mit einem und demselben Auto

Ein und dieselbe Sache und eine und dieselbe Sache sind also fast ein und dieselbe Sache. Die Version mit eine kommt allerdings seltener vor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Im Duden-Wörterbuch finden Sie keine Erklärung, aber in anderen Duden-Werken wird dieser Fall schon behandelt (z.B. in Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle und in der Duden-Grammatik).

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