Leipziger Allerlei im Genitiv

Frage

Heute eine Frage zur (Weglassung der) Flexionsendung: Heißt es „wie im Falle des ‚Leipziger Allerlei‘“ oder „wie im Falle des Leipziger Allerleis“? „Leipziger Allerlei“ steht in dem betreffenden Text in Anführungszeichen, deshalb bin ich mir nicht sicher. Meiner Meinung nach müsste es „Allerleis“ heißen. Stimmen Sie mir zu?

Antwort

Guten Tag Herr A.,

richtig ist hier eigentlich die Beugung des Namens des Gerichtes:

im Falle des Leipziger Allerleis
im Falle des „Leipziger Allerleis“

Immer häufiger kommt aber bei Bezeichnungen dieser Art – wie bei Eigennamen mit Artikel (siehe hier) – auch in der Standardsprache die Variante ohne Genitiv-s vor:

im Falle des Leipziger Allerlei
im Falle des „Leipziger Allerlei“

Wie die Beispiele zeigen, spielt es dabei im Prinzip keine Rolle, ob der Name in Anführungszeichen steht oder nicht.

Ich würde hier die Varianten mit der Genitivendung empfehlen, aber bei Leipziger Allerlei ist die endungslose Variante mindestens ebenso üblich. Nicht empfehlen würde das Weglassen der Endung bei Gerichten u. Ä. die noch näher an „gewöhnlichen“ Wörtern liegen. Sie sagen und schreiben also besser nicht des Schwarzwälder Schinken oder eines Wiener Schnitzel, sondern des Schwarzwälder Schinkens und eines Wiener Schnitzels.

Ob mit oder ohne Genitiv-s: Hauptsache, es schmeckt!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Wer nicht weiß, was Leipziger Allerlei ist, schaut zum Beispiel hier nach.

Titel und Eigenname im Genitiv: im Leben des Pater[s] Pio

Frage

Ich bin Korrektorin und versuche mich gerade zu rechtfertigen, warum ich den Titel „Ein Tag im Leben des Pater Bio“ (ohne Genitiv-s bei „Pater“) habe durchgehen lassen. […] Ich selbst hätte zwar das Genitiv-s gesetzt, es klang aber ohne nicht völlig falsch, und ich hatte wohl auch Hochachtung vor dem Autor, der sich im Gegensatz zu mir in Kirchenbelangen auskennt.

Antwort

Guten Tag Frau Z.,

bei erweiterten Eigennamen im Genitiv ist es gar nicht so einfach, ob und wie man beugen soll. Entscheidend ist dabei, ob ein Artikel mitspielt oder nicht.

Verwandtschaftsbezeichnungen, Berufsbezeichnungen, Anredeformen, Titel u. Ä. gehören zum Namen, wenn sie ohne Artikelwort verwendet werden. Dekliniert wird der ganze Name:

Tante Annas Cabriolet
König Arthurs Tafelrunde
die Tafelrunde König Arthurs
Pater Browns Geheimnisse
Pater Pios Leben

Wenn sie von einem Artikelwort begleitet werden, sind Verwandtschaftsbezeichnungen, Berufsbezeichnungen, Anredeformen, Titel u. Ä. in der Regel nicht Teil des Namens und werden gebeugt. Der Name ist Apposition und bleibt ungebeugt:

das Cabriolet meines Onkels Anton
die Tafelrunde des Königs Arthur
die Geheimnisse des Paters Brown
das Leben des Paters Pio

In formeller oder gehobener Sprache können solche Verbindungen aber auch mit Artikel als Ganzes als Name aufgefasst werden. Allgemein gilt, dass nachgestellte Personennamen mit Artikel im heutigen Deutschen ungebeugt bleiben:

das Spielzeugauto des kleinen Joachim
das sagenhafte Reich der Kleopatra

Entsprechend bleiben auch diese Verbindungen endungslos, wenn sie als Ganzes als Eigennamen aufgefasst werden:

das Vermögen des Onkel Dagobert
die Tafelrunde des König Arthur
die Geheimnisse des Pater Brown
das Leben des Pater Pio

Immer zum Namen gerechnet wird übrigens der Titel Doktor, auch wenn er mit einem Artikel daherkommt:

der Blog des Doktor Bopp

Sie haben also Ein Tag im Leben des Pater Pio zu Recht durchgehen lassen. Es klingt nicht falsch, weil es in eher gehobenem/formellem Sprachgebrauch möglich ist, die Verbindung ‘Titel + Name’ auch mit Artikel als Ganzes wie einen Eigennamen zu behandeln. In „neutralerem“ Sprachgebrauch hätte auch ich Ein Tag im Leben des Paters Pio gewählt – oder ohne Artikel: Ein Tag in Pater Pios Leben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Eigenname oder nicht: der Sächsische Landtag oder der sächsische Landtag?

Frage

Derzeit „streite“ ich mich mit meiner Frau über die Frage, ob in „der sächsische Landtag“ „sächsisch“ groß- oder kleinzuschreiben ist. Es wird großgeschrieben, wenn es sich um einen Eigennamen wie in „die Sächsische Schweiz“ handelt. Nach meiner Meinung handelt es sich bei „der sächsische Landtag“ nicht um einen Eigennamen, da es in den meisten Bundesländern einen Landtag gibt, somit wäre „sächsisch“ ein ganz gewöhnliches Adjektiv. Meine Frau dagegen vertritt die Eigennamen-These. Können Sie schlichten?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

eigentlich ist die Antwort ganz einfach, aber wie  das Wort eigentlich schon ankündigt, ist die Sache doch ein bisschen schwieriger:

In den meisten Bundesländern gibt es einen Landtag und all diese Landtage haben einen Namen. Man kann entsprechend sagen und schreiben:

Der baden-württembergische Landtag heißt Landtag von Baden-Württemberg

Der brandenburgische Landtag heißt Landtag Brandenburg

Der mecklenburg-vorpommerische Landtag heißt Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Der nordrhein-westfälische Landtag heißt Landtag Nordrhein-Westfalen

Der rheinland-pfälzische Landtag heißt Landtag Rheinland-Pfalz

Der saarländische Landtag heißt Landtag des Saarlandes

Der sachsen-anhaltische Landtag heißt Landtag von Sachsen-Anhalt

Der thüringische Landtag heißt Thüringer Landtag

Soweit ist alles auch orthografisch recht einfach und übersichtlich.

Bei den folgenden Landtagen hingegen stimmen die allgemeine Bezeichnung und der Name überein. Sie unterscheiden sich nur durch die Großschreibung des Adjektivs im Namen:

Der bayerische Landtag heißt Bayerischer Landtag

Der hessische Landtag heißt Hessischer Landtag

Der niedersächsische Landtag heißt Niedersächsischer Landtag

Der schleswig-holsteinische Landtag heißt Schleswig-Holsteinischer Landtag

Das gilt auch für das Land Sachsen:

Der sächsische Landtag heißt Sächsischer Landtag
(und tagt im Sächsischen Landtag [Name des Gebäudes])

Bei den Landesparlamenten Bayerns, Hessens, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Sachsens ist es also oft schwierig bis unmöglich, zu entscheiden, ob die allgemeine Bezeichnung (mit kleingeschriebenem Adjektiv) oder der Name (mit großgeschriebenem Adjektiv) gemeint ist. Während die empfehlenswerte Schreibweise hier noch einigermaßen einfach zu bestimmen ist:

die Abgeordneten des brandenburgischen und des sächsischen Landtages

die Abgeordneten des Landtages Brandenburg und des Sächsischen Landtages

… sind sonst oft beide Interpretationen und entsprechend beide Schreibweisen möglich:

die Abgeordneten des sächsischen / Sächsischen Landtages

Das mag unbefriedigend sein, wenn man eindeutige Antworten vorzieht, es hat aber diesen schönen Vorteil: Sie haben beide recht!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Der Vollständigkeit halber seien auch noch die Parlamente der Stadtstaaten erwähnt: das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Bremische Bürgerschaft und die Hamburgische Bürgerschaft.

Schweizer, Norweger, Ägypter – Einwohnerbezeichnungen als Adjektiv

Frage

Im Zusammenhang mit Toponymen gibt es jeweils Suffixe zur Bildung der Einwohnerbezeichnung und Herkunftsbezeichnung. Für England zum Beispiel haben wir so den Engländer, die Engländerin und die englische Woche. Aber für die Schweiz unterscheide ich die schweizerischen Eisenbahnen, die Schweizerischen Bundesbahnen und den Schweizer (indeklinables Adjektiv) Käse.

Das Suffix -er gibt es anscheinend immer für Bundesländer und Städte, so wie in der Thüringer Rostbratwurst und dem Hamburger Rathaus, nicht aber für alle Länder und Staaten, denn z. B. das Adjektiv „Engländer“ kenne ich nicht. […]

Kennen Sie eine Regel, für welche Toponyme es die zugehörigen Adjektive mit der Endung -er gibt?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

viele Einwohnerbezeichnungen auf -er können tatsächlich auch als unveränderliche Adjektive verwendet werden. Bei Städten, Regionen, Bundesländern und Kantonen scheint dies fast überall der Fall zu sein. Wenn es eine Einwohnerbezeichnung auf -er gibt, kann dieselbe Form auch als ungebeugtes Adjektiv verwendet werden:

Berliner Pfannkuchen, Dresd[e]ner Tourismus, Frankfurter Banken, Grazer Bürgermeisterin, Salzburger Verkehrsbund, Thuner Altstadt, Zür[i]cher Bevölkerung; Florentiner Innenstadt, Osloer Verträge, New-Yorker Wolkenkratzer, Pariser Metro, Seouler Garten

Bayerische Weißwurst, Baden-Württemberger Wein, Thüringer Bratwurst, Mecklenburger Sauerfleisch, Tiroler Speck, Vorarlberger Bergkäse, Aargauer Karottenkuchen (Rüeblitorte), Tessiner Luganighe

Nicht alle Einwohnerbezeichnungen sind gleichermaßen auch als Adjektiv gebräuchlich und manche wie Pommer oder Sizilianer kommen nicht oder kaum adjektivisch vor. Im großen Ganzen handelt es sich aber beim oben Gesagten um eine sehr starke Tendenz.

Wie Sie richtig bemerken, sieht die Lage bei Ländern bzw. Staaten anders aus. Während

Schweizer, Liechtensteiner, Luxemburger, Moldauer, Hongkonger, Kameruner, Singapurer

als Adjektive sehr oder relativ gebräuchlich sind, kommen die folgenden Adjektive mehr oder weniger selten vor:

Litauer, Malteser, Norweger, Ukrainer

Nicht als Adjektiv verwendet werden üblicherweise:

Albaner, Andorraner, Belgier, Bosnier (aber: Herzegowiner Bevölkerung), Engländer, Isländer, Italiener, Montenegriner, Niederländer, Österreicher, Spanier;
Ägypter, Amerikaner, Argentinier, Äthiopier, Australier, Brasilianer, Equadorianer, Georgier, Indier, Iraker, Kanadier, Koreaner, Indonesier, Japaner, Mexikaner, Sudaner, Surinamer …

Die Einteilung in drei Gruppen ist mehr oder weniger willkürlich und die Grenzen dazwischen sind fließend.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich kann keine festen Regeln finden oder herleiten, die beschreiben, bei welchen Ländern die Einwohnerbezeichnung auf -er auch als nicht beugbares Adjektiv verwendet wird. Warum Formulierungen wie die Schweizer Berge üblich, die Norweger Fjorde selten und die Ägypter Pyramiden unüblich sind, vermag ich also leider nicht zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das Café Huber im Genitiv und im Plural

Frage

Ich möchte „Café Huber“ deklinieren, und zwar Genitiv und Plural. Kann man beim Gesamtbegriff das -s weglassen?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

der Genitiv des Namens Café Huber kann mit und ohne Genitiv-s gebildet werden (vgl. hier und hier):

des Cafés Huber
des Café Huber

Ebenso zum Beispiel:

des Hotels Central
des Hotel Central

des Bahnhofs Altona
des Bahnhof Altona

des Theaters an der Wien
des Theater an der Wien

Ich halte allgemein die Varianten mit Genitiv-s für besser und entsprechend für empfehlenswert. Da aber die Tendenz, bei Eigennamen mit Artikel die Genitivendung wegzulassen, sehr stark ist, kann man die endungslose Variante nicht mehr als falsch bezeichnen.

Nicht richtig ist es, bei Namen dieser Art das Genitiv-s ganz am Ende anzuhängen:

nicht: *des Café Hubers
nicht: *des Hotel Centrals
nicht: *des Bahnhof Altonas

So viel zum Genitiv. Bei der Pluralbildung bin ich eigentlich überfragt, denn ohne Kontext ist es nur schwer vorstellbar, was gemeint ist. Ein Beispiel könnte sein, dass es irgendwo zwei Cafés mit demselben Namen gibt. Dann könnte man wie folgt formulieren (auch hier mit und ohne Endung, aber der Fall ist so selten, dass es weder Regeln noch allgemeine Tendenzen gibt):

die beiden Cafés Huber
die beiden Café Huber

Meist ist es wahrscheinlich besser, je nach Kontext anders zu formulieren. Zum Beispiel:

die Lokale/Cafés mit dem Namen »Café Huber«
die Cafés der Huber-Kette

Man kann also jemanden zu einem Besuch des Cafés Huber oder des Café Huber einladen. Und wenn es deren zwei gibt, sollte man angeben, in welches der beiden Cafés Huber, der beiden Café Huber oder der beiden Cafés mit dem Namen Huber man einlädt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das Adektiv zum Familiennamen: -isch, -sch oder -er?

Frage

Ich habe hier einen alten Roman, der vor Urzeiten verlegt wurde. Er wurde verändert, und ich lese ihn jetzt Korrektur. Die Familie in dem Roman heißt Steinbach. Es kommen dann immer wieder Wendungen vor wie „Steinbachische Erbschaft“, „Steinbachisches Vermögen“, „Steinbachischer Besitz“. Mir kommt das ein bisschen fremd vor. […]

Was meinen Sie? Wenn ich es so lasse, müsste „Steinbachische“ heute kleingeschrieben werden, nicht wahr? Oder ich schreibe „Steinbacher Erbschaft“ usw. und dann groß? Was finden Sie besser und richtiger?

Im Grunde habe ich noch eine Frage. Wann das Adjektiv mit „isch“ und wann mit „sch“ gebildet wird, ist mir auch nicht klar.

Antwort

Guten Tag Frau M.,

von Familiennamen abgeleitete  Adjektive werden – wenn überhaupt – mit den Endungen isch oder sch gebildet. Nach der geltenden Rechtschreibregelung werden solche Adjektive im Prinzip kleingeschrieben (außer mit Apostroph vor sch)1:

Müller → müllerisch o.  müllersch/Müller’sch
Schmidt → schmidtisch o. schmidtsch/Schmidt’sch
Frankenstein → frankensteinisch o. frankensteinsch/Frankenstein’sch
Dante → dantisch o. dantesch/Dante’sch

Ableitungen mit er kommen bei Ortsnamen häufig vor:

Hamburg → Hamburger
Bern → Berner
Salzburg → Salzburger
Mailand → Mailänder

Sie sind aber bei Familiennamen nicht üblich. Das Adjektiv Steinbacher würde also zu einer Ortschaft Steinbach, aber nicht zur Familie Steinbach passen.

Bei Familiennamen sind, wie gesagt, isch und sch gebräuchlich. Es gibt keine allgemein gültige Regel, wann man welche der beiden Endung verwendet. Beides ist im Prinzip möglich; so auch bei Ihren Beispielen:

die steinbachische Erbschaft
steinbachisches Vermögen
steinbachischer Besitz

die steinbachsche Erbschaft
steinbachsches Vermögen
steinbachscher Besitz

Da im Originaltext die Form steinbachisch vorkommt, würde ich sie so beibehalten. Nur bei der Groß- und Kleinschreibung sollten Sie eingreifen, falls die aktuell geltende Rechtschreibregelung als Richtschnur gilt.

Wenn Sie sich gar nicht mit dem Adjektiv steinbachisch anfreunden können, könnten Sie auch auf Umformulierungen der folgenden Art ausweichen:

die Erbschaft der Familie Steinbach / der Steinbachs
Vermögen der Familie Steinbach / der Steinbachs
Besitz der Familie Steinbach / der Steinbachs

So weit die boppsche Meinung, die  boppische Meinung oder Bopps Meinung zu dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 Großgeschrieben wird dann, wenn man vor der Endung sch einen Apostroph verwendet, um den Eigennamen zu verdeutlichen:

des steinbachschen Besitzes o. des Steinbach’schen Besitzes
die müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei der Familie Müller)

Vgl. hier

Ebenfalls großeschrieben wird dann, wenn das Adjektiv Teil eines Namens ist:

die Müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei mit diesem Namens)

Direktor des Amsterdamer Rijksmuseum(s): (fremdsprachige) Eigennamen mit Artikel im Genitiv

Frage

Es geht um die Beugung von Eigennamen, und zwar im Speziellen solchen, die aus anderen Sprachen stammen wie dem Englischen etwa oder dem Niederländischen. Würden Sie bei „Direktor des Amsterdamer Rijksmuseum(s)“ ein Genitiv-s verwenden oder nicht? Oder bei „Musik des (fiktiven) Westminster Trio(s)“? […] „Museum“ und „Trio“ sind auch deutsche Wörter, weswegen es mir wehtut, diese nicht zu beugen, nur weil sie zu einem nichtdeutschen Eigennamen gehören. Wie sehen Sie das? Oder gibt es gar eine Duden-Regel, die mir entgangen ist?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

es gibt im Deutschen eine Tendenz, Eigennamen im Genitiv ungebeugt zu lassen, wenn sie mit einem Artikel o. Ä. stehen. Das gilt für alle Namen, nicht nur für solche, die aus einer anderen Sprache kommen.

Im heutigen Deutschen gilt dies praktisch immer für Personennamen:

die Werke des jungen Goethe
das Spielzeug des kleinen Mark
die Liebe des Otto Weidt

Bei geografischen Namen kommen häufig sowohl die gebeugte als auch die ungebeugte Form vor:

die Hauptstadt des Irans / des Iran
die Berge des Engadins / des Engadin
die Geschichte des modernen Europas / des modernen Europa
die Sehenswürdigkeiten des kaiserlichen Wiens / des kaiserlichen Wien

Dies gilt allerdings nicht für alle geografischen Namen. Nach der Art eines kleinen gallischen Dorfes widerstehen einige männliche und sächliche Namen noch tapfer der Endungslosigkeit. Praktisch immer mit einer Genitivendung stehen zum Beispiel:

die Mündung des Rheins
die Hauptstadt des Baskenlandes
die größte Insel des Mittelmeers

Auch für viele Namen anderer Art gilt, dass sie im Genitiv mit oder ohne Endung verwendet werden:

Besuch des Praters / des Prater in Wien
der Eingang des Kopenhagener Tivolis / des Kopenhagener Tivoli
die Gäste des Hiltons / des Hilton in Malta
die Filialleiterein des Aldis / des Aldi in unserer Stadt

Das erstreckt sich auch auf Namen mit „gewöhnlichen“ Wörtern:

die Direktorin des Frankfurter Zoos / des Frankfurter Zoo
die Besucher des Nationalparks Hohe Tauern / des Nationalpark Hohe Tauern
der Neubau des Kunsthauses Zürich / des Kunsthaus Zürich

Bei der letzten Gruppe halte ich die gebeugte Version für besser. Ich kann aber die ungebeugte Version nicht (mehr) als grundsätzlich falsch bezeichnen (siehe auch hier).

Das gilt ähnlich auch für anderssprachige Namen, die deutschen Namen gleichen und (fast) wie deutsche Namen ausgesprochen werden:

der Direktor des Amsterdamer Rijksmuseums / des Amsterdamer Rijksmuseum
die Musik des Westminster Trios / des Westminster Trio

Namen, die eindeutig nur fremdsprachig sind, werden häufig nicht gebeugt, sie können aber auch mit Genitiv-s stehen:

die Direktion des Louvre / des Louvres
die Gemäldesammlung des Prado / des Prados
das Atrium des New Yorker MoMA / des New Yorker MoMAs

Wie Sie sehen, geht es hier mehr um Tendenzen als um Regeln. Daran kann oder könnte auch der Duden nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Schwarze Freitag war ein schwarzer Freitag

Frage

Ist es dasselbe: der Schwarze Freitag und ein schwarzer Freitag / ein Schwarzer Freitag?

Antwort

Ihre Frage ist berechtigt, denn nicht alle Freitage, die schwarz genannt werden, bezeichnen dasselbe. Das wirkt sich auch auf die Rechtschreibung aus.

a) ein schwarzer Freitag

Ein schwarzer Freitag ist ein Unglückstag, der in der Regel auf einen Freitag fällt.

Heute war wieder einmal ein schwarzer Freitag in ihrer Beziehung.

Es handelt sich um eine figürlich verwendete Verbindung von einem Adjektiv und einem Substantiv. Nach § 63 (1.2) der Rechtschreibregelung wird das Adjektiv in einer solchen Verbindung kleingeschrieben (ebenso zum Beispiel: der blinde Passagier, die biologische Uhr, die graue Maus, der rote Teppich).

b) der schwarze Freitag oder meistens der Schwarze Freitag

Dieser schwarze/Schwarze Freitag ist eigentlich der amerikanische Black Friday, das heißt der Freitag nach Thanksgiving Day in den USA. Der Black Friday wird, meistens unter seinem englischen Namen, in den letzten Jahren vermehrt auch in Europa kommerziell „gefeiert“.

Sonderangebote zum Schwarzen / schwarzen Freitag

Es ist ein besonderer (aber kein religiöser oder offizieller) Kalendertag, bei dem das Adjektiv nach § 63 (E4) der Rechtschreibregelung klein- oder großgeschrieben werden kann. Da viele alle besonderen Kalendertage großschreiben, ist dieser Freitag – wenn er nicht sowieso Black Friday genannt wird – meistens der Schwarze Freitag mit großem S.

c) der Schwarze Freitag

Der Vater aller schwarzen Freitage ist der 24. November 1929, der Tag des großen Börsencrashs in New York.

Der Schwarze Freitag (der Schwarze Donnerstag [Black Thursday] in Amerika) im Oktober 1929 gilt als Auslöser der amerikanischen Wirtschaftsdepression der 1930er Jahre.

Es ist der Name eines historischen Ereignisses, deshalb wird nach § 60 (6) der Rechtschreibregelung das Adjektiv großgeschrieben (ebenso zum Beispiel: der Siebenjährige Krieg, die Französische Revolution, die Goldenen Zwanzigerjahre).

Es gibt also verschiedene Arten des schwarzen/Schwarzen Freitags. Wenn man wissen möchte, was genau gemeint ist, kann die Groß- und Kleinschreibung helfen. Da sich hier aber lange nicht alle an die Rechtschreibregelung halten (die hier nicht immer allzu einfach nachvollziehbar ist), empfiehlt es sich, vor allem auf den Zusammenhang zu achten. Dann erweist sich schnell, ob ein Unglückstag, ein Tag der Sonderangebote oder ein bestimmter historischer Börsencrash gemeint ist.

Mit freundlichen Grüße

Dr. Bopp

Nach Friesland und ins Saarland

Heute gleich noch eine Frage zu geografischen Begriffen:

Frage

Meine Tochter flog nach Swasiland / ins Swasiland. Was ist korrekt? Nur die erste Variante? (Ich weiß, dass der offizielle Name des Staates seit einigen Jahren Eswatini ist.)

Antwort

Guten Tag Herr T.,

der Name Swasiland gehört (ganz korrekt: gehörte bis 2018) zu den Namen, die ohne Artikel verwendet werden. Das gilt auch für zum Beispiel Deutschland, England, Estland, Finnland, Friesland, Griechenland, Irland, Island, Jütland, Lettland, Neufundland, Neuseeland, Schottland, Thailand. Richtig ist also, wie Sie vermuten, nur die Formulierung ohne Artikel:

Meine Tochter flog nach Swasiland.
Sie wohnte in Swasiland.
Sie kam aus Swasiland.

Einig andere Namen, die auf -land enden, werden allerdings mit Artikel verwendet: das Baskenland, das Burgenland, das Saarland, das Sauerland, das Vogtland, das Westjordanland, das Waadtland u. a. m.:

Meine Tochter fuhr ins Baskenland.
Sie wohnte im Baskenland.
Sie kam aus dem Baskenland.

Wer Deutsch als Muttersprache hat, weiß erstaulicherweise in den meisten Fällen, ob ein Länder- oder Regionenname auf -land mit oder ohne Artikel verwendet wird. Alle anderen müssen lernen, dass man zum Beispiel nach Friesland, aber ins Saarland fährt, denn welche Namen dies sind, bestimmt nur der Gebrauch. Außer der Tendenz, dass Länder auf -land ohne Artikel und Regionen auf -land eher mit Artikel stehen, gibt es wieder einmal keine feste Regel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Aus aktuellem Anlass: Wie Charles III. dekliniert wird

„Die Königin ist tot, lang lebe der König!“ Dieser Satz, der die unmittelbare Thronübernahme im Vereinigten Königreich symbolisiert, soll mir hier als Entschuldigung dafür dienen, dass der heutige Blogartikel – für britische Begriffe wahrscheinlich ziemlich respektlos – nicht das Staatsbegräbnis Elisabeths II. behandelt, sondern den Namen ihres Nachfolgers. Wie wird Charles III. dekliniert?

Im Prinzip ist es gar nicht so kompliziert, aber um es genauer zu erklären braucht man mehr Worte, als ich anfangs gedacht hatte. Das liegt unter anderem daran, dass der Name Charles auf ein s endet. Das wirft im Genitiv die Frage auf, ob ein Apostroph stehen muss oder nicht. Bei Zweifel ist es am einfachsten, im Genitiv für Charles die deutsche Entsprechung Karl einzusetzten (so wie das bei Herrschernamen allgemein üblich war): Wenn Karl ein s erhält, schreibt man Charles mit einem Apostroph.

Fangen wir mit dem Namen an, wenn er ohne Title verwendet wird (die mit III. geschriebene Variante wird jeweils gleich ausgesprochen):

Charles der Dritte / Charles III.
für Charles den Dritten / für Charles III.
mit Charles dem Dritten / mit Charles III.
die Mutter Charles’ des Dritten / die Mutter Charles’ III.
Charles’ des Dritten Mutter / Charles’ III. Mutter

vgl.
die Mutter Karls des Dritten / die Mutter Karls III.
Karls des Dritten Mutter / Karls III. Mutter

Kommt der Titel König hinzu, bleibt der Titel ungebeugt und wird der Rest des Namens gleich gebeugt wie ohne Titel:

König Charles der Dritte / König Charles III.
für König Charles den Dritten / für König Charles III.
mit König Charles dem Dritten / mit König Charles III.
die Mutter König Charles’ des Dritten / die Mutter König Charles’ III.
König Charles’ des Dritten Mutter / König Charles’ III. Mutter

vgl.
die Mutter König Karls des Dritten / die Mutter König Karls III.
König Karls des Dritten Mutter / König Karls III. Mutter

Das ist noch nicht ganz alles, denn man kann den Titel auch mit Artikel verwenden. Dann wechseln Titel und Name bei der Beugung die Plätze: Der Titel wird gebeugt und der Name bleibt unverändert:

der König Charles der Dritte / der König Charles III.
für den König Charles den Dritten / für den König Charles III.
mit dem König Charles dem Dritten / mit dem König Charles III.
die Mutter des Königs Charles des Dritten / die Mutter des Königs Charles III.

vgl.
die Mutter des Königs Karl des Dritten / die Mutter des Königs Karl III.

Der Vollständigkeit halber habe ich oben alle Fälle aufgeführt. Zu Unsicherheiten führt aber vor allem der Genitiv. Wenn man einmal weiß, wo Karl ein s erhält, weiß man auch, wann man Charles mit einem Apostroph schreibt:

die Mutter Karls/Charles’ des Dritten
Karls/Charles’ des Dritten Mutter
die Mutter König Karls/Charles’ des Dritten
König Karls/Charles’ des Dritten Mutter
die Mutter des Königs Karl/Charles des Dritten

Die Namen weiblicher Monarchen werden im Prinzip gleich gebeugt. Genaueres behandle ich besser ein anderes Mal. Der Artikel ist so schon viel zu umfangreich. Nur kurz das Wichtigste zum Genitiv:

der Sohn Elisabeths der Zweiten
Elisabeths der Zweiten Sohn
der Sohn Königin Elisabeths der Zweiten
Königin Elisabeths der Zweiten Sohn
der Sohn der Königin Elisabeth der Zweiten

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier unter „Enge Apposition“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp