Herr M. hatte noch eine Ergänzungsfrage zu seiner gestrigen Frage zum Eszett in der Schweiz:
Frage
In meinem Nachnamen steckt auch ein ß. Wird ein ß im Nachnamen einer in der Schweiz lebenden Person auch „eingeschweizt“?
Antwort
Sehr geehrter Herr M.,
auch Ihr Name wird in der Schweiz orthographisch „eingebürgert“. Auf Schweizer Tastaturen (ja, das gibt es!) ist das Eszett nämlich schlichtweg nicht vorhanden. Da man den Buchstaben im Schreibunterricht auf der Schule nicht lernt, fließt er auch von Hand geschrieben – wenn überhaupt – nur ganz harzig und ungewohnt aus Feder, Kugelschreiber oder sonstigem Schreibinstrument. Deshalb wird in der Regel das ß auch in Eigennamen zu einem doppelten s.
Leider weiß ich aber nicht, wie das ß amtlich gehandhabt wird, wenn eine Frau Weiß oder ein Herr Strauß sich bei einer schweizerischen Gemeinde als Einwohner anmeldet oder gar den roten Pass mit dem weißen Kreuz erhält. Ich vermute, dass sie dann als Frau Weiss und Herr Strauss durchs amtliche Leben gehen. Es ist auch nicht völlig unmöglich, dass das ganz föderalistisch von Gemeinde zu Gemeinde oder von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt ist. Wenn zufällig eine in der Schweiz wohnhafte Frau Weiß, ein zum Schweizer gewordener Herr Strauß oder sonst jemand, der damit zu tun hat(te), diesen Beitrag liest: Erlösen Sie uns bitte von dieser Ungewissheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp