Die Grünes-Gewölbe-Einbrecher?

Frage

In einem Forum ist diese Frage aufgekommen: Wie wird „Grünes-Gewölbe-Einbrecher“ richtig dekliniert?

In Ihrem Artikel Wie man „Tschechische Republik, Deutsche Bank und Alte Post beugt“ schreiben Sie:

Das Adjektiv kann gebeugt werden, aber auch ungebeugt bleiben:

der Rote-Armee-Fraktion / der Roten-Armee-Fraktion
der Arme-Sünder-Glocke / der Armen-Sünder-Glocke (o. der Armesünderglocke)

Heißt es dann „die Verurteilung der Grünen-Gewölbe-Einbrecher“ oder „die Verurteilung der Grünes-Gewölbe-Einbrecher“? Ich wär ja eh für „die Verurteilung der Einbrecher ins Grüne Gewölbe“.

Antwort

Guten Tag S.,

Es heißt bei einigen Ausnahmen:

die Rote-Armee-Fraktion, der Rote[n]-Armee-Fraktion
die Arme-Sünder-Glocke, der Arme[n]-Sünder-Glocke
(auch: die Armesünderglocke, der Armesünderglocke)

Die Beugung des Adjektivs ist streng nach der Struktur der Zusammensetzung eigentlich nicht vertretbar. Sie kommt aber bei diesen Wörtern regelmäßig vor und wird zum Teil als korrekt angesehen, zum Teil aber auch als umgangssprachlich bezeichnet.

Wodurch entsteht die Unsicherheit? – Sie entsteht dadurch, dass diese Art der Wortzusammensetzung (dreiteiliges Kompositum mit einem Adjektiv mit Flexionsendung an erster Stelle) im Deutschen eigentlich nicht vorgesehen ist und nur selten vorkommt. Üblich und stilistisch in der Regel viel besser ist eine Formulierung mit einem Attribut.

Besser nicht:

die Goldener-Löwe-Wirtin
die Schwarze-Madonna-Verehrung
ein Süddeutsche-Zeitung-Artikel
die Grünes-Gewölbe-Einbrecher

Sondern:

die Wirtin des Goldenen Löwen
die Verehrung der Schwarzen Madonna
ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung
die Einbrecher in das Grüne Gewölbe

Die Frage, die Sie stellen, lautet also, wie man eine unübliche und stilistisch schlechte Zusammensetzung korrekt beugt. Eine Regel gibt es nicht (vgl. unüblich und stilistisch schlecht) und mit „Logik“ kommt man in der Sprache oft nicht sehr weit.

Streng nach der Struktur der Zusammensetzung passt besser:

die Verurteilung der Grünes-Gewölbe-Einbrecher

Nach dem Sprachgefühl vieler passt aber eher:

die Verurteilung der Grünen-Gewölbe-Einbrecher

Gut klingt beides nicht und wirklich korrekt ist meiner Meinung nach ebenfalls keines von beiden.

Und wenn man ganz streng ist, „klemmt“ auch die Formulierung die Verurteilung der Einbrecher in das Grüne Gewölbe. Man sagt normalerweise auch nicht die Suche nach den Einbrechern in die Bank oder die Verhaftung der Einbrecher in mehrere Wohnungen. Noch besser wäre deshalb:

die Verurteilung der Täter des Einbruchs in das Grüne Gewölbe

Das ist präziser, aber dafür wieder ziemlich lang. Die optimale Lösung gibt es häufig nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Namenserklärung oder Namenerklärung? – Zusammensetzungen mit „Namen-“ und das Fugen-s

Frage

Die Wortzusammensetzung „Namenserklärung“ wird häufig im rechtlichen Kontext gebraucht. Nun geht es aber um die Erklärung von Pflanzennamen, wofür der Verfasser das Wort „Namenerklärung“ (ohne Binde-s) einsetzt. Müsste es „Namenserklärung“ heißen (mit Binde-s) oder wird das Binde-s absichtlich weggelassen, um die Begriffe zu unterscheiden? Welche Variante würden Sie verwenden?

Antwort

Guten Tag Frau S,

bei der Verwendung von Fugenelementen wie dem Binde-s in Zusammensetzungen ist richtig, was üblich ist. Ein Blick in die Wörterbücher zeigt, dass Folgendes üblich ist:

Bei allen Zusammensetzungen mit Namen- an erster Stelle kann man ein Fugen-s verwenden. Das ist immer der Fall bei:

Namenspatron/Namenspatronin
Namenstag
Namensträger/Namensträgerin
Namensvetter/Namensvetterin

Auch bei weniger festen Verbindungen kommt das Fugen-s häufig vor; zu Beispiel:

Namensaktie
Namensänderung
Namenserklärung
Namensforschung
Namensgebung
Namensliste
Namensnennung
Namensübertragung
Namensverwechslung

Häufig gibt es auch eine Nebenform ohne -s. Das ist insbesondere – aber nicht nur – dann der Fall, wenn mehr als ein Name gemeint ist oder gemeint sein kann:

Namenaktie
Namenänderung
Namenerklärung
Namenforschung
Namengebung
Namenliste
Namennennung
Namenübertragung
Namenverwechslung

Es gibt keinen Bedeutungsunterschied zwischen den Formen mit und ohne s. Ich persönlich würde immer die Form mit s wählen, aber viele Zusammensetzungen kommen auch ohne s vor und sind ebenfalls als korrekt anzusehen. Wenn Ihr Verfasser Namenerklärung ohne s der Form Namenserklärung mit s vorzieht, kann er dies problemlos tun. Er verwendet dabei „nur“ eine andere Form, an der Bedeutung ändert sich nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Schweizer, Norweger, Ägypter – Einwohnerbezeichnungen als Adjektiv

Frage

Im Zusammenhang mit Toponymen gibt es jeweils Suffixe zur Bildung der Einwohnerbezeichnung und Herkunftsbezeichnung. Für England zum Beispiel haben wir so den Engländer, die Engländerin und die englische Woche. Aber für die Schweiz unterscheide ich die schweizerischen Eisenbahnen, die Schweizerischen Bundesbahnen und den Schweizer (indeklinables Adjektiv) Käse.

Das Suffix -er gibt es anscheinend immer für Bundesländer und Städte, so wie in der Thüringer Rostbratwurst und dem Hamburger Rathaus, nicht aber für alle Länder und Staaten, denn z. B. das Adjektiv „Engländer“ kenne ich nicht. […]

Kennen Sie eine Regel, für welche Toponyme es die zugehörigen Adjektive mit der Endung -er gibt?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

viele Einwohnerbezeichnungen auf -er können tatsächlich auch als unveränderliche Adjektive verwendet werden. Bei Städten, Regionen, Bundesländern und Kantonen scheint dies fast überall der Fall zu sein. Wenn es eine Einwohnerbezeichnung auf -er gibt, kann dieselbe Form auch als ungebeugtes Adjektiv verwendet werden:

Berliner Pfannkuchen, Dresd[e]ner Tourismus, Frankfurter Banken, Grazer Bürgermeisterin, Salzburger Verkehrsbund, Thuner Altstadt, Zür[i]cher Bevölkerung; Florentiner Innenstadt, Osloer Verträge, New-Yorker Wolkenkratzer, Pariser Metro, Seouler Garten

Bayerische Weißwurst, Baden-Württemberger Wein, Thüringer Bratwurst, Mecklenburger Sauerfleisch, Tiroler Speck, Vorarlberger Bergkäse, Aargauer Karottenkuchen (Rüeblitorte), Tessiner Luganighe

Nicht alle Einwohnerbezeichnungen sind gleichermaßen auch als Adjektiv gebräuchlich und manche wie Pommer oder Sizilianer kommen nicht oder kaum adjektivisch vor. Im großen Ganzen handelt es sich aber beim oben Gesagten um eine sehr starke Tendenz.

Wie Sie richtig bemerken, sieht die Lage bei Ländern bzw. Staaten anders aus. Während

Schweizer, Liechtensteiner, Luxemburger, Moldauer, Hongkonger, Kameruner, Singapurer

als Adjektive sehr oder relativ gebräuchlich sind, kommen die folgenden Adjektive mehr oder weniger selten vor:

Litauer, Malteser, Norweger, Ukrainer

Nicht als Adjektiv verwendet werden üblicherweise:

Albaner, Andorraner, Belgier, Bosnier (aber: Herzegowiner Bevölkerung), Engländer, Isländer, Italiener, Montenegriner, Niederländer, Österreicher, Spanier;
Ägypter, Amerikaner, Argentinier, Äthiopier, Australier, Brasilianer, Equadorianer, Georgier, Indier, Iraker, Kanadier, Koreaner, Indonesier, Japaner, Mexikaner, Sudaner, Surinamer …

Die Einteilung in drei Gruppen ist mehr oder weniger willkürlich und die Grenzen dazwischen sind fließend.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich kann keine festen Regeln finden oder herleiten, die beschreiben, bei welchen Ländern die Einwohnerbezeichnung auf -er auch als nicht beugbares Adjektiv verwendet wird. Warum Formulierungen wie die Schweizer Berge üblich, die Norweger Fjorde selten und die Ägypter Pyramiden unüblich sind, vermag ich also leider nicht zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das Adektiv zum Familiennamen: -isch, -sch oder -er?

Frage

Ich habe hier einen alten Roman, der vor Urzeiten verlegt wurde. Er wurde verändert, und ich lese ihn jetzt Korrektur. Die Familie in dem Roman heißt Steinbach. Es kommen dann immer wieder Wendungen vor wie „Steinbachische Erbschaft“, „Steinbachisches Vermögen“, „Steinbachischer Besitz“. Mir kommt das ein bisschen fremd vor. […]

Was meinen Sie? Wenn ich es so lasse, müsste „Steinbachische“ heute kleingeschrieben werden, nicht wahr? Oder ich schreibe „Steinbacher Erbschaft“ usw. und dann groß? Was finden Sie besser und richtiger?

Im Grunde habe ich noch eine Frage. Wann das Adjektiv mit „isch“ und wann mit „sch“ gebildet wird, ist mir auch nicht klar.

Antwort

Guten Tag Frau M.,

von Familiennamen abgeleitete  Adjektive werden – wenn überhaupt – mit den Endungen isch oder sch gebildet. Nach der geltenden Rechtschreibregelung werden solche Adjektive im Prinzip kleingeschrieben (außer mit Apostroph vor sch)1:

Müller → müllerisch o.  müllersch/Müller’sch
Schmidt → schmidtisch o. schmidtsch/Schmidt’sch
Frankenstein → frankensteinisch o. frankensteinsch/Frankenstein’sch
Dante → dantisch o. dantesch/Dante’sch

Ableitungen mit er kommen bei Ortsnamen häufig vor:

Hamburg → Hamburger
Bern → Berner
Salzburg → Salzburger
Mailand → Mailänder

Sie sind aber bei Familiennamen nicht üblich. Das Adjektiv Steinbacher würde also zu einer Ortschaft Steinbach, aber nicht zur Familie Steinbach passen.

Bei Familiennamen sind, wie gesagt, isch und sch gebräuchlich. Es gibt keine allgemein gültige Regel, wann man welche der beiden Endung verwendet. Beides ist im Prinzip möglich; so auch bei Ihren Beispielen:

die steinbachische Erbschaft
steinbachisches Vermögen
steinbachischer Besitz

die steinbachsche Erbschaft
steinbachsches Vermögen
steinbachscher Besitz

Da im Originaltext die Form steinbachisch vorkommt, würde ich sie so beibehalten. Nur bei der Groß- und Kleinschreibung sollten Sie eingreifen, falls die aktuell geltende Rechtschreibregelung als Richtschnur gilt.

Wenn Sie sich gar nicht mit dem Adjektiv steinbachisch anfreunden können, könnten Sie auch auf Umformulierungen der folgenden Art ausweichen:

die Erbschaft der Familie Steinbach / der Steinbachs
Vermögen der Familie Steinbach / der Steinbachs
Besitz der Familie Steinbach / der Steinbachs

So weit die boppsche Meinung, die  boppische Meinung oder Bopps Meinung zu dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 Großgeschrieben wird dann, wenn man vor der Endung sch einen Apostroph verwendet, um den Eigennamen zu verdeutlichen:

des steinbachschen Besitzes o. des Steinbach’schen Besitzes
die müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei der Familie Müller)

Vgl. hier

Ebenfalls großeschrieben wird dann, wenn das Adjektiv Teil eines Namens ist:

die Müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei mit diesem Namens)

Mitarbeitendenbefragung oder Mitarbeitendebefragung?

Frage

Bei uns in der Firma gab es bislang immer eine Mitarbeiterbefragung. In diesem Jahr ist es nun eine Mitarbeitendenbefragung. Müsste es nicht eine Mitarbeitendebefragung sein?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

richtig ist die Zusammensetzung mit dem Fugenelement (e)n:

Mitarbeitendenbefragung

Zusammensetzungen mit einem substantivierten Adjektiv oder Partizip an erster Stelle werden immer mit (e)n gebildet. In der Regel ist das erste Element dabei einen Personenbezeichnung:

Krankenhaus
Bestenliste
Einheimischenmodell

Angestelltenversicherung
Behindertensport
Vermisstenanzeige

Studierendenberatung
Teilnehmendenliste
Mitarbeitendenbefragung

Wichtig ist hier nicht, ob das erste Element der Zusammensetzung in der Einzahl oder Mehrzahl gemeint ist oder in welche Satzkonstruktion man die Zusammensetzung umwandeln könnte (zum Beispiel: Befragung der Mitarbeitenden, Mitarbeitende befragen). Wichtig ist hier nur, dass das erste Wort in der Zusammensetzung ein substantiviertes Adjektiv oder Partizip ist. Dann verwendet man das Fugenelement (e)n. Das ist eine der wenigen festen Regeln bei Verwendung der Fugenelemente in Zusammensetzungen. Siehe auch diese Angaben in der LEO-Grammatik.

Verbindungen mit einem substantivierten Präsenspartizip an erster Stelle kommen übrigens im Rahmen des genderneutralen Formulierung immer häufiger vor. Ich finde sie nicht gerade schön, oft kann man anders fomulieren (zum Beispiel: Studienberatung, Teilnahmeliste, Personalbefragung), aber manchmal sie sind einfach praktisch und präzis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Warum „freventlich“ und nicht „frevlig“?

Frage

Meine Frage betrifft das Wort „freventlich“. Warum wird es nicht analog zu „Ekel – eklig“ gebildet, also „Frevel – frevlig“?

Antwort

Guten Tag Frau H.,

warum genau ein Wort so und nicht anders gebildet wurde, ist oft nicht zu sagen. Meist kann man nur versuchen, zu erklären, wie ein Wort entstanden ist, aber nicht genau sagen, warum es so passiert ist.

Bei freventlich handelt es sich um eine alte Wortbildung, die einige besondere Merkmale aufweist: eine Dissimilation, einen Gleitlaut und – wenn die Frage nach frevlig hinzukommt – Blockierung (Blocking).

Im DWDS findet man diese Angaben zur Herkunft von freventlich:

freventlich Adj. spätmhd. vrevenlich, durch Dissimilation aus mhd. vrevellich ‘mutig, verwegen, rücksichtslos’ (vgl. ahd. fravallīhho Adv. ‘unverschämt, widerspenstig, hartnäckig’, 9. Jh.) entstanden und im 16. Jh. mit Gleitlaut -t- zwischen n und l versehen.

Mit ein paar Worten mehr ausgedrückt steht dort ungefähr dies: Im Mittelhochdeutschen gab es das Adjektiv vrevellich (zu vrevel). Durch Dissimilation ist im Spätmittelhochdeutschen daraus vrevenlich geworden. Von Dissimilation spricht man, wenn einer von zwei gleichen oder ähnlichen Lauten in einem Wort sich ändert, wodurch die Laute sich stärker voneinander unterscheiden . Hier wurde das erste l zu einem n dissimiliert: vrevellich → vrevenlich.

Im 16. Jahrhundert wurde (zur Erleichterung der Aussprache) der Gleitlaut -t- zwischen das n und das l eingeschoben: vrevenlich → vreventlich. Dieser Gleitlaut findet sich auch zum Beispiel in wesentlich und versehentlich.

So viel zur Entstehung des heute eher veralteten Wortes freventlich. Nun noch zum nicht bestehenden Adjektiv frevlig:

Neben freventlich gibt es frevelhaft und frevlerisch als Adjektive zu Frevel. Das könnte erklären, warum nicht auch noch frevelig oder frevlig verwendet wird. Das Wort kann zwar gebildet werden, es ist aber neben den anderen nicht notwendig. Es wird durch die Anwesenheit von bereits drei anderen Ableitungen blockiert.

Blockierung ist übrigens keine exakte Wissenschaft, das heißt, es lassen sich keine genauen Blockierungsregeln formulieren. Zu Ekel gibt es auch ekelhaft und ekelerregend. Das ist oder war aber offenbar nicht genug, um das Wort eklig zu blockieren.

Es ist manchmal erstaunlich, wie viele Phänomene bei der Entstehung eines Wortes eine Rolle spielen. Die hier genannten zeigen aber vor allem, was vorgegangen ist. Warum genau der Wortgebrauch so und nicht anders ist, erklären sie weniger gut.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist „ein gewalttätiges Gottesbild“ grammatisch korrekt?

Frage

Da lese ich: „Zum Gottesverständnis des alten Orients gehört ein gewalttätiges Gottesbild.“ Ich stutze, denn hier wird behauptet, dass ein Bild gewalttätig sei. Ein gewalttätiges Bild ist mir noch nie untergekommen. Freilich wäre denkbar, dass ein ein schweres Standbild aus Stein umfällt und einen daneben stehenden Menschen erschlägt. Allenfalls in diesem Sinn könnte ich mir „ein gewalttätiges Bild“ vorstellen. Aber in diesem Fall soll ja wohl gesagt werden, dass Gott gewalttätig ist, nicht dessen Bild. […]

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

ein Attribut bezieht sich auf das Grundwort einer Zusammensetzung oder auf die gesamte Zusammensetzung. Es bezieht sich nicht auf das Bestimmungswort einer Zusammensetzung. In Ihrem Beispiel gilt:

gewalttätig = Attribut
Gottesbild = Zusammensetzung
Bild = Grundwort
Gott(es) = Bestimmungswort

Nach der genannten Regel wäre hier also von einem gewalttätigen Bild Gottes die Rede, nicht – so wie es sehr wahrscheinlich gemeint ist – von einem Bild eines gewalttätigen Gottes.

Die Verbindung gewalttätiges Gottesbild kann allerdings dann richtig sein, wenn Gottesbild als Ganzes mit gewalttätig charakterisiert wird und gewalttätig im Sinne von durch Gewalttätigkeit gekennzeichnet gemeint ist (vgl. z. B. eine gewalttätige Region, gewalttätige Zwischenfälle, heftige Sprache mit gewalttätigen Bildern). Es bleibt für mich aber ein Zweifelsfall.

In gewissen Fällen sind Formulierungen möglich und akzeptiert, in denen sich ein Attribut eigentlich auf das Bestimmungswort bezieht, im Gebrauch aber einen Bezug auf das ganze Wort als eine Einheit hat. Beispiele sind:

das katholische Pfarrhaus
die flektierbaren Wortarten
ein atlantischer Tiefausläufer
die erweiterte Vorstandssitzung
eine deutsche Touristengruppe

Gemeint ist nicht nur das Haus des katholischen Pfarrers, sondern auch das Pfarrhaus der katholischen Gemeinde; nicht nur ein Ausläufer eines atlantischen Tiefs, sondern auch ein vom Atlantik kommender Tiefausläufer; nicht nur eine Gruppe deutscher Touristen, sondern auch eine aus Deutschland stammende Touristengruppe.

Formulierungen dieser Art scheinen aber ausgeschlossen zu sein, wenn das Attribut gar nicht zum Grundwort passen kann. Beispiele, von denen einige in diesem Zusammenhang häufiger zitiert werden, sind:

der dreistöckige Hausbesitzer
die hölzerne Spielzeugmacherin
das kleine Kindergeschrei
schwere Unwetterwarnungen.

Diese Verbindungen sind nicht akzeptabel oder sogar unverständlich.

Der Übergang zwischen akzeptierten/akzeptablen und nicht akzeptierten/nicht akzeptablen Verbindungen dieser Art ist fließend. So ist ein deutscher Sprachexperte vielmehr ein Sprachexperte mit deutscher Staatsangehörigkeit als ein Experte in deutscher Sprache. Dahingegen finde ich die Verbindung ein deutscher Sprachblog für einen Blog zur deutschen Sprache wenn auch nicht eindeutig, so doch relativ unproblematisch. Ich vermute allerdings, dass nicht alle zum gleichen Urteil kommen.

Im Zweifelsfall vermeidet man deshalb besser solche Formulierungen. Gilt dies auch für „ein gewalttätiges Gottesbild“? – Diese Verbindung gehört eher zur Gruppe der nicht akzeptablen Formulierungen. Nur wenn man dem Adjektiv gewalttätig neben der wörtlichen Bedeutung auch eine übertragene Bedeutung durch Gewalttätigkeit gekennzeichnet zuerkennt, kann es als Attribut zu Gottesbild verwendet werden. Ich zweifle aber, ob diese Lesung von gewalttätig hier tatsächlich passt. Ich würde in diesem Fall auf zum Beispiel ein Bild eines gewalttätigen Gottes ausweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Eine mehrheitlich über dreißigjährige Motorradreisegruppe

Frage

Wie drücken wir folgendes sprachliches Phänomen aus? Ich lese in einer Motorradzeitschrift „eine mehrheitlich über dreißigjährige Motorradreisegruppe“. Ist dies der korrekte sprachliche Ausdruck für eine Motorradreisegruppe, die aus 30-plus-Teilnehmern besteht, also aus Teilnehmern, die mehrheitlich älter als dreißig Jahre alt sind?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

wenn man es genau nimmt, ist die Formulierung

eine mehrheitlich über dreißigjährige Motorradreisegruppe

nicht richtig, denn nicht die Motorradreisegruppe ist mehrheitlich über dreißigjährig, sondern deren Mitglieder. Korrekt wäre demnach zum Beispiel:

eine Motorradreisegruppe von mehrheitlich über Dreißigjährigen

Man kann die Formulierung aber auch als eine Art Metonymie betrachten: Eine Eigenschaft der Mitglieder (das Über-dreißigjährig-Sein) wird auf die Gruppe übertragen. Das ist bei Wendungen wie den folgenden üblicher:

eine junge Reisegruppe
eine mehrheitlich deutsche Touristengruppe
ein rein weibliches Team

Die Formulierung eine mehrheitlich über dreißigjährige Motorradreisegruppe hingegen klingt ungewöhnlich, ist entsprechend weniger gut verständlich und wird deshalb m. M. n. besser vermieden. Sie ist aber im Rahmen der „dichterischen Freiheit“ nicht ausgeschlossen.

Wenn eine sprachliche Konstruktion nicht ganz mit der Bedeutungsstruktur übereinstimmt, ist dies nicht immer zwangsläufig falsch. Das zeigen auch unter Sprachhütern berüchtigte Formulierungen der Art der theoretische Physiker und das fünfzigjährige Jubiläum oder die Schreibweise über dreißigjährig*.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

* Bei über dreißigjährig handelt es sich genau genommen um eine Kombination von über dreißig und -jährig. Wenn man diese Struktur respektieren wollte, müsste man über-dreißig-jährig schreiben. Als richtig gilt trotzdem nur über dreißigjährig.

Bezeichnungen für Menschen mit doppelter Nationalität

Frage

Ich habe eine Frage zur Schreibweise von Bezeichnungen für Doppelbürger:innen. Wissen Sie, ob es dazu eine Regelung gibt? Konkret geht es um den Fall eines griechisch-deutschen resp. eines ungarisch-chilenischen Mannes („eines Griechisch-Deutschen“, „eines Ungarn-Chilenen“?).

Anwort

Guten Tag Frau F.,

Sie möchten wissen, wie man Bezeichnungen für Menschen mit zwei Nationalitäten bildet. Dafür gibt es keine Regel — und es ist auch nicht üblich. Die doppelte Nationalität wird in der Regel nicht mit zusammengesetzten Substantiven, sondern mit zusammengesetzten Adjektiven ausgedrückt, die ein Substantiv bestimmen. Bei der Reihenfolge der Nationalitätsbezeichnungen gibt es übrigens keine Regelung, das heißt, beide Reihenfolgen sind möglich.

ein deutsch-griechischer Doppelbürger
der griechisch-deutsche Mann
die deutsch-griechische Frau
eine griechisch-deutsche Dichterin

ein chilenisch-ungarischer Doppelbürger
der ungarisch-chilenische Mann
die chilenisch-ungarische Frau
eine ungarisch-chilenische Dichterin

Nicht üblich (aber auch nicht grundsätzlich unmöglich) sind Substantive wie ein Griechisch-Deutscher, eine Deutsch-Griechin, ein Ungarisch-Chilene, eine Chilenisch-Ungarin o. Ä.

So sind Deutsch-Schweizer und Deutsch-Schweizerinnen auch mit Bindestrich nichts anderes als Deutschschweizer und Deutschschweizerinnen, also Schweizer und Schweizerinnen deutscher Muttersprache. Eine Französisch-Kanadierin ist ebenfalls keine Doppelbürgerin, sondern eine französischsprachige Kanadierin. Als Doppelbürger oder Doppelbürgerin sind sie deutsch-schweizerische oder schweizerisch deutsche Menschen bzw. französisch-kanadische oder kanadisch-französische Doppelbürger und Doppelbürgerinnen.

Begriffe wie Deutsch-Türke/Deutsch-Türkin oder Türkisch-Deutsche, die sehr unterschiedlich verwendet werden, zeigen, wie wichtig es ist, dass aus dem Zusammenhang hervorgeht, was genau gemeint ist. Dann sind auch „abenteuerlichere“ Wortbildungen wie eine Deutsch-Griechin oder ein Chilenisch-Ungar nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Vierzehntagesfrist oder 14-Tage-Frist: es oder e und wie viele Bindestriche?

Frage

Bei der Angabe von Fristen stolpere ich immer wieder über die Problematik der Setzung eines Fugen-s und der Bindestriche. Hier mein konkretes Beispiel: „14-Tage-Frist“.

Die Regeln habe ich mir schon mehrfach angeschaut. Wenn ich auf die Suche im Internet gehe, finde ich alle möglichen, zum Teil auch sicher falsche Schreibweisen und weiß daher nicht, wie ich es richtig machen soll bzw. welche Variationsmöglichkeiten ich habe.

Ich würde die Schreibweise „14-Tage-Frist“ für richtig halten, möglich erscheint mir auch „14-Tagesfrist“. Ich finde aber auch „14-Tages-Frist“ und „14-Tagefrist“. Was ist richtig?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

Vierzehntagefrist oder Vierzehntagesfrist? Bildet man diese Zusammensetzung mit dem Fugenelement e oder es? Die Form der Kompositionsfuge hat im heutigen Deutschen meistens keine Bedeutung mehr. Die Fugenelemente sind aus Genitiv- und Pluralendungen entstanden, sie haben aber ihre Bedeutung weitgehend verloren. Weiter gibt es nur wenige feste Regeln für die Verwendung der Fugenelemente. Beim Wort Tag in Zusammensetzungen greift keine dieser Regeln. Richtig ist dann, was üblich ist.

Bei der Zusammensetzung, um die es in Ihrer Frage geht, sind zwei Formen üblich: einerseits Vierzehntagesfrist wie Tagesfrist, andererseits Vierzehntagefrist wie Dreitagebart oder Fünftagewoche. Ich würde die Variante mit e wählen, die Variante mit es ist aber ebenfalls gebräuchlich und nicht falsch. Die Fugenelemente e und es haben, wie gesagt, die Bedeutung ‘Plural’ bzw. ‘Genitiv’ weitgehend verloren.

Geschrieben wird so, wie die Form ausgesprochen wird, also mit e oder mit es. Es gibt nach der Rechtschreibregelung die folgenden Möglichkeiten:

Vierzehntagefrist / 14-Tage-Frist
Vierzehntagesfrist / 14-Tages-Frist

Nicht richtig ist hier die Schreibweise mit nur einem Bindestrich nach 14 (also nicht: *14-Tagefrist o. *14-Tagesfrist). Bei Zusammensetzungen mit Wortgruppen mit Ziffern steht zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich (zum Beispiel: 100-Meter-Lauf, 4-Zimmer-Wohnung, 7-Monats-Kind neben Hundertmeterlauf, Vierzimmerwohnung, Siebenmonatskind).

Die Wahl des Fugenelementes und der Schreibweise liegt bei Ihnen. Wenn Sie eine der vier Varianten gewählt haben, sollten Sie allerdings innerhalb eines Textes oder einer Textreihe möglichst dabei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp