Wie man „Ph.D. thesis“ eindeutscht

Frage

Ich habe zu folgendem Anliegen keine klare Regelung finden können und freue mich über jegliche Hinweise zur korrekten Lösung: Welche dieser Schreibweisen ist in einem deutschen Text korrekt?

a) Ph.D.-Thesis
b) Ph.-D.-Thesis
c) Ph. D. Thesis
d) Ph.D. Thesis

Mein Favorit aus ästhetischer Sicht ist a).

Antwort

Guten Tag Frau A.,

in einem allgemeinen deutschsprachigen Text würde ich den deutschen Begriff Dissertation oder Doktorarbeit verwenden. Das ist häufig eine gute Übersetzung.

Wenn es genauer sein soll (Ph.D. und Doktorat sind nicht immer dasselbe), wenn Sie also den englischen Ausdruck verwenden wollen oder müssen, dann hängt die Schreibung davon ab, ob Sie ihn als englisches Zitatwort oder als (mehr oder weniger integriertes) Fremdwort verwenden.

Als Zitatwort aus dem Englischen schreiben Sie das Wort so, wie es im Englischen üblich ist. Am besten geben Sie zum Beispiel mit Anführungszeichen oder Kursivschrift an, dass es sich um ein Zitatwort handelt:

„Ph.D. thesis“  oder „PhD thesis“

Wenn der Ausdruck als Fremdwort ins Deutsche eingebunden ist, schreiben Sie am besten wie folgt:

Ph.D.-Thesis oder PhD-Thesis

Die Begründung zur Schreibung als integriertes Fremdwort: Die Abkürzung wird mit oder ohne Punkte geschrieben: Ph.D. oder PhD. Auch mit Punkten steht üblicherweise kein Leerzeichen nach dem ersten Punkt. Entsprechend kann oder muss dort in Zusammensetzungen kein Bindestrich eingefügt werden. Ein Bindestrich muss aber zwischen der Abkürzung und dem zweiten Wort stehen, wie dies bei allen Zusammensetzungen mit einer Abkürzung der Fall ist.

Wenn Sie statt der Übersetzung das Fremdwort benutzen, ist die Lösung, die Ihr ästhetisches Auge Ihnen eingegeben hat, auch die Lösung, die nach den Rechtschreibregeln am besten vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Verwaltung GmbH, Verwaltungs-GmbH, Verwaltungs GmbH oder Verwaltung-GmbH?

Frage

Auf Briefpapieren (unserer Firma bzw. unserer Lieferanten) wird als persönlich haftende Gesellschafterin, die „Verwaltungs GmbH“ oder „Verwaltung GmbH“ oder „Verwaltungs-GmbH“ oder „Verwaltung-GmbH“ angegeben. Vier Möglichkeiten und nur eine richtig?
 Ich hoffe, dass Sie nicht noch eine Variante aus dem Hut zaubern, sondern es bei einer einzigen Möglichkeit belassen.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

bei der Namensgebung ist man nicht verpflichtet, sich an die Rechtschreibregelung zu halten. Insofern sind alle Schreibweisen möglich. Wenn Sie sich an die Rechtschreibregelung halten wollen oder müssen, dann gibt es, je nachdem wie der Firmenname genau aufgebaut ist, zwei Möglichkeiten:

  1. Müller Verwaltungs-GmbH
    (= Müller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Müller Verwaltung GmbH
    (= Müller Verwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Im ersten Fall lautet der Name der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft. Gesellschaft (mbH) ist in den Namen integriert. Im zweiten Fall heißt die Firma Müller Verwaltung mit dem Zusatz GmbH. Welche Schreibung Sie wählen, hängt also davon ab, ob Sie es mit der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft mbH (mit Fugen-s und Bindestrich) oder mit der Firma Müller Verwaltung GmbH (ohne Fugen-s und ohne Bindestrich) zu tun haben.

Das gilt auch für andere Namen dieser Art:

  1. Polarfuchs Sportbekleidungs-GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Polarfuchs Sportbekleidung GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  1. SB Sicherheits-AG
    (= SB Sicherheits-Aktiengesellschaft)
  2. SB Sicherheit AG =
    (SB Sicherheit, Aktiengesellschaft)

Ein schneller Blick ins Internet oder ein beliebiges Firmenverzeichnis zeigt allerdings, dass sich bei Weitem nicht alle an die Rechtschreibregelung halten, wenn es um den Firmennamen geht. Das ist nicht weiter schlimm, doch wenn Sie es gemäß den Rechtschreibregeln machen wollen, wissen Sie nun, wie es geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Namenszusatz „von“: Darf man „von Bopp“ zu „v. Bopp“ verkürzen?

Frage

Keine weltbewegende Frage, für mich aber trotzdem interessant: Ist es korrekt, das „von“ von Nachnamen im Fließtext abzukürzen? Ein Beispiel: „Gerne wendet sich man bei Zweifelsfällen der deutschen Rechtschreibung an den bekannten Experten Dr. v. Bopp.“

Antwort

Guten Tag Frau S.,

es gibt keine verbindlichen Regeln dazu, welche Wörter man im Fließtext abkürzen „darf“ und welche nicht. Es ist im Allgemeinen nicht üblich, Wörter in durchgehenden Texten abzukürzen (allgemeine Abkürzungen, Maß- und Mengeneinheiten u. Ä. ausgenommen). Auch bei Eigennamen kürzt man nach meinem Empfinden besser nicht ab, sei es nur aus Gründen der Höflichkeit oder des Respekts. Verboten ist es aber nicht. Ob man abkürzt, kann auch von der Art des Textes abhängen, zum Beispiel ob es sich um eine Kurznachricht oder einen längeren Artikel handelt.

Auch praktisch bringt das Abkürzen von von nicht sehr viel: Die abgekürzte Variante ist nur zwei Zeichen kürzer und ein Punkt muss auch noch geschrieben werden. So gesehen lohnt sich das Abkürzen kaum: Otto von Bismarck ist nicht wesentlich länger als Otto v. Bismarck. Und auch bei Frau von der Leyen ist die Verkürzung zu Frau v. d. Leyen nicht wirklich eine große Einsparung, obwohl man sogar zwei Wörter abkürzen kann.

Einige Nachkommen deutscher Adelsfamilien scheinen allerdings ihren Namen mit v. zu schreiben, um ihr Adelsprädikat von Familiennamen mit „gewöhnlichem“ von zu unterscheiden. Das weiß allerdings kaum jemand und verbindlich ist es keineswegs. In Österreich sind Familiennamen mit von nicht gestattet und in der Schweiz hatten Adlige nie einen speziellen Status.

Ob Sie von zu v. verkürzen oder nicht, bleibt also Ihnen überlassen. Es verstößt gegen keine verbindliche Schreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp (weder mit von noch mit v. und schon gar nicht von Adel)

Ist man ü40, ü-40, ü 40 oder ü. 40, wenn man über vierzig ist?

Frage

Ich habe eine Frage zu einer Schreibweise, bei der ich mir trotz Wälzung der Rechtschreibregeln unsicher bleibe:

Das betrifft nicht nur die Generation zwischen zwanzig und dreißig, sondern inzwischen auch die Menschen Ü-vierzig.

„Ü-vierzig“ sieht für mich seltsam aus, aber ich weiß nicht, wie es besser wäre, insbesondere, wenn man die „vierzig“ als Wort belassen möchte: „ü‑vierzig“, „ü vierzig“?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

mit den Rechtschreibregeln kommt man hier nicht sehr weit und die Wörterbücher geben auch nicht viel her. Es gibt deshalb keine eindeutige, allgemein gültige Antwort auf Ihre Frage.

Im Prinzip müsste man „über“ in „über vierzig“ mit Hilfe eines Abkürzungspunktes abkürzen:

die Menschen, die ü. vierzig sind
die Menschen, die ü. 40 sind

Der Abkürzungspunkt ist aber nicht bei allen Abkürzungen üblich. Weiter ist es fraglich, ob Wendungen dieser Art nicht schon zu einer eigenständigen Formulierung mit eigener Schreibweise geworden sind. Die folgenden Varianten kommen u. a. vor (ich nenne nur die Schreibungen mit kleinem ü, siehe weiter unten):

die Menschen ü 40
die Menschen ü-40
die Menschen ü40

In Wörterbüchern ist, wie gesagt, nur wenig zu diesem Thema zu finden. Erwähnt wird nur die Verwendung dieser Abkürzungsart als Erstglied in Zusammensetzungen:

die Ü-30-Party o. die Ü30-Party

Die Verwendung der Abkürzung als eigenständiges Zahlwort wird nicht erwähnt. Sie haben hier also eine gewisse Freiheit, da die Schreibung (noch) nicht standardisiert ist. Es liegt an Ihnen, welche der oben genannten Varianten (ü. 40, ü 40, ü‑40, ü40) Sie wählen. Am nächsten bei der traditionellen Schreibweise ist ü. 40. Sie ist für mich auch die am besten geeignete Variante in Verbindung mit dem ausgeschriebenen Zahlwort: die Menschen, die ü. vierzig sind. Sonst könnte ich mich auch mit ü 40 und ü40 anfreunden, denn sie passen am besten zu die Ü-30-Party bzw. die Ü30-Party.

Vom Großbuchstaben Ü, der auch häufiger vorkommt, würde ich bei der Zahlenangabe „über vierzig“ abraten, weil er eigentlich durch nichts zu rechtfertigen ist. In „Ü-30-Party“ wird er verwendet, weil er am Wortanfang eines Substantivs steht. [Nachtrag: Für die vor allem im Sport übliche Großschreibung in Alterklasse Ü40 siehe Kommentare zum Artikel.]

Wir haben es hier mit einem verhältnismäßig neuen Sprach- und Schreibphänomen zu tun, das sich den hergebrachten Gebräuchen und Regeln entzieht und noch nicht durch den Gebrauch und/oder die Wörterbücher standardisiert ist. Den Fans von Eindeutigkeit bleibt hier deshalb nur, über vierzig auszuschreiben und abzuwarten, ob sich eine der Varianten durchsetzen wird. Bis dann bin ich vielleicht einiges weiter ü 40, als dies ohnehin schon seit längerer Zeit der Fall ist. Vielleicht bleibt diese Ausdrucksweise auch nur eine zeitlich beschränkte Modeerscheinung, die  irgendwann wieder außer Gebrauch kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Noch einmal die Regel mit den 2 G, diesmal mit +

Frage

In einem Ihrer stets lesenswerten Blog-Artikel haben Sie bereits die Frage bezüglich der korrekten Schreibung(en) „2-G-Regel“ bzw. „2G-Regel“ geklärt [siehe hier]. Eine Frage stellt sich mir diesbezüglich aber immer noch:

Warum wird das G großgeschrieben? Es steht doch für die Adjektive „geimpft“, „genesen“, „getestet“. Wann immer die Abkürzung „2G“ oder „3G“ erklärt wird, erfolgt ein Verweis auf diese drei Adjektive, praktisch nie auf die Nomen „Geimpfte“, „Genesene“, „Getestete“. […]

Inzwischen ist es sogar noch komplizierter geworden, denn die Begriffe „2G“ und „2G-Regel“ wurden noch um ein „Plus“ erweitert. In den vergangenen Tagen habe ich u. a. in meiner Tageszeitung die verschiedensten Schreibvarianten hierzu gefunden – offenbar schreibt jeder einfach nach Gefühl. Hier ein paar Beispiele:

2G-Plus-Regel / 2G-plus-Regel
Ab sofort gilt in vielen Bereichen 2G plus / 2G Plus / 2G-plus / 2G-Plus

Vollends durcheinander geht es, wenn das „Plus“ durch das Pluszeichen + ersetzt wird, was zurzeit auch immer häufiger geschieht. Dann kommen solche Varianten dabei heraus (ebenfalls in Printmedien entdeckt):

2G+
2G +
2G+ Regel
2G+-Regel
2G + Regel
2G-+-Regel

Was ist richtig? […]

Antwort

Guten Tag Herr K.,

gerade bei Abkürzungen regeln die Regeln nicht alles. Außerdem stimmt bei Abkürzungen das, was streng nach Regeln sein müsste, oft nicht mit dem überein, was ist. Das gilt auch hier. Mit einer Argumentation, die sich, so gut es geht, an die wenigen Angaben hierzu in der amtlichen Rechtschreibregelung hält, kommt man zu diesen Schreibungen:

2 G plus
2 G +
2-G-plus-Regel
2-G-+-Regel oder 2-G +-Regel [?]
Zwei-G-plus-Regel

Das große G lässt sich damit erklären, dass nur Substantive zählbar sind, nicht aber Adjektive. Nur in Fällen wie Man schreibt Egge mit zwei g ist die Kleinschreibung richtig. Sonst schreibt man nach Zahlwörtern groß: die Regel mit den zwei G.

Das Wort „plus“ sollte kleingeschrieben und ohne Bindestrich angefügt werden,  wie dies zum Beispiel bei fünf Grad plus, eine Zwei plus bekommen oder im Alter von 70 plus der Fall ist.

Wie das Pluszeichen in Zusammensetzungen behandelt werden soll, bleibt schwierig, weil nicht klar ist, wie bei Zeichen dieser Art vorzugehen ist. Ein ähnlicher Fall ist das Prozentzeichen. So schreibt man gemäß Duden 5 %-Klausel. DWDS hingegen schreibt 5-%-Hürde und gibt 5 %-Hürde und 5%-Hürde als ungültige Schreibungen an.

Wichtig ist hier aber, sich (auch) nach dem zu richten, was allgemein üblich ist, nämlich 2G und 3G. Zusammen mit plus bzw. + komme ich dann zu den folgenden Schreibungen:

2G plus
2G+ (eigentlich: 2G +)
2G-plus-Regel
2G+-Regel

Da diese Schreibungen, wie erwähnt, nicht vollständig durch Regeln belegbar „richtig“ sind, sind Abweichungen davon nicht automatisch „falsch“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

3-G-Regel oder 3G-Regel: Wie viele Bindestriche hat die Regel mit den drei G?

Frage

Ist die Schreibung „2G-Regel“ und „3G-Regel“ richtig, oder sollte/muss es korrekt heißen „2‑G‑Regel“, „3‑G‑Regel“?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

im Prinzip ist die korrekte Schreibung 2‑G‑Regel und 3‑G‑Regel. Es geht um die Regel mit den zwei bzw. drei G (geimpft, genesen, getestet), also um eine Zusammensetzung mit einer Ziffer und einem Einzelbuchstaben. Verbindungen mit Ziffern, Einzelbuchstaben und Abkürzungen werden gemäß § 40 bzw. § 44 der amtlichen Rechtschreibregelung mit Bindestrichen geschrieben (zum Beispiel 100‑m‑Lauf, 2‑kg‑Büchse).

Im allgemeinen Schreibgebrauch ist allerdings vor allem die Schreibung 2G‑Regel bzw. 3G‑Regel üblich. Man kann sie als „fachsprachlich“ akzeptieren und ich würde sie deshalb nicht als grundsätzlich falsch bezeichnen:

3-G-Regel / 3G-Regel

Auch bei den folgenden Beispielen hat sich mehr und mehr die Schreibung ohne den ersten Bindestrich eingebürgert:

3-D-Drucker / 3D-Drucker
5-G-Mobilfunk / 5G-Mobilfunk
G-8-Staaten / G8-Staaten

Ob man sie mit einem oder zwei Bindestrichen schreibt, ist nicht so wichtig. Weit wichtiger ist, dass (die Diskussion um) die Regel mit den zwei oder drei G möglichst bald der Vergangenheit angehört.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „intravenös“ am besten abkürzt

Frage

Meine Kolleginnen baten mich, Sie zu fragen, wie „I.v.-Injektion“ („intravenöse Injektion“) richtig geschrieben wird. Die Überlegungen gingen zum einen dahin, ob Bindestriche gesetzt werden, zum andern auch, ob das I groß geschrieben werden muss.

Wir haben in unseren Transkriptionsregeln irgendwann mal festgelegt, dass wir i.v. ohne Leerschritt schreiben wollen. Aber strenggenommen ist das ja falsch. […]

Antwort

Guten Tag Frau N.,

genaue und verbindliche Regeln, wie Wörter abzukürzen sind, gibt es kaum. Ich würde die folgenden beiden Schreibweisen empfehlen:

die iv. Injektion
die i.v. Injektion

Üblicherweise schreibt man nur am Schluss eines abgekürzten Wortes einen Abkürzungspunkt:

Ggs. = Gegensatz
Mrd. = Milliarde
ahd. = althochdeutsch
bspw. = beispielsweise
vgl. = vergleiche

Entsprechend würde ich „intravenös“ wie folgt abkürzen:

iv. = intravenös

Diese von mir bevorzugte Schreibweise scheint aber in der Fachsprache nicht oder kaum vorzukommen.

Üblicher ist die Schreibung mit zwei Punkten. Dabei muss nach dem ersten Punkt kein Leerzeichen stehen, denn es steht auch auch kein Leerzeichen vor dem v in „intravenös“. (Ein Leerzeichen sollte dann gesetzt werden, wenn auch in der nicht abgekürzten Schreibung eines steht, also bei aus mehr als einem Wort bestehenden Ausdrücken: z. B. = zum Beispiel, s. u. = siehe unten.)** Entsprechend also:

i.v. = intravenös

Dann noch zur Frage nach dem Bindestrich: Auch wenn „intravenös“ abgekürzt wird, bleibt es ein Adjektiv. Auch die Abkürzung wird deshalb kleingeschrieben (außer am Satzanfang, wo man Abkürzungen allerdings besser vermeidet) und sie bleibt vom folgenden Substantiv getrennt:

iv. Injektion
i.v. Injektion

Ob Sie die meiner Meinung nach bessere „einpunktige“ Variante oder die üblichere Schreibweise mit zwei Punkten wählen, bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

** Die in einigen Wörterbüchern neben „ao.“ angegebene Abkürzung „a. o.“ (mit Leerschritt) für „außerordentlich“ halte ich für zweifelhaft, denn man schreibt gemäß der Rechtschreibregelung „Abt.-Leiter“ („Abteilungsleiter“) auch ohne Leerschritt. Ich würde also „a.o.“ schreiben (oder besser „ao.“). Die beiden Fälle sind aber wegen des Bindestrichs nur schlecht vergleichbar, so dass meine Interpretation wieder einmal nicht die einzig mögliche ist.

Abkürzungen als Namen – und dann im Genitiv: ABCs, ABC’s oder ABC’ Produkte?

Frage

Ich habe hier den Firmennamen ABC, der also auf C endet. Gilt das C als Zischlaut und heißt es dann im Genitiv „von ABC’ Produkten“ (also von den Produkten der Firma ABC) oder „von ABCs Produkten“?

Antwort

Guten Tag Frau F.,

richtig ist hier die Schreibung mit einem Genitiv-s:

von ABCs Produkten

Entscheidend ist hier die Aussprache. Der Name ABC wird als „abeezee“ gesprochen, der Genitiv als „abezes“. Entsprechend erhält der Genitiv auch in der geschriebenen Form ein -s. Das gilt auch für Abkürzungsnamen mit einem Z [zet] am Schluss:

ein Pass von FCZs Mittelstürmer Alhassane Keita

Bei anderen Buchstaben gibt es kaum Probleme:

BASFs neuer Betriebsstandort
BMWs teuerstes Modell
IBMs Geschäftsleitung
RWEs Kraftwerke
H&Ms Bademode

Nur wenn Namen Abkürzungen sind, die mit einem als Buchstaben gesprochenen S [es] oder X [iks] enden, verzichtet man am besten auf eine Formulierung, die ein Genitiv-s oder einen Apostroph verlangt:

die Versanddienste von GLS (statt GLS’ Versanddienste)
der Geschäftserfolg von THX (statt THX’ Geschäftserfolg)

Bei Namen dieser Art, die mit Artikel verwendet werden, stellt sich wie bei Abkürzungen, die keine Namen sind, die Frage nach dem Apostroph nicht. Sie stehen je nach Aussprache mit einem Genitiv-s oder ohne Endung:

die Programme des ZDFs o. des ZDF
das Erlernen des Abcs o. des Abc
der Mittelstürmer des FCZs o. des FCZ
die Vorteile des ABS

Vielleicht ist Ihnen auch aufgefallen, dass die Kombination von Apostroph und s nicht vorkommt. Man schreibt tatsächlich nicht ABC’s, BMW’s, RWE’s oder GLS’s – jedenfalls nicht, wenn man sich an die Rechtschreibregelung halten möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Sehen Sie“ statt „Siehe“ für höfliche Menschen?

Frage

Im Zusammenhang mit Abkürzungen ist mir aufgefallen, dass es Abkürzungen nicht nur für Substantive, Adjektive, Adverbien und Partikeln gibt, sondern auch „s.“ für „siehe“ und „vgl.“ für „vergleiche“, das heißt für flektierte Verbformen (beides Imperativ der 2. Person Singular). Wenn ich diese Abkürzungen verwende, duze ich dann den Leser? Gibt es noch andere Abkürzungen für flektierte Verben?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

wenn man davon ausgeht, dass „siehe“ und „vergleiche“ hier einfach Imperativformen sind, sieht es tatsächlich so aus, als würde man die Leserschaft duzen. Wären dann für höfliche Menschen nicht eher Formulierungen wie „sehen Sie“ und „vergleichen Sie“ angebracht? – Nein, das muss nicht sein.

Die Form „siehe“ ist eine spezielle Imperativform, die fast nur in gewissen Ausrufen und eben bei Verweisen vorkommt:

Siehe da!
Siehe unten/Seite 22/nächstes Kapitel/…

Der „normale“ Imperativ Singular von „sehen“ kommt in der Regel ohne die Endung e aus:

Ändere die Einstellungen und sieh was passiert!
Sieh ihn als das, was er ist!

Bei „vergleiche“ könnte man mit ganz viel gutem Willen auch sagen, dass es eine Verkürzung von „man vergleiche“ ist, also ein Konjunktiv der dritten Person Singular (vgl. „man bemerke“).

Es ist aber gar nicht so wichtig, ob „siehe“ eine spezielle Form ist und „vergleiche“ als Konjunktiv angesehen werden kann. In Texten sind „s.“ und „siehe“ bzw. „vgl.“ und „vergleiche“ feststehende Ausdrucksformen, die nicht als Duzformen empfunden werden, ganz gleich wie man sie formal interpretiert. Sie können also auch als höflicher Mensch diese Art zu verweisen in Ihren Texten verwenden, ohne dass Sie damit riskieren, jemandem zu nahe zu treten.

Konjugierte Verbformen sind bei den gebräuchlichen Abkürzungen tatsächlich vergleichsweise selten. Hier noch ein paar Beispiele:

erg. = ergänze
d. h. = das heißt
d. i. = das ist
u. A. w. g. = um Antwort wird gebeten

Etwas häufiger sind Abkürzungen für infinite Verbformen (Partizip, Infinitiv), zum Beispiel:

anschl. = anschließend
beil. = beiliegend
erw. = erwähnt; erweitert
hrsg. = herausgegeben
übers. = übersetzt
zgst. = zusammengestellt
abk. = abkürzen
b. w. = bitte wenden

So viel zu bei V. übl. Abk. Wie man sieht, ist abgekürzt zwar kurz und bündig, aber nicht immer allzu lesefreundlich (und höflich?).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zu 11t?

Frage

Wäre es möglich, „zu elft” durch „zu 11ft” zu ersetzen?

Antwort

Guten Tag Herr N.,

man kann und darf abkürzen, wie man will. Wichtig ist dabei eigentlich nur, dass die Abkürzung aus irgendeinem Grund notwendig und in dem Zusammenhang, in dem sie verwendet wird, verständlich ist. Das ist bei Ihrem Vorschlag nicht gegeben.

Es ist theoretisch möglich „zu elft“ durch „zu 11t“ zu ersetzen (nicht „zu 11ft“, da das f ja zu „elf“ gehört und es dann ausgeschrieben „zu elfft“ würde). Die Abkürzung „zu 11t“ ist aber nicht oder kaum üblich. Es ist auch nicht üblich „zu 4t“, „zu 5t“, „zu 6t“ usw. zu verwenden (dabei lasse ich allerdings die Schreibgewohnheiten auf gewissen Social Media außer Acht …). Wenn Sie „zu 11t“ schreiben, riskieren Sie, dass man nicht oder nur schwer versteht, was Sie damit meinen. Meine erste Interpretation von „zu 11t“ ist nämlich „zu 11 Tonnen“, auch wenn streng genommen zwischen 11 und t ein Abstand fehlen würde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich nach einigem Stutzen aus dem Zusammenhang ergeben würde, dass es um eine Gruppe von elf Personen und nicht um elf Tonnen geht, aber der Leserschaft zuliebe sollte man auf „zu 5t“, „zu 7t“ oder „zu 11t“ verzichten und „zu fünft“, „zu siebt“ oder „zu elft“ schreiben. Das liest sich viel leichter.

Man sollte bei Abkürzungen, die nicht üblich sind, darauf achten, dass sie leicht interpretierbar sind. Darüber, was „leicht interpretierbar“ ist, lässt sich natürlich endlos diskutieren, aber bei „zu 11t“ ist diese Grenze meiner Meinung nach überschritten. Außerdem ist der Buchstabengewinn, den die Abkürzung liefert, sowieso gering.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp