Namenserklärung oder Namenerklärung? – Zusammensetzungen mit „Namen-“ und das Fugen-s

Frage

Die Wortzusammensetzung „Namenserklärung“ wird häufig im rechtlichen Kontext gebraucht. Nun geht es aber um die Erklärung von Pflanzennamen, wofür der Verfasser das Wort „Namenerklärung“ (ohne Binde-s) einsetzt. Müsste es „Namenserklärung“ heißen (mit Binde-s) oder wird das Binde-s absichtlich weggelassen, um die Begriffe zu unterscheiden? Welche Variante würden Sie verwenden?

Antwort

Guten Tag Frau S,

bei der Verwendung von Fugenelementen wie dem Binde-s in Zusammensetzungen ist richtig, was üblich ist. Ein Blick in die Wörterbücher zeigt, dass Folgendes üblich ist:

Bei allen Zusammensetzungen mit Namen- an erster Stelle kann man ein Fugen-s verwenden. Das ist immer der Fall bei:

Namenspatron/Namenspatronin
Namenstag
Namensträger/Namensträgerin
Namensvetter/Namensvetterin

Auch bei weniger festen Verbindungen kommt das Fugen-s häufig vor; zu Beispiel:

Namensaktie
Namensänderung
Namenserklärung
Namensforschung
Namensgebung
Namensliste
Namensnennung
Namensübertragung
Namensverwechslung

Häufig gibt es auch eine Nebenform ohne -s. Das ist insbesondere – aber nicht nur – dann der Fall, wenn mehr als ein Name gemeint ist oder gemeint sein kann:

Namenaktie
Namenänderung
Namenerklärung
Namenforschung
Namengebung
Namenliste
Namennennung
Namenübertragung
Namenverwechslung

Es gibt keinen Bedeutungsunterschied zwischen den Formen mit und ohne s. Ich persönlich würde immer die Form mit s wählen, aber viele Zusammensetzungen kommen auch ohne s vor und sind ebenfalls als korrekt anzusehen. Wenn Ihr Verfasser Namenerklärung ohne s der Form Namenserklärung mit s vorzieht, kann er dies problemlos tun. Er verwendet dabei „nur“ eine andere Form, an der Bedeutung ändert sich nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist „ein gewalttätiges Gottesbild“ grammatisch korrekt?

Frage

Da lese ich: „Zum Gottesverständnis des alten Orients gehört ein gewalttätiges Gottesbild.“ Ich stutze, denn hier wird behauptet, dass ein Bild gewalttätig sei. Ein gewalttätiges Bild ist mir noch nie untergekommen. Freilich wäre denkbar, dass ein ein schweres Standbild aus Stein umfällt und einen daneben stehenden Menschen erschlägt. Allenfalls in diesem Sinn könnte ich mir „ein gewalttätiges Bild“ vorstellen. Aber in diesem Fall soll ja wohl gesagt werden, dass Gott gewalttätig ist, nicht dessen Bild. […]

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

ein Attribut bezieht sich auf das Grundwort einer Zusammensetzung oder auf die gesamte Zusammensetzung. Es bezieht sich nicht auf das Bestimmungswort einer Zusammensetzung. In Ihrem Beispiel gilt:

gewalttätig = Attribut
Gottesbild = Zusammensetzung
Bild = Grundwort
Gott(es) = Bestimmungswort

Nach der genannten Regel wäre hier also von einem gewalttätigen Bild Gottes die Rede, nicht – so wie es sehr wahrscheinlich gemeint ist – von einem Bild eines gewalttätigen Gottes.

Die Verbindung gewalttätiges Gottesbild kann allerdings dann richtig sein, wenn Gottesbild als Ganzes mit gewalttätig charakterisiert wird und gewalttätig im Sinne von durch Gewalttätigkeit gekennzeichnet gemeint ist (vgl. z. B. eine gewalttätige Region, gewalttätige Zwischenfälle, heftige Sprache mit gewalttätigen Bildern). Es bleibt für mich aber ein Zweifelsfall.

In gewissen Fällen sind Formulierungen möglich und akzeptiert, in denen sich ein Attribut eigentlich auf das Bestimmungswort bezieht, im Gebrauch aber einen Bezug auf das ganze Wort als eine Einheit hat. Beispiele sind:

das katholische Pfarrhaus
die flektierbaren Wortarten
ein atlantischer Tiefausläufer
die erweiterte Vorstandssitzung
eine deutsche Touristengruppe

Gemeint ist nicht nur das Haus des katholischen Pfarrers, sondern auch das Pfarrhaus der katholischen Gemeinde; nicht nur ein Ausläufer eines atlantischen Tiefs, sondern auch ein vom Atlantik kommender Tiefausläufer; nicht nur eine Gruppe deutscher Touristen, sondern auch eine aus Deutschland stammende Touristengruppe.

Formulierungen dieser Art scheinen aber ausgeschlossen zu sein, wenn das Attribut gar nicht zum Grundwort passen kann. Beispiele, von denen einige in diesem Zusammenhang häufiger zitiert werden, sind:

der dreistöckige Hausbesitzer
die hölzerne Spielzeugmacherin
das kleine Kindergeschrei
schwere Unwetterwarnungen.

Diese Verbindungen sind nicht akzeptabel oder sogar unverständlich.

Der Übergang zwischen akzeptierten/akzeptablen und nicht akzeptierten/nicht akzeptablen Verbindungen dieser Art ist fließend. So ist ein deutscher Sprachexperte vielmehr ein Sprachexperte mit deutscher Staatsangehörigkeit als ein Experte in deutscher Sprache. Dahingegen finde ich die Verbindung ein deutscher Sprachblog für einen Blog zur deutschen Sprache wenn auch nicht eindeutig, so doch relativ unproblematisch. Ich vermute allerdings, dass nicht alle zum gleichen Urteil kommen.

Im Zweifelsfall vermeidet man deshalb besser solche Formulierungen. Gilt dies auch für „ein gewalttätiges Gottesbild“? – Diese Verbindung gehört eher zur Gruppe der nicht akzeptablen Formulierungen. Nur wenn man dem Adjektiv gewalttätig neben der wörtlichen Bedeutung auch eine übertragene Bedeutung durch Gewalttätigkeit gekennzeichnet zuerkennt, kann es als Attribut zu Gottesbild verwendet werden. Ich zweifle aber, ob diese Lesung von gewalttätig hier tatsächlich passt. Ich würde in diesem Fall auf zum Beispiel ein Bild eines gewalttätigen Gottes ausweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Vierzehntagesfrist oder 14-Tage-Frist: es oder e und wie viele Bindestriche?

Frage

Bei der Angabe von Fristen stolpere ich immer wieder über die Problematik der Setzung eines Fugen-s und der Bindestriche. Hier mein konkretes Beispiel: „14-Tage-Frist“.

Die Regeln habe ich mir schon mehrfach angeschaut. Wenn ich auf die Suche im Internet gehe, finde ich alle möglichen, zum Teil auch sicher falsche Schreibweisen und weiß daher nicht, wie ich es richtig machen soll bzw. welche Variationsmöglichkeiten ich habe.

Ich würde die Schreibweise „14-Tage-Frist“ für richtig halten, möglich erscheint mir auch „14-Tagesfrist“. Ich finde aber auch „14-Tages-Frist“ und „14-Tagefrist“. Was ist richtig?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

Vierzehntagefrist oder Vierzehntagesfrist? Bildet man diese Zusammensetzung mit dem Fugenelement e oder es? Die Form der Kompositionsfuge hat im heutigen Deutschen meistens keine Bedeutung mehr. Die Fugenelemente sind aus Genitiv- und Pluralendungen entstanden, sie haben aber ihre Bedeutung weitgehend verloren. Weiter gibt es nur wenige feste Regeln für die Verwendung der Fugenelemente. Beim Wort Tag in Zusammensetzungen greift keine dieser Regeln. Richtig ist dann, was üblich ist.

Bei der Zusammensetzung, um die es in Ihrer Frage geht, sind zwei Formen üblich: einerseits Vierzehntagesfrist wie Tagesfrist, andererseits Vierzehntagefrist wie Dreitagebart oder Fünftagewoche. Ich würde die Variante mit e wählen, die Variante mit es ist aber ebenfalls gebräuchlich und nicht falsch. Die Fugenelemente e und es haben, wie gesagt, die Bedeutung ‘Plural’ bzw. ‘Genitiv’ weitgehend verloren.

Geschrieben wird so, wie die Form ausgesprochen wird, also mit e oder mit es. Es gibt nach der Rechtschreibregelung die folgenden Möglichkeiten:

Vierzehntagefrist / 14-Tage-Frist
Vierzehntagesfrist / 14-Tages-Frist

Nicht richtig ist hier die Schreibweise mit nur einem Bindestrich nach 14 (also nicht: *14-Tagefrist o. *14-Tagesfrist). Bei Zusammensetzungen mit Wortgruppen mit Ziffern steht zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich (zum Beispiel: 100-Meter-Lauf, 4-Zimmer-Wohnung, 7-Monats-Kind neben Hundertmeterlauf, Vierzimmerwohnung, Siebenmonatskind).

Die Wahl des Fugenelementes und der Schreibweise liegt bei Ihnen. Wenn Sie eine der vier Varianten gewählt haben, sollten Sie allerdings innerhalb eines Textes oder einer Textreihe möglichst dabei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Acetylsalicylsäure-haltig, acetylsalicylsäurehaltig oder mit Acetylsalicylsäure?

Frage

Hier ist ein etwas schwieriger Fall einer Zusammensetzung. „Acetylsalicylsäure“ ist ein Wirkstoff, aber nicht wirklich ein Eigenname.

Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel

Was würden Sie für richtig halten?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

nach den Rechtschreibregeln werden Verbindungen dieser Art im Prinzip zusammengeschrieben:

acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel
paracetamolhaltige Schmerzmittel
ibuprofenhaltige Medikamente

Der „verdeutlichende“ Bindestrich ist hier auch möglich, insbesondere wenn ein Wortungetüm wie Acetylsalicylsäure nicht als bekannt vorausgesetzt werden kann bzw. nicht vorher genannt wird:

Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
Paracetamol-haltige Schmerzmittel
Ibuprofen-haltige Medikamente

Für stilistisch besser und vielleicht auch deutlicher halte ich dann allerdings meistens Formulierungen wie diese:

Arzneimittel, die Acetylsalicylsäure enthalten
Paracetamol enthaltende Schmerzmittel
Medikamente mit Ibuprofen

Manche mögen meinen, Xy-haltig sei präziser als mit Xy. Im Allgemeinen ergibt sich aber aus dem Zusammenhang, dass mit ein Arzneimittel mit Acetylsalicylsäure dasselbe gemeint ist wie mit ein Acetylsalicylsäure-haltiges Arzneimittel.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Wortschreibung nicht so viel Kopfzerbrechen bereitet hat, dass Sie zu einem acetylsalicylsäure-, paracetamol- oder ibuprofenhaltigen Schmerzmittel greifen mussten. So viel Stress verdient die Rechtschreibung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wer selbst brennt, erzeugt selbst Gebranntes oder Selbstgebranntes

Frage

Auch wenn’s jetzt stark nach Alkoholiker aussieht, es handelt sich um eine nüchterne Frage: „selbstgebrannt“ oder „selbst gebrannt“? Es kommt mir so vor, als könne man die Eigenschaft nur getrennt schreiben, habe auch beim Duden keinen Hinweis auf Zusammenschreibung gefunden. Bei Zusammenschreibung stellt sich auch die Frage nach dem Infinitiv: „selbstbrennen“ klingt zumindest auf Anhieb etwas eigenartig. […]

Antwort

Guten Tag Herr R.,

in Verbindung mit einem Verb wird selbst getrennt vom Verb geschrieben:

selbst backen, selbst brauen, selbst brennen
Ich habe das Schokolademousse selbst gemacht.
Sie will das Geld selbst verdienen.
Er hat den Unfall selbst verschuldet.

Nur in Verbindung mit dem adjektivisch verwendeten Partizip kann zusammengeschrieben werden. Dann sind beide Schreibweisen korrekt:

selbst gebackene / selbstgebackene Kekse
selbst gemachtes / selbstgemachtes Schokolademousse
selbst gebrautes / selbstgebrautes Bier
selbst gebrannter / selbst gebrannter Kirsch
selbst verdientes / selbstverdientes Geld
ein selbst verschuldeter / selbstverschuldeter Unfall

Das ergibt sich aus § 36(2.1) der amtl. Rechtschreibregelung. Dort steht:

2. Zusammen- wie auch getrennt geschrieben werden kann, wenn der entsprechende Ausdruck sowohl als Zusammensetzung als auch als syntaktische Fügung angesehen werden kann. Dies betrifft:

2.1. Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Verben, Adverbien oder Partikeln mit adjektivisch gebrauchten Partizipien, zum Beispiel:
die Rat suchenden/ratsuchenden Bürger, eine allein erziehende/alleinerziehende Mutter; ein klein geschnittenes/kleingeschnittenes Radieschen, selbst gebackene/selbstgebackene Kekse
[…]

Wenn es selbst gebackene oder selbstgebackene Kekse geben kann, gibt es auch selbst gebrautes oder selbstgebrautes Bier und selbst gebrannten oder selbstgebrannten Schnaps. Von diesen selbst gemachten o. selbstgemachten Köstlichkeiten würde ich bei meinen Back-, Brau- und Brennkünsten höchstens die Kekse empfehlen. Die Herstellung von selbst Gebrautem o. Selbstgebrautem und selbst Gebranntem o. Selbstgebranntem überlasse ich lieber den Profis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammensetzungen mit mehrteiligen (englischen) Titeln

Frage

Ich habe eine Frage zur Zusammenschreibung von deutschen Wörtern mit englischen Namen. Ich habe verstanden, dass man immer dann durchkoppeln muss, wenn der letzte Bestandteil eines längeren Begriffs deutsch ist, also z. B. „Do-it-yourself-Programm“ (Beispiel aus dem Duden). Was aber, wenn der englische Bestandteil eine Art Eigenname ist. Muss dann ebenfalls durchgekoppelt werden? Heißt es also „Star Wars-Film“ oder „Star-Wars-Film“; „My Little Pony-Buch“ oder „My-Little-Pony-Buch“?

Und würde sich Ihre Antwort ändern, wenn der englische Bestandteil in Anführungszeichen stehen würde?

Antwort

Guten Tag Herr P.,

was vor nicht allzu langer Zeit an dieser Stelle über Zusammensetzungen mit mehrteiligen deutschen Titeln gesagt wurde, gilt auch für Zusammensetzungen mit englischen Titeln.

Streng nach der amtlichen Rechtschreibregelung sollten bei Zusammensetzungen dieser Art durchgehend Bindestriche verwendet werden:

der Star-Wars-Film
das My-Little-Pony-Buch
die James-Bond-Filmreihe

Das gilt, wie gesagt, nicht nur für englische Titel, Namen u. Ä.:

die Bauer-sucht-Frau-Moderatorin
die Wer-wird-Millionär-Sendung
die Pippi-Langstrumpf-Autorin
der La-dolce-vita-Star Anita Ekberg

Nicht allen gefällt allerdings der „Eingriff“ in das Aussehen eines Titels o. Ä. Deshalb wird hier häufig auf eine Schreibung mit Anführungszeichen und nur einem Bindestrich ausgewichen:

der „Star Wars“-Film
das „My Little Pony“-Buch
die „Wer wird Millionär?“-Sendung
der „La dolce vita“-Star Anita Ekberg

Diese Schreibweise ist in der amtlichen Rechtschreibregelung nicht vorgesehen, aber sie kommt häufig vor und wird von vielen akzeptiert. Ich persönlich ziehe die durchgekoppelte Schreibung ohne Anführungszeichen vor, einerseits weil Titel nicht „unantastbar“ sind und andererseits weil ich die Schreibung mit Anführungszeichen und einem Bindestrich als unruhig und den Lesefluss störend empfinde. Letzteres ist allerdings Geschmackssache.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammengeschrieben oder nicht: Rumverschnitt oder Rum Verschnitt?

Frage

Vor einigen Tagen haben wir in unserem Freundeskreis über die korrekte Schreibung von „Rum Verschnitt“ bzw. „Rumverschnitt“ gesprochen. Es herrschte eine Unsicherheit, denn die Motiviertheit zur getrennten Schreibung beider Lexeme äußerte sich bei manchen u. a. bei der Betonung. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Determinativkomposita wurde die 2. Komponente genauso stark oder noch stärker betont. Dies würde darauf hindeuten, dass es sich hier um eine Aneinanderreihung handelt. […] Auch die Bedeutung lässt mehrere Interpretationen zu. Wie würden Sie sich dazu positionieren?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

weder bei der Betonung noch bei der Bedeutung und auch nicht bei der Beugung spricht etwas gegen die Zusammenschreibung Rumverschnitt. Hier ein paar Worte zu den einzelnen Aspekten:

• Betonung: In Zusammensetzungen liegt die Hauptbetonung bei „neutraler“ Aussprache auf dem ersten Element (Tíschbein, Rásenmäher, Kúndendienst, Verkéhrsverbund). Das gilt auch bei der normalen Aussprache von Rumverschnitt. Es wird gleich betont wie zum Beispiel Rumgemisch oder Rumfabrik. Man kann anders betonen, wenn der zweite Teil besonders hervorgehoben werden soll, aber normalerweise ist es Rúmverschnitt.

• Bedeutung: In sogenannten Determinativkomposita bestimmt das erste Glied der Zusammensetzung das zweite Glied näher (Tischbein = Bein eines Tisches, Rasenmäher = Mäher für Rasen, Verkehrsverbund = Verbund im Verkehrsbereich). Ein Rumverschnitt ist ein Verschnitt (eine Mischung verschiedener Alkohole), bei dem Rum beteiligt ist und der wie Rum schmeckt oder schmecken soll. Der erste Teil der Zusammensetzung (Rum) gibt genauer an, um was für einen zweiten Teil (Verschnitt) es sich handelt. Ähnlich wird eine Mischung von Wein verschiedener Sorten, Jahrgänge oder Lagen u. a. Weinverschnitt genannt.

• Beugung: Auch die Wortbeugung zeigt, dass es sich um ein „gewöhnliches“ Kompositum handelt, bei dem nicht nur ein Teil, sondern die ganze Zusammensetzung gebeugt wird (die Tischbeine, des Rasenmähers, die Kundendienste). Der Genitiv Singular von Rumverschnitt ist des Rumverschnitts, nicht des Rums Verschnitt. Der Plural ist nicht die Rums Verschnitt oder die Rum Verschnitt, sondern die Rumverschnitte.

Substantivverbindungen, bei denen das Bestimmungswort nachgestellt ist, kommen im Deutschen nur selten vor, hauptsächlich bei Eigennamen und Ähnlichem. Sie werden in der Regel getrennt geschrieben, zum Beispiel: Bahnhof Tíérgarten – des Bahnhofs Tiergarten; der Whiskey Cóla – zwei Wiskey(s) Cola.

Wie bei allen Komposita ist bei Rumverschnitt im Prinzip auch die Schreibung mit „verdeutlichendem“ Bindestrich möglich: Rum-Verschnitt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das Rindfleisch, die Rindsleber und das Fugen-s

Frage

Meine Frau und ich würden gerne wissen: Warum „Rindfleisch“ ohne Fugen-s, aber „Rindsleber“ mit? Vielen Dank!

Antwort

Guten Tag Herr S.,

bei den Fugenelementen gibt es einige wenige feste Regeln (zum Beispiel: immer „s“ nach u. a. „-heit“, „-keit“, „-ung“, „-tion“ und substantivieren Infinitiven; vgl. hier und hier). Neben den allgemeinen Regeln und Tendenzen gilt, grob gesagt, dass richtig ist, was üblich ist. Das klingt und ist nicht sehr klar.

Damit man bei Unsicherheit nicht ganz verloren ist, gibt es diese Faustregel: Beim Fugenelement in einer neuen oder unbekannten Zusammensetzung geht man gleich vor wie bei bekannten Zusammensetzungen mit dem gleichen Wort an erster Stelle:

Blumengruß (nicht *Blumegruß, *Blumgruß)
wie Blumenladen, Blumenstängel, Blumenwiese usw.

Gartenpflege (nicht *Gartenspflege)
wie Gartenanlage, Gartenbau, Gartencenter usw.

Baumzählung (nicht *Baumeszählung, *Bäumezählung)
wie Baumkrone, Baumstamm, Baumstruktur

Es handelt sich hier aber nur um eine Faustregel, die oft, aber bei weitem nicht immer ein zuverlässiges Resultat ergibt. Das zeigt auch Ihre Frage nach „Rindfleisch“ und „Rindsleber“ sehr gut. Hier kommen „erschwerend“ sogar noch regionale Unterschiede hinzu:

In Verbindung mit „Fleisch“ heißt es:

Rindfleisch, Kalbfleisch, Lammfleisch
aber: Schweinefleisch, Hühnerfleisch

Wenn die verschiedenen Fleischstücke benannt werden, verwendet man im Allgemeinen bei all diesen Fleischsorten ein Fugenelement, allerdings nicht überall das gleiche:

Rindsleber, Schweinsbraten (eher im Süden)
Rinderleber, Schweinebraten (eher im Norden)
Kalbssteak, Lammskeule (überall)

Die Antwort auf die Frage, warum das so ist, muss ich Ihnen schuldig bleiben. Viel weiter als das bereits erwähnte „Richtig ist, was üblich ist“ komme ich leider auch nicht. Wenn Deutsch Ihre Muttersprache ist, haben Sie damit meistens keine Probleme, denn Sie wissen, was üblich ist, ohne darüber nachdenken zu müssen. Für Deutschlernende hingegen sind die Fugenelemente neben den Fällen, den trennbaren Verben und der Wortstellung in Haupt- und Nebensatz eine weitere schier unerschöpfliche Quelle von Zweifel und Frustration. Das ist etwas dramatisiert, aber einfach ist es wirklich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Des Fragilen-X-Syndroms oder des Fragiles-X-Syndroms?

Frage

Es geht um den medizinischen Begriff „Fragiles-X-Syndrom“. Im Text, den ich bearbeite, wird das Adjektiv immer mitdekliniert, also „dem Fragilen-X-Syndrom“, „das Fragile-X-Syndrom“, „des Fragilen-X-Syndroms“ usw., und dies nicht nur im mir vorliegenden Text, sondern auch im Ärzteblatt und auf der […]-Website.

Aber die Beugung des Adjektivs ist doch nicht korrekt. Oder liege ich hier völlig falsch?

Antwort

Mit Fragiles-X-Syndrom wird eine Erbkrankheit bezeichnet, die durch eine genetische Veränderung auf dem X-Chromosom verursacht wird. Fragil ist nicht das Syndrom, sondern das X. Es ist das Syndrom des fragilen X. Die Zusammensetzung hat also diese Struktur:

fragiles X + Syndrom

Nach dieser Analyse ist die Beugung des Adjektivs tatsächlich nicht richtig, denn fragiles bezieht sich nicht auch Syndrom oder X-Syndrom, sondern nur auf X. Korrekt ist deshalb:

das Fragiles-X-Syndrom
dem Fragiles-X-Syndrom
des Fragiles-X-Syndroms

Zusammensetzungen mit einem Adjektiv mit Endung an erster Stelle sind im Deutschen sehr selten. Wenn Sie vorkommen, werden Sie häufig so gebeugt, wie wenn sich das Adjektiv auf den Wortkern und nicht nur auf das vor ihm stehende Substantiv beziehen würde. Das führt zu den Formen, die Sie in Ihrer Frage angeben:

das Fragile-X-Syndrom
dem Fragilen-X-Syndrom
des Fragilen-X-Syndroms

Ich zögere, diese Formen als wirklich falsch zu bezeichnen. Sie sind zwar rein formal betrachtet nicht korrekt. Sie klingen aber auf Anhieb natürlicher und sind, wie ein kurzer Blick ins Netz zeigt, viel üblicher als die Formen mit Fragiles-. Dies gilt auch für Fachtexte.

Auch bei zum Beispiel Saure-Gurken-Zeit (saure Gurken + Zeit) und Rote-Armee-Fraktion (Rote Armee + Fraktion) kommen häufig Formen vor, bei denen das Adjektiv gebeugt wird, obwohl es sich nicht auf den Wortgruppenkern bezieht:

der Sauren-Gurken-Zeit statt der Saure-Gurken-Zeit
der Roten-Armee-Fraktion statt der Rote-Armee-Fraktion

Auch hier werden die rein formal nicht korrekten Formen häufig als „alltagssprachlich“ toleriert (vgl. hier).

Wenn Sie im Text, den Sie bearbeiten, das Fragile-X-Syndrom und des Fragilen-X-Syndroms überall in das Fragiles-X-Syndrom und des Fragiles-X-Syndroms umändern, haben Sie zwar formal recht, es könnte aber sein, dass die Fachleute, die diesen Begriff in ihrem Beruf verwenden, nicht damit einverstanden sind. Und wer hat dann recht, die theoretische Grammatik oder der praktische Gebrauch? Ich würde für das Fragiles-X-Syndrom und des Fragiles-X-Syndroms plädieren, aber ich bin halt ein „Sprachler“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp