Frage
Ich habe eine Frage zur richtigen Verwendung von Satzschlusszeichen in Kombination mit Anführungszeichen. Wenn ich beispielsweise den Satz „Der Satz ‚Die Kinder sitzen auf den Fahrrad‘ ist ungrammatisch“ habe, stellt sich mir die Frage, ob nach „Fahrrad“ ein Punkt gesetzt werden darf. Mir ist klar, dass ein Ausrufezeichen gegebenenfalls korrekt wäre, doch wie steht es mit dem abschließenden Punkt?
Antwort
Guten Tag Herr C.,
der Schlusspunkt eines zitierten Satzes kann tatsächlich für Kopfzerbrechen sorgen. Häufig fällt er nämlich weg, aber nicht immer.
Wenn ein eingeleitetes Zitat am Anfang des Ganzsatzes steht oder in den Ganzsatz eingebettet ist, fällt der Schlusspunkt des Zitats gemäß § 92 der Rechtschreibregelung weg:
„Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“, steht dort. Dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“, aber dieser Satz ist ungrammatisch.
Der Schlusspunkt eines zitierten Satzes steht nur dann, wenn das eingeleitete Zitat den Gesamtsatz abschließt. Dafür fällt dann der Schlusspunkt des Gesamtsatzes weg:
Dort steht: „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad.“ Dieser Satz ist ungrammatisch.
Wie sieht es nun aus, wenn das Zitat nicht wie oben eingeleitet ist, sondern wie in Ihrem Beispiel in den Satz integriert wird? – Auch wenn ein zitierter Satz in den Ganzsatz integriert ist, fällt sein Schlusspunkt weg:
Der Satz „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“ ist ungrammatisch.
Wer „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“ schreibt, macht einen Kasusfehler.
Das gilt auch für den eher seltenen Fall, dass ein integriertes Zitat am Ende des Gesamtsatzes steht:
Der Text endet mit einem ungrammatischen „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“.
Der Punkt ist übrigens das einzige der Satzschlusszeichen, das sich so ziert. Das Fragezeichen und das Ausrufezeichen werden immer geschrieben, ganz gleich, ob das Zitat eingeleitet oder integriert ist, und ganz gleich, ob es am Anfang, in der Mitte oder am Schluss steht:
„Setzt euch auf den Fahrrad!“, steht dort. Dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Setzt euch auf den Fahrrad!“, aber dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“ Dieser Satz ist ungrammatisch.Der Satz „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“ ist ungrammatisch.
Wer „Setzt euch auf den Fahrrad!“ schreibt, macht einen Kasusfehler.
Der Text endet mit einem ungrammatischen „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“.
Beim letzten Beispielsatz stolpere auch ich, aber nach § 94.2 der Rechtschreibregelung endet der Satz tatsächlich mit drei Satzzeichen (siehe auch hier für noch „haarsträubendere“ Anhäufungen von Satzzeichen).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp