Frage
Heute eine Frage zur (Weglassung der) Flexionsendung: Heißt es „wie im Falle des ‚Leipziger Allerlei‘“ oder „wie im Falle des Leipziger Allerleis“? „Leipziger Allerlei“ steht in dem betreffenden Text in Anführungszeichen, deshalb bin ich mir nicht sicher. Meiner Meinung nach müsste es „Allerleis“ heißen. Stimmen Sie mir zu?
Antwort
Guten Tag Herr A.,
richtig ist hier eigentlich die Beugung des Namens des Gerichtes:
im Falle des Leipziger Allerleis
im Falle des „Leipziger Allerleis“
Immer häufiger kommt aber bei Bezeichnungen dieser Art – wie bei Eigennamen mit Artikel (siehe hier) – auch in der Standardsprache die Variante ohne Genitiv-s vor:
im Falle des Leipziger Allerlei
im Falle des „Leipziger Allerlei“
Wie die Beispiele zeigen, spielt es dabei im Prinzip keine Rolle, ob der Name in Anführungszeichen steht oder nicht.
Ich würde hier die Varianten mit der Genitivendung empfehlen, aber bei Leipziger Allerlei ist die endungslose Variante mindestens ebenso üblich. Nicht empfehlen würde das Weglassen der Endung bei Gerichten u. Ä. die noch näher an „gewöhnlichen“ Wörtern liegen. Sie sagen und schreiben also besser nicht des Schwarzwälder Schinken oder eines Wiener Schnitzel, sondern des Schwarzwälder Schinkens und eines Wiener Schnitzels.
Ob mit oder ohne Genitiv-s: Hauptsache, es schmeckt!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
PS: Wer nicht weiß, was Leipziger Allerlei ist, schaut zum Beispiel hier nach.