Fugen-s und Bindestrich

Frage

Eine Frage zur Wortbildung mit Bindestrich: Ist es erlaubt, einen Bindestrich zu setzen, wenn der erste Wortteil ein Fugenelement enthält, oder fällt dieses dann weg?

Beispiel: Schaltvorgangs-Beschreibung oder Schaltvorgang-Beschreibung oder Schaltvorgangsbeschreibung?

Antwort

Sehr geehrte Frau M.,

stilistisch gesehen ist es meist nicht so schön, direkt nach einem Fugenelement einen Bindestrich zu schreiben. Schließlich gibt ja das Fugenelement schon an, wo die Trennstelle zwischen den beiden Wortteilen liegt. Am besten schreiben Sie also Schaltvorgangsbeschreibung. Meistens kann man nämlich seinen Lesern und Leserinnen problemlos viel längere Wörter zumuten, als man denkt.

Es ist aber nicht verboten, nach einem Fugenelement zur Verdeutlichung einen Bindestrich zu setzen. Manchmal muss sogar ein Bindestrich verwendet werden:

Festtags-Make-up
Installations-CD
Herren-WC
Fugen-s

Und bei einem Wortungetüm wie Hochgeschwindigkeits-Internetzugang ist ein Bindestrich zur Verdeutlichung sicher gerechtfertigt. Wenn Sie also „unbedingt“ die Struktur des zusammengesetzten Wortes verdeutlichen wollen, können Sie einen Bindestrich verwenden: Schaltvorgangs-Beschreibung.

Sehen Sie auch die entsprechende Rechtschreibseite.

Zu guter Letzt: Ein Fugenelement fällt vor einem Bindestrich nicht weg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wenn Himmelfahrt auf den ersten Mai fällt

Wenn Himmelfahrt oder, wie man in manchen südlicheren Gefilden auch sagt, Auffahrt auf den ersten Mai fällt, fällt der für viele freie Tag zur Feier des Ersten Mai aus. Das freut einige Arbeitgeber und enttäuscht viele Arbeitnehmer, denn wenn wie heute ein mobiler freier Tag mit einem feststehenden „kollidiert“, hat das Jahr einen bezahlten freien Tag weniger. In zum Beispiel Malaysia hat man das arbeitnehmerfreundlicher geregelt: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der nachfolgende Arbeitstag zum Feiertag. Doch was hat das alles mit Sprache oder Rechtschreibung zu tun? – Nichts.

Ich wollte nur wie schon am 1. August (didaktisch gesehen sollen Wiederholungen sehr nützlich sein) darauf hinweisen, dass die Rechtschreibung sich auch mit den Feiertagen beschäftigt. Wie gesagt, feiern wir dieses Jahr am ersten Mai nicht nur Himmelfahrt, sondern auch den Ersten Mai. Wenn die Datumsangabe für den Tag der Arbeit steht, schreibt man sie mit einem großen E. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Weiter gilt für den Ersten Mai, dass er mit Bindestrichen mit anderen Wörtern kombiniert wird (Regel):

Erste-Mai-Feier
Erste-Mai-Kundgebung

Auch wenn man für die Ordnungszahl eine Ziffer verwendet, müssen Bindestriche gesetzt werden:

1.-Mai-Feier
1.-Mai-Kundgebung

Der erste Bindestrich wird oft weggelassen: 1. Mai-Feier. Das ist orthographisch aber höchstens dann einigermaßen vertretbar, wenn eine erste von mehreren Maifeiern und nicht die Feier des Ersten Mai gemeint ist. Aber wen kümmern heute schon Bindestriche? Genießen Sie den freien Tag (wenn es denn tatsächlich ein freier Tag für Sie ist), ganz gleich ob es Ihnen mehr um den kirchlichen oder eher um den sozialistischen Gedanken, um beide oder keinen von beiden geht.

Dr. Bopp

Die Sauregurkenzeit

Sie ist zwar schon bald wieder vorbei, aber auch bei den E-Mails zu Grammatik- und Rechtschreibfragen ist sie deutlich zu spüren: die Sauregurkenzeit. Es ist ja auch gut zu verstehen, dass viele in Ferienzeiten die (deutsche) Sprache vor allem für das Bestellen von Eis, kühlen Getränken, Tapas und was es sonst noch alles an den Sommer Erfrischendem und Versüßendem gibt. Auch wenn der Sommer dieses Jahr nicht ganz immer und nicht ganz überall so richtig mitspielen will: Ferien sind Ferien und Urlaub ist Urlaub. Wer mag sich dann schon den Kopf über komplizierten Mehrzahlformen und Kommaregeln zerbrechen?

Der Name Sauregurkenzeit stammt (zumindest nach meinen Quellen) aus der Zeit, als Gemüse und Früchte noch ganz ohne die Hilfe von Gewächshäusern auskommen mussten. Die Gurken wurden deshalb vor allem Mitten im Sommer geerntet und zur besseren Haltbarkeit in Essig eingelegt. Sonst war im Handel offenbar in dieser Zeit des Jahres auch früher schon nicht mehr viel los, so dass diese ruhige und ereignislose Periode Sauregurkenzeit genannt wurde. Im Niederländischen gibt es einen ähnlichen Ausdruck: komkommertijd. Das heißt so viel wie Gurkenzeit. Sogar in Holland wurden also die Gurken früher hauptsächlich im Sommer geerntet. Im Norwegischen soll es auch einen Ausdruck mit Gurken für diese Zeit geben, aber leider konnte ich ihn nicht finden.

Da ich es aus „berufsdeformatorischen“ Gründen doch nicht ganz lassen kann: Die Sauregurkenzeit darf auch mit Bindestrichen geschrieben werden: Saure-Gurken-Zeit. Das ist wohl so, weil sie sowohl als feststehender Ausdruck (zusammen) als auch als Zusammensetzung mit einer Wortgruppe (mit Bindestrich) interpretiert werden kann. Und auch bei der Beugung hat sie eine Besonderheit in petto: das Adjektiv darf mitgebeugt werden. Man kann in der Saure-Gurken-Zeit oder in der Sauren-Gurken-Zeit sagen. Das Gleiche gilt für das Ende der Saure-Gurken-Zeit und das Ende der Sauren-Gurken-Zeit. Bei der Schreibung ohne Bindestrich der Formen mit gebeugtem Adjektiv wird es dann irgendwie so kompliziert, dass die verschiedenen Wörterbücher zu unterschiedlichen Resultaten kommen. In diesem Fall würde ich einfach auf das Sommerloch ausweichen. Das bedeutet ungefähr das Gleiche und der Ausdruck ist eigentlich fast genauso schön.

Der 1. August

Die Schweizer und die in der Schweiz Wohnenden anderer Nationalitäten mögen mir den für sie überflüssigen Anfang dieses Beitrages verzeihen, aber außerhalb der Schweiz wissen nur wenige, dass die Schweiz am ersten August den Ersten August feiert. Am ersten August wird nämlich mit Feiern, Festreden, Höhenfeuern und (in nicht allzu trockenen Sommern wie diesem) Feuerwerk des Rütlischwures gedacht. Der Rütlischwur markiert – so will es die Legende – den Beginn der Eidgenossenschaft: Im Jahre 1291 trafen sich Vertreter aus den drei Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee und schlossen ein Verteidigungsbündnis gegen die Österreicher und andere lästige Feinde. Das wurde natürlich mit einem Eid besiegelt. Und damit ist auch gleich der Ursprung des offiziellen Namens Schweizerische Eidgenossenschaft geklärt.

Am ersten August feiert die Schweiz also den Ersten August, ihren Nationalfeiertag. Wenn mit diesem Datum nicht das Datum, sondern der spezielle Feiertag gemeint ist, schreibt man das Adjektiv groß. Dies gilt auch für andere besondere Kalendertage wie den Ersten Mai, den Weißen Sonntag, den Heiligen Abend und den Internationalen Frauentag. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Wenn man nicht mehr sicher weiß, ob man nun erster August für das Datum oder Erster August für den Feiertag schreiben muss, nimmt man am besten Zuflucht zur Schreibung mit Ziffern: der 1. August. So geschrieben bezieht er sich nämlich auf beides.

Damit haben wir aber noch nicht ganz alle möglichen Rechtschreibklippen umsegelt. Schreibt man Zusammensetzungen mit Erster August getrennt, zusammen oder mit Bindestrich? Wenn jemand feierliche Worte zur Feier des Ersten Augusts spricht, hält er oder sie dann

a) eine 1. August Rede / Erste August Rede
b) eine 1. August-Rede / Erste August-Rede
c) eine 1.Augustrede / Ersteaugustrede
d) eine 1.-August-Rede / Erste-August-Rede?

Die Lösungen a) und c) sind falsch. Die Lösung b) ist es auch, außer wenn es sich um eine erste von mehreren August-Reden handeln würde. Hier geht es aber um eine Rede zum Ersten August. Zusammensetzungen mit einer Wortgruppe – und um eine solche handelt es sich bei Erste August – werden mit Bindestrich geschrieben. Richtig ist also d) 1.-August-Rede oder Erste-August-Rede wie zum Beispiel auch Erste-Hilfe-Kurs, Dritte-Welt-Laden und – zurzeit auch gerade noch aktuell – Tour-de-France-Gewinner. Siehe hierzu die Rechtschreibregel.

Der Punkt vor dem Bindestrich in 1.-August-Rede sieht zwar vielleicht etwas ungewohnt aus, er ist aber korrekt. Diese Kombination gibt es zum Beispiel auch in

Tel.-Nr.
Dipl.-Ing.
1.-Klasse-Abteil
1.-Mai-Feier

Vgl. §40 der Amtlichen Regelung

Den Schweizern wünsche ich einen schönen Ersten August mit ansprechenden und hoffentlich nicht zu langen 1.-August-Reden. Und allen anderen wünsche ich einfach einen schönen ersten August.

Zusammensetzungen mit E-Mail: Fugen-s und Bindestrich

Frage

Seit langem quält mich folgende Frage: Wie schreibt man das Wort Erinnerungsemail richtig? Dass man E-Mail heute E-Mail schreibt, ist inzwischen bekannt, dass aber nach einem Verbindungs-s kein Bindestrich folgt, auch.

Wie schreibe ich das nun also richtig?

Erinnerungs-E-Mail
Erinnerungse-Mail

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

Dir richtige Schreibweise ist Erinnerungs-E-Mail. In Wortzusammensetzungen, die ein Wort mit Bindestrich enthalten (hier E-Mail), muss zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich geschrieben werden. Siehe die entsprechende Rechtschreibregel. Man schreibt also auch zum Beispiel Bewerbungs-E-Mail, Reklamations-E-Mail und Abwesenheits-E-Mail.

Die Regel, dass man nach einem Verbindungs-s keinen Bindestrich schreiben darf, kenne ich nicht. Ein zugegebenermaßen wenig subtiler Einwand wäre ja, dass der Widerspruch zur Regel bereits in der Regel selbst stünde: Verbindungs-s. Der übrigens gebräuchlichere Ausdruck Fugen-s zeigt, dass auch nach anderen Fugenelementen ein Bindestrich stehen darf oder ggf. muss.

Es ist aber stilistisch gesehen bestimmt richtig, nach einem Fugen-s noch zurückhaltender als sonst zu sein und nur dann einen Bindestrich zu setzen, wenn er wirklich notwendig ist. Im Prinzip gibt ja das s schon an, wo die Grenze zwischen zwei Wortbestandteilen liegt. Deshalb sollte man Wörter wie die folgenden ohne Bindestrich schreiben: Zeitungsartikel, Lieblingsgericht, Eigentumswohnung und Amtsarzt statt Zeitungs-Artikel, Lieblings-Gericht, Eigentums-Wohnung oder gar Amts-Arzt.

In Fällen wie Verbindungs-s und Erinnerungs-E-Mail verlangen aber andere Regeln unbedingt einen Bindestrich. Weiter ist die Verwendung eines Bindestrichs auch in langen, unübersichtlichen Wörtern wie Sozialversicherungsfachangestellte möglich und angebracht: Sozialversicherungs-Fachangestellte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp