Die direkte Rede und das Komma vor „und“

Frage

Beim Durchscrollen Ihrer Seiten bin ich unter Punkt 4.1.7.9a auf folgenden Beispielsatz gestoßen:

Er schrie: „Lasst mich in Ruhe!“, und schlug ihnen die Tür vor der Nase zu.

Meines Erachtens ist das Komma vor „und“ fraglich, denn es folgt ja kein Begleitsatz (der steht vorne) und wenn man die wörtliche Rede auslässt, steht auch kein Komma: „Er schrie und schlug …“

Antwort

Guten Tag Herr A.,

dies ist ein Fall, in dem auch vor und ein Komma gesetzt wird. Es ergibt ist aus § 93 der amtlichen Rechtschreibregelung. Dort steht:

Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma. […]

Unter anderen finden sich dort auch diese beiden Beispielsätze:

Sie sagte: „Ich komme gleich wieder“, und holte die Unterlagen.
Sie fragte: „Brauchen Sie die Unterlagen?“, und öffnete die Schublade.

Der Teil des Gesamtsatzes, der mit und anfängt, ist eine Weiterführung des  Begleitsatzes. Nach der oben stehenden Regel setzt man ein Komma nach dem abschließenden Anführungszeichen, wenn ein Teil des Begleitsatzes folgt. Aus den Beispielen lässt sich schließen, dass dies auch dann gilt, wenn es nach dem Zitat mit und weitergeht. Als Begründung könnte man anführen, dass das wörtlich Zitierte wie ein Nebensatz behandelt wird. Vergleiche die Zeichensetzung bei indirekter Rede:

Sie sagte, sie komme gleich wieder, und holte die Unterlagen.
Sie fragte, ob er/sie die Unterlagen brauche, und öffnete die Schublade.

Ganz dasselbe ist es natürlich nicht, denn bei der direkten Rede kommen ja noch der Doppelpunkt und die Anführungszeichen zum Einsatz. Deshalb könnte man darüber diskutieren, ob das Komma nach der direkten Rede vor und wirklich notwendig ist. Man kann aber auch einfach froh sein, dass die Rechtschreibregelung bei einem möglichen Zweifelsfall wie diesem eine eindeutige Antwort gibt.

Andere Fälle, in denen ebenfalls ein Komma vor und gesetzt wird, finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

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