Frage
Hier ist ein etwas schwieriger Fall einer Zusammensetzung. „Acetylsalicylsäure“ ist ein Wirkstoff, aber nicht wirklich ein Eigenname.
Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel
Was würden Sie für richtig halten?
Antwort
Guten Tag Frau K.,
nach den Rechtschreibregeln werden Verbindungen dieser Art im Prinzip zusammengeschrieben:
acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel
paracetamolhaltige Schmerzmittel
ibuprofenhaltige Medikamente
Der „verdeutlichende“ Bindestrich ist hier auch möglich, insbesondere wenn ein Wortungetüm wie Acetylsalicylsäure nicht als bekannt vorausgesetzt werden kann bzw. nicht vorher genannt wird:
Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
Paracetamol-haltige Schmerzmittel
Ibuprofen-haltige Medikamente
Für stilistisch besser und vielleicht auch deutlicher halte ich dann allerdings meistens Formulierungen wie diese:
Arzneimittel, die Acetylsalicylsäure enthalten
Paracetamol enthaltende Schmerzmittel
Medikamente mit Ibuprofen
Manche mögen meinen, Xy-haltig sei präziser als mit Xy. Im Allgemeinen ergibt sich aber aus dem Zusammenhang, dass mit ein Arzneimittel mit Acetylsalicylsäure dasselbe gemeint ist wie mit ein Acetylsalicylsäure-haltiges Arzneimittel.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Wortschreibung nicht so viel Kopfzerbrechen bereitet hat, dass Sie zu einem acetylsalicylsäure-, paracetamol- oder ibuprofenhaltigen Schmerzmittel greifen mussten. So viel Stress verdient die Rechtschreibung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp