Ist man ü40, ü-40, ü 40 oder ü. 40, wenn man über vierzig ist?

Frage

Ich habe eine Frage zu einer Schreibweise, bei der ich mir trotz Wälzung der Rechtschreibregeln unsicher bleibe:

Das betrifft nicht nur die Generation zwischen zwanzig und dreißig, sondern inzwischen auch die Menschen Ü-vierzig.

„Ü-vierzig“ sieht für mich seltsam aus, aber ich weiß nicht, wie es besser wäre, insbesondere, wenn man die „vierzig“ als Wort belassen möchte: „ü‑vierzig“, „ü vierzig“?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

mit den Rechtschreibregeln kommt man hier nicht sehr weit und die Wörterbücher geben auch nicht viel her. Es gibt deshalb keine eindeutige, allgemein gültige Antwort auf Ihre Frage.

Im Prinzip müsste man „über“ in „über vierzig“ mit Hilfe eines Abkürzungspunktes abkürzen:

die Menschen, die ü. vierzig sind
die Menschen, die ü. 40 sind

Der Abkürzungspunkt ist aber nicht bei allen Abkürzungen üblich. Weiter ist es fraglich, ob Wendungen dieser Art nicht schon zu einer eigenständigen Formulierung mit eigener Schreibweise geworden sind. Die folgenden Varianten kommen u. a. vor (ich nenne nur die Schreibungen mit kleinem ü, siehe weiter unten):

die Menschen ü 40
die Menschen ü-40
die Menschen ü40

In Wörterbüchern ist, wie gesagt, nur wenig zu diesem Thema zu finden. Erwähnt wird nur die Verwendung dieser Abkürzungsart als Erstglied in Zusammensetzungen:

die Ü-30-Party o. die Ü30-Party

Die Verwendung der Abkürzung als eigenständiges Zahlwort wird nicht erwähnt. Sie haben hier also eine gewisse Freiheit, da die Schreibung (noch) nicht standardisiert ist. Es liegt an Ihnen, welche der oben genannten Varianten (ü. 40, ü 40, ü‑40, ü40) Sie wählen. Am nächsten bei der traditionellen Schreibweise ist ü. 40. Sie ist für mich auch die am besten geeignete Variante in Verbindung mit dem ausgeschriebenen Zahlwort: die Menschen, die ü. vierzig sind. Sonst könnte ich mich auch mit ü 40 und ü40 anfreunden, denn sie passen am besten zu die Ü-30-Party bzw. die Ü30-Party.

Vom Großbuchstaben Ü, der auch häufiger vorkommt, würde ich bei der Zahlenangabe „über vierzig“ abraten, weil er eigentlich durch nichts zu rechtfertigen ist. In „Ü-30-Party“ wird er verwendet, weil er am Wortanfang eines Substantivs steht. [Nachtrag: Für die vor allem im Sport übliche Großschreibung in Alterklasse Ü40 siehe Kommentare zum Artikel.]

Wir haben es hier mit einem verhältnismäßig neuen Sprach- und Schreibphänomen zu tun, das sich den hergebrachten Gebräuchen und Regeln entzieht und noch nicht durch den Gebrauch und/oder die Wörterbücher standardisiert ist. Den Fans von Eindeutigkeit bleibt hier deshalb nur, über vierzig auszuschreiben und abzuwarten, ob sich eine der Varianten durchsetzen wird. Bis dann bin ich vielleicht einiges weiter ü 40, als dies ohnehin schon seit längerer Zeit der Fall ist. Vielleicht bleibt diese Ausdrucksweise auch nur eine zeitlich beschränkte Modeerscheinung, die  irgendwann wieder außer Gebrauch kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „intravenös“ am besten abkürzt

Frage

Meine Kolleginnen baten mich, Sie zu fragen, wie „I.v.-Injektion“ („intravenöse Injektion“) richtig geschrieben wird. Die Überlegungen gingen zum einen dahin, ob Bindestriche gesetzt werden, zum andern auch, ob das I groß geschrieben werden muss.

Wir haben in unseren Transkriptionsregeln irgendwann mal festgelegt, dass wir i.v. ohne Leerschritt schreiben wollen. Aber strenggenommen ist das ja falsch. […]

Antwort

Guten Tag Frau N.,

genaue und verbindliche Regeln, wie Wörter abzukürzen sind, gibt es kaum. Ich würde die folgenden beiden Schreibweisen empfehlen:

die iv. Injektion
die i.v. Injektion

Üblicherweise schreibt man nur am Schluss eines abgekürzten Wortes einen Abkürzungspunkt:

Ggs. = Gegensatz
Mrd. = Milliarde
ahd. = althochdeutsch
bspw. = beispielsweise
vgl. = vergleiche

Entsprechend würde ich „intravenös“ wie folgt abkürzen:

iv. = intravenös

Diese von mir bevorzugte Schreibweise scheint aber in der Fachsprache nicht oder kaum vorzukommen.

Üblicher ist die Schreibung mit zwei Punkten. Dabei muss nach dem ersten Punkt kein Leerzeichen stehen, denn es steht auch auch kein Leerzeichen vor dem v in „intravenös“. (Ein Leerzeichen sollte dann gesetzt werden, wenn auch in der nicht abgekürzten Schreibung eines steht, also bei aus mehr als einem Wort bestehenden Ausdrücken: z. B. = zum Beispiel, s. u. = siehe unten.)** Entsprechend also:

i.v. = intravenös

Dann noch zur Frage nach dem Bindestrich: Auch wenn „intravenös“ abgekürzt wird, bleibt es ein Adjektiv. Auch die Abkürzung wird deshalb kleingeschrieben (außer am Satzanfang, wo man Abkürzungen allerdings besser vermeidet) und sie bleibt vom folgenden Substantiv getrennt:

iv. Injektion
i.v. Injektion

Ob Sie die meiner Meinung nach bessere „einpunktige“ Variante oder die üblichere Schreibweise mit zwei Punkten wählen, bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

** Die in einigen Wörterbüchern neben „ao.“ angegebene Abkürzung „a. o.“ (mit Leerschritt) für „außerordentlich“ halte ich für zweifelhaft, denn man schreibt gemäß der Rechtschreibregelung „Abt.-Leiter“ („Abteilungsleiter“) auch ohne Leerschritt. Ich würde also „a.o.“ schreiben (oder besser „ao.“). Die beiden Fälle sind aber wegen des Bindestrichs nur schlecht vergleichbar, so dass meine Interpretation wieder einmal nicht die einzig mögliche ist.

Groß oder klein, mit oder ohne Leerschritt – die Tücken des Schrägstriches

Frage

Zum Thema Schrägstrich findet man häufig (z. B. auf duden.de) das Beispiel „Ich/Wir überweise(n)“ bei der Verwendung des Schrägstrichs im Sinne von „beziehungsweise“. Wieso wird hier „Wir“ eigentlich großgeschrieben? Ausgeschrieben hieße es doch „Ich bzw. wir überweisen“.

Und wie sieht es dann mit dem folgenden Fall aus?

Wende dich an die Betreuerin / den Betreuer. Diese/dieser (oder Diese/Dieser?) wird dir gerne helfen.

Dann müsste hier doch ebenfalls großgeschrieben werden?

Und gleich noch eine Nebenfrage: Ist im ersten Satz das Leerzeichen vor und hinter dem Schrägstrich mit der Argumentation, dass es sich um (kleine) Wortgruppen handelt, vertretbar […]? Die DIN 5008 ist hier in 7.7 zwar klar, hat aber keine Wortgruppen in den Beispielen.

Antwort

Sehr geehrte Frau D.,

die beiden Fragen werden in der amtlichen Rechtschreibregelung nicht explizit behandelt. Sie sollten auch nicht vergessen, dass die DIN 5008 nicht allgemein verbindlich ist. Sie ist „nur“ eine Richtlinie, an die man sich halten kann (oder halten muss, wenn sie durch einen Hausstil, Auftraggebende usw. vorgeschrieben wird). Ich will mit so vielen Worten sagen, dass es hier wieder einmal mehr als eine Möglichkeit gibt. Wichtig ist nur, möglichst konsequent die gewählte Lösung anzuwenden.

Großschreibung am Satzanfang

Im Zusammenhang mit dem Schrägstrich zwischen Wörtern am Satzanfang gibt es zwei mögliche Interpretationen, die zu einem unterschiedlichen Resultat bei der Groß- und Kleinschreibung führen:

a) Der Schrägstrich steht für oder, resp.:

Ich resp. wir überweise(n) …
→ Ich/wir überweise(n) …

Diese oder dieser wird dir gerne helfen.
→ Diese/dieser wird dir gerne helfen

Die Betreuerin wird dir gerne helfen. Der Betreuer wird dir gerne helfen.
→ Die Betreuerin/der Betreuer wird dir gerne helfen. (Leerzeichen siehe unten)

b) Der Schrägstrich steht zwischen Alternativen:

Ich überweise … Wir überweisen …
→ Ich/Wir überweise(n) …

Diese wird dir gerne helfen. Dieser wird dir gerne helfen.
→ Diese/Dieser wird dir gerne helfen.

Die Betreuerin wird dir gerne helfen. Der Betreuer wird dir gerne helfen.
→ Die Betreuerin/Der Betreuer wird dir gerne helfen. (Leerzeichen siehe unten)

Beides kommt vor und beides ist vertretbar.

Leerzeichen

Bei der Verwendung von Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich ist es allgemein üblich, keine Leerzeichen zu verwenden.

Wir kommen heute/morgen am Zielort an.
Ankunft am Montag/Mittwoch/Freitag
Gerne wird dir diese/dieser helfen.

Weniger einheitlich ist der Gebrauch, wenn der Schrägstrich zwischen Wortgruppen steht. Implizit sagt die Rechtschreibregelung, dass auch dann keine Leerzeichen verwendet werden. In § 106 der Regelung steht nämlich das Beispiel:

das Semikolon/der Strichpunkt als stilistisches Zeichen

Von diesem Vorgehen wird aber häufiger abgewichen. Es kann oft sinnvoll sein, Leerschritte zur Verdeutlichung zu verwenden.

Wir kommen heute Nachmittag/morgen Abend am Zielort an.
Wir kommen heute Nachmittag / morgen Abend am Zielort an.

Wende dich an Susanne Müller/Herbert Gruber.
Wende dich an Susanne Müller / Herbert Gruber.

Wende dich an den Betreuer/die Betreuerin.
Wende dich an den Betreuer / die Betreuerin.

Wichtig ist, wie schon gesagt, vor allem, dass man sich möglichst konsequent an eine Schreibweise hält.

Und wenn Sie einmal ganz unsicher sind, erwägen Sie doch einfach eine Lösung, die häufig auch stilistisch weniger unschön ist, nämlich das Wörtchen oder:

Wende dich an den Betreuer oder die Betreuerin. Er oder sie wird dir gerne helfen.

Probleme mit Groß- und Kleinschreibung oder der Verwendung von Leerzeichen gibt es dann kaum.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp