Ihrer Meinung nach sei oder ist …?

Frage

Ich würde gerne wissen, ob es bei den folgenden Sätzen einen Unterschied in der Verwendung des Konjunktivs I gibt:

Ihrer Meinung nach bestehe kein Zweifel, dass er die Tat begangen habe.

So hätte ich den Satz gesagt, doch auf einer Internetseite über Grammatik stand, dass nach „seiner Meinung nach“ der Indikativ stehe. Ich habe gelesen, dass nach bestimmten Wörtern der Indikativ statt des Konjunktivs I verwendet werden soll. […] Ist das auch der Fall bei „der Meinung sein“?

Der Arzt ist der Meinung, dass der Patient operiert werden soll/solle“

Antwort

Guten Tag Herr B.,

es gibt bei der Verwendung des Konjunktivs im Bereich der indirekten Rede fast keine festen Regeln. Vieles ist möglich und vieles kommt auch standardsprachlich vor. Im Folgenden beschreibe ich „nur“, was üblich ist und was oft in Grammatiken o. Ä. zu lesen ist. Das heißt, dass man auch von diesen Angaben abweichen kann, ohne dass man immer gleich einen Riesenfehler macht.

Es ist üblich, bei Einleitungen mit laut, gemäß, zufolge, nach und so den Indikativ zu verwenden:

Laut/gemäß/nach Berichten in der Presse besteht kein Zweifel, dass er die Tat begangen hat.
Berichten in der Presse zufolge besteht kein Zweifel, dass er die Tat begangen hat.
Es besteht kein Zweifel, so Berichte in der Presse, dass er die Tat begangen hat.

Ebenso:

Die Journalistin meint: „Es besteht kein Zweifel, dass er die Tat begangen hat.“
Ihrer Meinung nach besteht kein Zweifel, dass er die Tat begangen hat.

Anders sieht es allerdings aus, wenn Meinung nach nicht wie oben eine Einleitung, sondern wie unten Teil der Rede ist:

Die Journalistin schrieb: „Meiner Meinung nach besteht kein Zweifel, dass er die Tat begangen hat.“
Die Journalistin schrieb, ihrer Meinung nach bestehe kein Zweifel, dass er die Tat begangen habe.

Bei der Meinung sein ist der Indikativ oder der Konjunktiv möglich (der Indikativ kommt häufiger vor), wenn ein dass-Satz folgt:

Der Arzt ist der Meinung, dass der Patient operiert werden muss/müsse.

Wählt man den Konjunktiv müsse, ist es wahrscheinlich, dass der Arzt seine Meinung (ungefähr) so ausgedrückt hat: „Der Patient muss operiert werden.“ Aber auch wenn er es genau so gesagt hat, kann man den Indikativ muss verwenden, wenn man die Meinung des Arztes wiedergibt.

Wie laut, gemäß, nach, zufolge, so oder auch der Meinung sein zeigen, ist es nicht so, dass immer der Konjunktiv stehen muss, wenn wir die Meinung oder Aussage einer anderen Person indirekt wiedergeben. Oft sollte oder kann auch der Indikativ stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die direkte Rede und das Komma vor „und“

Frage

Beim Durchscrollen Ihrer Seiten bin ich unter Punkt 4.1.7.9a auf folgenden Beispielsatz gestoßen:

Er schrie: „Lasst mich in Ruhe!“, und schlug ihnen die Tür vor der Nase zu.

Meines Erachtens ist das Komma vor „und“ fraglich, denn es folgt ja kein Begleitsatz (der steht vorne) und wenn man die wörtliche Rede auslässt, steht auch kein Komma: „Er schrie und schlug …“

Antwort

Guten Tag Herr A.,

dies ist ein Fall, in dem auch vor und ein Komma gesetzt wird. Es ergibt ist aus § 93 der amtlichen Rechtschreibregelung. Dort steht:

Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma. […]

Unter anderen finden sich dort auch diese beiden Beispielsätze:

Sie sagte: „Ich komme gleich wieder“, und holte die Unterlagen.
Sie fragte: „Brauchen Sie die Unterlagen?“, und öffnete die Schublade.

Der Teil des Gesamtsatzes, der mit und anfängt, ist eine Weiterführung des  Begleitsatzes. Nach der oben stehenden Regel setzt man ein Komma nach dem abschließenden Anführungszeichen, wenn ein Teil des Begleitsatzes folgt. Aus den Beispielen lässt sich schließen, dass dies auch dann gilt, wenn es nach dem Zitat mit und weitergeht. Als Begründung könnte man anführen, dass das wörtlich Zitierte wie ein Nebensatz behandelt wird. Vergleiche die Zeichensetzung bei indirekter Rede:

Sie sagte, sie komme gleich wieder, und holte die Unterlagen.
Sie fragte, ob er/sie die Unterlagen brauche, und öffnete die Schublade.

Ganz dasselbe ist es natürlich nicht, denn bei der direkten Rede kommen ja noch der Doppelpunkt und die Anführungszeichen zum Einsatz. Deshalb könnte man darüber diskutieren, ob das Komma nach der direkten Rede vor und wirklich notwendig ist. Man kann aber auch einfach froh sein, dass die Rechtschreibregelung bei einem möglichen Zweifelsfall wie diesem eine eindeutige Antwort gibt.

Andere Fälle, in denen ebenfalls ein Komma vor und gesetzt wird, finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Käme bleibt käme und hätte bleibt hätte – Was aus dem Konjunktiv II der direkten Rede in der indirekten Rede wird

Ein häufig wiederkehrendes Thema bei Fragen ist die indirekte Rede, genauer gesagt die Verwendung des Konjunktivs in der indirekten Rede. Eine Übersicht zu den gebräuchlichen Grundregeln und ein paar weiterführende Links sind  in diesem Blogartikel zu finden, der schon einige Jährchen auf dem Buckel hat. Ich nehme Herrn M.s Frage zum Anlass einen Sonderfall zu besprechen: Was passiert, wenn die indirekte Rede im Konjunktiv steht?

Frage

Wie lautet in Bezug auf Satz 1 die indirekte Rede?

Satz 1: Ich sagte: „Ich führe gern nach Portugal.“

Antwort

Guten Tag Herr M.,

in diesem Fall ist es eigentlich ganz einfach: Ein Konjunktiv II in der direkten Rede wird auch in der indirekten Rede als Konjunktiv II wiedergegeben.

Im Folgenden stehen ein paar Beispiele mit jeweils einem Satz d) in der direkten Rede, i1) in der indirekten Rede mit einem uneingeleiteten Nebensatz und i2) in der indirekten Rede mit einem dass-Satz:

d) Er sagte: „Ich käme auch mit, wenn ich Zeit hätte.“
i1) Er sagte, er käme auch mit, wenn er Zeit hätte.
i2) Er sagte, dass er auch mitkäme, wenn er Zeit hätte.

d) Sie behaupten: „Wir wären auch mitgekommen, wenn wir Zeit gehabt hätten.“
i1) Sie behaupten, sie wären auch mitgekommen, wenn sie Zeit gehabt hätten.
i2) Sie behaupten, dass sie auch mitgekommen wären, wenn sie Zeit gehabt hätten.

d) Sie erwidert „Niemand ist so klug, als dass er alles wüsste.“
i1) Sie erwidert, niemand sei so klug, als dass er alles wüsste.
i2) Sie erwidert, dass niemand so klug sei/ist, als dass er alles wüsste.

d) Du bemerktest trocken : „Das würde ich nicht tun.“
i1) Du bemerktest trocken, du würdest das nicht tun.
i2) Du bemerktest trocken, dass du das nicht tun würdest.

Für Ihren Satz heißt das also:

d) Ich sagte: „Ich führe gern nach Portugal“.
i1) Ich sagte, ich führe gern nach Portugal.
i2) Ich sagte, dass ich gern nach Portugal führe.

Da viele die Form führe für etwas veraltet halten, ginge hier auch:

d) Ich sagte: „Ich würde gern nach Portugal fahren“.
i1) Ich sagte, ich würde gern nach Portugal fahren.
i2) Ich sagte, dass ich gern nach Portugal fahren würde.

Es ist also so einfach, dass man kaum je darüber stolpert: Ein Konjunkiv II in der direkten Rede bleibt in der indirekten Rede ein Konjunktiv II. Dennoch gilt – wie meistens, wenn es um die die Verwendung des Konjunktivs im Deutschen geht –, dass sich nicht immer alle an diese „Regel“ halten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Direkte Rede wird auch gehört

Frage

Ich würde gern wissen, ob ich das so schreiben kann oder lieber nicht, weil „hören“ eigentlich nichts mit der wörtlichen Rede zu tun hat:

„Wehre dich nur, es wird dir nichts nützen“, hörte sie wie aus weiter Ferne sein widerwärtiges Nuscheln.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

Ihr Satz ist so richtig formuliert und geschrieben. Die direkte Rede gibt wörtlich etwas Gesagtes, Geschriebenes, Gedachtes usw. wieder. Da etwas Gesagtes auch gehört und etwas Geschriebenes auch gelesen wird, kann eine direkte Rede auch bei Verben wie „hören“ und „lesen“ stehen.

„Hör auf zu weinen, Männer tun das nicht“, hörte er als Junge immer wieder.
„Von kleinen Kindern fernhalten“, las sie auf der Verpackung.

Häufig steht im redebegleitenden Satz mit „hören“ eine Angabe zur sprechenden Person oder etwas Ähnliches.

„Pass auf, wo du hintrittst!“, hörte ich als Kind immer wieder von meiner Mutter.
„Ich komme gleich wieder“, hörte er als Letztes von ihr.
Als Antwort hörten wir nur: „Das geht Sie nichts an.“
„Ich werde dir geben, was du brauchst“, hörte sie sein widerwärtiges Nuscheln.

Häufig wird also bei redebegleitendem hören angegeben, von wem oder woher das Zitierte stammt, das gehört wird (von der Mutter; von ihr; als Antwort; sein Nuscheln).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ich denke, dass der Konjunktiv hier falsch sei

Frage

Wir sind uns bei der Verwendung des Konjunktivs I nicht ganz einig. Könnten Sie bitte helfen? Es geht um die Verben des Meinens, Glaubens, Denkens in der ersten Person Präsens mit einem Objektsatz. Kann man hier den Konjunktiv I verwenden, um seine subjektive Sicht auszudrücken und zuzugestehen, dass man vielleicht falsch liegt? Beispiele:

Ich denke, Tanzen sei spannend.
Ich finde, dass das Kleid schön sei.
Ich nehme an, er sei krank.
Ich vermute, dass sie jetzt in der Schule sei.
Ich bin der Meinung, dass Alkohol ungesund sei.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

bei Verben des Sagens, Denkens, Glaubens, Meinens usw. wird mit dem Konjunktiv angegeben, dass das Gesagte als indirekte Wiedergabe der Äußerung einer Drittperson verstanden werden soll. Man gibt an, dass man nicht die eigenen Worte/Gedanken äußert, sondern die Worte/Gedanken anderer wiedergibt.

Wenn das Subjekt des einleitenden Verbs eine erste Person ist, drückt der Sprecher bzw. die Sprecherin direkt die eigene Meinung, die eigenen Gedanken usw. aus. Der Konjunktiv, der Indirektheit anzeigt, ist deshalb nicht üblich. Möglich ist nur der Indikativ:

Ich denke, dass Tanzen spannend ist.1
Ich finde, dass das Kleid schön ist.
Ich nehme an, dass er krank ist.1
Ich vermutet, dass sie jetzt in der Schule ist.
Ich bin der Meinung, dass Alkohol ungesund ist.

Dann zum Aspekt der Subjektivität oder der Einschränkung des Gültigkeitsanspruchs, den der Konjunktiv auch ausdrücken kann: Dass es sich um eine subjektive Meinung handelt, mit der man falschliegen könnte, wird durch das einleitende Verb ausgedrückt. Dieser Aspekt ist bereits in der Bedeutung von „denken“, „finden“, „annehmen”, „vermuten“ usw. enthalten. Wenn man sicher ist, verwendet man nicht diese Verben, sondern zum Beispiel „ich weiß, dass“ oder man macht die Aussage ohne einleitendes Verb:

Tanzen ist spannend.
Er ist krank.
Ich weiß / bin sicher, dass er krank ist.

Bei Sätzen dieser Art (indirekte Rede) ist also der Konjunktiv nicht üblich, wenn das einleitende Verb in der ersten Person steht. Das ist allerdings nicht die ganze Wahrheit. Alle Beispiele oben stehen nämlich im Präsens. In der Vergangenheit sieht es anders aus: In der Vergangenheit ist der Konjunktiv auch bei der ersten Person möglich. Durch den zeitlichen Abstand ist sozusagen Indirektheit entstanden:

Ich dachte, Tanzen sei spannend.
Ich fand, dass das Kleid schön sei.
Ich habe angenommen, er sei krank.
Ich vermutete, dass sie in der Schule sei.
Ich war der Meinung, Alkohol sei ungesund.

Hier kann der Konjunktiv zusätzlich den Aspekt ausdrücken, dass man sich damals getäuscht hat. Das muss aber nicht so sein. Die Verwendung des Konjunktivs ist im Deutschen nicht sehr streng geregelt. Was genau gemeint ist, ergibt sich häufig erst aus dem weiteren Zusammenhang.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp


1 In der (geschriebenen) Standardsprache ist es besser, einen dass-Satz im Indikativ anstelle eines uneingeleiteten Nebensatzes im Indikativ zu verwenden:

Ich denke, dass Tanzen spannend ist.
Ich nehme an, dass er krank ist.

Besser nicht:

Ich denke, Tanzen ist spannend.
Ich nehme an, er ist krank.

Diese Sätze sind nicht falsch, sie gehören aber eher der gesprochenen Sprache an.

Nicht alles kann Redebegleitung sein

Frage

Hier eine Frage zu Redebegleitsätzen: Die Regeln sind einfach im Internet nachzulesen. Meine Frage bezieht sich auf den Inhalt der Redebegleitsätze.
Solange der Redebegleitsatz Wörter wie „fragt“, „sagt“, „antwortet“, „erwidert“ usw. enthält, ist alles einfach. Kann man Redebegleitsätze bilden, die in keinem direkten Zusammenhang stehen mit dem Gesagten? Beispiele:

„Gehen wir heute schwimmen?“, Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“, sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen“, keiner traute sich die Tür zu öffnen.

Antwort

Guten Tag Herr oder Frau G.,

Redebegleitsätze enthalten ein Verb, das eine mündliche, schriftliche oder gedachte Äußerung einleitet:

Sie sagte/schrieb/dachte: „Wir leben in einer seltsamen Zeit.“
„Wir leben in einer seltsamen Zeit“, sagte/schrieb/dachte sie.

Ein solches redeeinleitendes Verb muss nicht unbedingt ein Verb des Sagens sein, es kann auch ein Verb sein, das „nur“ als solches verwendet wird:

„Schon wieder daneben“, schmunzelte er.
„Beim nächsten Mal wird es gelingen“, lachte sie.
„Meinst du wirklich?“, witzelte Hans.
„Immer diese Kommentare!“, seufzte sie.

Gemeint ist hier jeweils „sage er schmunzelnd“, „erwiderte sich lachend“ usw. Auch in den folgenden Sätzen ist die direkte Rede vom Verb abhängig. Das zeigt sich bei einem nachgestellten Begleitsatz u. a. daran, dass das Verb unmittelbar auf die direkte Rede folgt:

„Sie haben viel für mich getan”, dankte er ihr.
„Ich konnte nicht anders!”, verteidigte sie sich.
„Ja, so muss man es sehen“, gab er uns recht.
“Betreten verboten!”, steht auf dem Schild.
„Das Schloss ist offen“, stellte jemand fest.

In Ihren Beispielsätzen hingegen können die Verben „schauen“, „sich trauen“ und „nippen“ nicht als redeeinleitend interpretiert werden. Die direkte Rede ist nicht von ihnen abhängig. Das sieht man u. a. daran, dass die konjugierte Verbform nicht unmittelbar der direkten Rede folgt. Diese Verben gehören zu einem Satz, der etwas anderes ausdrückt, sei es ein Begleitumstand oder etwas Nachfolgendes.

Es ist dann möglich, die direkte Rede uneingeleitet zu lassen, das heißt, sie ohne Redebegleitsatz im Text aufzunehmen:

„Gehen wir heute schwimmen?“ Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“ Sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen.“ Keiner traute sich die Tür zu öffnen.

„Sie haben viel für mich getan.“ Er dankte ihr und verließ den Saal.
„Ich konnte nicht anders!“ Erschöpft sank sie auf den Stuhl.
„Betreten verboten!“ Das Schild, auf dem dies stand, war verrostet.

Meistens ergibt sich auch ohne Einleitung aus dem Zusammenhang, wer etwas sagt. Wenn nicht und wenn es dennoch wichtig ist, muss etwas Redebegleitendes ergänzt werden. Zum Beispiel

„Das Schloss ist offen“, flüsterte sie / stammelte Mark / krächzte eine Stimme. Keiner traute sich die Tür zu öffnen.

Natürlich ist die Grenze nicht immer so klar wie in den obenstehenden Beispielen. Deutlich sollte aber sein, dass nicht alles als Redebegleitung interpetiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Quak, quak; ja, ja; nein, nein – und das laut, fröhlich oder empört

Frage

Ich bin unsicher, wie ich folgende Interjektion schreiben soll:

Am Teich hören sie ein lautes Quak, quak.

Oder müsste man dies dann wie bei einer Konjunktion handhaben, also: „ein lautes Quak-quak“?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

wie so oft, wenn man zweifelt, gibt es mehr als eine Möglichkeit. Die erste schlagen Sie in Ihrer Frage vor:

Am Teich hören sie ein lautes Quak-quak.

Sie können also „quak, quak“ als substantivierte mehrteilige Interjektion behandeln. Dabei werden die einzelnen Elemente durch einen Bindestrich verbunden, wie das ähnlich auch bei zum Beispiel das Sowohl-als-auch, das Teils-teils geschieht.

Sie könnten den Entenlaut aber auch sozusagen als direktes, in den Satz integriertes Zitat mit Anführungszeichen schreiben:

Am Teich hören sie ein lautes „quak, quak“.
Am Teich hören sie ein lautes „quak, quak!“.

Das ist die Version, die ich wählen würde, denn man geht gleich vor wie bei mehrteiligen Ausrufen wie den folgenden:

ein fröhliches „ja, ja“
mit einem empörten „nein, nein!“
ein zögerndes „so, so“
Niemand hörte sein „Hilfe! Hilfe!“
ein verzweifeltes „Nein, nein, tu das nicht!“

Und wenn Sie nun mit einem bedenklichen „hm, hm“ zum Schluss kommen, dass die Rechtschreiblage hier nicht gerade eindeutig ist, antworte ich mit einem „Ja, ja, das stimmt“. Doch Enten, Fröschen und anderen Wesen, die „quak, quak“ sagen, ist das wahrscheinlich nicht so wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Doppelpunkt und doppeltes Fragezeichen

Wenn man aus nur zwei Fällen statistische Schlüsse ziehen dürfte, könnte ich sagen, dass Ende September die Saison der Fragesätze ist. Heute geht es nämlich schon wieder um einen Fragesatz. Diesmal ist es eine direkte Frage mit einem Begleitsatz, der auch eine Frage ist.

Frage

Könnten Sie mir bitte bei folgendem Satz weiterhelfen?

Denkt ihr denn nicht, dass euch jedes Mal, wenn ihr essen wollt, etwas durch den Kopf gehen wird wie: ist/Ist es wirklich recht, dass ich hier am Tisch sitze.

Antwort

Guten Tag Herr H.,

da es sich um eine direkte Rede oder, genauer gesagt, eine direkte Frage handelt, sollten Sie Anführungszeichen verwenden. Die Zeichensetzung sieht dann so aus:

Denkt ihr denn nicht, dass euch jedes Mal, wenn ihr essen wollt, etwas durch den Kopf gehen wird wie: „Ist es wirklich recht, dass ich hier am Tisch sitze?“?

Auffallend sind hier die zwei Fragezeichen. Sie sind kein Tippfehler! Das erste gehört zur wörtlich zitierten Frage und steht vor dem abschließenden Anführungszeichen. Das zweite Fragezeichen ganz am Schluss gehört zum Begleitsatz, der ebenfalls eine Frage ist. Keines von beiden kann weggelassen werden (siehe auch hier).

Der Satz kann auch mit einer indirekten Frage formuliert werden:

Denkt ihr denn nicht, dass euch jedes Mal, wenn ihr essen wollt, etwas durch den Kopf gehen wird wie, ob es wirklich recht ist, dass ihr hier/dort am Tisch sitzt?

Der Satz kommt dann ohne Anführungszeichen, ohne Doppelpunkt und mit nur einem Fragezeichen aus. Und das Komma nach wie muss tatsächlich stehen. Es trennt den mit ob eingeleiteten indirekten Fragesatz ab.

Aber lautete Ihre Frage nicht eigentlich: „Soll nach dem Doppelpunkt groß- oder kleingeschrieben werden?“? Die Antwort sehen Sie oben in den Beispielen. Allgemeine Informationen zur Groß- und Kleinschreibung nach einem Doppelpunkt finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüße:

Dr. Bopp

Direkte und indirekte Fragen und ihre Zeichensetzung

Frage

Ist folgender Satz ohne Einleitungswort nach „war“ korrekt und muss ein Fragezeichen am Schluss stehen?

Eine heiß diskutierte Frage war, soll der Anhänger eine Lenkung bekommen, um die Wendigkeit zu steigern.

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

der Satz ist im Prinzip korrekt, nur mit den Satzzeichen hapert es ein bisschen. Der zweite Teilsatz ist nämlich als direkter Fragesatz formuliert und hat entsprechend ein Anrecht auf einen Doppelpunkt, Anführungszeichen und ein Fragezeichen:

Eine heiß diskutierte Frage war: „Soll der Anhänger eine Lenkung bekommen, um die Wendigkeit zu steigern?“

Eine heiß diskutierte Frage war: „Wie kann die Wendigkeit des Anhängers gesteigert werden?“

Wenn die Frage als indirekte Frage formuliert werden soll, muss sie mit ob oder einem Fragewort eingeleitet werden. Es gibt keine uneingeleiteten indirekten Fragesätze. Weiter muss sie die Wortstellung eines Nebensatzes erhalten und nicht mit einem Fragezeichen, sondern mit einem einfachen Punkt abgeschlossen werden (siehe hier):

Eine heiß diskutierte Frage war, ob der Anhänger eine Lenkung bekommen solle/soll, um die Wendigkeit zu steigern.

Eine heiß diskutierte Frage war, wie die Wendigkeit des Anhängers gesteigert werden könne/kann.

Und hier gleich noch zwei Beispiele, die die Unterschiede bei der Zeichensetzung in direkten und indirekten Fragen zeigen:

Ich frage dich: „Kommst du mit?“
Ich frage dich, ob du mitkommst.

Sie will wissen: „Wann ist der Abgabetermin?“
Sie will wissen, wann der Abgabetermin ist.

Wenn man es so schön ordentlich nebeneinander aufgeschrieben vor sich hat, sieht es eigentlich ganz unproblematisch aus. Schwieriger kann es werden, wenn man einmal kurz die gesprochene Sprache schriftlich wiedergeben soll. In der gesprochenen Sprache wechselt man schneller und dank des Fehlens jeglicher Satzzeichen vor allem auch unbewusster zwischen der direkten und der indirekten Redewiedergabe hin und her.

Wenn Sie sich wundern: „Braucht es Anführungszeichen und ein Fragezeichen“, lautet die wichtige Frage also: „Ist es eine direkte oder eine indirekte Frage?“

Wenn Sie sich wundern, ob es Anführungszeichen und ein Fragezeichen braucht, lautet die wichtige Frage also, ob es eine direkte oder eine indirekte Frage ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der umgangssprachliche Indikativ: Sie sagt, sie ist glücklich

Frage

Ich hätte eine Frage bezüglich des Konjunktivs I und des Indikativs. Ich weiß in etwa, wann man den Konjunktiv I verwenden soll, doch ist mir aufgefallen, dass man ihn im Alltag und im Fernsehen (außer in den Nachrichten) kaum hört. Außerdem fällt mir auf, dass er in der Umgangssprache häufig durch den Indikativ ersetzt wird. Zum Beispiel:

Sie sagt, sie ist glücklich.
Er denkt, er hat alles falsch gemacht.

Ich weiß, dass der Konjunktiv in Sätzen mit dass weggelassen werden kann, aber häufig wird auch das dass weggelassen. Kann der Konjunktiv I der indirekten Rede in der Umgangssprache durch den Indikativ ersetzt werden?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

die Umgangssprache ist, grob gesagt, eine Variante der Sprache, die im informellen täglichen Umgang mit anderen verwendet wird und sich weniger an die Regeln der Standardsprache hält. So gesehen beantworten Sie Ihre Frage eigentlich schon selbst: In der Umgangssprache wird häufig auch in der indirekten Rede ohne dass der Indikativ verwendet. Man kann also in der informellen Umgangssprache den Indikativ anstelle des Konjunktivs verwenden, denn es wird dort ja getan. Standardsprachlich gilt die Verwendung des Indikativs hier aber als nicht korrekt.

Standardsprachlich:

Sie sagt, dass sie glücklich sei.
Er denkt, dass er alles falsch gemacht habe.

Sie sagt, dass sie glücklich ist.
Er denkt, dass er alles falsch gemacht hat.

Sie sagt, sie sei glücklich.
Er denkt, er habe alles falsch gemacht.

Nur umgangssprachlich auch:

Sie sagt, sie ist glücklich.
Er denkt, er hat alles falsch gemacht.

Sich brav an die standardsprachliche Regel haltend schreibt Dr. Bopp, es sei nun Zeit fürs Wochenende, und verabschiedet sich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp