Frage
Ich denke nicht, dass die folgenden Sätze standardsprachlich richtig sind. Deshalb lässt sich die Kommafrage möglicherweise nicht eindeutig beantworten, aber vielleicht wissen Sie Rat.
Noch ein Tor(,) und wir sind Meister.
Ein kurzes Nicken(,) und ich komme Dir zu Hilfe.
Ein kleiner Fehler(,) und ich wusste nicht mehr weiter.
Ein kleiner Fehler(,) und alles war umsonst.
Ich denke, dass das Komma vor „und“ nur zu rechtfertigen wäre, wenn der erste Satz ebenfalls ein eigenständiger Satz wäre (§ 73). Auch dann wäre der zweite Satz aber doch abhängig vom ersten, oder?
Antwort
Guten Tag Herr R.,
in Ihren Beispielen handelt es sich beim ersten Teilsatz jeweils um einen verkürzten, also keinen vollständigen oder selbständigen Satz. Verkürzte Sätze sind auch standardsprachlich möglich und akzeptiert.
Vor und sollte hier kein Komma stehen. Nach § 73 der Rechtschreibregelung und den dort angegebenen Beispielen ist ein Komma vor und bei der Reihung von selbständigen Sätzen möglich. Man schreibt deshalb am besten:
Noch ein Tor und wir sind Meister.
Ein kurzes Nicken und ich komme Dir zu Hilfe.
Ein kleiner Fehler und ich wusste nicht mehr weiter.
Ein kleiner Fehler und alles war umsonst.
Wenn eine Pause o. Ä. angegeben werden soll, kann dies zum Beispiel mit einem Gedankenstrich geschehen:
Nur noch ein Tor – und wir sind Meister.
Ein kleiner Fehler – und alles war umsonst!
Wenn die Sätze nicht verkürzt sind, handelt es sich um selbständige Sätze, auch wenn sie sinngemäß eng mit dem anderen Satz verknüpft sind:
Es fehlt nur noch ein Tor.
Ein kurzes Nicken genügt.
Es war nur ein kleiner Fehler.
Dann kann man nach § 73 ein Komma vor und setzen:
Es fehlt nur noch ein Tor(,) und wir sind Meister.
Ein kurzes Nicken genügt(,) und ich komme Dir zu Hilfe.
Es war nur ein kleiner Fehler(,) und ich wusste nicht mehr weiter.
Es war nur ein kleiner Fehler(,) und alles war umsonst.
Verkürzte Sätze sind auch standardsprachlich möglich(,) und die Kommafrage lässt sich diesmal sogar eindeutig beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
NB: Das hier Gesagte gilt nur für das fakultative Komma (kann-Komma) bei der Reihung von Hauptsätzen mit und, oder usw. Dass die Sache ganz anders aussieht, wenn es um Satzgefüge mit (verkürzten) Nebensätzen geht, können Sie hier nachlesen.