Dr. Bopp nimmt Auszeit

Bis zum 18. Juni werde ich Ihre Fragen nicht beantworten können und auch im Blog wird es still bleiben. Ich verweile in südlicheren Gefilden, dies bewusst ganz ohne Arbeitsgeräte. Urlaub.

Falls Sie Kommentare oder Fragen haben, schicken Sie sie einfach trotzdem (siehe hier). Ab dem 19. Juni bin ich wieder einsatzbereit und werde bereits eingegangene und neue Fragen wie immer gerne zu beantworten versuchen.

Tanti saluti

Dr. Bopp

Der i-Punkt und der i-Kringel

Wenn der heutige Artikel etwas schulmeisterlich klingt, liegt es daran, dass es um etwas geht, womit Schulmeisterinnen und Schulmeister sich früher abgeben mussten und Lehrpersonen sich auch heute noch hin und wieder abgeben müssen.

Frage

Meine Tochter ist 12 Jahre alt und geht in die siebte Klasse einer Realschule. Seit einiger Zeit entwickelt sie ihr eigenes Schriftbild. In diesem macht sie zum Beispiel über dem i, ä, ö und ü keinen Punkt sondern einen Kringel oder kleinen Kreis. Ihre Deutschlehrerin kommentiert ihre Arbeiten immer mit dem Satz: „Laut deutschen Rechtschreibgesetz ist ein i-Punkt ein Punkt und kein Kreis.“ Seit Neusten droht sie ihr sogar damit ihre Arbeiten mit einer sechs zu benoten wenn sie keinen richtigen i Punkt macht.

Gibt es tatsächlich ein Gesetz , nach dem man gezwungen werden kann, einen richtigen i Punkt zu machen. Kann die Lehrerin aufgrund der unechten i-Punkte Arbeiten mit einer Sechs benoten?

Antwort

Sehr geehrte Frau B.,

die amtliche Rechtschreibregelung schreibt nicht ausdrücklich vor, dass das kleine i mit einem Punkt geschrieben werden muss. Das i, das dort in § 0 (1) abgebildet ist, hat aber eindeutig einen Punkt und keinen Kringel. Streng genommen hat die Lehrerin Ihrer Tochter also recht.

Doch darum geht es eigentlich gar nicht. Es ist im Deutschen (und auch anderswo, wo man mit lateinischen Buchstaben schreibt) üblich, das i mit einem Punkt zu schreiben. Aufgabe der Schule ist es u. a., den Kindern gewisse Regeln und Konventionen mitzugeben, auch solche, die nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind. In nicht persönlichen Briefen, Bewerbungsschreiben usw. (sofern sie noch von Hand geschrieben werden) macht es sich im Allgemeinen schlecht, wenn man Kringel verwendet. Deshalb sollten auch auf der Schule Punkte verwendet werden.

Ich weiß nicht, ob die Lehrerin rechtlich gesehen die Möglichkeit hat, wegen Kringeln statt Punkten einen Notenabzug zu machen. Aus dem oben erwähnten Grund vermute ich allerdings, dass sie es kann. Die Rechtschreibregelung ist auf Schulen verbindlich.

Wenn Ihre Tochter in ihrer privaten Korrespondenz einen Kringel, ein Herzchen oder ein Blümchen statt des i-Punktes verwendet will, kann sie das natürlich tun, aber auf der Schule sollte sie tatsächlich Punkte schreiben. Ich empfehle Ihnen deshalb, die Lehrerin bei ihrer Aufgabe zu unterstützen.

Das i war ursprünglich punktlos. Der Punkt auf dem i kam im Mittelalter auf, zuerst als Akzentstrich, der später zu einem Punkt reduziert wurde. Er diente dazu, das i und vor allem zwei aufeinanderfolgende i (also ii, im Lateinischen relativ häufig), in der Frakturschrift von u, m und n zu unterscheiden. Auf dem großen I war diese Unterscheidung nicht notwendig, deshalb steht im Deutschen und den meisten anderen Sprachen kein Punkt auf dem Großbuchstaben I (Ausnahme z. B. im Türkischen: İ und I).

Die Umlautpunkte entstanden als kleines e, das über dem a, o oder u geschrieben wurde, um die Umlaute von diesen einfachen Vokalbuchstaben zu unterscheiden. Im Laufe der Zeit wurden dieses e über verschiedene Stufen zu zwei Punkten vereinfacht (siehe auch hier).

Mit der Einführung des Drucks haben sich der i-Punkt und die Umlautpunkte „definitiv“ etabliert. Ich gönne natürlich allen ihre Kringel, Kreise, Herzchen oder Smileys auf dem i, aber offiziell steht dort nur ein einfacher Punkt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Bin ich ein Content Creator, ein Content-Creator oder ein Contentcreator?

Frage

Der (Online-)Duden kennt „Content-Management“ und „Contentprovider“. Ich frage mich nun, wie man den heute im deutschen Sprachraum geläufigen und gerade bei deutschen Jugendlichen beliebten Anglizismus „Content Creator“ richtig schreibt:

Content Creator
Content-Creator
Contentcreator

Antwort

Guten Tag Herr B.,

am einfachsten wäre es, wenn man die deutschen Entsprechungen Inhaltsschöpfer oder Inhaltsentwicklerin verwenden würde. Dabei sollte die Zusammenschreibung bei den meisten einprogrammiert sein. Ich verstehe aber, dass Inhaltsschöpfer für moderne Kreative zu sehr wie Suppenkelle klingen könnte, und bei Inhaltsentwicklerin sieht man vielleicht besser als bei Content Creator, dass es „nur“ darum geht, Inhalte zu kreieren. Aber ich schweife ab und will hier keineswegs den Anglizismen den Kampf ansagen. Also zurück zur Rechtschreibung:

Nach § 45 (E1) der amtl. Rechtschreibregelung gilt Folgendes:

Aus anderen Sprachen stammende Verbindungen aus Substantiv + Substantiv, die sich im Deutschen grammatisch wie Zusammensetzungen verhalten, werden zusammengeschrieben; ebenso ist die verdeutlichende Schreibung mit Bindestrich möglich.
Sexappeal (Sex-Appeal), Sciencefiction (Science-Fiction), Shoppingcenter (Shopping-Center), Desktoppublishing (Desktop-Publishing), Midlifecrisis (Midlife-Crisis) 

Richtig ist demnach entweder die Zusammenschreibung oder die Schreibung mit Bindestrich:

Contentmanagement / Content-Managment
Contentprovider / Content-Provider
Contentcreator / Content-Creator

Der Duden legt offenbar die „Grenze der Deutlichkeit“, bei deren Überschreiten ein Bindestrich gesetzt wird, irgendwo zwischen Contentprovider und Content-Management (die zusammengeschrieben Variante Contentmanagement steht allerdings auch im Online-Duden). Richtig ist nach § 45 (E1) beides.

Die Getrenntschreibung Content Creator ist nach der Rechtschreibregelung nicht korrekt. Sie ist aber die weitaus am häufigsten vorkommende Schreibweise. Dieser rechtschreiblichen Kluft zwischen regelkonform und üblich begegnet man bei aus dem Englischen übernommenen Zusammensetzungen sehr oft. Mehr zu diesem Thema und weitere Beispiele finden Sie in diesem schon etwas älteren Blogartikel. Neu ist das Problem, wenn es überhaupt eines ist, also nicht. Der für diesen Blog verantworliche Content-Creator hat es schon mehr als einmal behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Schwarze Freitag war ein schwarzer Freitag

Frage

Ist es dasselbe: der Schwarze Freitag und ein schwarzer Freitag / ein Schwarzer Freitag?

Antwort

Ihre Frage ist berechtigt, denn nicht alle Freitage, die schwarz genannt werden, bezeichnen dasselbe. Das wirkt sich auch auf die Rechtschreibung aus.

a) ein schwarzer Freitag

Ein schwarzer Freitag ist ein Unglückstag, der in der Regel auf einen Freitag fällt.

Heute war wieder einmal ein schwarzer Freitag in ihrer Beziehung.

Es handelt sich um eine figürlich verwendete Verbindung von einem Adjektiv und einem Substantiv. Nach § 63 (1.2) der Rechtschreibregelung wird das Adjektiv in einer solchen Verbindung kleingeschrieben (ebenso zum Beispiel: der blinde Passagier, die biologische Uhr, die graue Maus, der rote Teppich).

b) der schwarze Freitag oder meistens der Schwarze Freitag

Dieser schwarze/Schwarze Freitag ist eigentlich der amerikanische Black Friday, das heißt der Freitag nach Thanksgiving Day in den USA. Der Black Friday wird, meistens unter seinem englischen Namen, in den letzten Jahren vermehrt auch in Europa kommerziell „gefeiert“.

Sonderangebote zum Schwarzen / schwarzen Freitag

Es ist ein besonderer (aber kein religiöser oder offizieller) Kalendertag, bei dem das Adjektiv nach § 63 (E4) der Rechtschreibregelung klein- oder großgeschrieben werden kann. Da viele alle besonderen Kalendertage großschreiben, ist dieser Freitag – wenn er nicht sowieso Black Friday genannt wird – meistens der Schwarze Freitag mit großem S.

c) der Schwarze Freitag

Der Vater aller schwarzen Freitage ist der 24. November 1929, der Tag des großen Börsencrashs in New York.

Der Schwarze Freitag (der Schwarze Donnerstag [Black Thursday] in Amerika) im Oktober 1929 gilt als Auslöser der amerikanischen Wirtschaftsdepression der 1930er Jahre.

Es ist der Name eines historischen Ereignisses, deshalb wird nach § 60 (6) der Rechtschreibregelung das Adjektiv großgeschrieben (ebenso zum Beispiel: der Siebenjährige Krieg, die Französische Revolution, die Goldenen Zwanzigerjahre).

Es gibt also verschiedene Arten des schwarzen/Schwarzen Freitags. Wenn man wissen möchte, was genau gemeint ist, kann die Groß- und Kleinschreibung helfen. Da sich hier aber lange nicht alle an die Rechtschreibregelung halten (die hier nicht immer allzu einfach nachvollziehbar ist), empfiehlt es sich, vor allem auf den Zusammenhang zu achten. Dann erweist sich schnell, ob ein Unglückstag, ein Tag der Sonderangebote oder ein bestimmter historischer Börsencrash gemeint ist.

Mit freundlichen Grüße

Dr. Bopp

Subjektloses „lassen“

Auch wenn der Titel irgendwie wie „respektloses Handeln“ klingt, ist nichts Negatives gemeint. Ich bin indirekt über eine Frage von Herrn B. auf etwas gestoßen, das ich noch nicht kannte: Sätze mit lassen ohne ein Subjekt. Es ging in der Frage um den Satz

Über Geschmack lässt sich nicht streiten

der offensichtlich ohne ein Subjekt auskommt. Er enthält kein Satzglied, nach dem mit wer oder was? gefragt werden könnte.

Es gibt im Deutschen nur wenige strenge Regeln wie zum Beispiel:

  • In einem Aussagehauptsatz steht die konjugierte Verbform immer an zweiter Stelle (Zweitstellung der finiten Verbform)
  • Ein vollständiger Satz hat immer ein Subjekt.

Vor allem bei der zweiten Regel werden aber immer ein paar Ausnahmen angegeben. Die bekanntesten sind:

  • Imperativsätze in der 2. Person sind subjektlos:

Komm!
Mach nicht so viel Lärm!
Helft mir, bitte!

  • Einige unpersönliche Verben können ohne Subjekt stehen.

Mir ist langweilig/schlecht/übel …
Schon jetzt graut uns vor ihrem nächsten Besuch.
Auf dem Karussell wird ihm immer schwindlig.

  • Das Passiv intransitiver oder intransitiv verwendeter Verben hat kein Subjekt:

Dem armen Tropf kann geholfen werden.
Davon wird viel gesprochen.
Den ganzen Abend wurde viel gegessen und getrunken.

Mit der letzten Gruppe sind die folgenden Beispiele verwandt:

  • Passivähnliche Formulierungen mit einem intransitiven Verb können ohne Subjekt stehen:

Dir ist nicht zu helfen.
Mit Verlusten war zu rechnen.
Daran lässt sich kaum zweifeln.
Über Geschmack lässt sich nicht streiten.

Dieses subjektlose lassen kannte ich noch nicht – jedenfalls nicht bewusst. Unbewusst habe ich wie die meisten den Satz Über Geschmack lässt sich nicht streiten ohne Subjekt verwendet, ohne dass mir das aufgefallen wäre.

Hier spielt auch die erste Regel, die ich oben erwähnt habe, eine Rolle: In vielen der oben stehenden Sätze kommt ein sogenanntes Platzhalter-es zum Zug, wenn kein anderes Satzglied an erster Stelle vor der konjugierten Verbform steht:

Es ist mir langweilig.
Es wird viel davon gesprochen.
Es war mit Verlusten zu rechnen.
Es lässt sich kaum daran zweifeln.

Dieses es sieht wie ein unpersönliches Subjekt aus, es hat aber vor allem die Funktion, die Zweitstellung des Verbs aufrechtzuerhalten. Sobald ein anderes Satzglied an die erste Stelle tritt, fällt es weg. Die Regel der Verbzweitstellung scheint also noch stärker zu sein als die Regel, dass ein vollständiger Satz immer ein Subjekt hat.

Ist eine Regel mit relativ vielen Ausnahmen immer noch eine Regel? Darüber lässt sich diskutieren.

„Ferienhäuser, -wohnungen und Wohnmobile“: Ergänzungsstrich und Komma in Aufzählungen

Frage

Ich habe eine Frage zu Ergänzungsstrichen. Müssen in Aufzählungen wie dieser die ersten beiden Begriffe mit einem „und“ verbunden werden oder kann man so formulieren?

Wir vermieten Ferienhäuser, -wohnungen und Wohnmobile.

Oder muss es so heißen:

Wir vermieten Wohnmobile, Ferienhäuser und -wohnungen.

Antwort

Guten Tag Herr O.,

es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, hier ohne und zu formulieren, aber es „holpert“ ein bisschen, und wenn man es ausspricht, ist nicht leicht verständlich, was genau gemeint ist. Es ist besser, Aufzählungen dieser Art ohne Weglassung zu formulieren oder alle Teile mit zum Beispiel und oder sowie zu verbinden:

besser nicht:
Wir vermieten Ferienhäuser, -wohnungen und Wohnmobile.
sondern:
Wir vermieten Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wohnmobile.

besser nicht:
Export-, Importfirmen und Produzenten sind vertreten.
sondern:
Export- und Importfirmen sowie Produzenten sind vertreten.
Exportfirmen, Importfirmen und Produzenten sind vertreten.

besser nicht:
ein-, mehrfarbig oder schwarzweiß
sondern:
ein- oder mehrfarbig oder schwarzweiß
einfarbig, mehrfarbig oder schwarzweiß

Nicht immer ist es also besser, so viel wie möglich abzukürzen. Wiederholung kann verdeutlichend sein.

In Aufzählungen wie den folgenden können aber dennoch problemlos Ergänzungsstrich und Komma kombiniert werden. Alle Elemente haben einen gemeinsamen Wortteil:

Wir vermieten Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer.
Export-, Import- und Produktionsfirmen sind verteten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nichtvegansein oder Nicht-vegan-Sein, das ist hier die Frage

Frage

Könnten Sie mir bitte beim folgenden Beispiel weiterhelfen. Muss hier groß- oder kleingeschrieben werden:

Ist (das) Nicht-Vegansein nicht okay?

Antwort

die Schreibung das Nicht-Vegansein ist nicht zu empfehlen. Weshalb? – Beim Wort, um das es in Ihrer Frage geht, spielen zwei Rechtschreibregeln eine Rolle:

  • Verbindungen von nicht mit einem Adjektiv können getrennt oder zusammengeschrieben werden:

nicht öffentlich / nichtöffentlich
nicht europäisch / nichteuropäisch
nicht vegan / nichtvegan

Man kann also nicht vegan sein oder nichtvegan sein. Das hat auch Auswirkungen auf die Schreibung, wenn man diese Infinitivgruppe substantiviert.

  • Substantivierte Infinitivgruppen, die aus zwei Teilen bestehen, werden zusammengeschrieben. Bei substantivierten Infinitivgruppen, die aus mehr als zwei Teilen bestehen, setzt man in der Regel Bindestriche zwischen alle Teile der Infinitivgruppe (vgl. hier):

Tee trinken → das Teetrinken
Walzer tanzen → beim Walzertanzen
schnell fahren → das Schnellfahren

miteinander Tee trinken → das Miteinander-Tee-Trinken
Wiener Walzer tanzen → beim Wiener-Walzer-Tanzen
zu schnell Fahren → das Zu-schnell-Fahren

Das führt zu diesen möglichen Schreibungen der substantivierten Infinitivgruppe:

vegan sein → das Vegansein
nichtvegan sein → das Nichtvegansein
nicht vegan sein → das Nicht-vegan-Sein

Ihr Satz kann also auf zwei verschiedene Arten geschrieben werden:

Ist das Nichtvegansein nicht okay?
Ist das Nicht-vegan-Sein nicht okay?

Mehr dazu finden Sie in diesem Blogartikel älteren Datums.

Wer es noch komplizierter mag, lässt den Artikel weg. Dann gibt es nämlich noch zwei weitere mögliche Schreibweisen:

Ist Nichtvegansein nicht okay?
Ist Nicht-vegan-Sein nicht okay?

Ist nichtvegan sein nicht okay?
Ist nicht vegan sein nicht okay?

Wer nun vor lauter nicht und Bindestrichen nicht mehr klarsieht, formuliert am besten um:

Ist es nicht okay, nicht vegan zu sein?
Ist es nicht okay, nichtvegan zu sein?

Nichtvegansein oder Nicht-vegan-Sein, das ist hier die Frage. Es geht hier nämlich nur um die Rechtschreibung. Die Frage nach dem eigentlichen Vegansein oder Nichtvegansein/Nicht-vegan-Sein möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Eine Genitivkonstruktion besonderer Art

Frage

Könnten Sie mir erklären, warum es „Ihr Anliegen war rein beruflicher Natur“ und nicht „berufliche Natur“ heißt?

Antwort

Guten Tag F.,

es gibt im Deutschen eine Reihe von mehr oder weniger festen Wendungen, in denen das Verb sein mit einem Genitiv steht. Je nach Grammatik und Beschreibung werden sie „adverbialer Genitiv“,„prädikativer Genitiv“ oder noch anders genannt. Ich beschränke mich hier darauf, die Konstruktion „sein mit einer Genitivergänzung“ zu nennen. Die Diskussion über die genaue Einteilung und Benennung überlasse ich den Grammatiktreibenden.

Ein paar Beispiele:

der Meinung sein, dass …
Ich bin nicht deiner Meinung.
anderer Ansicht sein
der gleichen Überzeugung sein
natürlichen/ausländischen/römischen Ursprungs sein
männlichen/weiblichen Geschlechts sein
christlichen/islamischen/jüdischen Glaubens sein
guten/frohen/erwartungsvollen Mutes sein
guter/bester/schlechter Laune sein

Es ist nicht möglich, eine vollständige Liste aller Formulierungen dieser Art aufzustellen. Es geht nicht nur um ein paar wenige feste Wendungen, sondern um relativ viele „mehr oder weniger feste“ Ausdrücke. Die folgenden Substantive stehen häufiger in einer solchen Genitivkonstruktion:

Abkunft, Abstammung, Alter, Ansicht, Art, Auffassung, Blut, Charakter, Datum, Geschlecht, Format, Glauben, Herkunft, Herzen, Hoffnung, Jahrgang, Laune, Meinung, Mut, Natur, Sinn, Stand, Überzeugung, Ursprung, Willen, Zuschnitt

Wie die Beispiele oben zeigen, werden die Substantive in dieser Konstruktion meistens mit einem Adjektiv oder Artikelwort kombiniert. Während zum Beispiel Hoffnung praktisch nur mit gut erscheint (guter Hoffnung sein), können andere wie Abstammung und Herkunft mit Adjektiven aller Art stehen, die eine Herkunft angeben (italienischer, bayerischer, asiatischer, lokaler, jüdischer, einfacher, gutbürgerlicher, adliger, unbekannter u.v.a.m. Herkunft sein). Noch breiter ist die Palette der möglichen Ergänzungen bei Substantiven wie Art und Natur.

In Ihrem Beispiel handelt es sich ebenfalls um eine solche Konstruktion:

beruflicher Natur sein
Ihr Anliegen war rein beruflicher Natur.

Es ist nicht möglich, hier den Nominativ berufliche Natur zu verwenden. Es wird nicht angegeben, was das Anliegen ist, sondern wie das Anliegen ist:

– Was ist ihr Anliegen?
– Ihr Anliegen ist eine gesunde Natur.
= Sie wollen eine gesunde Natur.

– Wie ist ihr Anliegen?
– Ihr Anliegen ist beruflicher Natur
= Ihr Anliegen hat mit dem Beruf zu tun.

Mit Genitivkonstruktionen wie rein beruflicher Natur sein wird angegeben, wie jemand oder etwas ist. Sie sind nur mit gewissen Substantiven in Kombination mit gewissen Artikelwörtern, Adjektiven oder Gruppen von Adjektiven möglich. Dennoch kann man nicht genau angeben, welche oder wie viele Konstruktionen dieser Art verwendet werden. Diese Frage ist nicht nur grammatischer, sondern auch stilistischer Natur.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wo steht das Fragezeichen?

Frage

Ich habe wieder einmal eine Frage. Ein Beispiel, worum es mir geht:

Kennst du Die Firma: https://www.beispiel.de

„Die Firma“ ist hier jetzt nur ein Platzhalter für irgendeinen Begriff bzw. Namen. Der Link zeigt dann eine Seite dazu an. Ich habe mich gefragt, wo ich hier das Fragezeichen setze: ganz an den Schluss oder vor den Doppelpunkt?

Kennst du Die Firma: https://www.beispiel.de?
Kennst du Die Firma?: https://www.beispiel.de.

Ist vielleicht sogar beides falsch und man sollte es in zwei Sätze aufteilen […]?

Antwort

Guten Tag L.,

das Fragezeichen steht hier am Schluss des Gesamtsatzes, also nicht vor dem Doppelpunkt, sondern nach der erläuternden Ergänzung:

Kennst du Die Firma: https://www.beispiel.de?

Das gilt auch für Klammern und Ergänzungen anderer Art:

Kennst du Die Firma (https://www.beispiel.de)?
Kennst du Die Firma mit der Adresse https://www.beispiel.de?
Kennst du Die Firma, d. h. https://www.beispiel.de?

Wenn Sie die Ergänzung nicht in die Frage „einbauen“ wollen, können Sie sie auch nach dem Fragezeichen als eigenständige Einheit angeben:

Kennst du Die Firma? Mehr Informationen unter https://www.beispiel.de.
Kennst du Die Firma? Du findest sie unter https://www.beispiel.de.

So einfach ist es. Oder doch nicht? Das Fragezeichen steht immer am Schluss einer Frage, aber nicht immer ganz am Schluss eines Ganzsatzes.

Bei eingeklammerten oder zwischen Gedankenstrichen gesetzten Fragen steht das Fragezeichen vor der abschließenden Klammer oder dem abschließenden Gedankenstrich, auch wenn der Gesamtsatz noch weitergeht:

Er hat mehrere (wie viele?) T-Shirts gekauft.
Er hat mehrere T-Shirts gekauft (teure?).
Sie haben sich (noch?) nicht für den Kurs angemeldet.
Er behauptet – wer glaubt das schon? –, dass er nicht dabei gewesen sei.

Bei zitierten Fragen steht das Fragezeichen am Ende der Frage vor dem abschließenden Anführungszeichen, ganz gleich, was danach noch folgt:

„Wo wohnst du?“, wollte sie wissen.
Auf die Frage „Wo wohnst du?“ gab sie keine Antwort.
Hat sie wirklich gefragt: „Wer bin ich?“?

Zum Glück setzt man das Fragezeichen meistens spontan richtig, aber in einem Fall wie dem letzten muss auch ich mich konzentrieren und mich schließlich fragen: „Stimmt das wirklich so?“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist Baden verboten oder ist baden verboten?

Frage

Auf einem Schild steht:

Lebensgefahr!
Durchfahrt und baden verboten

Ist das richtig geschrieben?

Antwort

Guten Tag Herr I.,

auf Schildern dieser Art wird Baden häufiger großgeschrieben:

Durchfahrt und Baden verboten

Es werden dann zwei Substantive durch und miteinander verbunden:

Die Durchfahrt und das Baden sind verboten
→ Durchfahrt und Baden verboten

Die Kleinschreibung ist aber nicht falsch, da baden auch als Verbform verstanden werden kann:

Die Durchfahrt ist verboten und hier zu baden ist verboten
→ Durchfahrt und baden verboten

Den Unterschied, dass heißt, dass Groß- und Kleinschreibung möglich sind, kann man auch mit Hilfe von Ergänzungen zeigen, die a) nur bei Substantiven oder b) nur bei Verben stehen können:

a) Durchfahrt und nächtliches Baden verboten
b) Durchfahrt und nachts baden verboten

a) Durchfahrt und Nacktbaden verboten [Nácktbaden]
b) Durchfahrt und nackt baden verboten [nackt báden]

a) Widerrechtliches Angeln ist verboten.
b) Widerrechtlich angeln ist verboten

a) Betreten des Geländes verboten
b) Gelände betreten verboten

Ein allein stehender Infinitiv wird in diesem Zusammenhang häufig großgeschrieben, die Kleinschreibung ist aber, wie gesagt, nicht falsch. Und ob nun baden verboten oder Baden verboten ist: Wenn es lebensgefährlich ist, kann man es sowieso besser nicht tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp