3-G-Regel oder 3G-Regel: Wie viele Bindestriche hat die Regel mit den drei G?

Frage

Ist die Schreibung „2G-Regel“ und „3G-Regel“ richtig, oder sollte/muss es korrekt heißen „2‑G‑Regel“, „3‑G‑Regel“?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

im Prinzip ist die korrekte Schreibung 2‑G‑Regel und 3‑G‑Regel. Es geht um die Regel mit den zwei bzw. drei G (geimpft, genesen, getestet), also um eine Zusammensetzung mit einer Ziffer und einem Einzelbuchstaben. Verbindungen mit Ziffern, Einzelbuchstaben und Abkürzungen werden gemäß § 40 bzw. § 44 der amtlichen Rechtschreibregelung mit Bindestrichen geschrieben (zum Beispiel 100‑m‑Lauf, 2‑kg‑Büchse).

Im allgemeinen Schreibgebrauch ist allerdings vor allem die Schreibung 2G‑Regel bzw. 3G‑Regel üblich. Man kann sie als „fachsprachlich“ akzeptieren und ich würde sie deshalb nicht als grundsätzlich falsch bezeichnen:

3-G-Regel / 3G-Regel

Auch bei den folgenden Beispielen hat sich mehr und mehr die Schreibung ohne den ersten Bindestrich eingebürgert:

3-D-Drucker / 3D-Drucker
5-G-Mobilfunk / 5G-Mobilfunk
G-8-Staaten / G8-Staaten

Ob man sie mit einem oder zwei Bindestrichen schreibt, ist nicht so wichtig. Weit wichtiger ist, dass (die Diskussion um) die Regel mit den zwei oder drei G möglichst bald der Vergangenheit angehört.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „intravenös“ am besten abkürzt

Frage

Meine Kolleginnen baten mich, Sie zu fragen, wie „I.v.-Injektion“ („intravenöse Injektion“) richtig geschrieben wird. Die Überlegungen gingen zum einen dahin, ob Bindestriche gesetzt werden, zum andern auch, ob das I groß geschrieben werden muss.

Wir haben in unseren Transkriptionsregeln irgendwann mal festgelegt, dass wir i.v. ohne Leerschritt schreiben wollen. Aber strenggenommen ist das ja falsch. […]

Antwort

Guten Tag Frau N.,

genaue und verbindliche Regeln, wie Wörter abzukürzen sind, gibt es kaum. Ich würde die folgenden beiden Schreibweisen empfehlen:

die iv. Injektion
die i.v. Injektion

Üblicherweise schreibt man nur am Schluss eines abgekürzten Wortes einen Abkürzungspunkt:

Ggs. = Gegensatz
Mrd. = Milliarde
ahd. = althochdeutsch
bspw. = beispielsweise
vgl. = vergleiche

Entsprechend würde ich „intravenös“ wie folgt abkürzen:

iv. = intravenös

Diese von mir bevorzugte Schreibweise scheint aber in der Fachsprache nicht oder kaum vorzukommen.

Üblicher ist die Schreibung mit zwei Punkten. Dabei muss nach dem ersten Punkt kein Leerzeichen stehen, denn es steht auch auch kein Leerzeichen vor dem v in „intravenös“. (Ein Leerzeichen sollte dann gesetzt werden, wenn auch in der nicht abgekürzten Schreibung eines steht, also bei aus mehr als einem Wort bestehenden Ausdrücken: z. B. = zum Beispiel, s. u. = siehe unten.)** Entsprechend also:

i.v. = intravenös

Dann noch zur Frage nach dem Bindestrich: Auch wenn „intravenös“ abgekürzt wird, bleibt es ein Adjektiv. Auch die Abkürzung wird deshalb kleingeschrieben (außer am Satzanfang, wo man Abkürzungen allerdings besser vermeidet) und sie bleibt vom folgenden Substantiv getrennt:

iv. Injektion
i.v. Injektion

Ob Sie die meiner Meinung nach bessere „einpunktige“ Variante oder die üblichere Schreibweise mit zwei Punkten wählen, bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

** Die in einigen Wörterbüchern neben „ao.“ angegebene Abkürzung „a. o.“ (mit Leerschritt) für „außerordentlich“ halte ich für zweifelhaft, denn man schreibt gemäß der Rechtschreibregelung „Abt.-Leiter“ („Abteilungsleiter“) auch ohne Leerschritt. Ich würde also „a.o.“ schreiben (oder besser „ao.“). Die beiden Fälle sind aber wegen des Bindestrichs nur schlecht vergleichbar, so dass meine Interpretation wieder einmal nicht die einzig mögliche ist.

Abkürzungen als Namen – und dann im Genitiv: ABCs, ABC’s oder ABC’ Produkte?

Frage

Ich habe hier den Firmennamen ABC, der also auf C endet. Gilt das C als Zischlaut und heißt es dann im Genitiv „von ABC‘ Produkten“ (also von den Produkten der Firma ABC) oder „von ABCs Produkten“?

Antwort

Guten Tag Frau F.,

richtig ist hier die Schreibung mit einem Genitiv-s:

von ABCs Produkten

Entscheidend ist hier die Aussprache. Der Name ABC wird als „abeezee“ gesprochen, der Genitiv als „abezes“. Entsprechend erhält der Genitiv auch in der geschriebenen Form ein -s. Das gilt auch für Abkürzungsnamen mit einem Z [zet] am Schluss:

ein Pass von FCZs Mittelstürmer Alhassane Keita

Bei anderen Buchstaben gibt es kaum Probleme:

BASFs neuer Betriebsstandort
BMWs teuerstes Modell
IBMs Geschäftsleitung
RWEs Kraftwerke
H&Ms Bademode

Nur wenn Namen Abkürzungen sind, die mit einem als Buchstaben gesprochenen S [es] oder X [iks] enden, verzichtet man am besten auf eine Formulierung, die ein Genitiv-s oder einen Apostroph verlangt:

die Versanddienste von GLS (statt GLS’ Versanddienste)
der Geschäftserfolg von THX (statt THX’ Geschäftserfolg)

Bei Namen dieser Art, die mit Artikel verwendet werden, stellt sich wie bei Abkürzungen, die keine Namen sind, die Frage nach dem Apostroph nicht. Sie stehen je nach Aussprache mit einem Genitiv-s oder ohne Endung:

die Programme des ZDFs o. des ZDF
das Erlernen des Abcs o. des Abc
der Mittelstürmer des FCZs o. des FCZ
die Vorteile des ABS

Vielleicht ist Ihnen auch aufgefallen, dass die Kombination von Apostroph und s nicht vorkommt. Man schreibt tatsächlich nicht ABC’s, BMW’s, RWE’s oder GLS’s – jedenfalls nicht, wenn man sich an die Rechtschreibregelung halten möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Sehen Sie“ statt „Siehe“ für höfliche Menschen?

Frage

Im Zusammenhang mit Abkürzungen ist mir aufgefallen, dass es Abkürzungen nicht nur für Substantive, Adjektive, Adverbien und Partikeln gibt, sondern auch „s.“ für „siehe“ und „vgl.“ für „vergleiche“, das heißt für flektierte Verbformen (beides Imperativ der 2. Person Singular). Wenn ich diese Abkürzungen verwende, duze ich dann den Leser? Gibt es noch andere Abkürzungen für flektierte Verben?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

wenn man davon ausgeht, dass „siehe“ und „vergleiche“ hier einfach Imperativformen sind, sieht es tatsächlich so aus, als würde man die Leserschaft duzen. Wären dann für höfliche Menschen nicht eher Formulierungen wie „sehen Sie“ und „vergleichen Sie“ angebracht? – Nein, das muss nicht sein.

Die Form „siehe“ ist eine spezielle Imperativform, die fast nur in gewissen Ausrufen und eben bei Verweisen vorkommt:

Siehe da!
Siehe unten/Seite 22/nächstes Kapitel/…

Der „normale“ Imperativ Singular von „sehen“ kommt in der Regel ohne die Endung e aus:

Ändere die Einstellungen und sieh was passiert!
Sieh ihn als das, was er ist!

Bei „vergleiche“ könnte man mit ganz viel gutem Willen auch sagen, dass es eine Verkürzung von „man vergleiche“ ist, also ein Konjunktiv der dritten Person Singular (vgl. „man bemerke“).

Es ist aber gar nicht so wichtig, ob „siehe“ eine spezielle Form ist und „vergleiche“ als Konjunktiv angesehen werden kann. In Texten sind „s.“ und „siehe“ bzw. „vgl.“ und „vergleiche“ feststehende Ausdrucksformen, die nicht als Duzformen empfunden werden, ganz gleich wie man sie formal interpretiert. Sie können also auch als höflicher Mensch diese Art zu verweisen in Ihren Texten verwenden, ohne dass Sie damit riskieren, jemandem zu nahe zu treten.

Konjugierte Verbformen sind bei den gebräuchlichen Abkürzungen tatsächlich vergleichsweise selten. Hier noch ein paar Beispiele:

erg. = ergänze
d. h. = das heißt
d. i. = das ist
u. A. w. g. = um Antwort wird gebeten

Etwas häufiger sind Abkürzungen für infinite Verbformen (Partizip, Infinitiv), zum Beispiel:

anschl. = anschließend
beil. = beiliegend
erw. = erwähnt; erweitert
hrsg. = herausgegeben
übers. = übersetzt
zgst. = zusammengestellt
abk. = abkürzen
b. w. = bitte wenden

So viel zu bei V. übl. Abk. Wie man sieht, ist abgekürzt zwar kurz und bündig, aber nicht immer allzu lesefreundlich (und höflich?).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zu 11t?

Frage

Wäre es möglich, „zu elft“ durch „zu 11ft“ zu ersetzen?

Antwort

Guten Tag Herr N.,

man kann und darf abkürzen, wie man will. Wichtig ist dabei eigentlich nur, dass die Abkürzung aus irgendeinem Grund notwendig und in dem Zusammenhang, in dem sie verwendet wird, verständlich ist. Das ist bei Ihrem Vorschlag nicht gegeben.

Es ist theoretisch möglich „zu elft“ durch „zu 11t“ zu ersetzen (nicht „zu 11ft“, da das f ja zu „elf“ gehört und es dann ausgeschrieben „zu elfft“ würde). Die Abkürzung „zu 11t“ ist aber nicht oder kaum üblich. Es ist auch nicht üblich „zu 4t“, „zu 5t“, „zu 6t“ usw. zu verwenden (dabei lasse ich allerdings die Schreibgewohnheiten auf gewissen Social Media außer Acht …). Wenn Sie „zu 11t“ schreiben, riskieren Sie, dass man nicht oder nur schwer versteht, was Sie damit meinen. Meine erste Interpretation von „zu 11t“ ist nämlich „zu 11 Tonnen“, auch wenn streng genommen zwischen 11 und t ein Abstand fehlen würde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich nach einigem Stutzen aus dem Zusammenhang ergeben würde, dass es um eine Gruppe von elf Personen und nicht um elf Tonnen geht, aber der Leserschaft zuliebe sollte man auf „zu 5t“, „zu 7t“ oder „zu 11t“ verzichten und „zu fünft“, „zu siebt“ oder „zu elft“ schreiben. Das liest sich viel leichter.

Man sollte bei Abkürzungen, die nicht üblich sind, darauf achten, dass sie leicht interpretierbar sind. Darüber, was „leicht interpretierbar“ ist, lässt sich natürlich endlos diskutieren, aber bei „zu 11t“ ist diese Grenze meiner Meinung nach überschritten. Außerdem ist der Buchstabengewinn, den die Abkürzung liefert, sowieso gering.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie werden abgek. Adjektive gebeugt?

Frage

Ich habe eine Frage zur Deklination von Abkürzungen. In der Theologie ist ein gängiges Abkürzungsverzeichnis von der RGG-Redaktion herausgegeben worden. Darin gibt es z. B. „atl. = alttestamentlich“. Wenn ich nun einen Satz habe wie „Paulus greift die atl. Vorstellungen auf“, müsste ich dann „atl.en“ schreiben […]? Dasselbe Problem müsste es ja auch bei nicht theologischen Abkürzungen geben wie etwa „Ich liebe die griech. Sprache“, aber „Neben der griech.en Sprache liebe ich auch die dt.e Sprache“.

Antwort

Guten Tag Herr S.,

diesmal ist es ganz einfach: In der Regel werden bei abgekürzten Adjektiven keine Deklinationsendungen angefügt. Sie können also am besten wie folgt formulieren:

die atl. Vorstellungen
Neben der griech. Sprache lernten sie auch die dt. Sprache.
am Fuß der österr. Alpen
die brit. Premierministerin

In seltenen Fällen wird der Plural durch Verdoppelung angegeben:

Seite 32 ff. (= und folgende)

Sie können also davon ausgehen, dass die Leserschaft die richtige Endung problemlos zusammen mit dem Rest des Adjektivs ergänzt. Wichtiger ist es, nicht allzu viele und nicht allzu schwer entzifferbare Abkürzungen zu verwenden.

Mit freundl. Grüßen

Dr. Bopp

Abgek. Wrt.-Zusammenstzg.

Der Titel könnte nahelegen, dass man der Verständlichkeit halber nicht allzu viel abkürzen sollte. Das ist zwar wahr, aber manchmal geht es eben aus Platzmangel nicht anders. Wie man dann abgek. Wrt.-Zusammensetzg. oder abgekürzte Wortzusammensetzungen schreiben sollte, zeigt der heutige Eintrag anhand von Herrn Q.s Frage:

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich Abkürzungen bei zusammengesetzten Wörtern. Meine Frage betrifft die Punkt- und Bindestrichsetzung bei Wörtern, die an zwei Stellen abgekürzt werden. Außerdem, ob der zweite Teil mit einem Groß- oder Kleinbuchstaben beginnt.

Hier einige Beispiele, die aufgrund von Platzmangel abgekürzt werden müssen:

Verbindungseinstellungen
Speicherkarte
Betreibermenü
Telefonnummer

Ich bin immer davon ausgegangen, dass man z. B. bei meinem ersten Beispiel wie folgt abkürzt: „Verbind.-einstellungen“ oder „Verbind.-einstell.“.

Antwort

Sehr geehrter Herr Q.,

nach § 40.2 der amtlichen Rechtschreibregelung schreibt man Zusammensetzungen mit Abkürzungen mit einem Bindestrich. Weiter schreibt man nach § 55.2 dieser Regelung Substantive in Zusammensetzungen mit Bindestrich groß. Die „amtlichen Beispiele“ sind unter anderen Abt.‑Leiter (Abteilungsleiter) und Inf.‑Büro (Informationsbüro).

Für Ihre Beispiele bedeutet dies, dass beispielsweise diese Abkürzungen möglich sind:

Verbind.-Einstellung
Sp.-Karte
Betr.-Menü
Telefon-Nr. oder  Tel.-Nummer

Wenn diese Abkürzungen immer noch zu lang sind, so dass auch der zweite Teil ein paar seiner Buchstaben verlieren muss, gilt dasselbe: Bindestrich und großer Anfangsbuchstabe bei Substantiven:

Vebind.-Einst.
Sp.-Krt.
Betr.-M.
Tel.-Nr.

Das entsprechende Beispiel in der amtlichen Rechtschreibregelung § 40.2 ist übrigens Abt.-Ltr.

Vor allem in Fachsprachen und betriebs- oder institutionsinternen Regelungen findet man übrigens ganz andere, zum Teil sehr abenteuerlich anmutende Abkürzungen. Ein bekannteres Beispiel ist BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Weniger bekannt dürfte ZivHaftBkÖlVerschmSchÜbk (Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung) sein. Das ist wie immer, wenn es um Rechtschreibung geht, natürlich nicht verboten. Die hier aufgezeigte Regel sollten Sie einfach dann beachten, wenn Sie sich allgemein an die amtliche Regelung halten wollen oder müssen.

Und kürzen Sie in allgemeineren Texten der Leserschaft zuliebe nur dort ab, wo es auch nötig ist! Statt M. f. G. schreibe ich deshalb lieber

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Relativität der Bedeutung der Rechtschreibung auf der A 7

Heute einmal etwas Einfaches, bei dem Wahlfreiheit eine größere Rolle spielt als starre Regeln. Möge dieser Nebensatz eines der Mottos für das neue Jahr sein!

Frage

Ich habe eine Frage zu Abkürzungen: Schreibt man A 7 für Autobahn 7 oder ohne Leerstelle, also A7?

Antwort

Sehr geehrte Frau M.,

es gibt keine allgemein gültige Regel für die Schreibung von abgekürzten Autobahnbezeichnungen und Ähnlichem. Die Rechtschreibregelung schweigt dazu. Wer nicht an einen Hausstil, interne Schreibrichtlinien usw. gebunden ist, schreibt also nach Belieben. Beide Schreibungen (mit und ohne Leerstelle) kommen vor. Ich würde vor allem in fortlaufenden Texten die Schreibung mit Leerstelle empfehlen:

Staus auf der A 7
Die B 203 ist eine wichtige Verbindungsstraße in Schleswig-Holstein.
Die RN 10 führt von Paris über Bordeaux nach Spanien.
Am Hauptbahnhof auf die S 8 oder die S 10 Richtung … umsteigen.

Die Schreibung ohne Leerstelle ist aber nicht falsch. Sie empfiehlt sich unter anderem dann, wenn keine geschützte Leerstelle verwendet werden kann und dadurch das Risiko besteht, dass die Abkürzung am Zeilenende getrennt wird:

Eine wichtige Nord-Süd-Verbindung ist die
A7, die von der dänischen Grenze bis …
statt
Eine wichtige Nord-Süd-Verbindung ist die A
7, die von der dänischen Grenze bis …

Wichtig ist vor allem, innerhalb eines Textes oder einer Textreihe möglichst konsequent die gleiche Schreibweise zu verwenden.

Mir war übrigens am vergangenen 27. Dezember völlig, aber auch völlig egal, ob wir nun auf der A7 oder auf der A 7 fünf Stunden länger brauchten als geplant! Die Bedeutsamkeit der Rechtschreibung nimmt im Stau rapide ab!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Notenbankchefs und Bindestrich-Haarspaltereien

Frage

Eine kurze Frage:

1) US-Notenbank-Chef oder
2) US-Notenbankchef

Ist beides zulässig? Ich bevorzuge Variante 1).

Antwort

Sehr geehrter Herr F.,

wie viele Bindestriche hier benötigt werden, hängt davon ab, was genau gesagt werden soll. Eine dreiteilige Zusammensetzung wie diese (US + Notenbank + Chef) kann auf mehr als eine Art interpretiert werden:

1) der US-Notenbank-Chef = der Chef der amerikanischen Notenbank
2) der US-Notenbankchef = der amerikanische Notenbankchef

Wenn man die Struktur der Zusammensetzung mit Hilfe von Klammern darstellt:

1) [[US-Notenbank]-Chef]
2) [US-[Notenbankchef]]

Auch bei zum Beispiel seinem britischen Amtskollegen sind beide Formulierungen möglich:

1) Mark Carney, der Chef der britischen Notenbank
2) Mark Carney, der britische Notenbankchef

Im ersten Fall wird ein Wort mit einem Bindestrich (US-Notenbank) mit einem weiteren Wort (Chef) kombiniert. Dann schreibt man nach der Regel zwischen allen Teilen der Zusammensetzung einen Bindestrich (US-Notenbank-Chef).

Im zweiten Fall wird eine Abkürzung (US) mit einem weiteren Wort (Notenbankchef) kombiniert. Dann reicht nach der Regel ein Bindestrich (US-Notenbankchef).

Als „allgemeine Berufsbezeichnung“ würde auch ich 1) vorziehen. Das ist aber eine subjektive Einschätzung und die Variante 2) ist keineswegs falsch. Eine präzise Unterscheidung machen zu wollen würde nämlich zu einem ziemlich haarspalterischen Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

www am Satzanfang

Frage

Schreibt man die Abkürzung www am Satzanfang groß? Www.irgendwas.de sieht schon komisch aus.

Antwort

Sehr geehrter Herr G.,

am Satzanfang sollte ein Großbuchstabe stehen. Wenn ich entsprechend am Satzanfang Www.canoonet.eu schreibe, sieht das aber tatsächlich sehr gewöhnungsbedürftig aus:

Www.canoonet.eu ist die Adresse unserer Website.

Eine mögliche Lösung wäre, die Großbuchstabenregel außer Acht zu lassen und am Satzanfang ausnahmsweise einmal kleinzuschreiben. Das verdient aber auch keine Nominierung für den Nobelpreis für Rechtschreibung. Es sieht nämlich mindestens ebenso gewöhnungsbedürftig aus:

www.canoonet.eu ist die Adresse unserer Website.

Ich empfehle Ihnen deshalb die Ausweichroute: Stellen Sie nie eine Webadresse an den Satzanfang! Am besten formulieren Sie um. Das ist meistens recht einfach möglich. Zum Beispiel:

Die Adresse www.canoonet.eu gehört zu unserer Website.
Unsere Website hat die Adresse www.canoonet.eu.
Unter www.canoonet.eu erreichen Sie Canoonet.

Wenn eine Internetadresse allein auf einer Zeile steht oder nicht in einen Satz integriert ist, kann sie allerdings mit kleinem Anfangsbuchstaben stehen:

Canoonet erreichen Sie unter
www.canoonet.eu

Webadresse: www.canoonet.eu

Im Allgemeinen gilt, dass Abkürzungen, die für mehr als ein Wort stehen, nicht am Satzanfang erscheinen sollten. Man schreibt sie am Satzanfang wenn möglich aus (was allerdings bei einer Webadresse nicht sehr sinnvoll wäre) oder verschiebt sie ins Satzinnere:

nicht: Z. B. Tom und Anna sind beliebte Namen.
sondern: Zum Beispiel Tom und Anna sind beliebte Namen.
oder: Beliebte Namen sind z. B. Tom und Anna.
nicht: I. d. R. werden mehrteilige Abkürzungen am Satzanfang ausgeschrieben.
sondern: In der Regel werden mehrteilige Abkürzungen am Satzanfang ausgeschrieben.
oder: Mehrteilige Abkürzungen werden am Satzanfang i. d. R. ausgeschrieben.
nicht: M. f. G.
sondern besser:

Mit freundlichen Grüßen

Dr. [sic] Bopp