Eigenname oder nicht: der Sächsische Landtag oder der sächsische Landtag?

Frage

Derzeit „streite“ ich mich mit meiner Frau über die Frage, ob in „der sächsische Landtag“ „sächsisch“ groß- oder kleinzuschreiben ist. Es wird großgeschrieben, wenn es sich um einen Eigennamen wie in „die Sächsische Schweiz“ handelt. Nach meiner Meinung handelt es sich bei „der sächsische Landtag“ nicht um einen Eigennamen, da es in den meisten Bundesländern einen Landtag gibt, somit wäre „sächsisch“ ein ganz gewöhnliches Adjektiv. Meine Frau dagegen vertritt die Eigennamen-These. Können Sie schlichten?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

eigentlich ist die Antwort ganz einfach, aber wie  das Wort eigentlich schon ankündigt, ist die Sache doch ein bisschen schwieriger:

In den meisten Bundesländern gibt es einen Landtag und all diese Landtage haben einen Namen. Man kann entsprechend sagen und schreiben:

Der baden-württembergische Landtag heißt Landtag von Baden-Württemberg

Der brandenburgische Landtag heißt Landtag Brandenburg

Der mecklenburg-vorpommerische Landtag heißt Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Der nordrhein-westfälische Landtag heißt Landtag Nordrhein-Westfalen

Der rheinland-pfälzische Landtag heißt Landtag Rheinland-Pfalz

Der saarländische Landtag heißt Landtag des Saarlandes

Der sachsen-anhaltische Landtag heißt Landtag von Sachsen-Anhalt

Der thüringische Landtag heißt Thüringer Landtag

Soweit ist alles auch orthografisch recht einfach und übersichtlich.

Bei den folgenden Landtagen hingegen stimmen die allgemeine Bezeichnung und der Name überein. Sie unterscheiden sich nur durch die Großschreibung des Adjektivs im Namen:

Der bayerische Landtag heißt Bayerischer Landtag

Der hessische Landtag heißt Hessischer Landtag

Der niedersächsische Landtag heißt Niedersächsischer Landtag

Der schleswig-holsteinische Landtag heißt Schleswig-Holsteinischer Landtag

Das gilt auch für das Land Sachsen:

Der sächsische Landtag heißt Sächsischer Landtag
(und tagt im Sächsischen Landtag [Name des Gebäudes])

Bei den Landesparlamenten Bayerns, Hessens, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Sachsens ist es also oft schwierig bis unmöglich, zu entscheiden, ob die allgemeine Bezeichnung (mit kleingeschriebenem Adjektiv) oder der Name (mit großgeschriebenem Adjektiv) gemeint ist. Während die empfehlenswerte Schreibweise hier noch einigermaßen einfach zu bestimmen ist:

die Abgeordneten des brandenburgischen und des sächsischen Landtages

die Abgeordneten des Landtages Brandenburg und des Sächsischen Landtages

… sind sonst oft beide Interpretationen und entsprechend beide Schreibweisen möglich:

die Abgeordneten des sächsischen / Sächsischen Landtages

Das mag unbefriedigend sein, wenn man eindeutige Antworten vorzieht, es hat aber diesen schönen Vorteil: Sie haben beide recht!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Der Vollständigkeit halber seien auch noch die Parlamente der Stadtstaaten erwähnt: das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Bremische Bürgerschaft und die Hamburgische Bürgerschaft.

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