Mit oder ohne Bindestrich:
„ultraviolette (UV-)Strahlung“ oder „ultraviolette (UV) Strahlung“?

Frage

Beim folgenden Satz bin ich unsicher, wie ich die Abkürzung UV einfüge:

Ultraviolette (UV-)Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.
oder
Ultraviolette (UV) Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.

Auch zum Beispiel bei „Electronic (E-)Mail“? Für eine aufschlussreiche Antwort/Erklärung bin ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

wir haben es hier mit zwei der verschiedenen Anwendungsarten von Klammern zu tun:

a) Klammern zur Angaben von Alternativen in einem Wort;
b) Klammern zur Abgrenzung von Zusätzen und Nachträgen.

Die erste Anwendungsart (a) sieht in diesem Fall so aus:

a) ultraviolette (UV-)Strahlung
a) Electronic (E-)Mail

Die Klammern geben hier an, dass UV-Strahlung oder Strahlung gemeint ist. Löst man das Ganze auf, ergibt sich also:

ultraviolette (UV-)Strahlung
= ultraviolette UV-Strahlung bzw. ultraviolette Strahlung
Electronic (E-)Mail
= Electronic E-Mail bzw. Electronic Mail

Der jeweils erste Begriff ist sehr wahrscheinlich nicht gemeint, denn ultraviolette UV-Strahlung und Electronic E-Mail enthalten überflüssige Verdopplungen.

Besser funktioniert es, wenn man die Klammern so verwendet (b):

b) ultraviolette (UV) Strahlung
b) Electronic (E) Mail

Die Klammern geben hier an, dass UV eine Erläuterung zu ultraviolett ist, nämlich die Abkürzung. Dasselbe gilt beim eingeklammerten E nach Electronic (wobei man hier der Deutlichkeit halber besser anders vorgeht, siehe unten).

Am besten schreiben Sie den Satz in Ihrer Frage also wie folgt:

Ultraviolette (UV) Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.

Wer es gerne ganz deutlich hat, kann auch so vorgehen:

c) ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung)
c) Electronic Mail (E-Mail)

Kurz ist gut, aber ein bisschen länger ist manchmal besser.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

2 Gedanken zu „Mit oder ohne Bindestrich:
„ultraviolette (UV-)Strahlung“ oder „ultraviolette (UV) Strahlung“?“

  1. «UV» geht ja noch, aber meines Wissens ist «E»/«e» als isolierte Abkürzung für «electronic» nicht üblich. Mehr noch: Für das «E» in «E-Mail» gilt gerade deswegen Großschreibung, weil es am Anfang eines Substantivs steht, hingegen heißt es «e-mail» (englisch) und «e-mailen» mit KLEINEM «e», da das «e» für ein Adjektiv steht. Beispiele mit deutscher Aussprache: «e-signieren», «e-mobil».

    Also besser so: «Electronic Mail (E-Mail)».

  2. Im Artikel steht: „(wobei man hier der Deutlichkeit halber besser anders vorgeht, siehe unten)“, womit gemeint ist, dass Electronic Mail (E-Mail) die beste Lösung ist.

    Das große E steht auch in Verbindungen wie:

    die Electronic Mail (E-Mail)
    das Electronic Banking (E-Banking)
    der Electronic Commerce (E-Commerce)
    das Electronic Voting (E-Voting)

    Das große E lässt sich – wenn man es „unbedingt“ verwenden möchte – also damit verteidigen, dass es für Electronic steht, das in solchen Verbindungen großgeschrieben wird. Hier ein kleines e anzugeben wäre (noch) verwirrender. Bei Abkürzungen ist die Groß- und Kleinschreibung ohnehin nicht allzu streng geregelt, wie UV für ultraviolett oder Ultraviolettstrahlung zeigt.

    Letztlich sind wir uns aber darüber einig, dass Schreibweise c) die beste ist.

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