Der 1. August

Die Schweizer und die in der Schweiz Wohnenden anderer Nationalitäten mögen mir den für sie überflüssigen Anfang dieses Beitrages verzeihen, aber außerhalb der Schweiz wissen nur wenige, dass die Schweiz am ersten August den Ersten August feiert. Am ersten August wird nämlich mit Feiern, Festreden, Höhenfeuern und (in nicht allzu trockenen Sommern wie diesem) Feuerwerk des Rütlischwures gedacht. Der Rütlischwur markiert – so will es die Legende – den Beginn der Eidgenossenschaft: Im Jahre 1291 trafen sich Vertreter aus den drei Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee und schlossen ein Verteidigungsbündnis gegen die Österreicher und andere lästige Feinde. Das wurde natürlich mit einem Eid besiegelt. Und damit ist auch gleich der Ursprung des offiziellen Namens Schweizerische Eidgenossenschaft geklärt.

Am ersten August feiert die Schweiz also den Ersten August, ihren Nationalfeiertag. Wenn mit diesem Datum nicht das Datum, sondern der spezielle Feiertag gemeint ist, schreibt man das Adjektiv groß. Dies gilt auch für andere besondere Kalendertage wie den Ersten Mai, den Weißen Sonntag, den Heiligen Abend und den Internationalen Frauentag. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Wenn man nicht mehr sicher weiß, ob man nun erster August für das Datum oder Erster August für den Feiertag schreiben muss, nimmt man am besten Zuflucht zur Schreibung mit Ziffern: der 1. August. So geschrieben bezieht er sich nämlich auf beides.

Damit haben wir aber noch nicht ganz alle möglichen Rechtschreibklippen umsegelt. Schreibt man Zusammensetzungen mit Erster August getrennt, zusammen oder mit Bindestrich? Wenn jemand feierliche Worte zur Feier des Ersten Augusts spricht, hält er oder sie dann

a) eine 1. August Rede / Erste August Rede
b) eine 1. August-Rede / Erste August-Rede
c) eine 1.Augustrede / Ersteaugustrede
d) eine 1.-August-Rede / Erste-August-Rede?

Die Lösungen a) und c) sind falsch. Die Lösung b) ist es auch, außer wenn es sich um eine erste von mehreren August-Reden handeln würde. Hier geht es aber um eine Rede zum Ersten August. Zusammensetzungen mit einer Wortgruppe – und um eine solche handelt es sich bei Erste August – werden mit Bindestrich geschrieben. Richtig ist also d) 1.-August-Rede oder Erste-August-Rede wie zum Beispiel auch Erste-Hilfe-Kurs, Dritte-Welt-Laden und – zurzeit auch gerade noch aktuell – Tour-de-France-Gewinner. Siehe hierzu die Rechtschreibregel.

Der Punkt vor dem Bindestrich in 1.-August-Rede sieht zwar vielleicht etwas ungewohnt aus, er ist aber korrekt. Diese Kombination gibt es zum Beispiel auch in

Tel.-Nr.
Dipl.-Ing.
1.-Klasse-Abteil
1.-Mai-Feier

Vgl. §40 der Amtlichen Regelung

Den Schweizern wünsche ich einen schönen Ersten August mit ansprechenden und hoffentlich nicht zu langen 1.-August-Reden. Und allen anderen wünsche ich einfach einen schönen ersten August.

am Freitag, den/dem 12. 12. 2006

Herr S. fragt:

hallo!!

Leider finde ich keine Erläuterungen über folgenden Fall:

Beobachtung vom 04.auf den 05.12.2006 Beobachtung vom 04. auf dem 05.12.2006??

den oder dem ???

Ich lade euch ein am Freitag, den/m 12.12.2006 ??

Bitte um kurze Korrektur
Vielen herzlichen Dank

Antwort:

Sehr geehrter Herr S.,
verzeihen Sie bitte diesen etwas haarspalterischen Beginn: Bei Ihrer Frage geht es nicht um Rechtschreibung, sondern um ein grammatikalisches Problem. Dies nur um anzugeben, warum Sie eventuell die Antwort vergeblich auf unseren Seiten zur Rechtschreibung gesucht haben.

Die Präposition “auf” steht in diesem Fall mit dem Akkusativ: “von wem oder was auf wen oder was“. Vgl. Canoonet: “auf” mit Dativ oder mit Akkusativ.

Es heißt also:
“Beobachtung vom 04.auf den 05.12.2006”

Bei Datumsangaben bei einem Wochentag sind sowohl der Akkusativ als auch der Dativ möglich. Siehe Canool.net: Ordinalzahlen, Datumsangaben.

Beide Möglichkeiten sind somit korrekt:

“Ich lade euch am Freitag, den 12.12.2006 ein” oder
“Ich lade euch am Freitag, dem 12.12.2006 ein”

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp