Groß oder klein am Satzanfang? – „der“/„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel

Frage

Welche Schreibweise ist hier jeweils richtig?

„obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„Obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.

„der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.
„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Die Frage ist, ob das erste Wort eines Satzes wirklich immer großzuschreiben ist. Oder wird es kleingeschrieben, wenn es in Anführungsstrichen steht (z. B. weil es als Begriff erklärt wird) und gleichzeitig einer kleinzuschreibenden Wortart angehört?

Mein Verständnis ist, dass in diesem Fall die Anführungsstriche den Satzanfang einnehmen, das dann folgende Wort eben nicht mehr den Satzanfang darstellt und somit gemäß seiner Wortartregeln klein- oder großzuschreiben ist. […]

Antwort

Guten Tag Frau S.,

dieser Fall ist nicht ausdrücklich geregelt. Sowohl die Groß- als auch die Kleinschreibung haben Vor- und vor allem Nachteile.

„obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Ich würde die Kleinschreibung nicht empfehlen, weil das einleitende Anführungszeichen sonst nie als Satzanfang gilt. Ausnahmen sind gemäß §52(6) der Rechtschreibreglung:

Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines Ganzsatzes gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des folgenden Wortes unverändert. Dies gilt auch für Überschriften, Werktitel und dergleichen. Beispiele:

… und gab keine Antwort.

’s ist schade um sie.
52 volle Wochen hat das Jahr.

Wenn am Satzanfang, dann also eher mit Großschreibung. Das kann aber recht verwirrend aussehen:

„Obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Keine der Lösungen ist wirklich befriedigend. Es empfiehlt sich deshalb immer, so zu formulieren, dass das zitierte Wort nicht am Satzanfang steht. Zum Beispiel:

Das Wort „obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
Die Bedeutung von „obligatorisch“ ist „verpflichtend“.

Die Wörter „der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.
Die bestimmten Artikel sind „der“, „die“ und „das“.

Kurzum, in solchen Fällen besser groß oder am besten gar nicht am Satzanfang.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Direkte Rede wird auch gehört

Frage

Ich würde gern wissen, ob ich das so schreiben kann oder lieber nicht, weil „hören“ eigentlich nichts mit der wörtlichen Rede zu tun hat:

„Wehre dich nur, es wird dir nichts nützen“, hörte sie wie aus weiter Ferne sein widerwärtiges Nuscheln.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

Ihr Satz ist so richtig formuliert und geschrieben. Die direkte Rede gibt wörtlich etwas Gesagtes, Geschriebenes, Gedachtes usw. wieder. Da etwas Gesagtes auch gehört und etwas Geschriebenes auch gelesen wird, kann eine direkte Rede auch bei Verben wie „hören“ und „lesen“ stehen.

„Hör auf zu weinen, Männer tun das nicht“, hörte er als Junge immer wieder.
„Von kleinen Kindern fernhalten“, las sie auf der Verpackung.

Häufig steht im redebegleitenden Satz mit „hören“ eine Angabe zur sprechenden Person oder etwas Ähnliches.

„Pass auf, wo du hintrittst!“, hörte ich als Kind immer wieder von meiner Mutter.
„Ich komme gleich wieder“, hörte er als Letztes von ihr.
Als Antwort hörten wir nur: „Das geht Sie nichts an.“
„Ich werde dir geben, was du brauchst“, hörte sie sein widerwärtiges Nuscheln.

Häufig wird also bei redebegleitendem hören angegeben, von wem oder woher das Zitierte stammt, das gehört wird (von der Mutter; von ihr; als Antwort; sein Nuscheln).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Schlusspunkt eines zitierten Satzes

Frage

Ich habe eine Frage zur richtigen Verwendung von Satzschlusszeichen in Kombination mit Anführungszeichen. Wenn ich beispielsweise den Satz „Der Satz ‚Die Kinder sitzen auf den Fahrrad‘ ist ungrammatisch“ habe, stellt sich mir die Frage, ob nach „Fahrrad“ ein Punkt gesetzt werden darf. Mir ist klar, dass ein Ausrufezeichen gegebenenfalls korrekt wäre, doch wie steht es mit dem abschließenden Punkt?

Antwort

Guten Tag Herr C.,

der Schlusspunkt eines zitierten Satzes kann tatsächlich für Kopfzerbrechen sorgen. Häufig fällt er nämlich weg, aber nicht immer.

Wenn ein eingeleitetes Zitat am Anfang des Ganzsatzes steht oder in den Ganzsatz eingebettet ist, fällt der Schlusspunkt des Zitats gemäß § 92 der Rechtschreibregelung weg:

„Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“, steht dort. Dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“, aber dieser Satz ist ungrammatisch.

Der Schlusspunkt eines zitierten Satzes steht nur dann, wenn das eingeleitete Zitat den Gesamtsatz abschließt. Dafür fällt dann der Schlusspunkt des Gesamtsatzes weg:

Dort steht: „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad.“ Dieser Satz ist ungrammatisch.

Wie sieht es nun aus, wenn das Zitat nicht wie oben eingeleitet  ist, sondern wie in Ihrem Beispiel in den Satz integriert wird? – Auch wenn ein zitierter Satz in den Ganzsatz integriert ist, fällt sein Schlusspunkt weg:

Der Satz „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“ ist ungrammatisch.
Wer „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“ schreibt, macht einen Kasusfehler.

Das gilt auch für den eher seltenen Fall, dass ein integriertes Zitat am Ende des Gesamtsatzes steht:

Der Text endet mit einem ungrammatischen „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“.

Der Punkt ist übrigens das einzige der Satzschlusszeichen, das sich so ziert. Das Fragezeichen und das Ausrufezeichen werden immer geschrieben, ganz gleich, ob das Zitat eingeleitet oder integriert ist, und ganz gleich, ob es am Anfang, in der Mitte oder am Schluss steht:

„Setzt euch auf den Fahrrad!“, steht dort. Dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Setzt euch auf den Fahrrad!“, aber dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“ Dieser Satz ist ungrammatisch.

Der Satz „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“ ist ungrammatisch.
Wer „Setzt euch auf den Fahrrad!“ schreibt, macht einen Kasusfehler.
Der Text endet mit einem ungrammatischen „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“.

Beim letzten Beispielsatz stolpere auch ich, aber nach § 94.2 der Rechtschreibregelung endet der Satz tatsächlich mit drei Satzzeichen (siehe auch hier für noch „haarsträubendere“ Anhäufungen von Satzzeichen).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammensetzungen mit mehrteiligen Titeln

Frage

Guten Tag,

ich möchte Folgendes schreiben:  „Der Gut zu wissen Bereich in unserem System ist sehr beliebt.“ Ich bin mir nicht sicher, welche Variante richtig ist.

„Gut zu wissen“ Bereich
„Gut zu wissen Bereich“
„Gut zu wissen“-Bereich

Der Bereich heißt explizit „Gut zu wissen“.

Antwort

Guten Tag Herr M.,

bei Ausdrücken dieser Art gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn man sie als Zusammensetzung formuliert, kommt man nicht ohne den Bindestrich aus. Zusammensetzungen werden im Deutschen im Prinzip zusammengeschrieben. Enthalten sie einem Begriff, der aus mehr als einem Wort besteht, setzt man Bindestriche zwischen die einzelnen Teile der Zusammensetzung:

Erste-Klasse-Abteil
Mund-zu-Mund-Beatmung
Tour-de-France-Teilnahme
Friedrich-Schiller-Denkmal

Nach der Rechtschreibregelung schreiben Sie deshalb:

Der Gut-zu-wissen-Bereich in unserem System ist sehr beliebt.

Es ist dann aber weniger deutlich, dass es sich um den Namen oder Titel eines Bereiches handelt. Bei Zusammensetzungen mit mehrteiligen Titeln u. Ä. wird deshalb häufig eine Schreibung mit Anführungszeichen verwendet. Innerhalb der Anführungszeichen stehen keine Bindestriche:

das „50 Jahre Marta und Johann“-Jubiläum
die „Bauer sucht Frau“-Moderatorin

Der „Gut zu wissen“-Bereich in unserem System ist sehr beliebt.

Diese Schreibweise kommt häufiger vor, sie ist aber nicht in der amtlichen Rechtschreibregelung vorgesehen. Sie könnten deshalb auch die folgende Lösungen erwägen. Sie ist übersichtlich und entspricht der Rechtschreibregelung:

Der Bereich „Gut zu wissen“ in unserem System ist sehr beliebt.

Der „Fragen Sie Dr. Bopp“-Autor oder eben der Autor von „Fragen Sie Dr. Bopp“ würde, wo es möglich ist, die letzte Formulierung empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zitate, Angaben von Titeln und die Zeichensetzung

Frage

Ist das Komma vor „lautet“ richtig bzw. zwingend?

„The Women Who Broke up the Beatles“, lautet der Titel eines Artikels in der britischen Frauenzeitschrift „Good Housekeeping“.

Ändert sich die Kommasetzung mit der Länge des Titels? Zum Beispiel:

„Good Housekeeping“, lautet der Titel …

oder noch kürzer:

„Beatlemania“, lautet der Titel …

Antwort

Guten Tag Herr T.,

Titel sind keine direkte Rede, auch nicht im weiteren Sinne. Sie werden zwar in Anführungszeichen gesetzt, sie sind sonst aber „gewöhnlicher“ Teil des Satzes. Die Zeichensetzung ist entsprechend anders als bei der Wiedergabe von direkter Rede mit einem Begleitsatz. Ein Doppelpunkt steht zum Beispiel nur dann, wenn der Titel angekündigt wird:

Der Artikel trägt den folgenden Titel: „The Women Who Broke up the Beatles“.

Aber ohne Doppelpunkt:

Der Artikel trägt den Titel „The Women Who Broke up the Beatles“.

Entsprechend steht in Ihren Sätzen kein Komma:

„The Women Who Broke up the Beatles“ lautet der Titel eines Artikels.
„Good Housekeeping“ ist der Titel einer britischen Frauenzeitschrift.
„Beatlemania“ lautet der Titel eines Artikels.

Die Länge des Textes spielt übrigens auch bei der Wiedergabe von Zitaten (direkte Rede o. Ä.) keine Rolle für die Zeichensetzung:

„Das sind die Frauen, die die Beatles auseinandergehen ließen“, schreibt die Autorin.
„Warum nicht?“, wollte sie wissen.
„Ach“, seufzte er.

Frage 2

Die Abgrenzung von Titeln und direkter Rede, die mir einleuchtet, war mir bisher nicht so klar. Ist sie immer eindeutig? Vergleichen Sie zum Beispiel diese Beispiele:

„Where have all the flowers gone?“, fragt uns Pete Seeger.
„Where have all the flowers gone?“, sang einst Pete Seeger.
„Where have all the flowers gone?“ ist ein berühmter Song von Pete Seeger.

Stimmt das?

Antwort 2

Ja, das stimmt. „Where have all the flowers gone?“ ist sowohl der Titel als auch eine Textzeile des Liedes von Pete Seeger. Man kann hier also a) den Text zitieren:

„Where have all the flowers gone?“, fragt uns Pete Seeger.

oder b) den Titel nennen:

„Where have all the flowers gone?“ ist ein berühmter Song von Pete Seeger.

Bei Ihrem zweiten Beispielsatz kann beides gemeint sein. Je nachdem, was ausgedrückt werden soll, kann mit oder ohne Komma geschrieben werden:

„Where have all the flowers gone?“, sang einst Pete Seeger.
[Er sang diesen Text]

„Where have all the flowers gone?“ sang einst Pete Seeger.
[Er sang den Song mit diesem Titel; m. M. n. weniger wahrscheinlich, aber möglich]

Auf den ersten Blick scheint vor allem der zweite Teil eine Frage für Feinschmecker oder Haarspalterei zu sein. Ich finde es eher eine Frage für Schreibende, die nicht in jedem Fall eine eindeutige Regel benötigen oder wollen. Es ist ja nicht immer klar, ob der Titel oder eine Textstelle gemeint ist. Genau genommen ist ja auch ein Titel eine Textstelle. Es lohnt sich hier kaum, bis ins letzte Detail zu gehen. Es ist häufig gar nicht wichtig, ob Pete Seeger nun den Text oder den Song gesungen hat – er tat ja jeweils beides.

Auch der Titel in der ersten Frage kann übrigens als Zitat gemeint sein:

„The Women Who Broke up the Beatles“, schreibt eine britische Frauenzeitschrift über einem Artikel …

Zusammenfassend: Titel sind keine Zitate, sie können es aber sein. Und manchmal ist die Grenze fließend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Auch Gedanken verdienen Anführungszeichen

Frage

Darf in folgendem Zusammenhang ein Fragezeichen stehen?

Warum hat er mich nicht eingeladen?, fragte sie sich.

Ich habe da bisher immer eins gemacht, analog zur direkten Rede:

„Warum hat er mich nicht eingeladen?“, fragte sie ihren Freund.

Habe da in diversen Foren unterschiedliche Meinungen dazu gefunden, aber keinen richtigen Hinweis auf den Duden.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

Sie haben recht, dass ein Fragezeichen geschrieben werden sollte, Sie sollten aber auch die Anführungszeichen nicht weglassen. Nicht nur eigentliche direkte Rede, also Gesprochenes, sondern auch Geschriebenes oder Gedachtes, das wörtlich zitiert wird, setzt man in Anführungszeichen. Auch sonst werden die Satzzeichen bei wörtlich zitiertem Gedachtem gleich gesetzt wie bei wörtlich zitiertem Gesagtem. Richtig ist also:

Sie fragte: „Ist das wirklich wahr?“
Sie dachte: „Ist das wirklich wahr?“

Auch in Fällen wie diesen setzt man die Satzzeichen gleich wie bei der direkten Redewiedergabe:

„Warum hat er mich nicht eingeladen?“, fragte sie sich.
„Verdammt nochmal!“, dachte sie, ohne sich etwas anmerken zu lassen.
„Was ist denn hier los?“, wunderte er sich.

Das ergibt sich aus § 89.1 der amtlichen Rechtschreibregelung, insbesondere aus diesem Beispiel:

„Das war also Paris!“, dachte Frank.

Anführungszeichen stehen übrigens auch bei wörtlich Zitiertem, das durch Verben eingeleitet wird, die eigentlich keine Verben des Sagens sind, aber also solche gemeint sind:

„Ich bin einverstanden“, lächelte er (= sagte er lächelnd)
„Wie du meinst“, schmunzelte sie (= sagte sie schmunzelnd)
Der Hauptmann posaunte: „Mir nach!“
„Wie interessant!“, heuchelte der Vicomte.

Wichtig ist vor allem, dass Gesagtes, Geschriebenes und Gedachtes wörtlich zitiert wird, und weniger, womit das Zitierte eingeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Wo stehen die Kommas“ lautet die Frage „wenn das Zitat bei einem Komma unterbrochen wird?“

Heute ist der Beitrag noch etwas wortreicher als sonst. Seine Länge zeigt, dass es in gewissen Fällen schwierig ist, herauszufinden, was die Rechtschreibregelung genau meint. Wer vor allem die Antwort und weniger die Erklärung interessant findet, liest nach dem ersten Abschnitt einfach nicht weiter.

Frage

Ich bin mir unsicher, wie Kommas bei der wörtlichen Rede korrekt zu setzen sind, wenn der Begleitsatz in Zitat eingebettet ist

„Könnte es sein(,)“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“

„Als ich ein Kind war(,)“, rief Anna fröhlich, „habe ich gerne Schmetterlinge beobachtet.“

Kopfzerbrechen bereitet mir jeweils das in Klammern gesetzte Komma. Gehört es dort hin oder nicht?

Antwort

Guten Tag Herr K.,

dieser Fall ist tatsächlich recht knifflig, denn in der Rechtschreibregelung ist keine Regel zu finden, die ihn ausdrücklich beschreibt. Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Wenn der Begleitsatz das Zitat bei einem Komma unterbricht, entfällt das Komma des Zitats. Es steht kein Komma vor einem abschließenden Anführungszeichen:

„Könnte es sein“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“

„Als ich ein Kind war“, rief Anna fröhlich, „habe ich gerne Schmetterlinge beobachtet.“

Doch wie komme ich zu dieser Antwort? In der amtlichen Rechtschreibregelung ist, wie gesagt, keine Regel zu finden, die diesen Fall ausdrücklich behandelt. Zum Zusammentreffen von Anführungszeichen und anderen Satzzeichen beim Zitieren steht dort zuerst ganz allgemein:

§ 90
Satzzeichen, die zum wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das abschließende Anführungszeichen; Satzzeichen, die zum Begleitsatz gehören, setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen.

Dann geht es weiter mit Angaben zu Frage- und Ausrufezeichen:

§ 91
Sowohl der angeführte Satz als auch der Begleitsatz behalten ihr Ausrufe- oder Fragezeichen.

Beispiele sind u. a.:

„Du kommst jetzt!“, rief sie.
„Kommst du morgen?“, fragte er.

Auch zum Punkt werden Angaben gemacht:

§92
Beim angeführten Satz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn er am Anfang oder im Innern des Ganzsatzes steht.

Beispiele sind u. a.:

„Ich komme morgen“, versicherte sie.
Sie sagte: „Ich komme gleich wieder“, und holte die Unterlagen.

Bis jetzt wissen wir also, dass Frage- und Ausrufezeichen vor dem Begleitsatz stehen bleiben und der Punkt dort weggelassen wird. Das Komma wird hier nicht erwähnt.

Zum Komma bei Begleitsätzen wird hier etwas gesagt:

§93
Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma.
Ist der Begleitsatz in den angeführten Satz eingeschoben, so schließt man ihn mit paarigem Komma ein.

Beispiele sind u. a.:

„Ich komme gleich wieder“, versicherte sie.
„Komm bald wieder!“, rief sie.
„Wann kommst du wieder?“, rief sie.
„Ich werde“, versicherte sie, „bald wiederkommen.“
„Kommst du wirklich“, fragte sie, „erst morgen Abend?“

Hier wird klar, dass die Kommas, die den Begleitsatz vom Zitat trennen, außerhalb der Anführungszeichen stehen. Wie aber mit einem Komma des Zitats umzugehen ist, wird auch hier nicht erwähnt.

Auch wenn man jetzt die Regeln einzeln betrachten oder sie gegeneinander abwägt, ist es schwierig, herauszufinden, wie man zu schreiben hat:

„Könnte es sein,“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“
„Könnte es sein“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“

Für richtig halte ich, wie oben schon gesagt, die zweite Schreibweise. Als „Beweis“ kann ich nur einen Beispielsatz aus der Rechtschreibregelung anführen. Der einleitende Paragraph zu den Anführungszeichen §89(1) sagt:  „Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein“, und gibt u. a. diesen Beispielsatz an:

„Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen“, erklärte der Vertreter der Bahn, „aber die Entscheidung der Regierung steht noch aus.“

Das Komma, das ohne Begleitsatz zwischen „stillzulegen“ und „aber“ stehen muss, wird also vor dem eingeschobenem Begleitsatz weggelassen.

Der Fall, der Sie stutzen ließ, wird nicht ausdrücklich in der Rechtschreibregelung beschrieben. Man muss ziemlich genau hinschauen, um anhand eines allgemeinen Beispielsatzes herauszufinden, wie die Regelung in diesem Fall vorzugehen wünscht.

Zusammenfassend kann man sagen: Frage- und Ausrufezeichen des Zitats bleiben vor dem Begleitsatz erhalten. Punkt und Komma des Zitats fallen vor dem Begleitsatz weg.

Richtig sind die Kommas im Titel also wie folgt gesetzt:

„Wo stehen die Kommas“, lautet die Frage, „wenn das Zitat bei einem Komma unterbrochen wird?“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

(K)ein schließendes Komma am Ende eines Zitats?

Frage

Ich habe eine Frage zur Kommasetzung, zu der ich auch im »Interpunktionsduden« keine Antwort finde. Vielleicht wissen Sie ja Rat. Es geht um Sätze, in denen entweder ein Zitat oder ein Werktitel enthalten ist, der mit einem Nebensatz endet. Also zum Beispiel:

Der Roman „Der Russe ist einer, der Birken liebt“ spielt unter anderem in Aserbaidschan.

Oder der Satz:

Für sie mache eher „das Gefühl der Überlegenheit, insbesondere gepaart mit Dummheit“ das Feindbild aus.

Würden Sie jeweils ein Komma hinter das Zitat bzw. den Romantitel setzen?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

in Fällen wie diesen würde ich wie Sie das abschließende Komma nicht setzen:

Der Roman „Der Russe ist einer, der Birken liebt“ spielt unter anderem in Aserbeidschan.
Für sie mache eher „das Gefühl der Überlegenheit, insbesondere gepaart mit Dummheit“ das Feindbild aus.

In einem Titel wird das abschließende Komma eines Nebensatzes oder Nachtrags sowieso nicht gesetzt:

Der Spion, der mich liebte
Nachts, wenn der Teufel kam
Sara, die kleine Prinzessin
Der Russe ist einer, der Birken liebt

Man würde also ein Komma setzen, das es im zitierten Titel gar nicht gibt. Außerdem gilt auch das Folgende:

Bei einem Nebensatz oder einem Nachtrag steht das abschließende Komma nur dann, wenn der Satz weitergeführt wird. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Schlusspunkt die Funktion des schließenden Kommas:

Carmen war die Rolle, die sie am meisten liebte.
Mich interessiert hier nur eine Person, nämlich der Barmann.
Das Feindbild ist für sie das Gefühl der Überlegenheit, insbesondere gepaart mit Dummheit.

In Ihrem Beispiel steht der Einschub/Nachtrag am Ende des Zitats. Dann übernimmt das abschließende Anführungszeichen die Funktion des schließenden Kommas:

Nach der Biografie sei Carmen „die Rolle, die sie am meisten liebte gewesen.
Er kokettierte damit, dass ihn „nur eine Person, nämlich der Barmann interessiert habe.
Für sie mache eher „das Gefühl der Überlegenheit, insbesondere gepaart mit Dummheit das Feindbild aus.

Es ist also in Ihren Sätzen nicht notwendig, ein Komma zu setzen, das den Nebensatz oder Nachtrag am Ende des Zitats abschließt – wodurch sich angenehmerweise auch die Frage erübrigt, ob dieses Komma vor oder nach dem abschließenden Anführungszeichen stehen müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Interpunktionsparadies oder Interpunktionsinferno: doppelte und einfache Anführungszeichen am Satzende

Frage

Ich hätte eine Frage zu Zitaten oder wörtlicher Rede innerhalb der wörtlichen Rede und den dazugehörigen Satzzeichen. Folgender Satz enthält eine wörtliche Rede und innerhalb dieser eine weitere zitierte wörtliche Rede:

Sie sagte: »So hat er es immer selbst genannt: ›Bei mir ist die Körpergröße eher Körperkleine.‹«

Ich bin der Meinung, nach dem halben [oder einfachen] Ausführungszeichen müsste auch noch ein Punkt stehen, dann die [doppelten] Anführungszeichen fürs Ende der eigentlichen wörtlichen Rede. Ich bin leider wieder mal nicht fündig geworden und hoffe, Sie können mir helfen.

Antwort

Guten Tag Frau R.,

wenn ein ganzer Satz als zitierte wörtliche Rede innerhalb einer wörtlichen Rede steht und den Gesamtsatz abschließt, steht nur der Schlusspunkt des zuletzt zitierten Satzes:

Sie erwiderte: »So hat er es immer selbst genannt: ›Bei mir ist die Körpergröße eher Körperkleine.‹«

Der Punkt des übergeordneten Zitats und der Punkt des Gesamtsatzes fallen beide weg. Das ergibt sich nicht direkt aus den Angaben der amtlichen Rechtschreibregelung (sie erwähnt diesen Fall nicht ausdrücklich), es ist aber die übliche Interpretation der Regeln.

Wenn die übergeordnete wörtliche Rede weitergeführt wird, fallen der Schlusspunkt des Zitats im Zitat und der Schlusspunkt des Gesamtsatzes weg:

Sie erwiderte: »So hat er es immer selbst genannt: ›Bei mir ist die Körpergröße eher Körperkleine‹, und er hat dabei gelacht.«

Da wir uns schon mit solchen Spitzfindigkeiten der Zeichensetzung herumgeschlagen, hier noch ein paar andere Kombinationen mit verschachtelter direkter Rede, bei denen man sich leicht im »Satzzeichensalat« verlieren kann:

Sie erzählte: »Ich habe ihn nur gefragt: ›Was willst du eigentlich von mir?‹«
Sie erzählte: »Ich habe ihn nur gefragt: ›Was willst du eigentlich von mir?‹, aber er hat nicht geantwortet.«
Sie erzählte: »Ich habe ihn nur gefragt: ›Was willst du eigentlich von mir?‹«, aber das glaube ich ihr nicht.
Hat sie wirklich gesagt: »Ich habe ihn nur gefragt: ›Was willst du eigentlich von mir?‹«?

Dann noch ein paar Beispiele mit zitierten Titeln oder Wortgruppen:

Er behauptete: »Die beste Serie aller Zeiten ist ›Game of Thrones‹.«
Er fragte: »Was hältst du von der Serie ›Game of Thrones‹?«
Hat er wirklich gesagt: »Die beste Serie aller Zeiten ist ›Game of Thrones‹«?
Hast du wirklich gefragt: »Was hältst du von der Serie ›Game of Thrones‹?«?

Er frage: »Was bedeutet ›Quo vadis?‹?«
Sie antwortete: »›Quo vadis?‹ bedeutet ›Wohin gehst du?‹.«
Sie antwortete: »›Quo vadis?‹ bedeutet ›Wohin gehst du?‹, und arbeitete weiter.«

A: »Das steht so bei ›Fragen Sie Dr. Bopp!‹.«
B: »Steht das wirklich so bei ›Fragen Sie Dr. Bopp!‹?«

Und wenn die Satzzeichen bei Ihnen jetzt wie bei mir anfangen, auf dem Bildschirm herumzuschwirren, verstehen Sie, warum man solche Sätze sich selbst zuliebe auch anders formulieren darf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ein Bald, ein Jetzt, ein Nie oder ein „bald“, ein „jetzt“ ein „nie“

Frage

Ich habe dieses Sprichwort im Internet gesehen und frage mich, ob das Großschreiben von bald, jetzt und nie richtig ist oder ob es kleingeschrieben wird:

Aus einem „Bald“ sollte man viel öfter ein „Jetzt“ machen, bevor daraus ein „Nie“ wird

Antwort

Guten Tag Herr H.,

Adverbien werden großgeschrieben, wenn sie als Substantiv verwendet werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie wie in Ihrem Beispiel mit einem unbestimmten Artikel stehen (vgl. hier):

Aus einem Bald sollte man viel öfter ein Jetzt machen, bevor daraus ein Nie wird

Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass ich keine Anführungszeichen verwende. Die substantivierten Adverbien sind vollständig in den Satz integriert. Es wird gesagt, dass man häufiger etwas gleich tun sollte, anstatt es vor sich herzuschieben, bis es nicht mehr geschieht. Die Bedeutung der Adverbien ist gemeint, nicht ihre konkrete Form. Ohne Anführungszeichen ist die Großschreibung zwingend.

Mit Anführungszeichen sieht es ein bisschen anders aus: Die Anführungszeichen geben an, dass ein Wort übernommen und hervorgehoben wird. Die Aussage bleibt ungefähr dieselbe, aber die Adverbien werden so übernommen, wie sie geäußert werden oder geäußert werden könnten. Sie werden sozusagen wörtlich zitiert. Sie sollten dann kleingeschrieben werden, wie man es in einem normalen Kontext tut:

Aus einem „bald“ sollte man viel öfter ein „jetzt“ machen, bevor daraus ein „nie“ wird.

vgl.: Aus einem „[Ich tue es] bald“ sollte man viel öfter ein „[Ich tue es] jetzt“ machen, bevor daraus ein „[Ich tue es] nie“ wird.

Das ist  keine knallharte Regel, denn der Übergang zwischen wörtlich übernommenen Adverbien in Anführungszeichen und substantivierten Adverbien ohne Anführungszeichen ist fließend. Der Hinweis kommt deshalb ohne Unbedingt und ohne Immer resp. ohne „unbedingt“ und ohne „immer“ daher.

Die Großschreibung in Anführungszeichen (ein „Bald“, ein „Jetzt“, ein „Nie“) halte ich bei solchen Formulierungen übrigens für weniger gelungen. Entweder man substantiviert oder man zitiert. Damit steht hier doch noch so etwas wie eine Regel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp