Wie man „hundert mal zweihundert Zentimeter“ am besten verkürzt

Frage

Immer mal wieder stolpere ich über die Frage, wie man eine Fläche oder ein Flächenformat im Lauftext am Schönsten darstellt. Gibt es dazu eine Best Practise? Der mir vorliegende Text lautet:

Die Lösung ist eine 100×120 cm große Plattform.

Ich frage mich: Ist das „x“ schöner als ein ausgeschriebenes „mal“? Oder gibt es noch eine andere Lösung? Mich würde Ihre Empfehlung sehr interessieren.

Antwort

Guten Tag Herr K.,

üblich ist hier vor allem die Schreibweise mit x oder „professioneller“ mit × (= Malzeichen oder Malkreuz). Zwischen den Zahlen und dem x oder × steht üblicherweise ein Abstand:

Die Lösung ist eine 100 x 200 cm große Plattform.
Die Lösung ist eine 100 × 200 cm große Plattform.

Wenn möglich sollten die Abstände vor und nach dem x oder × sowie vor cm geschützt sein (non-breaking space).

Ich würde Ihnen empfehlen, in dieser Weise vorzugehen. Verbindliche Regeln gibt es in diesem Bereich aber nicht.

Es ist also nicht falsch, das Ganze etwas buchstabenreicher aufzuschreiben:

eine 100 mal 200 Zentimeter große Plattform
eine hundert mal zweihundert Zentimeter große Plattform

Da Flächenangaben dieser Art aber meist in eher technischen Texten vorkommen, ist die weiter oben genannte Schreibweise mit Ziffern, x oder × und der Abkürzung cm die üblichste.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Mit oder ohne Bindestrich:
„ultraviolette (UV-)Strahlung“ oder „ultraviolette (UV) Strahlung“?

Frage

Beim folgenden Satz bin ich unsicher, wie ich die Abkürzung UV einfüge:

Ultraviolette (UV-)Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.
oder
Ultraviolette (UV) Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.

Auch zum Beispiel bei „Electronic (E-)Mail“? Für eine aufschlussreiche Antwort/Erklärung bin ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

wir haben es hier mit zwei der verschiedenen Anwendungsarten von Klammern zu tun:

a) Klammern zur Angaben von Alternativen in einem Wort;
b) Klammern zur Abgrenzung von Zusätzen und Nachträgen.

Die erste Anwendungsart (a) sieht in diesem Fall so aus:

a) ultraviolette (UV-)Strahlung
a) Electronic (E-)Mail

Die Klammern geben hier an, dass UV-Strahlung oder Strahlung gemeint ist. Löst man das Ganze auf, ergibt sich also:

ultraviolette (UV-)Strahlung
= ultraviolette UV-Strahlung bzw. ultraviolette Strahlung
Electronic (E-)Mail
= Electronic E-Mail bzw. Electronic Mail

Der jeweils erste Begriff ist sehr wahrscheinlich nicht gemeint, denn ultraviolette UV-Strahlung und Electronic E-Mail enthalten überflüssige Verdopplungen.

Besser funktioniert es, wenn man die Klammern so verwendet (b):

b) ultraviolette (UV) Strahlung
b) Electronic (E) Mail

Die Klammern geben hier an, dass UV eine Erläuterung zu ultraviolett ist, nämlich die Abkürzung. Dasselbe gilt beim eingeklammerten E nach Electronic (wobei man hier der Deutlichkeit halber besser anders vorgeht, siehe unten).

Am besten schreiben Sie den Satz in Ihrer Frage also wie folgt:

Ultraviolette (UV) Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.

Wer es gerne ganz deutlich hat, kann auch so vorgehen:

c) ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung)
c) Electronic Mail (E-Mail)

Kurz ist gut, aber ein bisschen länger ist manchmal besser.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Human Resources, HR, das Verb und der Artikel

Frage

Zu meiner Frage konnte ich bisher keine Antwort finden, vielleicht können Sie mir helfen. Der Ausdruck „Human Resources“ wird im Englischen im Plural verwendet, die Abkürzung HR wohl in der Einzahl. Wie ist es aber, wenn ich die Abkürzung HR im Deutschen verwenden will? Heißt es dann: „HR ist zuständig“ oder „HR sind zuständig“?

Antwort

Guten Tag Frau L.,

wenn Human Resources für die Gesamtheit des menschlichen Leistungspotenzials oder alle Mitarbeitenden eines Unternehmens steht, sollte der Ausdruck im Plural verwendet werden:

Unsere Human Resources sind ein wichtiges Fundament zur Erreichung unserer Ziele.

Mit der Bezeichnung Human Resources ist im Deutschen aber sehr häufig die Personalabteilung, der Personalbereich, das Personalmanagement und/oder die Personalbetreuung gemeint (HR-Verantwortliche mögen mir diese vielleicht etwas zu ungenaue Darstellung verzeihen). Das gilt in noch stärkerem Maße für die Abkürzung HR.

Bei der Verwendung von Abkürzungen gibt es keine allgemeingültigen Regeln. Richtig ist, was üblich ist. Im Deutschen wird HR meistens mit dem Singular verwendet. Gemeint ist damit [die Abteilung/das Team/der Bereich] HR.

Undeutlicher wird die Lage, wenn man den Artikelgebrauch bei HR anschaut. Diese Varianten kommen häufiger vor:

HR ist zuständig / in HR arbeiten
das HR ist zuständig / im HR arbeiten
die HR ist zuständig / in der HR arbeiten

Ob mit dem sächlichen, mit dem weiblichen oder ganz ohne Artikel, alle Varianten werden verwendet und alle können als korrekt gelten. Es hat sich (noch?) kein Standard herausgebildet. Es ist nur zu empfehlen, sich für eine der Varianten zu entscheiden und dann in einem Text, auf einer Website usw. überall die gewählte Variante zu verwenden.

Sicher richtig und stilistisch meist etwas besser sind Formulierungen dieser Art:

Der Bereich HR ist zuständig
Die HR-Abteilung ist zuständig
Das HR-Team ist zuständig
Die HR-Verantwortlichen sind zuständig

im Bereich HR arbeiten / im HR-Bereich arbeiten
in der Abteilung HR arbeiten / in der HR-Abteilung arbeiten

Den Vorschlag, HR durch einen Begriff mit Personal zu ersetzen, mache ich hier nicht mehr. In vielen Unternehmen ist dieser Zug schon lange abgefahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „Ph.D. thesis“ eindeutscht

Frage

Ich habe zu folgendem Anliegen keine klare Regelung finden können und freue mich über jegliche Hinweise zur korrekten Lösung: Welche dieser Schreibweisen ist in einem deutschen Text korrekt?

a) Ph.D.-Thesis
b) Ph.-D.-Thesis
c) Ph. D. Thesis
d) Ph.D. Thesis

Mein Favorit aus ästhetischer Sicht ist a).

Antwort

Guten Tag Frau A.,

in einem allgemeinen deutschsprachigen Text würde ich den deutschen Begriff Dissertation oder Doktorarbeit verwenden. Das ist häufig eine gute Übersetzung.

Wenn es genauer sein soll (Ph.D. und Doktorat sind nicht immer dasselbe), wenn Sie also den englischen Ausdruck verwenden wollen oder müssen, dann hängt die Schreibung davon ab, ob Sie ihn als englisches Zitatwort oder als (mehr oder weniger integriertes) Fremdwort verwenden.

Als Zitatwort aus dem Englischen schreiben Sie das Wort so, wie es im Englischen üblich ist. Am besten geben Sie zum Beispiel mit Anführungszeichen oder Kursivschrift an, dass es sich um ein Zitatwort handelt:

„Ph.D. thesis“  oder „PhD thesis“

Wenn der Ausdruck als Fremdwort ins Deutsche eingebunden ist, schreiben Sie am besten wie folgt:

Ph.D.-Thesis oder PhD-Thesis

Die Begründung zur Schreibung als integriertes Fremdwort: Die Abkürzung wird mit oder ohne Punkte geschrieben: Ph.D. oder PhD. Auch mit Punkten steht üblicherweise kein Leerzeichen nach dem ersten Punkt. Entsprechend kann oder muss dort in Zusammensetzungen kein Bindestrich eingefügt werden. Ein Bindestrich muss aber zwischen der Abkürzung und dem zweiten Wort stehen, wie dies bei allen Zusammensetzungen mit einer Abkürzung der Fall ist.

Wenn Sie statt der Übersetzung das Fremdwort benutzen, ist die Lösung, die Ihr ästhetisches Auge Ihnen eingegeben hat, auch die Lösung, die nach den Rechtschreibregeln am besten vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Verwaltung GmbH, Verwaltungs-GmbH, Verwaltungs GmbH oder Verwaltung-GmbH?

Frage

Auf Briefpapieren (unserer Firma bzw. unserer Lieferanten) wird als persönlich haftende Gesellschafterin, die „Verwaltungs GmbH“ oder „Verwaltung GmbH“ oder „Verwaltungs-GmbH“ oder „Verwaltung-GmbH“ angegeben. Vier Möglichkeiten und nur eine richtig?
 Ich hoffe, dass Sie nicht noch eine Variante aus dem Hut zaubern, sondern es bei einer einzigen Möglichkeit belassen.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

bei der Namensgebung ist man nicht verpflichtet, sich an die Rechtschreibregelung zu halten. Insofern sind alle Schreibweisen möglich. Wenn Sie sich an die Rechtschreibregelung halten wollen oder müssen, dann gibt es, je nachdem wie der Firmenname genau aufgebaut ist, zwei Möglichkeiten:

  1. Müller Verwaltungs-GmbH
    (= Müller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Müller Verwaltung GmbH
    (= Müller Verwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Im ersten Fall lautet der Name der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft. Gesellschaft (mbH) ist in den Namen integriert. Im zweiten Fall heißt die Firma Müller Verwaltung mit dem Zusatz GmbH. Welche Schreibung Sie wählen, hängt also davon ab, ob Sie es mit der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft mbH (mit Fugen-s und Bindestrich) oder mit der Firma Müller Verwaltung GmbH (ohne Fugen-s und ohne Bindestrich) zu tun haben.

Das gilt auch für andere Namen dieser Art:

  1. Polarfuchs Sportbekleidungs-GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Polarfuchs Sportbekleidung GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  1. SB Sicherheits-AG
    (= SB Sicherheits-Aktiengesellschaft)
  2. SB Sicherheit AG =
    (SB Sicherheit, Aktiengesellschaft)

Ein schneller Blick ins Internet oder ein beliebiges Firmenverzeichnis zeigt allerdings, dass sich bei Weitem nicht alle an die Rechtschreibregelung halten, wenn es um den Firmennamen geht. Das ist nicht weiter schlimm, doch wenn Sie es gemäß den Rechtschreibregeln machen wollen, wissen Sie nun, wie es geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Namenszusatz „von“: Darf man „von Bopp“ zu „v. Bopp“ verkürzen?

Frage

Keine weltbewegende Frage, für mich aber trotzdem interessant: Ist es korrekt, das „von“ von Nachnamen im Fließtext abzukürzen? Ein Beispiel: „Gerne wendet sich man bei Zweifelsfällen der deutschen Rechtschreibung an den bekannten Experten Dr. v. Bopp.“

Antwort

Guten Tag Frau S.,

es gibt keine verbindlichen Regeln dazu, welche Wörter man im Fließtext abkürzen „darf“ und welche nicht. Es ist im Allgemeinen nicht üblich, Wörter in durchgehenden Texten abzukürzen (allgemeine Abkürzungen, Maß- und Mengeneinheiten u. Ä. ausgenommen). Auch bei Eigennamen kürzt man nach meinem Empfinden besser nicht ab, sei es nur aus Gründen der Höflichkeit oder des Respekts. Verboten ist es aber nicht. Ob man abkürzt, kann auch von der Art des Textes abhängen, zum Beispiel ob es sich um eine Kurznachricht oder einen längeren Artikel handelt.

Auch praktisch bringt das Abkürzen von von nicht sehr viel: Die abgekürzte Variante ist nur zwei Zeichen kürzer und ein Punkt muss auch noch geschrieben werden. So gesehen lohnt sich das Abkürzen kaum: Otto von Bismarck ist nicht wesentlich länger als Otto v. Bismarck. Und auch bei Frau von der Leyen ist die Verkürzung zu Frau v. d. Leyen nicht wirklich eine große Einsparung, obwohl man sogar zwei Wörter abkürzen kann.

Einige Nachkommen deutscher Adelsfamilien scheinen allerdings ihren Namen mit v. zu schreiben, um ihr Adelsprädikat von Familiennamen mit „gewöhnlichem“ von zu unterscheiden. Das weiß allerdings kaum jemand und verbindlich ist es keineswegs. In Österreich sind Familiennamen mit von nicht gestattet und in der Schweiz hatten Adlige nie einen speziellen Status.

Ob Sie von zu v. verkürzen oder nicht, bleibt also Ihnen überlassen. Es verstößt gegen keine verbindliche Schreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp (weder mit von noch mit v. und schon gar nicht von Adel)

Ist man ü40, ü-40, ü 40 oder ü. 40, wenn man über vierzig ist?

Frage

Ich habe eine Frage zu einer Schreibweise, bei der ich mir trotz Wälzung der Rechtschreibregeln unsicher bleibe:

Das betrifft nicht nur die Generation zwischen zwanzig und dreißig, sondern inzwischen auch die Menschen Ü-vierzig.

„Ü-vierzig“ sieht für mich seltsam aus, aber ich weiß nicht, wie es besser wäre, insbesondere, wenn man die „vierzig“ als Wort belassen möchte: „ü‑vierzig“, „ü vierzig“?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

mit den Rechtschreibregeln kommt man hier nicht sehr weit und die Wörterbücher geben auch nicht viel her. Es gibt deshalb keine eindeutige, allgemein gültige Antwort auf Ihre Frage.

Im Prinzip müsste man „über“ in „über vierzig“ mit Hilfe eines Abkürzungspunktes abkürzen:

die Menschen, die ü. vierzig sind
die Menschen, die ü. 40 sind

Der Abkürzungspunkt ist aber nicht bei allen Abkürzungen üblich. Weiter ist es fraglich, ob Wendungen dieser Art nicht schon zu einer eigenständigen Formulierung mit eigener Schreibweise geworden sind. Die folgenden Varianten kommen u. a. vor (ich nenne nur die Schreibungen mit kleinem ü, siehe weiter unten):

die Menschen ü 40
die Menschen ü-40
die Menschen ü40

In Wörterbüchern ist, wie gesagt, nur wenig zu diesem Thema zu finden. Erwähnt wird nur die Verwendung dieser Abkürzungsart als Erstglied in Zusammensetzungen:

die Ü-30-Party o. die Ü30-Party

Die Verwendung der Abkürzung als eigenständiges Zahlwort wird nicht erwähnt. Sie haben hier also eine gewisse Freiheit, da die Schreibung (noch) nicht standardisiert ist. Es liegt an Ihnen, welche der oben genannten Varianten (ü. 40, ü 40, ü‑40, ü40) Sie wählen. Am nächsten bei der traditionellen Schreibweise ist ü. 40. Sie ist für mich auch die am besten geeignete Variante in Verbindung mit dem ausgeschriebenen Zahlwort: die Menschen, die ü. vierzig sind. Sonst könnte ich mich auch mit ü 40 und ü40 anfreunden, denn sie passen am besten zu die Ü-30-Party bzw. die Ü30-Party.

Vom Großbuchstaben Ü, der auch häufiger vorkommt, würde ich bei der Zahlenangabe „über vierzig“ abraten, weil er eigentlich durch nichts zu rechtfertigen ist. In „Ü-30-Party“ wird er verwendet, weil er am Wortanfang eines Substantivs steht. [Nachtrag: Für die vor allem im Sport übliche Großschreibung in Alterklasse Ü40 siehe Kommentare zum Artikel.]

Wir haben es hier mit einem verhältnismäßig neuen Sprach- und Schreibphänomen zu tun, das sich den hergebrachten Gebräuchen und Regeln entzieht und noch nicht durch den Gebrauch und/oder die Wörterbücher standardisiert ist. Den Fans von Eindeutigkeit bleibt hier deshalb nur, über vierzig auszuschreiben und abzuwarten, ob sich eine der Varianten durchsetzen wird. Bis dann bin ich vielleicht einiges weiter ü 40, als dies ohnehin schon seit längerer Zeit der Fall ist. Vielleicht bleibt diese Ausdrucksweise auch nur eine zeitlich beschränkte Modeerscheinung, die  irgendwann wieder außer Gebrauch kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Noch einmal die Regel mit den 2 G, diesmal mit +

Frage

In einem Ihrer stets lesenswerten Blog-Artikel haben Sie bereits die Frage bezüglich der korrekten Schreibung(en) „2-G-Regel“ bzw. „2G-Regel“ geklärt [siehe hier]. Eine Frage stellt sich mir diesbezüglich aber immer noch:

Warum wird das G großgeschrieben? Es steht doch für die Adjektive „geimpft“, „genesen“, „getestet“. Wann immer die Abkürzung „2G“ oder „3G“ erklärt wird, erfolgt ein Verweis auf diese drei Adjektive, praktisch nie auf die Nomen „Geimpfte“, „Genesene“, „Getestete“. […]

Inzwischen ist es sogar noch komplizierter geworden, denn die Begriffe „2G“ und „2G-Regel“ wurden noch um ein „Plus“ erweitert. In den vergangenen Tagen habe ich u. a. in meiner Tageszeitung die verschiedensten Schreibvarianten hierzu gefunden – offenbar schreibt jeder einfach nach Gefühl. Hier ein paar Beispiele:

2G-Plus-Regel / 2G-plus-Regel
Ab sofort gilt in vielen Bereichen 2G plus / 2G Plus / 2G-plus / 2G-Plus

Vollends durcheinander geht es, wenn das „Plus“ durch das Pluszeichen + ersetzt wird, was zurzeit auch immer häufiger geschieht. Dann kommen solche Varianten dabei heraus (ebenfalls in Printmedien entdeckt):

2G+
2G +
2G+ Regel
2G+-Regel
2G + Regel
2G-+-Regel

Was ist richtig? […]

Antwort

Guten Tag Herr K.,

gerade bei Abkürzungen regeln die Regeln nicht alles. Außerdem stimmt bei Abkürzungen das, was streng nach Regeln sein müsste, oft nicht mit dem überein, was ist. Das gilt auch hier. Mit einer Argumentation, die sich, so gut es geht, an die wenigen Angaben hierzu in der amtlichen Rechtschreibregelung hält, kommt man zu diesen Schreibungen:

2 G plus
2 G +
2-G-plus-Regel
2-G-+-Regel oder 2-G +-Regel [?]
Zwei-G-plus-Regel

Das große G lässt sich damit erklären, dass nur Substantive zählbar sind, nicht aber Adjektive. Nur in Fällen wie Man schreibt Egge mit zwei g ist die Kleinschreibung richtig. Sonst schreibt man nach Zahlwörtern groß: die Regel mit den zwei G.

Das Wort „plus“ sollte kleingeschrieben und ohne Bindestrich angefügt werden,  wie dies zum Beispiel bei fünf Grad plus, eine Zwei plus bekommen oder im Alter von 70 plus der Fall ist.

Wie das Pluszeichen in Zusammensetzungen behandelt werden soll, bleibt schwierig, weil nicht klar ist, wie bei Zeichen dieser Art vorzugehen ist. Ein ähnlicher Fall ist das Prozentzeichen. So schreibt man gemäß Duden 5 %-Klausel. DWDS hingegen schreibt 5-%-Hürde und gibt 5 %-Hürde und 5%-Hürde als ungültige Schreibungen an.

Wichtig ist hier aber, sich (auch) nach dem zu richten, was allgemein üblich ist, nämlich 2G und 3G. Zusammen mit plus bzw. + komme ich dann zu den folgenden Schreibungen:

2G plus
2G+ (eigentlich: 2G +)
2G-plus-Regel
2G+-Regel

Da diese Schreibungen, wie erwähnt, nicht vollständig durch Regeln belegbar „richtig“ sind, sind Abweichungen davon nicht automatisch „falsch“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

3-G-Regel oder 3G-Regel: Wie viele Bindestriche hat die Regel mit den drei G?

Frage

Ist die Schreibung „2G-Regel“ und „3G-Regel“ richtig, oder sollte/muss es korrekt heißen „2‑G‑Regel“, „3‑G‑Regel“?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

im Prinzip ist die korrekte Schreibung 2‑G‑Regel und 3‑G‑Regel. Es geht um die Regel mit den zwei bzw. drei G (geimpft, genesen, getestet), also um eine Zusammensetzung mit einer Ziffer und einem Einzelbuchstaben. Verbindungen mit Ziffern, Einzelbuchstaben und Abkürzungen werden gemäß § 40 bzw. § 44 der amtlichen Rechtschreibregelung mit Bindestrichen geschrieben (zum Beispiel 100‑m‑Lauf, 2‑kg‑Büchse).

Im allgemeinen Schreibgebrauch ist allerdings vor allem die Schreibung 2G‑Regel bzw. 3G‑Regel üblich. Man kann sie als „fachsprachlich“ akzeptieren und ich würde sie deshalb nicht als grundsätzlich falsch bezeichnen:

3-G-Regel / 3G-Regel

Auch bei den folgenden Beispielen hat sich mehr und mehr die Schreibung ohne den ersten Bindestrich eingebürgert:

3-D-Drucker / 3D-Drucker
5-G-Mobilfunk / 5G-Mobilfunk
G-8-Staaten / G8-Staaten

Ob man sie mit einem oder zwei Bindestrichen schreibt, ist nicht so wichtig. Weit wichtiger ist, dass (die Diskussion um) die Regel mit den zwei oder drei G möglichst bald der Vergangenheit angehört.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „intravenös“ am besten abkürzt

Frage

Meine Kolleginnen baten mich, Sie zu fragen, wie „I.v.-Injektion“ („intravenöse Injektion“) richtig geschrieben wird. Die Überlegungen gingen zum einen dahin, ob Bindestriche gesetzt werden, zum andern auch, ob das I groß geschrieben werden muss.

Wir haben in unseren Transkriptionsregeln irgendwann mal festgelegt, dass wir i.v. ohne Leerschritt schreiben wollen. Aber strenggenommen ist das ja falsch. […]

Antwort

Guten Tag Frau N.,

genaue und verbindliche Regeln, wie Wörter abzukürzen sind, gibt es kaum. Ich würde die folgenden beiden Schreibweisen empfehlen:

die iv. Injektion
die i.v. Injektion

Üblicherweise schreibt man nur am Schluss eines abgekürzten Wortes einen Abkürzungspunkt:

Ggs. = Gegensatz
Mrd. = Milliarde
ahd. = althochdeutsch
bspw. = beispielsweise
vgl. = vergleiche

Entsprechend würde ich „intravenös“ wie folgt abkürzen:

iv. = intravenös

Diese von mir bevorzugte Schreibweise scheint aber in der Fachsprache nicht oder kaum vorzukommen.

Üblicher ist die Schreibung mit zwei Punkten. Dabei muss nach dem ersten Punkt kein Leerzeichen stehen, denn es steht auch auch kein Leerzeichen vor dem v in „intravenös“. (Ein Leerzeichen sollte dann gesetzt werden, wenn auch in der nicht abgekürzten Schreibung eines steht, also bei aus mehr als einem Wort bestehenden Ausdrücken: z. B. = zum Beispiel, s. u. = siehe unten.)** Entsprechend also:

i.v. = intravenös

Dann noch zur Frage nach dem Bindestrich: Auch wenn „intravenös“ abgekürzt wird, bleibt es ein Adjektiv. Auch die Abkürzung wird deshalb kleingeschrieben (außer am Satzanfang, wo man Abkürzungen allerdings besser vermeidet) und sie bleibt vom folgenden Substantiv getrennt:

iv. Injektion
i.v. Injektion

Ob Sie die meiner Meinung nach bessere „einpunktige“ Variante oder die üblichere Schreibweise mit zwei Punkten wählen, bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

** Die in einigen Wörterbüchern neben „ao.“ angegebene Abkürzung „a. o.“ (mit Leerschritt) für „außerordentlich“ halte ich für zweifelhaft, denn man schreibt gemäß der Rechtschreibregelung „Abt.-Leiter“ („Abteilungsleiter“) auch ohne Leerschritt. Ich würde also „a.o.“ schreiben (oder besser „ao.“). Die beiden Fälle sind aber wegen des Bindestrichs nur schlecht vergleichbar, so dass meine Interpretation wieder einmal nicht die einzig mögliche ist.