Frage
Die Wortzusammensetzung „Namenserklärung“ wird häufig im rechtlichen Kontext gebraucht. Nun geht es aber um die Erklärung von Pflanzennamen, wofür der Verfasser das Wort „Namenerklärung“ (ohne Binde-s) einsetzt. Müsste es „Namenserklärung“ heißen (mit Binde-s) oder wird das Binde-s absichtlich weggelassen, um die Begriffe zu unterscheiden? Welche Variante würden Sie verwenden?
Antwort
Guten Tag Frau S,
bei der Verwendung von Fugenelementen wie dem Binde-s in Zusammensetzungen ist richtig, was üblich ist. Ein Blick in die Wörterbücher zeigt, dass Folgendes üblich ist:
Bei allen Zusammensetzungen mit Namen- an erster Stelle kann man ein Fugen-s verwenden. Das ist immer der Fall bei:
Namenspatron/Namenspatronin
Namenstag
Namensträger/Namensträgerin
Namensvetter/Namensvetterin
Auch bei weniger festen Verbindungen kommt das Fugen-s häufig vor; zu Beispiel:
Namensaktie
Namensänderung
Namenserklärung
Namensforschung
Namensgebung
Namensliste
Namensnennung
Namensübertragung
Namensverwechslung
Häufig gibt es auch eine Nebenform ohne -s. Das ist insbesondere – aber nicht nur – dann der Fall, wenn mehr als ein Name gemeint ist oder gemeint sein kann:
Namenaktie
Namenänderung
Namenerklärung
Namenforschung
Namengebung
Namenliste
Namennennung
Namenübertragung
Namenverwechslung
Es gibt keinen Bedeutungsunterschied zwischen den Formen mit und ohne s. Ich persönlich würde immer die Form mit s wählen, aber viele Zusammensetzungen kommen auch ohne s vor und sind ebenfalls als korrekt anzusehen. Wenn Ihr Verfasser Namenerklärung ohne s der Form Namenserklärung mit s vorzieht, kann er dies problemlos tun. Er verwendet dabei „nur“ eine andere Form, an der Bedeutung ändert sich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp