Der 1. August

Die Schweizer und die in der Schweiz Wohnenden anderer Nationalitäten mögen mir den für sie überflüssigen Anfang dieses Beitrages verzeihen, aber außerhalb der Schweiz wissen nur wenige, dass die Schweiz am ersten August den Ersten August feiert. Am ersten August wird nämlich mit Feiern, Festreden, Höhenfeuern und (in nicht allzu trockenen Sommern wie diesem) Feuerwerk des Rütlischwures gedacht. Der Rütlischwur markiert – so will es die Legende – den Beginn der Eidgenossenschaft: Im Jahre 1291 trafen sich Vertreter aus den drei Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee und schlossen ein Verteidigungsbündnis gegen die Österreicher und andere lästige Feinde. Das wurde natürlich mit einem Eid besiegelt. Und damit ist auch gleich der Ursprung des offiziellen Namens Schweizerische Eidgenossenschaft geklärt.

Am ersten August feiert die Schweiz also den Ersten August, ihren Nationalfeiertag. Wenn mit diesem Datum nicht das Datum, sondern der spezielle Feiertag gemeint ist, schreibt man das Adjektiv groß. Dies gilt auch für andere besondere Kalendertage wie den Ersten Mai, den Weißen Sonntag, den Heiligen Abend und den Internationalen Frauentag. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Wenn man nicht mehr sicher weiß, ob man nun erster August für das Datum oder Erster August für den Feiertag schreiben muss, nimmt man am besten Zuflucht zur Schreibung mit Ziffern: der 1. August. So geschrieben bezieht er sich nämlich auf beides.

Damit haben wir aber noch nicht ganz alle möglichen Rechtschreibklippen umsegelt. Schreibt man Zusammensetzungen mit Erster August getrennt, zusammen oder mit Bindestrich? Wenn jemand feierliche Worte zur Feier des Ersten Augusts spricht, hält er oder sie dann

a) eine 1. August Rede / Erste August Rede
b) eine 1. August-Rede / Erste August-Rede
c) eine 1.Augustrede / Ersteaugustrede
d) eine 1.-August-Rede / Erste-August-Rede?

Die Lösungen a) und c) sind falsch. Die Lösung b) ist es auch, außer wenn es sich um eine erste von mehreren August-Reden handeln würde. Hier geht es aber um eine Rede zum Ersten August. Zusammensetzungen mit einer Wortgruppe – und um eine solche handelt es sich bei Erste August – werden mit Bindestrich geschrieben. Richtig ist also d) 1.-August-Rede oder Erste-August-Rede wie zum Beispiel auch Erste-Hilfe-Kurs, Dritte-Welt-Laden und – zurzeit auch gerade noch aktuell – Tour-de-France-Gewinner. Siehe hierzu die Rechtschreibregel.

Der Punkt vor dem Bindestrich in 1.-August-Rede sieht zwar vielleicht etwas ungewohnt aus, er ist aber korrekt. Diese Kombination gibt es zum Beispiel auch in

Tel.-Nr.
Dipl.-Ing.
1.-Klasse-Abteil
1.-Mai-Feier

Vgl. §40 der Amtlichen Regelung

Den Schweizern wünsche ich einen schönen Ersten August mit ansprechenden und hoffentlich nicht zu langen 1.-August-Reden. Und allen anderen wünsche ich einfach einen schönen ersten August.

Der erweiterte Realschulabschluss und die mittlere Reife

Frage

Wie wird eigentlich erweiterter Realschulabschluss geschrieben? Versteht man es als Eigenname und schreibt Erweiterter Realschulabschluss oder wird erweitert nur adjektivisch gebraucht und kleingeschrieben?

Antwort

Sehr geehrte Frau K.,

nach den amtlichen Rechtschreibregeln schreibt man erweiterter Realschulabschluss. Die Verbindung ist kein Eigenname und deshalb wird das Adjektiv kleingeschrieben. Siehe die entsprechende Rechtschreibregel.

Es kommt jedoch vor, dass der Ausdruck im Bildungsbereich als fachsprachlicher Ausdruck gesehen und doch als Erweiterter Realschulabschluss geschrieben wird. Diese Schreibung finden Sie zum Beispiel auf dem Deutschen Bildungsserver. Das ist gemäß der amtlichen Regelung möglich. Siehe die bereits zitierte Rechtschreibregel.

Wir empfehlen Ihnen aber, bei erweiterter Realschulabschluss wie z.B. bei mittlere Reife oder qualifizierter Hauptschulabschluss das Adjektiv mit Kleinbuchstaben zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Buchstabe B/der Buchstabe b

Frage

Heute haben wir in der Schule diskutiert, ob die folgende Aussage korrekt ist:

Das B –> Schreibe ein großes B.

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.

Antwort

Sehr geehrte Frau B.,

es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen kann. Buchstaben sind sächlich. Es heißt also richtig:

das B oder das b

Siehe hierzu die die allgemeine Seite zur Beugung von Buchstaben.

In dieser Tabelle sehen wir auch, dass alle Formen – also auch der Genitiv und die Mehrzahlformen – ohne s geschrieben werden. In der gesprochenen Umgangssprache sagt man zwar manchmal /des bes/ und /die bes/, die Endung s wird aber in der Regel nicht geschrieben.

Was für ein Wort soll ich denn mit drei B, zwei C und einem Y legen!
Die Rundung des b zeigt nach rechts.

Dann noch diese erklärenden Beispiele zur Groß- und Kleinschreibung:

Schreibe ein großes B.
Schreibe ein kleines b.
Das Boot schreibt man mit B.
Ebbe wird mit zwei b geschrieben.
der Buchstabe B oder der Buchstabe b

Im Weiteren gilt, dass als Substantiv verwendete Buchstaben großgeschrieben werden:

Ich habe mir alles von A bis Z erklären lassen, denn Kenntnis der Materie ist das A und O, damit einem niemand ein X für ein U vormachen kann.

Kleingeschrieben wird allerdings, wenn der Kleinbuchstabe gemeint ist. Man denke da zum Beispiel an den berühmten Punkt auf dem i. Siehe die entsprechende Rechtschreibseite.

Mehr Rechtschreibinformationen zum Buchstaben B (oder b) finden Sie hier. Es fehlt allerdings noch die Information, dass im folgenden Fall großgeschrieben wird:

Wer A sagt, muss auch B sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

an alle

Frau V. aus R. stellte uns die folgende Frage:

Wird im Ausdruck “Rundschreiben an Alle” “Alle” groß- oder kleingeschrieben? Ich würde es spontan großschreiben.

Antwort:

Sehr geehrte Frau V.,

Spontane Eingebungen sind oft die besten, aber in diesem Fall leider nicht. Die korrekte Schreibweise ist:

Rundschreiben an alle

Gemäß der offiziellen Rechtschreibregeln werden Pronomen wie “alle”, “jeder”, “mancher”, “keiner” auch dann kleingeschrieben, wenn sie als Stellvertreter eines Substantivs verwendet werden. Das Pronomen “alle” muss also auch in ihrem Beispiel kleingeschrieben werden. Sehen Sie hierzu die entsprechende Rechtschreibregel.

Tipp: Schreiben Sie “alle”, “alles”, “allem”, “allen”, “aller” immer klein, außer neu in der Redewendung “sein Ein und Alles“.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp

beim Putzen

Herr B. schreibt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter Daniela geht in der Grundschule in der 3 Klasse. Bei dem Satz ” Hilfst du mir beim putzen? ” wurde ein Fehler angestrichen den ich nicht nachvollziehen kann. Die Lehrerin besteht darauf das “putzen” in diesem Fall groß geschrieben wird.
Können Sie das bestätigen?

Mit freundlichem Gruß

Antwort:

Sehr geehrter Herr B.,

die Lehrerin ihrer Tochter hat recht. Die korrekte Schreibweise ist “Hilfst du mir beim Putzen”.

Der Grund dafür ist, dass man Wörter großschreiben muss, wenn sie im Satz als Substantiv verwendet werden. Das Verb “putzen” wird in diesem Satz wie ein Substantiv verwendet. Das ist u.a. daran zu sehen, dass es mit einem Artikel verwendet wird: “beim Putzen = bei dem Putzen”. Es geht hier also um “das Putzen”, das mit einem Großbuchstaben geschrieben werden muss.

Sie finden die entsprechende Regel in den amtliche Rechtschreibregeln, §57. Die Beispiele zu den substantivierten Verben (= als Hauptwort verwendetes Tätigkeitswörter) finden sie dort unter Punkt 2 (§57.2).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp