Frage
In einem Forum ist diese Frage aufgekommen: Wie wird „Grünes-Gewölbe-Einbrecher“ richtig dekliniert?
In Ihrem Artikel Wie man „Tschechische Republik, Deutsche Bank und Alte Post beugt“ schreiben Sie:
Das Adjektiv kann gebeugt werden, aber auch ungebeugt bleiben:
der Rote-Armee-Fraktion / der Roten-Armee-Fraktion
der Arme-Sünder-Glocke / der Armen-Sünder-Glocke (o. der Armesünderglocke)
Heißt es dann „die Verurteilung der Grünen-Gewölbe-Einbrecher“ oder „die Verurteilung der Grünes-Gewölbe-Einbrecher“? Ich wär ja eh für „die Verurteilung der Einbrecher ins Grüne Gewölbe“.
Antwort
Guten Tag S.,
Es heißt bei einigen Ausnahmen:
die Rote-Armee-Fraktion, der Rote[n]-Armee-Fraktion
die Arme-Sünder-Glocke, der Arme[n]-Sünder-Glocke
(auch: die Armesünderglocke, der Armesünderglocke)
Die Beugung des Adjektivs ist streng nach der Struktur der Zusammensetzung eigentlich nicht vertretbar. Sie kommt aber bei diesen Wörtern regelmäßig vor und wird zum Teil als korrekt angesehen, zum Teil aber auch als umgangssprachlich bezeichnet.
Wodurch entsteht die Unsicherheit? – Sie entsteht dadurch, dass diese Art der Wortzusammensetzung (dreiteiliges Kompositum mit einem Adjektiv mit Flexionsendung an erster Stelle) im Deutschen eigentlich nicht vorgesehen ist und nur selten vorkommt. Üblich und stilistisch in der Regel viel besser ist eine Formulierung mit einem Attribut.
Besser nicht:
die Goldener-Löwe-Wirtin
die Schwarze-Madonna-Verehrung
ein Süddeutsche-Zeitung-Artikel
die Grünes-Gewölbe-Einbrecher
Sondern:
die Wirtin des Goldenen Löwen
die Verehrung der Schwarzen Madonna
ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung
die Einbrecher in das Grüne Gewölbe
Die Frage, die Sie stellen, lautet also, wie man eine unübliche und stilistisch schlechte Zusammensetzung korrekt beugt. Eine Regel gibt es nicht (vgl. unüblich und stilistisch schlecht) und mit „Logik“ kommt man in der Sprache oft nicht sehr weit.
Streng nach der Struktur der Zusammensetzung passt besser:
die Verurteilung der Grünes-Gewölbe-Einbrecher
Nach dem Sprachgefühl vieler passt aber eher:
die Verurteilung der Grünen-Gewölbe-Einbrecher
Gut klingt beides nicht und wirklich korrekt ist meiner Meinung nach ebenfalls keines von beiden.
Und wenn man ganz streng ist, „klemmt“ auch die Formulierung die Verurteilung der Einbrecher in das Grüne Gewölbe. Man sagt normalerweise auch nicht die Suche nach den Einbrechern in die Bank oder die Verhaftung der Einbrecher in mehrere Wohnungen. Noch besser wäre deshalb:
die Verurteilung der Täter des Einbruchs in das Grüne Gewölbe
Das ist präziser, aber dafür wieder ziemlich lang. Die optimale Lösung gibt es häufig nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp