Der Vorteil, seinem Herzen zu folgen?

Frage

Ist die Kommasetzung bei diesem Infinitivsatz korrekt: „Ein großer Vorteil, seinem Herzen zu folgen, ist die Leidenschaft im Beruf.“ Müssen die Beistriche hier so gesetzt werden?

Antwort

Wenn man den Satz so formuliert, müssen die Kommas vor und nach der Infinitivgruppe gesetzt werden. Es handelt sich um einen Infinitivsatz, der vor einem Substantiv abhängig ist und der als solcher durch Kommas abgetrennt werden muss:

Ein großer Vorteil, seinem Herzen zu folgen, ist ein erfüllteres Leben.

Ich finde allerdings, dass der Satz so „klemmt“. Woran liegt das? – Wenn ein Infinitivsatz (oder dass-Satz) von Vorteil oder Nachteil abhängig ist, drückt er aus, was der Vorteil bzw. Nachteil ist:

Die Firma hat damit den Vorteil, sich ein gutes Bild von zukünftigen Auszubildenden machen zu können.
Die Apple-Geräte haben den Vorteil, dass sie miteinander kommunizieren.

In Ihrem Satz ist aber seinem Herzen zu folgen nicht der Vorteil selbst, sondern das, was einen Vorteil hat. Der eigentliche Vorteil ist ein erfüllteres Leben. Man kann deshalb besser anders formulieren:

Ein großer Vorteil dessen/davon, seinem Herzen zu folgen, ist ein erfüllteres Leben.
Ein großer Vorteil dessen/davon, dass man seinem Herzen folgt, ist ein erfüllteres Leben.
Ein großer Vorteil, wenn man seinem Herzen folgt, ist ein erfüllteres Leben.
Seinem Herzen zu folgen bringt den Vorteil, ein erfüllteres Leben zu haben.

Nochmals: Der Vorteil ist nicht, dass man seinem Herzen folgt, sondern ein erfüllteres Leben. Vielleicht ist das ein bisschen spitzfindig, aber wenn Sie mit mir einig sind, dass der Satz „klemmt“, wissen Sie nun warum.

Ein Nachteil, so zu formulieren, ist ein seltsamer Satz.
Ein Vorteil, wenn man so formuliert, ist ein besser formulierter Satz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man es zu tun hat und wie es zu tun ist: haben oder sein + zu + Infinitiv

Frage

Ich hätte eine Frage zu diesen Sätzen:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Warum steht im zweiten Satz „haben + zu + Inf.“ und nicht „sein + zu + Inf.“? Ich habe noch andere Beispielsätze gefunden für dieses „haben + zu + Inf.“:

Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades hat zu unterbleiben.
Die Besucher haben für alle Schäden und Verunreinigungen aufzukommen.

Antwort

Guten Tag Herr T.,

die Konstruktionen ‚haben + zu + Infinitiv‘ und ‚sein + zu + Infinitiv‘ haben sehr ähnliche Bedeutungen. Es geht je nach Kontext um müssen, nicht dürfen oder können. Wann steht aber haben und wann sein? Der Unterschied hat nichts mit der Bedeutung müssen, nicht dürfen oder können zu tun. Wenn man es einmal weiß, ist es aber trotzdem einfach:

Die Konstruktion ‚haben + zu + Inf.‘ wird mit einem Satz im Aktiv umschrieben:

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
= Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Jedes Hantieren […] hat zu unterbleiben
= Jedes Hantieren […] muss unterbleiben.

Die Besucher haben für die Schäden aufzukommen.
= Die Besucher müssen für die Schäden aufkommen.

Sie haben sich hier nicht aufzuhalten.
= Sie dürfen sich hier nicht aufhalten

Ich habe meiner Aussage nichts hinzuzufügen.
= Ich kann meiner Aussage nichts hinzufügen.

Die Konstruktion ‚sein + zu + Inf.‘ wird mit einem Satz im Passiv umschrieben:

Die Kündigung ist schriftlich einzureichen.
= Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden.

Jedes Hantieren ist zu unterlassen.
= Jedes Hantieren muss unterlassen werden.

Die Schäden sind (von den Besuchern) zu vergüten.
= Die Schäden müssen (von den Besuchern) vergütet werden.

Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen.
Dieser Aussage kann nichts hinzugefügt werden.

Deutschlernende haben zu lernen (= müssen lernen), wie es zu formulieren ist (= formuliert werden muss). Wer Deutsch als Muttersprache spricht, macht es normalerweise automatisch richtig, aber vielen fiele es sicher schwer, wenn sie diesen Unterschied zu erklären hätten.

Siehe hierzu auch diese Seite in der LEO-Grammatik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Autofrei Wohnen, autofrei wohnen, autofreies Wohnen

Frage

Immer wieder sehe ich die Formulierung „autofrei Wohnen“ oder „verkehrsarm Wohnen“. Mir ist klar, dass man […] „autofrei wohnen“ oder „autofreies Wohnen“ schreiben müsste. Nun gibt es aber (gemäß Internet) diverse Veranstaltungen, Studien etc. mit dem Titel „autofrei Wohnen“. Habe ich irgendeine Erklärung verpasst, die erklärt, warum man trotzdem großschreiben kann/soll/darf?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

Sie haben nichts verpasst. Nach der Rechtschreibregelung schreibt man:

autofreies Wohnen
Wir sind für autofreies Wohnen.

autofrei wohnen
Wir wollen autofrei wohnen.

Auch Titel von Veranstaltungen u. Ä. müssen so geschrieben werden:

Autofreies Wohnen – eine Herausforderung
Autofrei wohnen – eine Herausforderung

Das liegt daran, dass ein ungebeugtes, als Adverb verwendetes Adjektiv nur bei einem Verb, nicht aber bei einem Substantiv stehen kann – auch nicht bei einem substantivierten Verb. Vor einem Substantiv wird ein Adjektiv gebeugt:

preisgünstig einkaufen
preisgünstiges Einkaufen

schnell schreiben
das schnelle Schreiben

autofrei wohnen
autofreies Wohnen

Für die nicht korrekte Großschreibung von Wohnen bei Autofrei Wohnen in Titeln, Namen von Veranstaltungen usw. könnte es verschiedene Erklärungen geben. Vielleicht hat die englische Großschreibung in Titeln und Überschriften einen Einfluss. Vielleicht geschieht es auch in Anlehnung an Fachbegriffe, in denen das Adjektiv großgeschrieben werden kann (z.B. das Schwarze Loch, der Letzte Wille).

Vielleicht ist es aber auch einfach einer der Schreibfehler, die recht häufig bei substantivierten Infinitiven mit einem Adverb bzw. ungebeugten Adjektiv vorkommen. Zum Beispiel:

*das Früh Aufstehen  / *das früh Aufstehen / das *Früh aufstehen
statt korrekt: das Frühaufstehen (das Früh-Aufstehen)

*das Rechts Überholen / *das rechts Überholen / *das Rechts überholen
statt korrekt: das Rechtsüberholen (das Rechts-Überholen)

*das Miteinander Reden / *das miteinander Reden / *das Miteinander reden
statt korrekt: das Miteinanderreden (das Miteinander-Reden)

Wenn man autofrei wohnen substantivieren möchte (stilistisch nicht zu empfehlen), müsste so geschrieben werden:

das Autofreiwohnen (das Autofrei-Wohnen )
nicht: *das autofrei Wohnen / *das Autofrei Wohnen

Es gibt also zumindest rechtschreiblich einen Unterschied zwischen verkehrsarm wohnen, dem Verkehrsarmen Wohnen und dem Verkehrsarmwohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Schöne Feiertage wünschen mit und ohne „zu“

Frage

In der Zeitung lese ich:

Mit dem neuen Format verfolgen wir zwei Ziele: zum einen Ihnen einen noch tieferen Einblick in das Berliner Leben geben und zum anderen Sie so gut und objektiv wie möglich über die komplexen Verflechtungen unserer Welt informieren.

Sollte oder muss da nicht ein „zu“ vor „geben“ und „informieren“ stehen?

Antwort

Guten Tag Herr T.,

ob die Infinitive in diesem Satz mit zu stehen sollten oder nicht, ist vor allem eine stilistische Frage. Möglich ist beides.

Mit zu wird das, was nach dem Doppelpunkt folgt, in den Satz integriert. Die Infinitivgruppen sind von Ziel abhängig:

Wie verfolgen zwei Ziele, nämlich [das Ziel] dies zu tun und [das Ziel] das zu tun.

Wir verfolgen zwei Ziele: Ihnen einen Einblick zu geben und Sie über die komplexen Verflechtungen zu informieren.

Mit dem neuen Format verfolgen wir zwei Ziele: zum einen Ihnen einen noch tieferen Einblick in das Berliner Leben zu geben und zum anderen Sie so gut und objektiv wie möglich über die komplexen Verflechtungen unserer Welt zu informieren.

Ohne zu folgen nach dem Doppelpunkt unabhängige erweiterte Infinitive, die zum Beispiel auch mit Strichen, Nummerierungszeichen o. Ä. stehen könnten:

Wie verfolgen zwei Ziele: 1) dies tun, 2) das tun.

Wir verfolgen zwei Ziele: Ihnen einen Einblick geben und Sie über die komplexen Verflechtungen informieren.

Mit dem neuen Format verfolgen wir zwei Ziele: zum einen Ihnen einen noch tieferen Einblick in das Berliner Leben geben und zum anderen Sie so gut und objektiv wie möglich über die komplexen Verflechtungen unserer Welt informieren.

Zur Verbindung zum einen – zum anderen passt meiner Meinung nach die Einbindung mit zu besser. Das ist aber ein stilistisches, kein grammatisches Urteil.

Es bleibt mir nun nur noch etwas: Ihnen schöne und angenehme Feiertage (zu) wünschen.

Dr. Bopp

Groß oder klein: eine Stunde Parken/parken?

Frage

Ist die Schreibung im folgenden Satz korrekt?

Marienplatztiefgarage: eine Stunde kostenlos parken bis Ende Januar.

Im Dudenband „Sprachliche Zweifelsfälle“ unter Lemma „Kongruenz“ 1.2.2 finde ich diese beiden Beispiele, in denen das Verb jeweils als Substantiv behandelt wird:

Drei Monate Schuften hat / haben sich gelohnt.
Zwei Stunden Warten war / waren umsonst.

Für eine Erklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

die Schreibung ist korrekt:

eine Stunde kostenlos parken bis Ende Januar

Das adverbial verwendete endungslose kostenlos gibt an, dass es sich um den verbalen Infinitiv parken handelt. Großschreiben würde man, wenn kostenlos gebeugt wird. Es ist dann ein attributives Adjektiv, das bei einem Substantiv steht:

eine Stunde kostenloses Parken bis Ende Januar

Wenn Zweifel darüber entstehen kann, ob ein Infinitiv als Verbform klein- oder als Substantivierung großgeschrieben werden sollte, wird häufig die „Artikelprobe“ angeführt: Man schreibt groß, wenn man den Artikel das davorsetzen kann. Diese Faustregel ist zwar korrekt, aber sie schließt diesen sowie andere Fälle nicht ein, in denen auch kleingeschrieben werden kann. Hier ein Beispiel aus der Rechtschreibreglung (§ 57 E3), bei dem der Infinitiv groß- oder kleingeschrieben werden kann:

Doch geht Probieren/probieren über Studieren/studieren.

Wenn man nur die Artikelprobe gelten ließe, wäre hier nur die Großschreibung möglich:

Doch geht [das] Probieren über [das] Studieren.

Nach der Rechtschreibregelung ist aber zu Recht auch die Kleinschreibung möglich. In solchen Fällen finde ist es meist einfacher, zur Probe statt des Artikels ein einigermaßen passendes Adjektiv zu ergänzen.

  • Wenn das ergänzte Adjektiv gebeugt ist, wird der Infinitiv großgeschrieben.
  • Wenn das ergänzte Adjektiv ungebeugt ist, wird der Infinitiv kleingeschrieben.
  • Wenn beides möglich ist, kann der Infinitiv groß- oder kleingeschrieben werden.

Also:

Doch geht [schnelles] Probieren über [langes] Studieren.
Doch geht [schnell] probieren über [lang] studieren.

eine Stunde [kostenloses] Parken bis Januar
eine Stunde [kostenlos] parken bis Januar

Auch bei den Beispielen aus dem Duden kann nach meinem Ermessen nicht nur groß-, sondern auch kleingeschrieben werden:

Drei Monate [hartes] Schuften hat/haben sich gelohnt.
(= Drei Monate des [harten] Schuftens haben sich gelohnt.)
Drei Monate [hart] schuften hat sich gelohnt.
(= Drei Monate [hart] zu schuften hat sich gelohnt.)

Zwei Stunden [geduldiges] Warten war/waren umsonst.
(= Zwei Stunden des [geduldigen] Wartens waren umsonst.)
Zwei Stunden [geduldig] warten war umsonst.
(= Zwei Stunden [geduldig] zu warten war umsonst.)

Wenn man einmal zweifelt, ob ein Infinitiv groß- oder kleingeschrieben werden sollte, kann man am besten ein deklinierbares Adjektiv ergänzen. Bleibt das Adjektiv ungebeugt, gehört es adverbial zu einer kleingeschriebenen Verbform. Wird das Adjektiv gebeugt, gehört es attributiv zu einer großgeschriebenen Substantivierung. So einfach kann richtig schreiben / richtiges Schreiben sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Wenn man vor das ungebeugte Adjektiv einen Artikel setzt (was stilistisch meist nicht allzu schön ist), muss wieder großgeschrieben werden. Dann ist nämlich die ganze Adjektiv-Substantiv-Gruppe substantiviert:

So einfach kann richtiges Schreiben sein.
So einfach kann richtig schreiben sein.
So einfach kann das Richtigschreiben sein.

eine Stunde kostenloses Parken
eine Stunde kostenlos parken
das Eine-Stunde-kostenlos-Parken