Im Jahr 2100 (zweitausendeinhundert oder einundzwanzighundert?)

Frage

Wie schreibt man die Jahreszahlen ab 2100 in Worten? Wie spricht man sie aus? Zum Beispiel 2113: „zweitausendeinhundertdreizehn“ oder „einundzwanzighundertdreizehn“? Welche Variante ist korrekt?

Antwort

Guten Tag K,

es gibt keine verbindliche Regel, wie man solche Jahreszahlen aussprechen muss. Es gibt aber einige allgemein bekannte Konventionen:

Es ist üblich, die Jahreszahlen zwischen 1100 (elfhundert) und 1999 (neunzehnhundertneunundneunzig) mit Hunderterzahlen anstatt mit (ein)tausend…hundert auszusprechen. Für zum Beispiel 1905, 1789 oder 1291 sagt man entsprechend neunzehnhundertfünf, siebzehnhundertneunundachzig und zwölfhunderteinundneunzig. Es ist aber nicht grundsätzlich falsch, tausendneunhundertfünf oder im Jahr tausendzweihunderteinundneunzig zu sagen, es ist nur nicht üblich.

Ab 2000 zählt man nicht mehr mit Hunderterzahlen, sondern man geht wieder zum „normalen“ Tausendersystem über. Für 2005 sagt man zweitausendfünf, nicht zwanzighundertfünf. (Daneben hört man auch öfter das wahrscheinlich zum Teil englisch inspirierte zwanzig fünf.) Das gilt auch für Jahreszahlen ab 2100 wie zweitausendeinhundert, zweitausendeinhundertfünf, zweitausendeinhundertdreizehn usw. Auch hier ist einundzwanzighundertfünf oder einundzwanzighundertdreizehn nicht grundsätzlich falsch, aber (vorläufig?) nicht üblich. Was im 22. Jahrhundert gebräuchlich sein wird, wissen wir jetzt natürlich noch nicht.

Für Jahreszahlen wie 2100, 2105 und 2113 sagen Sie also am besten:

zweitausendeinhundert
zweitausendeinhundertfünf
zweitausendeinhundertdreizehn

Dann noch zu dieser Frage: Warum heißt es üblicherweise neunzehnhundertfünf, aber zweitausendfünf und zweitausendeinhundertfünf? Das hat unter anderem mit sprachlicher Effizienz zu tun:

neunzehnhundertfünf = 5 Silben
tausendneunhundertfünf = 6 Silben

zweitausendfünf = 4 Silben
zwanzighundertfünf = 5 Silben
(zwanzig fünf = 3 Silben)

zweitausendeinhundertfünf = 7 Silben
einundzwanzighundertfünf = 7 Silben
(einundzwanzig fünf = 5 Silben)

Von 1100 bis 1999 und von 2000 bis 2099 ist die Silbenanzahl der üblichen Variante geringer als die der jeweiligen Alternative. Ab 2100 gibt es keinen „Silbengewinn“, so dass es sich eigentlich nicht lohnt, von der normalen Zählung abzuweichen. (Vielleicht wird sich bis dann – oder dann erst recht – die Zählweise einundzwanzig fünf durchsetzen.)

Es kann auch noch andere Gründe geben: Vor allem, aber nicht nur im älteren Sprachgebrauch trifft man bei Angaben zwischen 1100 und 1999 häufig die Hunderterzählweise an, auch wenn es sich nicht um Jahreszahlen handelt:

ein Konzert vor zwölfhundert Leuten
ein Grundstück von fünfzehnhundert Quadratmetern
Sie ließen eine Flotte in die See gehen, die mit neunzehnhundert Mann Seetruppen bemannt war.

Ob diesen Angaben die „Silbeneffizienz“ zu Grunde liegt oder ob es sich wie bei Dutzend um eine ältere Zählweise handelt (wirklich regelmäßig zählen wir ja auch heute noch erst ab zwanzig), weiß ich leider nicht. Vielleicht spielt auch beides eine Rolle. Bei Jahreszahlen größer als 2000 waren und sind Angaben mit Hunderterzahlen jedenfalls nicht allgemein gebräuchlich. Ob sich das bis zur nächsten Jahrhundertwende noch ändern wird, weiß ich natürlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Straßennamen, wenn die amtliche Schreibung nicht mit der amtlichen Schreibung übereinstimmt

Eine Frage, die nicht sehr häufig, aber immer wieder auftaucht, betrifft Straßennamen, deren behördlich festgelegte Schreibung nicht den Regeln der amtlichen Rechtschreibregelung entspricht. Die amtliche Schreibung stimmt sozusagen nicht mit der amtlichen Schreibung überein.

Frage

Ich bin als Stammdatenpflegerin tätig und täglich verunsichert durch die offiziellen Schreibweisen der Straßen […], wie Städte und Gemeinden offiziell ihre Straßen im Internet schreiben, ohne Rücksicht auf die geltende Rechtschreibung […]:

  • Le Pavillon-Straße in Berlin
  • La Famille-Straße in Berlin
  • Dr. Elisabeth-Vomstein-Straße in Schliengen
  • immer noch Schloßstraße anstatt offiziell Schlossstraße

Auch sehe ich „Zum kleinen Feld“, obwohl im Duden steht, dass die Adjektive groß geschrieben werden? Welche Schreibweisen empfehlen Sie mir?

Antwort

Guten Tag Frau A.,

nach der Rechtschreibregelung schreibt man tatsächlich :

Le-Pavillon-Straße
La-Famille-Straße
Dr.-Elisabeth-Vomstein-Straße
Schlossstraße
Zum Kleinen Feld

Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen (§ 50). Nach kurzem Vokal schreibt man immer ss und nicht mehr ß (§ 2). In mehrteiligen Namen schreibt man man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen groß (§ 60).

So viel sei zur Schreibung nach den Rechtschreibregeln gesagt. Wie Sie richtig feststellen, weichen Ortschaften und Städte im konkreten Fall nämlich häufiger von diesen Regeln ab:

Le Pavillon-Straße
La Famille-Straße
Dr. Elisabeth-Vomstein-Straße
Schloßstraße
Zum kleinen Feld

Wer hat dann „recht“? – Wenn behördlich festgelegte Schreibungen nicht mit Schreibungen übereinstimmen, die von der Rechtschreibregelung vorgesehen sind, dann gehen die behördlichen Schreibungen vor. Ich empfehle Ihnen deshalb, die von den lokalen Behörden verwendeten Schreibungen zu übernehmen, auch wenn sie nicht den amtlichen Rechtschreibregeln entsprechen. So schreibt man zum Beispiel auch:

Baslerstrasse – in Bern und Zürich
Basler Straße – in Freiburg i. Br. und München
Baseler Straße – in Frankfurt und Berlin

Man könnte hier über so viel Uneinheitlichkeit klagen, ich ziehe es aber vor, mich an der lokalen Vielfalt zu erfreuen – so weit man sich an der Schreibung von Straßennamen erfreuen kann. (Siehe auch hier zur Schreibung von Ortsnamen.)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Blogeintrag vom sechsundzwanzigsten Neunten zweitausendsiebzehn

Frage

Ich würde gerne in einer Einladung das Datum ausschreiben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob man die ausgeschrieben Zahlen bei einem Datum groß oder klein schreibt. Ist es so korrekt?

Freitag, sechzehnter Februar
zweitausendachtzehn
um fünfzehn Uhr

Antwort

Sehr geehrte Frau M.

ja, so ist die Groß- und Kleinschreibung korrekt. Und damit die Antwort nicht ganz so knapp ist, folgt noch eine kurze Begründung.

Wenn Sie ein Datum ganz in Worten schreiben, gelten die folgenden allgemeinen Grundsätze:

  • Den Tag und ggf. den Monat geben wir als Ordnungszahlen an. Ordnungszahlen (Ordinalzahlen) werden wie Adjektive kleingeschrieben, außer wenn sie substantiviert sind.
  • Die Jahreszahlen sind Grundzahlen. Grundzahlen (Kardinalzahlen) werden immer kleingeschrieben.

Dies alles führt zu den folgenden Schreibungen:

Freitag, der sechzehnte Februar zweitausendachtzehn, um fünfzehn Uhr
Freitag, der sechzehnte Zweite zweitausendachtzehn, um drei Uhr nachmittags
am Freitag, dem sechzehnten Februar zweitausendachtzehn, um drei Uhr nachmittags
am Freitag, dem sechzehnten Zweiten zweitausendachtzehn, um fünfzehn Uhr

Das Komma vor der Uhrzeitangabe ist übrigens fakultativ, d.h., es kann auch weggelassen werden.

So weit meine Antwort vom sechsundzwanzigsten September oder sechsundzwanzigsten Neunten zweitausendsiebzehn.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Posaunt, prophezeit und miaut

Die Antwort ist ganz einfach, man muss sie nur kennen. Hätten Sie die folgende Frage spontan beantworten können?

Frage

Warum wird das Präfix ge- mit dem Partizip II des Verbes »miauen« nicht benutzt? Alle sagen, dass es kein Wort »gemiaut« gibt, dieses Verb hat aber kein -ieren oder untrennbares Präfix, und alle andere Tierlautverben haben diese ge- im Partizip II. Warum ist »miauen« so speziell?

Antwort

Guten Tag S.,

an der Bedeutung kann es tatsächlich nicht liegen. Im Tierreich wird gebellt, gewiehert, gemuht, gegrunzt, geblökt, gemeckert, gefaucht, gequakt, geschnattert, gezwitschert, gegurrt, gezirpt ja sogar geiaht, nur von Katzen wird ohne ge miaut.

Es liegt an der Form, genauer gesagt an der Betonung: Das Partizip II wird dann ohne ge gebildet, wenn der Verbstamm nicht auf der ersten Silbe betont ist. Das ist der Fall:

bei Verben mit untrennbarem Präfix
begreifen/begriffen, entzünden/entzündet, erklären/erklärt, durchqueren/durchquert, unterschreiben/unterschrieben

bei Verben mit der Endung ier(en)
agieren/agiert, importieren/importiert, funktionieren/funktioniert, philosophieren/philosophiert

bei einigen wenigen anderen Verben**
posaunen/posaunt, prophezeien/prophezeit, trompeten/trompetet

Das Verb miauen gehört zur dritten Gruppe. Da sein Stamm nicht auf der ersten, sondern auf der zweiten Silbe betont ist, hat das Partizip II kein Präfix ge:

miauen/hat miaut

Siehe auch hier.

Bei der Beantwortung dieser Frage ist mir aufgefallen, dass diese Regel auch für meinen Dialekt gilt und dass sie beim Verb miauen zu einer anderen Partizipform führt. Das Verb miauen wird in meiner Mundart nämlich auf der ersten Silbe betont: miaue (weil Katzen bei uns nicht miau sondern miau machen?). Entsprechend heißt es dann auch: D Chatz hät gmiauet.

Doch das ist eine andere Geschichte. Im Allgemeindeutschen miauen die Katzen, und weil wir das auf der zweiten Silbe betonen, haben sie miaut.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

**Natürlich gibt es immer auch Ausnahmen: benedeien/gebenedeit oder benedeit.

Urlaub ab 9. August in Worten

Frage

Ich möchte fragen, wie man diese Daten nur mit Buchstaben ausschreibt:

ab 1. Januar
ab 2. 4.

Es klingt so, als ob man “ab ersten” sagen würde, aber “ab” geht mit Dativ, nicht wahr?

Antwort

Sehr geehrte Frau S.,

diese Daten könne auf Deutsch in verschiedener Weise in Worten ausgedrückt werden:

Am besten gefällt mir die Variante, bei der man den bestimmten Artikel einfügt und dann den Dativ verwendet:

ab 1. Januar = ab dem ersten Januar
ab 2. 4. = ab dem zweiten Vierten

Es ist aber auch möglich, das Datum ohne Artikel zu verwenden. Dann kann sowohl der Dativ als auch – wie Sie gehört haben – der Akkusativ stehen:

ab 1. Januar = ab erstem Januar / ab ersten Januar
ab 2. 4. = ab zweitem Vierten / ab zweiten Vierten

Mehr zu dieser Verwendung von ab finden Sie in der LEO-Grammatik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nachtrag

Wenn ich schreibe, dass ich ab 9. August zehn Tage Urlaub habe, können Sie das also auf verschiedene Arten lesen:

Er hat
– ab dem neunten August
– ab neuntem August
– ab neunten August
zehn Tage Urlaub.

Ab 19. August bin ich dann wieder ganz für Sie da.

Wann genau ist nächsten Freitag?

Wenn ich am Dienstag sage, dass ich Sie am nächsten Freitag besuchen möchte, und Sie geneigt sind, mich zu empfangen, erwarten Sie mich dann in drei Tagen oder in zehn Tagen? Das ist eine Frage, die die deutsche Sprachgemeinschaft spaltet. Quer durch Regionen, Gesellschaftsgruppen, ja sogar Familien verläuft die Scheidungslinie. Fragen Sie doch probehalber einmal ein paar Leute in Ihrer Umgebung. Auch Herr J. und seine Frau sind sich nicht darüber einig. Klarheit schaffen kann übrigens auch ich nicht.

Frage

Ich bin eigentlich auf der Suche nach der Bedeutung von „nächsten Freitag“. […] Ist die Bedeutung „nächster Freitag“ eine allgemein übliche Redewendung in der deutschen Sprache für einen Tag in der nächsten Woche, oder kann er noch in dieser Woche stattfinden?
Wenn man im Netz sucht, dann sind die Meinungen recht gespalten. […]

Antwort

Sehr geehrter Herr J.,

Ihr Eindruck täuscht Sie nicht: Die deutsche Sprachgemeinschaft ist sich nicht darüber einig, was genau mit nächsten Freitag gemeint ist. Die einen meinen den erstkommenden Freitag, die anderen den Freitag der erstkommenden Woche. Das ist am Freitag und am Samstag kein Problem, denn dann sind der erstkommende Freitag und der Freitag der erstkommenden Woche ein und derselbe Tag. Am Sonntag wird es schon schwieriger, weil nicht allen immer klar ist, zu welcher Woche er eigentlich gehört, zur vorhergehenden oder zur kommenden.

Doch wer hat nun an einem Dienstag recht? Dauert es nur drei Tage oder volle zehn Tag bis zum nächsten Freitag? Obwohl schon viele Diskussionen und Debatten darüber geführt wurden – oder vielleicht gerade deshalb – kann diese Frage meiner Meinung nach nicht entschieden werden. Beide Interpretationen sind gebräuchlich und beide sind mehr oder weniger gleich „logisch“ (vgl. auch hier). Die einen nennen nun einmal diesen Freitag und nächsten Freitag, was die anderen als nächsten Freitag und übernächsten Freitag bezeichnen.

Eine Angabe wie nächsten Freitag kann also schnell einmal zu Missverständnissen führen. Wenn es wirklich wichtig ist, fragen Sie am besten sicherheitshalber nach, ob Ihr Gegenüber zur gleichen Gruppe „Nächsten-Freitag-Sager und -Sagerinnen“ gehört wie Sie. Sie können auch auf Formulierungen wie kommenden Freitag und nächste Woche Freitag ausweichen, die viel weniger missverständlich sind. Und wenn Sie der Sache einmal gar nicht trauen, gibt es immer noch die Angabe des Datums. Man kann glücklicherweise wenigstens davon ausgehen, dass ohne anderslautende Angaben alle immer das Datum nach dem gregorianischen Kalender meinen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Sehr geehrte(r) Herr und Frau …

Frage

Kann man in einer Anrede schreiben: Sehr geehrter Herr und Frau Meier oder schreibt man Sehr geehrte Herr und Frau Meier?

Antwort

Sehr geehrter Herr V.,

Ihre Frage zeigt, dass keine der beiden Varianten so richtig befriedigend ist. Beide klingen nicht richtig. Wenn ein Adjektiv (hier: geehrt-) sich auf Wörter bezieht, die nicht das gleiche Geschlecht haben (hier: der Herr und die Frau), kann es nämlich nicht weggelassen werden. Siehe diese Grammatikseite.

Es sieht auch nicht viel besser aus, wenn man einen Klammerausdruck verwendet:

Sehr geehrte(r) Herr und Frau Meier,

Eine solche Klammer ist zwar platzsparend, aber hier ist Platzsparen nicht empfehlenswert. Bei einer höflichen Anrede darf man sich auch in der allzu oft mit dem Ausdruck „schnelllebig“ umschriebenen Moderne ruhig etwas Zeit lassen und etwas Raum in Anspruch nehmen. Am besten ist es deshalb, beide Personen getrennt anzusprechen:

Sehr geehrte Frau Meier,
sehr geehrter Herr Meier,

Auch bei zwei Herren oder zwei Damen sieht die getrennte Anrede besser aus:

Sehr geehrter Herr Meier,
sehr geehrter Herr Schmidt,

Sehr geehrte Frau Meier,
sehr geehrte Frau Schmidt,

Dasselbe gilt auch für persönlichere Anreden. Schreiben Sie also besser nicht Liebe Tom und Jerry oder Liebe(r) Anton und Michaela sondern:

Lieber Tom, lieber Jerry,

Lieber Anton, liebe Michaela,

Mein lieber Onkel, meine lieben Neffen und Nichten,

Dies sind übrigens keine festen Regeln, sondern allgemeine Empfehlungen. Wenn Sie einen Brief mit einer anders formulierten Anrede schreiben oder erhalten, ist das also nicht grundsätzlich falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Urlaub von/vom 20.-27.10.

Frau E. fragt:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Frage hat mit der neuen Rechtschreibung nichts zu tun und ist für Sie sicher äußerst simpel, aber wir haben hier in unserer Firma eine Diskussion deswegen.

Heißt es richtig :Urlaub von 20.-27.10. 06
Oder Urlaub vom 20.-27.10.06 ????

Oder ist vielleicht beides möglich?

Bitte entschuldigen Sie dass ich wegen so einer Banalität Ihre Zeit in Anspruch nehme, aber ich wäre Ihnen für eine kurze Antwort sehr dankbar.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Antwort:

Sehr geehrte Frau E.,

wir empfehlen: Urlaub vom 20.-27.10.06

Weshalb? – Wenn der in Ziffern ausgedrückte Teil in Worten ausgedrückt wird, muss “vom” stehen: “Urlaub vom zwanzigsten bis siebenundzwanzigsten Zehnten …” Die Verwendung von “von” wäre hier falsch. Es sollte deshalb auch nicht bei der Schreibung mit Ziffern verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

am Freitag, den/dem 12. 12. 2006

Herr S. fragt:

hallo!!

Leider finde ich keine Erläuterungen über folgenden Fall:

Beobachtung vom 04.auf den 05.12.2006 Beobachtung vom 04. auf dem 05.12.2006??

den oder dem ???

Ich lade euch ein am Freitag, den/m 12.12.2006 ??

Bitte um kurze Korrektur
Vielen herzlichen Dank

Antwort:

Sehr geehrter Herr S.,
verzeihen Sie bitte diesen etwas haarspalterischen Beginn: Bei Ihrer Frage geht es nicht um Rechtschreibung, sondern um ein grammatikalisches Problem. Dies nur um anzugeben, warum Sie eventuell die Antwort vergeblich auf unseren Seiten zur Rechtschreibung gesucht haben.

Die Präposition “auf” steht in diesem Fall mit dem Akkusativ: “von wem oder was auf wen oder was“. Vgl. Canoonet: “auf” mit Dativ oder mit Akkusativ.

Es heißt also:
“Beobachtung vom 04.auf den 05.12.2006”

Bei Datumsangaben bei einem Wochentag sind sowohl der Akkusativ als auch der Dativ möglich. Siehe Canool.net: Ordinalzahlen, Datumsangaben.

Beide Möglichkeiten sind somit korrekt:

“Ich lade euch am Freitag, den 12.12.2006 ein” oder
“Ich lade euch am Freitag, dem 12.12.2006 ein”

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp