Imperativ oder Konjunktiv in „Seien Sie ruhig!“?

Frage

Eine Frage beschäftigt mich schon seit längerem und ich würde mich freuen, wenn Sie sie mir beantworten würden.

Seien Sie versichert, dass ich alles Mögliche tun werde, damit Sie die Lieferung sobald wie möglich erhalten.
Seien Sie ruhig!

Stehen diese Sätze im Imperativ oder im Konjunktiv I? Und wie kann man jemandem erklären, dass diese Sätze entweder im Imperativ oder Konjunktiv I stehen. Wie erkennt man das?

Antwort

Guten Tag Frau F.,

die Befehlsform der Höflichkeitsform ist ein typischer Fall, in dem zwischen der Form und der Funktion unterschieden werden muss. Das kann auf den ersten Blick ein bisschen verwirrend sein, aber es lässt sich einfach erklären:

Den eigentlichen Imperativ als Verbform gibt es nur in der 2. Person Singular (sei!, nimm!, hilf!) und in der 2. Person Plural (seid!, nehmt!, helft!). Für die Höflichkeitsform verwenden wir eine Ersatzform: Man bildet die Befehlsform mit dem Konjunktiv I und nachgestelltem Sie (seien Sie!, nehmen Sie!, helfen Sie!).

In Seien Sie versichert und Seien Sie ruhig! steht ein Konjunktiv I, der die Funktion des Imperativs übernimmt:

Form: Konjunktiv I
Funktion: Befehlsform

Befehle und Aufforderungen in der Höflichkeitsform werden also mit dem Konjunktiv I gebildet. Das ist übrigens nur beim Verb sein sichtbar. Bei den anderen Verben sind der Konjunktiv I und der Indikativ identisch:

Haben Sie keine Angst!
Geben Sie mir bitte rechtzeitig Bescheid.
Fahren Sie vorsichtig und kommen Sie gut an!

Siehe auch diese Angaben in der LEO-Grammatik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Allen ein frohes Fest im Kreis ihrer/Ihrer[?] Familie

Frage

Ich bin mir nicht sicher, ob im folgenden Satz das Wort „Ihrer“ groß- oder kleingeschrieben werden muss:

Ich wünsche allen ein frohes Fest im Kreise Ihrer/ihrer Familie.

Ich tendiere eher zur Großschreibung. Ganz klar ist es für mich, wenn der Satz lauten würde: „Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Fest im Kreise Ihrer Familien.“ Dann würde ich zwei Mal Großschreibung nehmen. Aber welche Schreibweise ist beim ersten Satz richtig?

Antwort

Guten Tag Frau O.,

im ersten Satz sollten Sie die Kleinschreibung wählen, wie es die Grammatik „verlangt“. Der Possessivartikel ihrer bezieht sich auf das Pronomen alle, das keine Anredeform ist und somit keine Großschreibung von ihrer rechtfertigt:

Ich wünsche allen ein frohes Fest im Kreise ihrer Familie.
vgl.:
Ich wünschen allen [Mitarbeitenden] ein frohes Fest im Kreise ihrer Familie.

Ich verstehe aber, dass Sie die Großschreibung in Erwägung ziehen, wenn Sie alle im Sinne von Sie alle verwenden. Die Großschreibung richtet sich dann nicht nach der Grammatik, sondern nach der Bedeutung. Wenn Sie tatsächlich Sie alle meinen, können Sie allerdings die Anredeform Ihnen am besten auch nennen:

Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Fest im Kreise Ihrer Familie.

Dann stimmen – sozusagen – Grammatik, Bedeutung und Orthografie wieder überein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Auch ich wünsche allen ein frohes Fest allein, zu zweit oder in welchem angenehmen Kreis auch immer!

„Sehen Sie“ statt „Siehe“ für höfliche Menschen?

Frage

Im Zusammenhang mit Abkürzungen ist mir aufgefallen, dass es Abkürzungen nicht nur für Substantive, Adjektive, Adverbien und Partikeln gibt, sondern auch „s.“ für „siehe“ und „vgl.“ für „vergleiche“, das heißt für flektierte Verbformen (beides Imperativ der 2. Person Singular). Wenn ich diese Abkürzungen verwende, duze ich dann den Leser? Gibt es noch andere Abkürzungen für flektierte Verben?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

wenn man davon ausgeht, dass „siehe“ und „vergleiche“ hier einfach Imperativformen sind, sieht es tatsächlich so aus, als würde man die Leserschaft duzen. Wären dann für höfliche Menschen nicht eher Formulierungen wie „sehen Sie“ und „vergleichen Sie“ angebracht? – Nein, das muss nicht sein.

Die Form „siehe“ ist eine spezielle Imperativform, die fast nur in gewissen Ausrufen und eben bei Verweisen vorkommt:

Siehe da!
Siehe unten/Seite 22/nächstes Kapitel/…

Der „normale“ Imperativ Singular von „sehen“ kommt in der Regel ohne die Endung e aus:

Ändere die Einstellungen und sieh was passiert!
Sieh ihn als das, was er ist!

Bei „vergleiche“ könnte man mit ganz viel gutem Willen auch sagen, dass es eine Verkürzung von „man vergleiche“ ist, also ein Konjunktiv der dritten Person Singular (vgl. „man bemerke“).

Es ist aber gar nicht so wichtig, ob „siehe“ eine spezielle Form ist und „vergleiche“ als Konjunktiv angesehen werden kann. In Texten sind „s.“ und „siehe“ bzw. „vgl.“ und „vergleiche“ feststehende Ausdrucksformen, die nicht als Duzformen empfunden werden, ganz gleich wie man sie formal interpretiert. Sie können also auch als höflicher Mensch diese Art zu verweisen in Ihren Texten verwenden, ohne dass Sie damit riskieren, jemandem zu nahe zu treten.

Konjugierte Verbformen sind bei den gebräuchlichen Abkürzungen tatsächlich vergleichsweise selten. Hier noch ein paar Beispiele:

erg. = ergänze
d. h. = das heißt
d. i. = das ist
u. A. w. g. = um Antwort wird gebeten

Etwas häufiger sind Abkürzungen für infinite Verbformen (Partizip, Infinitiv), zum Beispiel:

anschl. = anschließend
beil. = beiliegend
erw. = erwähnt; erweitert
hrsg. = herausgegeben
übers. = übersetzt
zgst. = zusammengestellt
abk. = abkürzen
b. w. = bitte wenden

So viel zu bei V. übl. Abk. Wie man sieht, ist abgekürzt zwar kurz und bündig, aber nicht immer allzu lesefreundlich (und höflich?).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Warum bleibt »sich« immer klein?

Manchmal (häufiger als mir lieb ist) weiß auch „Dr. Bopp“ keine Antwort. So auch bei dieser Frage. Für sachdienliche Hinweise bin ich natürlich sehr dankbar. 

Frage

Ich bin über eine mir sich nicht erschließende Inkonsequenz gestolpert, die schon in der Rechtschreibung vor 1996 bestand und auch jetzt bei der fakultativen Großschreibung von Anreden in Briefen weiter besteht:

Warum wird bei der brieflichen Anrede ein reflexives „Dich“ oder „Euch“ großgeschrieben, bei der Höflichkeitsanrede ein “sich” dagegen klein?

Hast Du Dich erholt?
Habt Ihr Euch erholt?
aber:
Haben Sie sich erholt?

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, warum man sich auch in der Höflichkeitsform kleinschreibt. Dass die Reflexivpronomen Dich und Euch großgeschrieben werden (genauer gesagt: großgeschrieben werden können; siehe hier), hat wahrscheinlich damit zu tun, dass diese Reflexivpronomen mit den Personalpronomen identisch sind und es deshalb manchmal relativ kompliziert wäre, sie auseinanderzuhalten. Hier zwei Beispiele, in denen sowohl das Personal- als auch das Reflexivpronomen vorkommen:

Helfe ich Dir oder hilfst Du Dir selbst?
Wenn Ihr Euch selbst oder jemand anders Euch verletzt …

In der Höflichkeitsform ist dies nicht der Fall, das heißt, das Personalpronomen (Sie, Ihnen) und das Reflexivpronomen (sich) sind nicht identisch:

Helfe ich Ihnen oder helfen Sie sich selbst?
Wen Sie sich selbst oder jemand anders Sie verletzt …

Dies „erklärt“ aber nur, warum man die Reflexivpronomen der zweiten Person ggf. großschreibt, nicht jedoch, warum man sich immer kleinschreiben muss.

Mir kommt nur eine Begründung für die Kleinschreibung von sich in den Sinn: Die Großschreibung der Höflichkeitsformen Sie, Ihnen usw. dient dazu, Verwechslungen mit den Pronomen der dritten Person Plural zu vermeiden:

Ich kenne Ihre Einwände, aber ich verstehe sie nicht.
Ich kenne Ihre Einwände, aber ich verstehe Sie nicht.

Haben Ihre Kinder Schulprobleme? Wie können wir ihnen helfen.
Haben Ihre Kinder Schulprobleme? Wie können wir Ihnen helfen.

Bei sich ist diese Verwechslungsgefahr nicht gegeben, weil es sich immer auf das Subjekt beziehen muss und ggf. bereits durch ein großgeschriebenes Sie angegeben wird, dass es sich um eine höfliche Anrede handeln muss.

Können die Leute sich noch daran erinnern?
Können Sie sich noch daran erinnern?

Wirklich überzeugend finde ich diese Argumentation aber nicht, denn wen Sie am Satzanfang steht, ist es mit der Eindeutigkeit bereits wieder vorbei:

Die Leute können sich sicher noch daran erinnern.
Sie können sich sicher noch daran erinnern.

Ich kann Ihnen hier also nur eine recht unbefriedigende Antwort geben. Meine Informationen zu heutigen und früheren Rechtschreibentscheidungen reichen leider nicht so weit. Eindeutig weiß ich nur, dass man sich nach den Rechtschreibregeln auch dann kleinschreibt, wenn es sich um eine Höflichkeitsform handelt.*

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

* Außer natürlich am Satzanfang, wo auch sich zu Sich wird.