Dativ oder Akkusativ: zu einem Picknick in meinem/in meinen Garten einladen?

Frage

Ich hätte folgende Frage: „Ich wollte dich zu einem Picknick in meinem Garten einladen.“ Intuitiv würde ich sagen, dass hier „in“ und Dativ die beste Lösung ist. Wäre es aber auch denkbar „in“ und Akkusativ zu verwenden: „in meinen Garten“? Wenn ja, wie verschiebt sich die Bedeutung?

Antwort

Guten Tag Herr L.,

beides ist möglich. Der Satzbau ist unterschiedlich, aber die Bedeutung verschiebt sich nur geringfügig.

a) Mit dem Dativ ist in meinem Garten hier ein Attribut (nähere Bestimmung) zu Picknick:

wozu einladen? – zu einem Picknick in meinem Garten
was für ein Picknick? – ein Picknick in meinem Garten

b) Mit dem Akkusativ ist in meinen Garten in diesem Satz eine Adverbialbestimmung:

wohin zu einem Picknick einladen? – in meinen Garten

Es gibt also zwei korrekte Möglichkeiten:

a) Ich wollte dich zu einem Picknick in meinem Garten einladen.
b) Ich wollte dich zu einem Picknick in meinen Garten einladen.

Die beiden Sätze haben einen unterschiedlichen Satzbau. Auf der Bedeutungsebene hingegen macht es kaum einen Unterschied, ob man a) jemanden zu einem Picknick im Garten einlädt oder b) jemanden in den Garten zu einem Picknick einlädt. In beiden Fällen wird im Garten gepicknickt. Hauptsache, es schmeckt und ist gemütlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Freiwillig Mitarbeitende oder freiwillige Mitarbeitende

Frage

In einem Protokoll lese ich häufig folgende Formulierungen:

freiwillige Mitarbeitende
ehrenamtliche Mitarbeitende

Mein Sprachgefühl sagt mir, dass es besser so heißen müsste:

freiwillig Mitarbeitende
ehrenamtlich Mitarbeitende

Hingegen scheint mir klar zu sein, dass es „freiwillige Mitarbeiter“ bzw. „ehrenamtliche Mitarbeiter“ heißen würde. Weshalb aber in meinen Ohren die „freiwilligen Mitarbeitenden“ falsch tönen, kann ich nicht wirklich begründen. Können Sie weiterhelfen?

Antwort

Guten Tag Herr A.,

beide Formulierungen sind möglich. Was ist der Unterschied?

Das Wort Mitarbeitende ist ein substantiviertes Partizip. Substantivierte Partizipien können mit den gleichen Erweiterungen stehen wie das Verb, zu dem sie gehören:

– freiwillig mitarbeiten
– freiwillig mitarbeitende Menschen
– die freiwillig Mitarbeitenden

Ebenso zum Beispiel:

ehrenamtlich mitarbeiten → die ehrenamtlich Mitarbeitenden
defensiv anlegen → die defensiv Anlegenden
geduldig warten → die geduldig Wartenden
auf den Bus warten → die auf den Bus Wartenden

Hier wird jeweils eine ganze Partizipialgruppe (Partizip zusammen mit seinen Erweiterungen) substantiviert.

Man kann aber auch nur das Partizip substantivieren und erst dann ein Adjektiv davorstellen. Das Adjektiv wird dann gebeugt:

mitarbeiten → die Mitarbeitenden → die freiwilligen Mitarbeitenden
mitarbeiten → die Mitarbeitenden → die ehrenamtlichen Mitarbeitenden
anlegen → die Anlegenden → die defensiven Anlegenden
warten → die Wartenden → die geduldigen Wartenden

Man geht hier gleich vor wie bei anderen von Verben abgeleiteten Substantiven:

mitarbeiten → die Mitarbeiter → die freiwilligen Mitarbeiter
mitarbeiten → die Mitarbeiterin → die freiwillige Mitarbeiterin
anlegen → die Anlegerin → die defensive Anlegerin
Bus benutzen → der Busbenutzer → der geduldige Busbenutzer

Gerade bei Mitarbeitende ist dies nicht unüblich, wahrscheinlich weil Mitarbeitende häufig statt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Mitarbeiter*innen steht. Stilistisch gefällt mir – wie offenbar Ihnen auch – die Variante mit dem ungebeugten Adjektiv häufig besser. Ich würde die freiwillig Mitarbeitenden wählen, aber die freiwilligen Mitarbeitenden ist wie die freiwilligen Mitarbeiter nicht falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Verständnis einer Sache, Verständnis von einer Sache, Verständnis für eine Sache

Frage

Ich stolpere ständig über Sätze, in denen der Begriff „Verständnis“ vorkommt. Klar ist mir eigentlich, dass mit „Verständnis für etwas“ eher ein Einfühlungsvermögen gemeint ist.

Nun scheint es aber gemäß meiner wiederholten Recherche keinen Unterschied zwischen „Verständnis von etwas“ und „Verständnis + Genitivattribut“ zu geben. Angeblich ist die Genitivkonstruktion üblicher und zu bevorzugen, womit ich jedoch oft ein Problem habe.

Meines Erachtens wird es schlimm, wenn sowohl eine Person als auch ein Gegenstand genannt werden, z. B. „Verständnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur“.

Auch die folgende Formulierung klingt für mich komisch: „Wir sollten das Verständnis der Menschen der Chancen und Gefahren künstlicher Intelligenz fördern.“ […]

Antwort

Guten Trag Frau B.,

mit Verständnis für jemanden/etwas wird gesagt, dass man sich in eine Person oder eine Sache hineinversetzen kann. Mit Verständnis einer Sache wird gesagt, dass man etwas versteht, begreift.

Mit der zweiten Bedeutung von Verständnis steht das Objekt (dasjenige, was verstanden wird) im Prinzip im Genitiv:

Viele Fremdwörter erschweren das Verständnis des Textes.
Das Verständnis seiner Motive ist wichtig.

Auch das Subjekt des Verstehens (die Person, die versteht) steht im Prinzip im Genitiv:

das Verständnis des Dichters (der Dichter versteht)
das Verständnis der Schüler fördern (die Schüler verstehen)

Ob der Genitiv das Objekt oder das Subjekt bezeichnet, ergibt sich aus dem Zusammenhang. In der Regel sind bei Verständnis mit dieser Bedeutung Personen Subjekt und Nichtpersonen Objekt. Deshalb ist in Fällen wie den folgenden (mehr oder weniger) klar, was gemeint ist:

das Verständnis des Richters der Motive des Täters
das Verständnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur

Ebenso zum Beispiel:

die Beurteilung des Richters der Motive des Täters
die Kenntnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur

Formulierungen dieser Art werden dennoch häufiger vermieden, das heißt, man weicht auf andere Formulierungen aus. Manchmal wird mit für formuliert. Das ist aber nicht zu empfehlen, da Verständnis für eine andere Bedeutung hat (siehe oben):

das Verständnis des Richters für die Motive des Täters (andere Bedeutung)
das Verständnis des Dichters für die mittelalterliche Literatur (andere Bedeutung)

Es ist ebenfalls nicht zu empfehlen auf eine Formulierung mit von auszuweichen. Wenn die Wortgruppe wie hier einen Artikel enthält, gilt dies als umgangssprachlich:

das Verständnis des Richters von den Motiven des Täters (umgangssprachlich)
das Verständnis der Dichters von der mittelalterlichen Literatur (umgangssprachlich)

(Mehr dazu, wann man auch standardsprachlich von statt des Genitiv verwenden kann oder muss, siehe hier.)

Weder für noch von bieten hier also eine gute Lösung. Es ist deshalb standardsprachlich besser, a) den doppelten Genitiv stehen zu lassen oder b) ganz anders zu formulieren, wenn man ihn vermeiden will. Zum Beispiel:

  1. Das Verständnis des Richters der Motive des Täters ist wichtig.
  2. Es ist wichtig, dass der Richter die Motive des Täters versteht.
  1. Darin zeigt sich das große Verständnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur.
  2. Darin zeigt sich, dass der Dichter ein großes Verständnis der mittelalterlichen Literatur hat.
    Darin zeigt sich das große Verständnis des Dichters im Bereich der mittelalterlichen Literatur.
  1. Wir sollten das Verständnis der Menschen der Chancen und Gefahren künstlicher Intelligenz fördern.
  2. Wir sollten den Menschen die Chancen und Gefahren künstlicher Intelligenz besser verständlich machen.

Der Genitiv ist schön, man sollte es aber innerhalb eines Satzes nicht damit übertreiben. Das Verständnis der Lesenden des Inhaltes des Textes könnte darunter leiden – wie dieser letzte Satz zeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Gebeugtes „wert“: ein 20 000 Euro wertes Gebäude?

Frage

Kann man das Adjektiv „wert“ attributiv gebrauchen und zum Beispiel von einem „20 000 Euro werten Grundstück“ sprechen? Belege finde ich.

Antwort

Guten Tag Herr T.,

in der Standardsprache kommt wert mit der Bedeutung einen bestimmten Wert haben nur in der Wendung etwas wert sein vor:

Das Grundstück ist 20 000 Euro wert.
Dein Urteil ist mir viel wert.

Dieses wert kann standardsprachlich nicht attributiv verwendet werden, das heißt, es kann nicht gebeugt vor einem Substantiv stehen:

nicht: ein 20 000 Euro wertes Grundstück
nicht: dein mir viel wertes Urteil

Formulierungen dieser Art kommen vor, sie gelten aber als umgangssprachlich oder, wenn man ganz streng ist, als falsch. Man sollte zum Beispiel so formulieren:

ein Grundstück mit einem Wert von 20 000 Euro
ein Grundstück im Wert von 20 000 Euro
ein Grundstück, das 20 000 Euro wert ist

Siehe auch zum Beispiel die Angaben im DWDS.

Gebeugtes wert gibt (oder gab) es allerdings auch, und zwar mit der Bedeutung hochgeschätzt, verehrt. Zum Beispiel:

Sie begrüßten die werten Gäste.
Sie erkundigte sich höflich nach seinem werten Befinden.
Werte Frau Konsulin (Anrede)

Heutzutage ist diese Verwendung von wert aber eher veraltet.

Es gilt also, werter Herr T., dass es standardsprachlich keine etwas werten Dinge gibt, sondern nur Dinge, die etwas wert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wenn „Bibliotheken als Dritter Ort“ im Genitiv (oder Dativ) steht

Frage

Gerne würde ich Sie zur korrekten Beugung von „dritter“ bei diesen zwei stichwortartigen Einträgen befragen:

Bibliothek als „Dritten Ort“ entwickeln (Akkusativ)
Entwicklung von Bibliotheken als „Dritten Ort“ (auch Akkusativ?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort

Guten Tag Frau F.,

wenn eine als-Gruppe sich auf ein Genitivattribut oder ein von-Attribut bezieht kann sie a) eng mit dem Attribut verbunden sein (→ gleicher Kasus). Sie kann sich aber auch b) auf das übergeordnete Substantiv beziehen (→ Nominativ):

a) die Entwicklung der Bibliotheken als „Dritten Ortes“
b) die Entwicklung der Bibliotheken als „Dritter Ort“

a) die Entwicklung von Bibliotheken als „Drittem Ort“
b) die Entwicklung von Bibliotheken als „Dritter Ort“

Mit einem Artikelwort funktioniert das ebenso, gemäß Duden ist die Übereinstimmung im Fall dann aber etwas üblicher als der Nominativ:

a) die Entwicklung der Bibliotheken als eines „Dritten Ortes“
b) die Entwicklung der Bibliotheken als ein „Dritter Ort“

a) die Entwicklung von Bibliotheken als einem „Dritten Ort“
b) die Entwicklung von Bibliotheken als ein „Dritter Ort“

Es kann jeweils einen leichten Bedeutungsunterschied geben, der aber in den meisten Kontexten unwichtig ist. Mir gefällt hier der Nominativ besser, die Fallangleichung (Genitiv bzw. Dativ) ist aber auch möglich und korrekt.

Dann noch eine allgemeine Bemerkung. Der Fall in als-Gruppen führt oft zu Zweifeln. Man begegnet deshalb häufiger auch anderen „Lösungen“, die aber standardsprachlich nicht als korrekt gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist der doppelte Genitiv hier wirklich falsch: nach dem Tod dessen Bruders?

Frage

Leider habe ich wieder einmal ein Problem. Es geht um den Genitiv im Zusammenhang mit „dessen“. Zum Beispiel:

Leider muss ich Dir mitteilen, dass Hanna drei Wochen nach dem Tod ihres Mannes und zwei Monate nach dem Tod dessen Bruders Johann gestorben ist.

Irgendwo im Netz stieß ich auf diesen Satz: „Der Vorsitzende D. Theato dankte A. Nennstil im Beisein dessen Nachfolgers T. Lochner.“ In der Erklärung hieß es, dass der doppelte Genitiv falsch sei. Stimmt das? Ich frage lieber Sie.

Antwort

Guten Tag Frau G.,

diese Formulierungen klingen für mich nicht wirklich falsch. Es gibt zwei Gründe, dennoch skeptisch zu sein:

(1) Ein nachgestelltes Genitivattribut, das selbst ein vorangestelltes Genitivattribut enthält, sollte vermieden werden:

besser nicht: im Haus Sandras Großvaters
sondern: im Haus des Großvaters von Sandra, im Haus von Sandras Großvater

besser nicht: im Beisein A. Nennstils Nachfolgers
sondern: im Beisein des Nachfolgers von A. Nennstil, im Beisein von A. Nennstils Nachfolger

Die Frage ist nun, ob dies auch für dessen gilt. Wenn man dessen als normales Genitivattribut sieht, sollten diese Formulierungen vermieden werden:

besser nicht: im Beisein dessen Nachfolgers
sondern: im Beisein von dessen Nachfolger, in dessen Nachfolgers Beisein

besser nicht: nach dem Tod dessen Bruders
sondern: nach dem Tod von dessen Bruder, nach dessen Bruders Tod

Wenn man aber dessen als Artikelwort (ähnlich wie „seines“) interpretiert, könnten Formulierungen dieser Art möglich sein. Es gibt aber noch einen zweiten Stolperstein:

(2) Eine Wortgruppe kann nur dann im Genitiv stehen, wenn sie von einem gebeugten Artikelwort oder Adjektiv begleitet wird und mindestens ein Wort mit der Genitivendung er oder (e)s enthält (Genitivregel; Ausnahmen: u. A. Eigennamen).

der Einbaus moderner Wärmepumpen
aber nicht: der Einbau Wärmepumpen
sondern: der Einbau von Wärmepumpen

im Leben jeden Kindes / jedes Kindes
aber nicht: im Leben jeden Menschen
sondern nur: im Leben jedes Menschen

Das Wort dessen kann als Artikelwort interpretiert werden, aber es ist unveränderlich. Die Wortgruppen dessen Nachfolgers und dessen Bruders verstoßen also gegen den ersten Teil der Genitivregel: Sie enthalten kein gebeugtes Artikelwort oder Adjektiv. Auch das spricht somit gegen Formulierungen dieser Art.

ABER: Wie einige Beispiele unter  (1) oben zeigen, verstoßen diese Wortgruppen offenbar nicht stark genug gegen die Genitivregel. Vorangestellt ist ihre Verwendung zwar eher gehoben/veraltend, aber viel weniger umstritten, obwohl sie kein gebeugtes Artikelwort oder Adjektiv enthalten:

in dessen Nachfolgers Beisein
nach dessen Bruders Tod

Zusammenfassend: Formulierungen dieser Art sind umstritten. Ich bezweifle aber, ob man sie wirklich als falsch bezeichnen kann. Die Schwierigkeit oder Unsicherheit entsteht dadurch, dass vorangestelltes dessen irgendwo zwischen einem Genitivattribut und einem Artikelwort angesiedelt werden kann.

So genau wollten Sie es wahrscheinlich gar nicht wissen. Deshalb hier noch der langen Rede kurzer Sinn: Formulierungen wie nach dem Tod dessen Bruders und im Beisein dessen Nachfolgers sind – auch wenn sie regelmäßig vorkommen – zumindest umstritten. Ich würde deshalb empfehlen, sie zu vermeiden und auf zum Beispiel nach dem Tod von dessen Bruder und im Beisein von dessen Nachfolger auszuweichen. Hier ist die Formulierung mit von anstelle des (umstrittenen) Genitivs auch standardsprachlich gut vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist „zum Bahnhof“ in „den Weg zum Bahnhof erklären“ eine Ortsbestimmung?

Frage

Ich habe eine Frage zu den Satzgliedern:

Ich erklärte ihm den Weg zum Bahnhof.

Handelt es sich bei „zum Bahnhof“ um eine Lokalbestimmung?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

in diesem Satz ist die ganze Nomengruppe den Weg zum Bahnhof das Akkusativobjekt:

– Wen oder was erklärte ich ihm?
– den Weg zum Bahnhof

Die Nomengruppe besteht aus dem Kern Weg und einer näheren Bestimmung, einem Attribut. Dieses Attribut hat die Form einer Präpositionalgruppe: zum Bahnhof. Es sieht also genau gleich aus wie eine Ortsbestimmung (lokale Adverbialbestimmung):

– Wohin gehe ich mit ihm?
– Ich gehe mit ihm zum Bahnhof
→ zum Bahnhof = Ortsbestimmung

Hier ist es aber keine Ortsbestimmung, sondern – wie gesagt – ein Attribut:

– Welchen Weg erkläre ich ihm?
– Ich erkläre ihm den Weg zum Bahnhof
→ zum Bahnhof = Attribut zu „Weg“

Man sieht den Unterschied auch, wenn man die Wortstellung ändert. Eine Ortsbestimmung ist ein selbstständiges Satzglied und kann als solches allein an erster Stelle vor dem Verb stehen:

Zur Wohnung seiner Eltern gehe ich mit ihm.

Ein Attribut hingegen bleibt beim Wort, das es näher bestimmt, das heißt, üblicherweise wird die ganze Nomengruppe an die erste Stelle vor das Verb verschoben:

Den Weg zur Wohnung seiner Eltern erkläre ich ihm.

Dann hören die Unterschiede aber schon bald auf. Die Adverbialbestimmung zum Bahnhof und das Attribut zum Bahnhof sind zwar satzbautechnisch verschieden, ihre Form ist aber identisch und ihre Bedeutung ist mehr oder weniger gleich, nämlich die Angabe eines Ziels.

Präpositionalgruppen erfüllen häufiger die Rolle eines Attributs, das die Bedeutung einer Adverbialbestimmung hat. Zum Beispiel:

Lokal:

Das Hotel am Bahnhof wird renoviert.
Die Buslinien ins Zentrum sind unterbrochen.

Temporal:

Wie verbringen wir die Zeit bis zum Mittagessen?
Die Sitzung am Donnerstag war die letzte vor den Ferien.

Modal:

Sie aßen einen Apfelkuchen mit Schlagsahne als Nachtisch.
Die Annahme der Vorlage ohne Gegenstimmen war überraschend.

Kausal/Final

Die Aufregung wegen ihrer Bemerkung ist übertrieben.
Sie hatten ihr Spargeld für schlechte Zeiten bereits aufgebraucht.

Mehr über Präpsitionalgruppen als Attribut zu einem Nomen finden Sie auf dieser Seite in der LEO-Grammatik.

Eine ähnliche Frage gab es schon vor vielen Jahren einmal im Blog: Eintritt ins/im Museum. Es kann eben leicht verwirrend sein, wenn eine Wortgruppe im Satz eine andere Funktion hat, als man nach ihrer Form erwarten würde. Die Präpositionalgruppe zum Bahnhof sieht aus wie eine eigenständige lokale Adverbialbestimmung, in unserem Beispiel ist sie aber „nur“ ein unselbstständiges Attribut. Auf den ersten Blick scheinen hier die Form und Bedeutung einerseits und die Funktion im Satz andererseits nicht übereinzustimmen. Deshalb kann der Weg zum Verständnis der Satzstruktur hier etwas länger sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das bekommene Geschenk und erhaltenes Geld?

Frage

Ist es richtig, über ein „bekommenes“ oder „erhaltenes“ Geschenk zu sprechen, also im Sinne von „Ich bedanke mich für das bekommene Geschenk“? ChatGPT behauptet, ja. Allerdings kommt mir diese Formulierung komisch und falsch vor, ohne dass ich mir erklären kann, wieso. […]

Die Alternative wäre, jedes Mal einen Relativsatz zu verwenden, also: „Das Geschenk, welches ich bekommen habe…“ Das führt dann aber je nach Satzbau zu einer sehr umständlichen Formulierung.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

die Partizipien bekommen und erhalten können gebeugt vor einem Substantiv stehen. Formulierungen dieser Art kommen eher selten vor und ich halte sie in  Fällen wie diesen für stilistisch unschön:

das bekommene Geschenk
eine bekommene Mail
das erhaltene Geld

Bei Geschenk, also Ihrem Beispiel, ist es oft unnötig, auszudrücken, dass es bekommen oder erhalten worden ist. Es reicht dann:

Ich bedanke mich für das Geschenk.

Wenn angegeben werden soll, von wem oder wofür das Geschenk ist oder war, drängt sich erhalten oder bekommen schon eher auf. Aber auch dann sind andere Formulierungen besser, die manchmal, aber nicht immer umständlicher sind:

das von dir bekommene Geschenk
→ dein Geschenk / das Geschenk von dir

Ähnlich auch:

eine von den Steuerbehörden erhaltene Mail
→ eine Mail der Steuerbehörden

das von meinem Opa bekommene Geld
→ das Geld, das mir mein Opa gegeben hat

Wenn aber bekommen und erhalten anderweitig erweitert oder verneint sind, klingen die gebeugten Varianten häufig gar nicht so unüblich:

zu Unrecht erhaltenes Geld zurückzahlen
eine Rechnung für nicht erhaltene Waren anfechten
ein nie wirklich in den Griff bekommenes Problem

Gebeugtem erhalten begegnet man auch im Amtsdeutschen und ähnlichem Jargon:

auf Grund erhaltener Information
gemäß erhaltener Weisung

Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass eine Formulierung wie das bekommene Geschenk ungewöhnlich und unschön klingt. Man kann daraus aber nicht schließen, dass die Partizipien bekommen und erhalten grundsätzlich nie vor einem Substantiv stehen können. Häufig gibt es bessere Formulierungen, doch manchmal ist es ganz einfach üblich, bekommen und erhalten so zu verwenden. Es ist eine Frage des Stils, nicht der Grammatik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist „ein gewalttätiges Gottesbild“ grammatisch korrekt?

Frage

Da lese ich: „Zum Gottesverständnis des alten Orients gehört ein gewalttätiges Gottesbild.“ Ich stutze, denn hier wird behauptet, dass ein Bild gewalttätig sei. Ein gewalttätiges Bild ist mir noch nie untergekommen. Freilich wäre denkbar, dass ein ein schweres Standbild aus Stein umfällt und einen daneben stehenden Menschen erschlägt. Allenfalls in diesem Sinn könnte ich mir „ein gewalttätiges Bild“ vorstellen. Aber in diesem Fall soll ja wohl gesagt werden, dass Gott gewalttätig ist, nicht dessen Bild. […]

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

ein Attribut bezieht sich auf das Grundwort einer Zusammensetzung oder auf die gesamte Zusammensetzung. Es bezieht sich nicht auf das Bestimmungswort einer Zusammensetzung. In Ihrem Beispiel gilt:

gewalttätig = Attribut
Gottesbild = Zusammensetzung
Bild = Grundwort
Gott(es) = Bestimmungswort

Nach der genannten Regel wäre hier also von einem gewalttätigen Bild Gottes die Rede, nicht – so wie es sehr wahrscheinlich gemeint ist – von einem Bild eines gewalttätigen Gottes.

Die Verbindung gewalttätiges Gottesbild kann allerdings dann richtig sein, wenn Gottesbild als Ganzes mit gewalttätig charakterisiert wird und gewalttätig im Sinne von durch Gewalttätigkeit gekennzeichnet gemeint ist (vgl. z. B. eine gewalttätige Region, gewalttätige Zwischenfälle, heftige Sprache mit gewalttätigen Bildern). Es bleibt für mich aber ein Zweifelsfall.

In gewissen Fällen sind Formulierungen möglich und akzeptiert, in denen sich ein Attribut eigentlich auf das Bestimmungswort bezieht, im Gebrauch aber einen Bezug auf das ganze Wort als eine Einheit hat. Beispiele sind:

das katholische Pfarrhaus
die flektierbaren Wortarten
ein atlantischer Tiefausläufer
die erweiterte Vorstandssitzung
eine deutsche Touristengruppe

Gemeint ist nicht nur das Haus des katholischen Pfarrers, sondern auch das Pfarrhaus der katholischen Gemeinde; nicht nur ein Ausläufer eines atlantischen Tiefs, sondern auch ein vom Atlantik kommender Tiefausläufer; nicht nur eine Gruppe deutscher Touristen, sondern auch eine aus Deutschland stammende Touristengruppe.

Formulierungen dieser Art scheinen aber ausgeschlossen zu sein, wenn das Attribut gar nicht zum Grundwort passen kann. Beispiele, von denen einige in diesem Zusammenhang häufiger zitiert werden, sind:

der dreistöckige Hausbesitzer
die hölzerne Spielzeugmacherin
das kleine Kindergeschrei
schwere Unwetterwarnungen.

Diese Verbindungen sind nicht akzeptabel oder sogar unverständlich.

Der Übergang zwischen akzeptierten/akzeptablen und nicht akzeptierten/nicht akzeptablen Verbindungen dieser Art ist fließend. So ist ein deutscher Sprachexperte vielmehr ein Sprachexperte mit deutscher Staatsangehörigkeit als ein Experte in deutscher Sprache. Dahingegen finde ich die Verbindung ein deutscher Sprachblog für einen Blog zur deutschen Sprache wenn auch nicht eindeutig, so doch relativ unproblematisch. Ich vermute allerdings, dass nicht alle zum gleichen Urteil kommen.

Im Zweifelsfall vermeidet man deshalb besser solche Formulierungen. Gilt dies auch für „ein gewalttätiges Gottesbild“? – Diese Verbindung gehört eher zur Gruppe der nicht akzeptablen Formulierungen. Nur wenn man dem Adjektiv gewalttätig neben der wörtlichen Bedeutung auch eine übertragene Bedeutung durch Gewalttätigkeit gekennzeichnet zuerkennt, kann es als Attribut zu Gottesbild verwendet werden. Ich zweifle aber, ob diese Lesung von gewalttätig hier tatsächlich passt. Ich würde in diesem Fall auf zum Beispiel ein Bild eines gewalttätigen Gottes ausweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Genitiv oder „von“: „der Vorteil des“ oder „der Vorteil von“?

Frage

Heißt es „Vorteil/Nachteil vom Konsum“ oder „Vorteil/Nachteil des Konsums“?

Antwort

Guten Tag Frau L.,

„Genitiv oder von?“, eine Frage, die häufiger gestellt wird. Manchmal ist sie sogar Anlass zu gemütlichen bis erbitterten Diskussionen. Was man wählt, ist auch eine Frage des Stils, aber in diesem Fall ist es in der Standardsprache relativ einfach zu bestimmen, was die bessere Lösung ist.

Standardsprachlich richtig ist in Ihrem Beispiel wahrscheinlich der Genitiv (ohne Kontext ist schwierig zu sagen, was genau gemeint ist):

Vorteil/Nachteil des Konsums

Wenn eine Nomengruppe mit einem Artikel oder Artikelwort steht, sollte sie als Attribut (= nähere Bestimmung eines anderen Wortes) im Genitiv stehen. Die Verwendung von „von“ gilt hier als umgangssprachlich.

Mit Artikel → nur Genitiv:

die Filterung des Trinkwassers (nicht: vom Trinkwasser)
der Kauf eines elektrischen Fahrrades
die Wohnung meiner Freunde
der Vorteil des Konsums

Diese „Grundregel“ führt manchmal zur Behauptung, dass hier immer der Genitiv stehen müsse und die Verwendung von von grundsätzlich zu vermeiden sei. Das stimmt so nicht. Wenn ein Substantiv kein gebeugtes Artikelwort und kein gebeugtes Adjektiv bei sich hat, wird es auch standardsprachlich mit von angefügt.

Ohne Artikel und ohne Adjektiv → nur von:

die Filterung von Trinkwasser (nicht: Trinkwassers)
der Kauf von Fahrrädern
die Wohnung von Freunden
der Vorteil von Konsum und Luxus

Eine Ausnahme sind hier artikellose Eigennamen. Sie stehen häufiger im Genitiv:

Schillers Dramen / die Dramen Schillers / die Dramen von Schiller
Europas Wälder / die Wälder Europas / die Wälder von Europa

Dazwischen stehen artikellose Substantive, die von einem gebeugten Adjektiv begleitet werden. Sie können im Genitiv oder mit von stehen. Beides gilt als korrekt, auch wenn strengere Grammatiker und Grammatikerinnen hier den Genitiv vorziehen.

Ohne Artikel, mit Adjektiv → Genitiv oder von:

die Filterung reinen Trinkwassers / von reinem Trinkwasser
der Kauf elektrischer Fahrräder / von elektrischen Fahrrädern
die Wohnung guter Freunde / die Wohnung von guten Freunden
der Vorteil mäßigen Konsums / von mäßigem Konsum

Ob Konsum als Attribut im Genitiv steht oder mit von angefügt wird, hängt also von seinen Begleitern ab:

der Vorteil des Konsums
der Vorteil von Konsum
der Vorteil mäßigen Konsums / von mäßigem Konsum

Wirklich einfach ist es nicht, aber verglichen mit anderen Genitivfragen im Deutschen ist es relativ übersichtlich. Die entsprechenden Angaben finden Sie auch auf dieser Seite in der LEO-Grammatik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp