„Kiwi schälen und schneiden“ oder „Kiwischälen und -schneiden“?

Frage

In einem Videoclip las ich gerade: „So einfach war Kiwi schälen und schneiden noch nie!“ Meiner Meinung nach müsste es heißen: „So einfach war Kiwischälen und -schneiden noch nie!“ Oder ist beides richtig?

Antwort

Guten Tag Herr A.,

hier kann man sowohl groß- als auch kleinschreiben. Man schreibt groß, wenn man die Verbgruppe als substantivierte Infinitivgruppe ansieht:

So einfach war Kiwischälen und -schneiden noch nie.
= das Kiwischälen und -schneiden.

Man schreibt klein, wenn man die Verbgruppe als Subjektsinfinitiv ohne „zu“ interpretiert:

So einfach war Kiwi schälen und schneiden noch nie.
= Kiwi zu schälen und zu schneiden

Beides ist möglich und korrekt.

Ebenso zum Beispiel:

Kuchenbacken macht glücklich (das Kuchenbacken)
Kuchen backen macht glücklich (Kuchen zu backen)

Neinsagen will gelernt sein (das Neinsagen)
Nein sagen will gelernt sein (Nein zu sagen)

Je länger die Infinitivgruppe ist, desto üblicher ist die Kleinschreibung:

So einfach war reife Kiwi schälen und schneiden noch nie.
Selbst Kuchen backen macht glücklich.
Im richtigen Moment Nein sagen will gelernt sein.

Und wenn ein gebeugtes Adjektiv oder ein Attribut beim Infinitiv steht, kommt nur die Großschreibung in Frage:

Schälen und Schneiden von Kiwis war noch nie so einfach.
Gemeinsames Kuchenbacken macht glücklich,
Dein Neinsagen nervt.

Zum Glück geht es wenigsten bei dieser letzten Gruppe (meistens) automatisch gut.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist man aufs Tiefste oder aufs tiefste getroffen?

Frage

Schreibt man „aufs Tiefste (tiefste) getroffen“ groß oder klein?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

hier ist beides richtig, und zwar ohne jeglichen Bedeutungsunterschied:

aufs Tiefste getroffen
aufs tiefste getroffen

In festen Wendungen mit aufs oder auf das und einem Superlativ KANN das Adjektiv groß- oder kleingeschrieben werden, wenn man mit wie? fragen kann (siehe §58(E1) der Rechtschreibregelung). Folgendes ist also auch möglich:

auf das Tiefste getroffen
auf das tiefste getroffen

Hier noch ein paar Beispiele:

Sie haben sich aufs / auf das Köstlichste amüsiert.
Sie haben sich aufs / auf das köstlichste amüsiert.

Alles ist aufs / auf das Beste geregelt. (wie?)
Alles ist aufs / auf das beste geregelt. (wie?)

Wir heißen Sie aufs / auf das Herzlichste willkommen.
Wir heißen Sie aufs / auf das herzlichste willkommen.

Und damit Sie sich nicht aufs Höchste/höchste wundern, warum beides möglich ist, sei noch dies gesagt:

Die Großschreibung kann man damit erklären, dass das gesteigerte Adjektiv durch den Artikel das, mit dem es steht, substantiviert ist und somit großgeschrieben wird. Vgl.:

Wir hoffen aufs / auf das Beste. (worauf?)

Die Kleinschreibung lässt sich dadurch rechtfertigen, dass man diese Form wie den Superlativ mit am als eine Steigerungsform (einen absoluten Superlativ) interpretieren kann:

gut – besser – am besten / aufs beste

Beide Schreibweisen sind gut vertretbar – offenbar so gut, dass die Rechtschreibregelung die Wahl uns Schreibenden überlässt. Wählen Sie einfach, was Ihnen besser gefällt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Groß oder klein: Hat Wollen/wollen mit Haben/haben zu tun?

Frage

In unserem Team gibt’s unterschiedliche Meinungen zu nachfolgendem Satz:

Wollen hat immer mit Haben zu tun, und die meisten Menschen wollen nur haben.

Wollen hat immer mit haben zu tun, und die meisten Menschen wollen nur haben.

Ist die Groß- oder Kleinschreibung richtig?

Antwort

Guten Tag Frau P.,

hier kann ich die Antwort wieder einmal kurz halten:  Beide Schreibweisen sind möglich.

Großschreibung der Infinitive:

Wollen hat immer mit Haben zu tun, und die meisten Menschen wollen nur haben.
So hat Wollen immer mit Haben zu tun, und die meisten Menschen wollen nur haben.

Kleinschreibung der Infinitive:

Wollen hat immer mit haben zu tun, und die meisten Menschen wollen nur haben.
So hat wollen immer mit haben zu tun, und die meisten Menschen wollen nur haben.

Ich schließe dies aus dem Beispiel

Doch geht Probieren/probieren über Studieren/studieren

in §57(E3) der amtlichen Rechtschreibregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Groß oder klein am Satzanfang? – „der“/„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel

Frage

Welche Schreibweise ist hier jeweils richtig?

„obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„Obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.

„der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.
„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Die Frage ist, ob das erste Wort eines Satzes wirklich immer großzuschreiben ist. Oder wird es kleingeschrieben, wenn es in Anführungsstrichen steht (z. B. weil es als Begriff erklärt wird) und gleichzeitig einer kleinzuschreibenden Wortart angehört?

Mein Verständnis ist, dass in diesem Fall die Anführungsstriche den Satzanfang einnehmen, das dann folgende Wort eben nicht mehr den Satzanfang darstellt und somit gemäß seiner Wortartregeln klein- oder großzuschreiben ist. […]

Antwort

Guten Tag Frau S.,

dieser Fall ist nicht ausdrücklich geregelt. Sowohl die Groß- als auch die Kleinschreibung haben Vor- und vor allem Nachteile.

„obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Ich würde die Kleinschreibung nicht empfehlen, weil das einleitende Anführungszeichen sonst nie als Satzanfang gilt. Ausnahmen sind gemäß §52(6) der Rechtschreibreglung:

Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines Ganzsatzes gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des folgenden Wortes unverändert. Dies gilt auch für Überschriften, Werktitel und dergleichen. Beispiele:

… und gab keine Antwort.

‘s ist schade um sie.
52 volle Wochen hat das Jahr.

Wenn am Satzanfang, dann also eher mit Großschreibung. Das kann aber recht verwirrend aussehen:

„Obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Keine der Lösungen ist wirklich befriedigend. Es empfiehlt sich deshalb immer, so zu formulieren, dass das zitierte Wort nicht am Satzanfang steht. Zum Beispiel:

Das Wort „obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
Die Bedeutung von „obligatorisch“ ist „verpflichtend“.

Die Wörter „der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.
Die bestimmten Artikel sind „der“, „die“ und „das“.

Kurzum, in solchen Fällen besser groß oder am besten gar nicht am Satzanfang.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Fremdsprachliche Rechtschreibhürden: vom Smalltownroman zum Enemies-to-Lovers-Liebesroman

Frage

Mich irritieren die vielen unterschiedlichen Schreibweisen von englischen Wörtern, die in Verlagsanzeigen und auf Social Media inzwischen üblich geworden sind. Insbesondere die sogenannten Tropes und die unterschiedlichsten Genres. Welche Regeln kann ich wann anwenden? Beispiele:

ein Enemies-to-Lovers-Lieberoman
eine Fake-Dating-Romanze oder Fake Dating Romanze
Forbidden-Love-Story oder Forbidden Love Story
ein Second-Chance-Buch oder Second Chance Buch
One-Night-Stand (wird lt. Duden gekoppelt)

Wie ist es, wenn lediglich zwei Wörter stehen? Beispiele:

Small-Town oder Small Town (Small-Town-Roman)
Coming-Soon oder Coming Soon oder coming soon
Out-Now oder Out Now oder out now
Cover-Release oder Cover Release
Reverse-Harem oder Reverse Harem

Können Sie mir einen roten Faden geben, an dem ich mich entlanghangeln kann? Welche Regeln finden Anwendung?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

bei der Schreibung von Begriffen, die aus dem Englischen übernommen werden, klaffen die regelkonforme Schreibung und die Praxis oft weit auseinander. Im Prinzip kommen die folgenden Regeln häufig zum Zug:

  1. Substantiv-Substantiv-Zusammensetzungen mit Wörtern aus dem Englischen werden zusammen- oder mit Bindestrich geschrieben.
    § 45(E1)
  2. Adjektiv-Substantiv-Zusammensetzungen aus dem Englischen werden getrennt geschrieben – wenn sie auf dem Adjektiv betont sind, auch zusammen.
    §37(E4)
  3. Zusammensetzungen mit einer Wortgruppe oder einem Wort mit Bindestrich werden mit Bindestrichen geschrieben.
    §44(1)
  4. In Mehrwortausdrücken und Verbindungen mit Bindestrich werden Substantive großgeschrieben.
    § 55(3)
  5. Adjektive und andere Nichtsubstantive werden am Anfang einer substantivischen Zusammensetzung oder Verbindung großgeschrieben.
    § 55(1) und § 55(3)

Wie genau geschrieben werden muss, hängt also davon ab, wie man die Struktur der Zusammensetzung analysieren kann oder muss.

Hier ein paar Beispiele mit Angabe der Regeln, die eine Rolle spielen:

enemies to lovers + Liebesroman → Enemies-to-Lovers-Liebesroman [c, d]

fake dating → Fake Dating / (Fakedating) [b, d, e]
Fake Dating + Romanze → Fake-Dating-Romanze [c, d, e]

forbidden love + Story → Forbidden-Love-Story [c, d, e]

second chance + Buch → Second-Chance-Buch [c, d, e]

one night + stand → One-Night-Stand [c, d, e]

Weiter gilt:

small  town → Small Town / Smalltown [b, d, e]
Small Town + Roman → Small-Town-Roman [c, d, e]
Smalltown + Roman → Smalltown-Roman / Smalltownroman [a, d]

cover release → Cover-Release / Coverrelease [a, d]

reverse harem → Reverse Harem [b, d, e]

In den folgenden beiden Fällen handelt es sich nicht um Zusammensetzungen, sondern um adjektivische bzw. adverbiale Wendungen, die (wenn überhaupt) auch als solche ins Deutsche übernommen werden:

coming soon → coming soon
out now → out now

Das sieht jetzt alles ganz kompliziert aus, aber wenn man sich die Grundprinzipien einmal zu eigen gemacht hat, ist es gar nicht so schwierig. Sie sollten sich aber dessen bewusst sein, dass die regelkonformen Schreibungen häufig von dem abweichen, was man „in der freien Wildbahn“ alles zu sehen bekommt. Was ist zu tun?

Als strenger Spelling-Master bleiben Sie bei der korrekten Schreibung. Wenn sie flexibler und easygoing sind, können Sie auch die vorherrschende nicht regelkonforme Schreibung verwenden. Und falls Sie die Wahlfreiheit haben, könnten Sie auch einfach einen Ausdruck mit deutschen Wörtern erwägen wie zum Beispiel Aus-Feinden-werden-Geliebte-Romanze, Kleinstadtroman oder umgekehrter Harem. Das klingt vielleicht wenig up to date, aber den Lesespaß verdirbt es sicher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Eigenname oder nicht: der Sächsische Landtag oder der sächsische Landtag?

Frage

Derzeit „streite“ ich mich mit meiner Frau über die Frage, ob in „der sächsische Landtag“ „sächsisch“ groß- oder kleinzuschreiben ist. Es wird großgeschrieben, wenn es sich um einen Eigennamen wie in „die Sächsische Schweiz“ handelt. Nach meiner Meinung handelt es sich bei „der sächsische Landtag“ nicht um einen Eigennamen, da es in den meisten Bundesländern einen Landtag gibt, somit wäre „sächsisch“ ein ganz gewöhnliches Adjektiv. Meine Frau dagegen vertritt die Eigennamen-These. Können Sie schlichten?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

eigentlich ist die Antwort ganz einfach, aber wie  das Wort eigentlich schon ankündigt, ist die Sache doch ein bisschen schwieriger:

In den meisten Bundesländern gibt es einen Landtag und all diese Landtage haben einen Namen. Man kann entsprechend sagen und schreiben:

Der baden-württembergische Landtag heißt Landtag von Baden-Württemberg

Der brandenburgische Landtag heißt Landtag Brandenburg

Der mecklenburg-vorpommerische Landtag heißt Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Der nordrhein-westfälische Landtag heißt Landtag Nordrhein-Westfalen

Der rheinland-pfälzische Landtag heißt Landtag Rheinland-Pfalz

Der saarländische Landtag heißt Landtag des Saarlandes

Der sachsen-anhaltische Landtag heißt Landtag von Sachsen-Anhalt

Der thüringische Landtag heißt Thüringer Landtag

Soweit ist alles auch orthografisch recht einfach und übersichtlich.

Bei den folgenden Landtagen hingegen stimmen die allgemeine Bezeichnung und der Name überein. Sie unterscheiden sich nur durch die Großschreibung des Adjektivs im Namen:

Der bayerische Landtag heißt Bayerischer Landtag

Der hessische Landtag heißt Hessischer Landtag

Der niedersächsische Landtag heißt Niedersächsischer Landtag

Der schleswig-holsteinische Landtag heißt Schleswig-Holsteinischer Landtag

Das gilt auch für das Land Sachsen:

Der sächsische Landtag heißt Sächsischer Landtag
(und tagt im Sächsischen Landtag [Name des Gebäudes])

Bei den Landesparlamenten Bayerns, Hessens, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Sachsens ist es also oft schwierig bis unmöglich, zu entscheiden, ob die allgemeine Bezeichnung (mit kleingeschriebenem Adjektiv) oder der Name (mit großgeschriebenem Adjektiv) gemeint ist. Während die empfehlenswerte Schreibweise hier noch einigermaßen einfach zu bestimmen ist:

die Abgeordneten des brandenburgischen und des sächsischen Landtages

die Abgeordneten des Landtages Brandenburg und des Sächsischen Landtages

… sind sonst oft beide Interpretationen und entsprechend beide Schreibweisen möglich:

die Abgeordneten des sächsischen / Sächsischen Landtages

Das mag unbefriedigend sein, wenn man eindeutige Antworten vorzieht, es hat aber diesen schönen Vorteil: Sie haben beide recht!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Der Vollständigkeit halber seien auch noch die Parlamente der Stadtstaaten erwähnt: das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Bremische Bürgerschaft und die Hamburgische Bürgerschaft.

Autofrei Wohnen, autofrei wohnen, autofreies Wohnen

Frage

Immer wieder sehe ich die Formulierung „autofrei Wohnen“ oder „verkehrsarm Wohnen“. Mir ist klar, dass man […] „autofrei wohnen“ oder „autofreies Wohnen“ schreiben müsste. Nun gibt es aber (gemäß Internet) diverse Veranstaltungen, Studien etc. mit dem Titel „autofrei Wohnen“. Habe ich irgendeine Erklärung verpasst, die erklärt, warum man trotzdem großschreiben kann/soll/darf?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

Sie haben nichts verpasst. Nach der Rechtschreibregelung schreibt man:

autofreies Wohnen
Wir sind für autofreies Wohnen.

autofrei wohnen
Wir wollen autofrei wohnen.

Auch Titel von Veranstaltungen u. Ä. müssen so geschrieben werden:

Autofreies Wohnen – eine Herausforderung
Autofrei wohnen – eine Herausforderung

Das liegt daran, dass ein ungebeugtes, als Adverb verwendetes Adjektiv nur bei einem Verb, nicht aber bei einem Substantiv stehen kann – auch nicht bei einem substantivierten Verb. Vor einem Substantiv wird ein Adjektiv gebeugt:

preisgünstig einkaufen
preisgünstiges Einkaufen

schnell schreiben
das schnelle Schreiben

autofrei wohnen
autofreies Wohnen

Für die nicht korrekte Großschreibung von Wohnen bei Autofrei Wohnen in Titeln, Namen von Veranstaltungen usw. könnte es verschiedene Erklärungen geben. Vielleicht hat die englische Großschreibung in Titeln und Überschriften einen Einfluss. Vielleicht geschieht es auch in Anlehnung an Fachbegriffe, in denen das Adjektiv großgeschrieben werden kann (z.B. das Schwarze Loch, der Letzte Wille).

Vielleicht ist es aber auch einfach einer der Schreibfehler, die recht häufig bei substantivierten Infinitiven mit einem Adverb bzw. ungebeugten Adjektiv vorkommen. Zum Beispiel:

*das Früh Aufstehen  / *das früh Aufstehen / das *Früh aufstehen
statt korrekt: das Frühaufstehen (das Früh-Aufstehen)

*das Rechts Überholen / *das rechts Überholen / *das Rechts überholen
statt korrekt: das Rechtsüberholen (das Rechts-Überholen)

*das Miteinander Reden / *das miteinander Reden / *das Miteinander reden
statt korrekt: das Miteinanderreden (das Miteinander-Reden)

Wenn man autofrei wohnen substantivieren möchte (stilistisch nicht zu empfehlen), müsste so geschrieben werden:

das Autofreiwohnen (das Autofrei-Wohnen )
nicht: *das autofrei Wohnen / *das Autofrei Wohnen

Es gibt also zumindest rechtschreiblich einen Unterschied zwischen verkehrsarm wohnen, dem Verkehrsarmen Wohnen und dem Verkehrsarmwohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ein „zu jung“ oder „zu alt“?

Frage

Wieder einmal geht’s um Groß- und Kleinschreibung. Ich habe neulich folgen Satz gefunden:  „Ein zu jung oder zu alt gibt es nicht“ (Es ist egal, wie jung oder alt jemand ist). Ich kann mir zwar nicht recht vorstellen, dass man hier „jung“ oder „alt“ großschreibt, aber das „ein“ am Satzanfang irritiert mich. Wissen Sie Rat?

Antwort

Guten Tag Herr A.,

wir haben hier wieder einmal einen Fall, in dem die übliche Schreibweise und die am ehesten regelkonforme Schreibung nicht übereinstimmen. Es geht um eine besondere Art der Substantivierung.

Durch den Artikel ein sind die Wortgruppen zu jung und zu alt substantiviert. Substantivierte Wortgruppen schreibt man mit Bindestrichen. In der amtlichen Regelung stehen dafür als Beispiele hauptsächlich a) substantivierte mehrteilige Konjunktionen und b) substantivierte Infinitivgruppen (siehe hier):

a) das Entweder-oder, das Sowohl-als-auch
b) das An-den-Haaren-Herbeiziehen

Man kann diese Regel auf andere substantivierte Gruppen ausweiten. Dies tut zum Beispiel auch Duden mit Substantivierungen wie das Gewusst‑wie oder kein Weiter‑so (vgl. hier).

Für Ihr Beispiel bedeutet dies, dass man wie folgt schreiben sollte:

Ein Zu-jung oder Zu-alt gibt es nicht.
Es gibt kein Zu-klein oder Zu-groß.

Diese Schreibungen sind gut vertretbar, sie wirken aber sehr ungewohnt.

Man könnte auch  erwägen, wie beim gut eingebürgerten und übersichtlichen das Zuviel zusammenzuschreiben:

Ein Zujung oder Zualt gibt es nicht. [?]
Es gibt kein Zuklein oder Zugroß. [?]

Da diese Begriffe aber nicht eingebürgert und entsprechend auch weniger übersichtlich sind, ist die Zusammenschreibung vor allem theoretisch eine Lösung.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Wendungen als eine Art Zitate in Anführungszeichen zu setzen:

Ein „zu jung“ oder „zu alt“ gibt es nicht.
Es gibt kein „zu klein“ oder „zu groß“.

Die am häufigsten vorkommende Schreibweise (ein zu jung oder zu alt; kein zu klein oder zu groß) ist streng nach der Rechtschreibregelung nicht korrekt. Die alle überzeugende Ideallösung gibt es hier also nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Ungeheuer“ in „Das steht dir Ungeheuer gut“

Frage

Das Problem:

Diese Farbe steht dir ungeheuer gut.
Diese Farbe steht dir Ungeheuer gut.

Eine Gegenüberstellung dieser Art wird gerne verwendet, um die Relevanz der Großschreibung zu veranschaulichen.

Frage: Was ist „dir Ungeheuer“ grammatisch gesehen? Es ist wohl eine Pronominalphrase. Aber was ist darin „Ungeheuer“? Ist das eine Apposition? […]

Antwort

Guten Tag Herr S.,

richtig ist hier üblicherweise die Kleinschreibung, weil mit ungeheuer nicht  Monstrum, sondern außerordentlich gemeint ist.

Die Farbe steht dir ungeheuer (= außerordentlich) gut.
Die Farbe steht dir Ungeheuer (= Monstrum) gut.

Das ist aber nicht Ihre Frage. Sie möchten wissen, was Ungeheuer grammatisch gesehen ist, wenn scherzhaft oder ausnahmsweise doch das Substantiv gemeint ist.

Im Satz Diese Farbe steht dir Ungeheuer gut ist dir Ungeheuer das Dativobjekt. Es ist eine Pronomengruppe (Pronominalphrase), die aus dem Kern dir und der Apposition (näheren Bestimmung) Ungeheuer besteht. Es handelt sich dabei um eine enge Apposition, die ohne Pausen gesprochen und ohne Kommas geschrieben wird:

Diese Farbe steht dir Ungeheuer gut.

Vgl.

Damit hast du Schurke nichts zu tun.
Ich muss ein ernstes Wörtchen mit euch frechen Schlingeln reden.
Sie haben ein offenes Ohr für uns Bewohner.
Habt Erbarmen mit mir armem Sünder!
Was ist mit euch Deutschen los?

Im Satz, um den es geht, könnte man Ungeheuer auch als direkte Anrede verwenden. Das Dativobjekt ist dann nur dir. Die Anrede gehört nicht zur eigentlichen Satzstruktur. Sie steht im Nominativ, wird mit Pausen gesprochen und mit Kommas geschrieben:

Diese Farbe steht dir, Ungeheuer, gut.

Vgl.

Diese Farbe steht dir, du Ungeheuer, gut.
Damit hast du, [du] Schurke, nichts zu tun.
Ich muss ein ernstes Wörtchen mit euch, [ihr] freche Schlingel, reden.
Was ist mit euch, Deutsche, los?

Es handelt sich also beim großgeschriebenen Ungeheuer in Ihrer Frage um eine Apposition (nähere Bestimmung) zum Pronomen dir. Die beiden Wörter bilden zusammen eine Pronomengruppe (Pronominalphrase), die im Satz das Dativobjekt ist. Trotz der vielen Fachbegriffe ist es hoffentlich nicht ungeheuer kompliziert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das Adektiv zum Familiennamen: -isch, -sch oder -er?

Frage

Ich habe hier einen alten Roman, der vor Urzeiten verlegt wurde. Er wurde verändert, und ich lese ihn jetzt Korrektur. Die Familie in dem Roman heißt Steinbach. Es kommen dann immer wieder Wendungen vor wie „Steinbachische Erbschaft“, „Steinbachisches Vermögen“, „Steinbachischer Besitz“. Mir kommt das ein bisschen fremd vor. […]

Was meinen Sie? Wenn ich es so lasse, müsste „Steinbachische“ heute kleingeschrieben werden, nicht wahr? Oder ich schreibe „Steinbacher Erbschaft“ usw. und dann groß? Was finden Sie besser und richtiger?

Im Grunde habe ich noch eine Frage. Wann das Adjektiv mit „isch“ und wann mit „sch“ gebildet wird, ist mir auch nicht klar.

Antwort

Guten Tag Frau M.,

von Familiennamen abgeleitete  Adjektive werden – wenn überhaupt – mit den Endungen isch oder sch gebildet. Nach der geltenden Rechtschreibregelung werden solche Adjektive im Prinzip kleingeschrieben (außer mit Apostroph vor sch)1:

Müller → müllerisch o.  müllersch/Müller’sch
Schmidt → schmidtisch o. schmidtsch/Schmidt’sch
Frankenstein → frankensteinisch o. frankensteinsch/Frankenstein’sch
Dante → dantisch o. dantesch/Dante’sch

Ableitungen mit er kommen bei Ortsnamen häufig vor:

Hamburg → Hamburger
Bern → Berner
Salzburg → Salzburger
Mailand → Mailänder

Sie sind aber bei Familiennamen nicht üblich. Das Adjektiv Steinbacher würde also zu einer Ortschaft Steinbach, aber nicht zur Familie Steinbach passen.

Bei Familiennamen sind, wie gesagt, isch und sch gebräuchlich. Es gibt keine allgemein gültige Regel, wann man welche der beiden Endung verwendet. Beides ist im Prinzip möglich; so auch bei Ihren Beispielen:

die steinbachische Erbschaft
steinbachisches Vermögen
steinbachischer Besitz

die steinbachsche Erbschaft
steinbachsches Vermögen
steinbachscher Besitz

Da im Originaltext die Form steinbachisch vorkommt, würde ich sie so beibehalten. Nur bei der Groß- und Kleinschreibung sollten Sie eingreifen, falls die aktuell geltende Rechtschreibregelung als Richtschnur gilt.

Wenn Sie sich gar nicht mit dem Adjektiv steinbachisch anfreunden können, könnten Sie auch auf Umformulierungen der folgenden Art ausweichen:

die Erbschaft der Familie Steinbach / der Steinbachs
Vermögen der Familie Steinbach / der Steinbachs
Besitz der Familie Steinbach / der Steinbachs

So weit die boppsche Meinung, die  boppische Meinung oder Bopps Meinung zu dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 Großgeschrieben wird dann, wenn man vor der Endung sch einen Apostroph verwendet, um den Eigennamen zu verdeutlichen:

des steinbachschen Besitzes o. des Steinbach’schen Besitzes
die müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei der Familie Müller)

Vgl. hier

Ebenfalls großeschrieben wird dann, wenn das Adjektiv Teil eines Namens ist:

die Müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei mit diesem Namens)