Groß oder klein am Satzanfang? – „der“/„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel

Frage

Welche Schreibweise ist hier jeweils richtig?

„obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„Obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.

„der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.
„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Die Frage ist, ob das erste Wort eines Satzes wirklich immer großzuschreiben ist. Oder wird es kleingeschrieben, wenn es in Anführungsstrichen steht (z. B. weil es als Begriff erklärt wird) und gleichzeitig einer kleinzuschreibenden Wortart angehört?

Mein Verständnis ist, dass in diesem Fall die Anführungsstriche den Satzanfang einnehmen, das dann folgende Wort eben nicht mehr den Satzanfang darstellt und somit gemäß seiner Wortartregeln klein- oder großzuschreiben ist. […]

Antwort

Guten Tag Frau S.,

dieser Fall ist nicht ausdrücklich geregelt. Sowohl die Groß- als auch die Kleinschreibung haben Vor- und vor allem Nachteile.

„obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Ich würde die Kleinschreibung nicht empfehlen, weil das einleitende Anführungszeichen sonst nie als Satzanfang gilt. Ausnahmen sind gemäß §52(6) der Rechtschreibreglung:

Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines Ganzsatzes gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des folgenden Wortes unverändert. Dies gilt auch für Überschriften, Werktitel und dergleichen. Beispiele:

… und gab keine Antwort.

’s ist schade um sie.
52 volle Wochen hat das Jahr.

Wenn am Satzanfang, dann also eher mit Großschreibung. Das kann aber recht verwirrend aussehen:

„Obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
„Der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.

Keine der Lösungen ist wirklich befriedigend. Es empfiehlt sich deshalb immer, so zu formulieren, dass das zitierte Wort nicht am Satzanfang steht. Zum Beispiel:

Das Wort „obligatorisch“ ist ein anderes Wort für „verpflichtend“.
Die Bedeutung von „obligatorisch“ ist „verpflichtend“.

Die Wörter „der“, „die“ und „das“ sind bestimmte Artikel.
Die bestimmten Artikel sind „der“, „die“ und „das“.

Kurzum, in solchen Fällen besser groß oder am besten gar nicht am Satzanfang.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Na klar“ und das Komma

Frage

Wenn jemand sagt: „Na klar(,) können Asthmatiker Fußball spielen!“, würde ich auf das Komma nach „na klar“ verzichten. Es schaut aber merkwürdig aus. Ist das dennoch korrekt?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

Sie sollten tatsächlich auf das Komma verzichten. Wenn Sie na klar durch zum Beispiel natürlich, selbstverständlich oder einfaches klar ersetzen, sehen Sie das vielleicht besser. Es handelt sich um einen Ausdruck der Stellungnahme. Wenn eine solcher Ausdruck vor dem Satz steht, wird er durch ein Komma abgetrennt:

Selbstverständlich, Asthmatiker können Fußball spielen!
Natürlich, Asthmatiker können Fußball spielen!
Aber gewiss, Asthmatiker können Fußball spielen!
Na klar, Asthmatiker können Fußball spielen!

Man kann eine solche Stellungnahme aber auch wie eine Adverbialbestimmung in den Satz einbinden. Dann steht sie nicht vor dem Satz, sondern im Satz an erster Stelle. Entsprechend ändert sich die Wortstellung – und man schreibt kein Komma:

Selbstverständlich können Asthmatiker Fußball spielen!
Natürlich können Asthmatiker Fußball spielen!
Aber gewiss können Asthmatiker Fußball spielen!
Na klar können Asthmatiker Fußball spielen!

Vielleicht sieht der Satz für Sie deshalb merkwürdig aus, weil dieses eingebundene na klar in geschriebener Form (noch) stärker umgangssprachlich ist als die Variante mit vorangestelltem na klar.

Na klar, hier muss ein Komma stehen!
Na klar muss hier kein Komma stehen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie viele Großbuchstaben haben „schleswig-holsteinisch“ und „blau-weiß-rot“ am Satzanfang?

Frage

Wie schreibt man mehrteilige Adjektive mit Bindestrich am Satzanfang: den ersten Teil groß und den zweiten klein? Meine konkrete Frage ist, was für den folgenden Satzanfang korrekt ist:

Schleswig-holsteinische Berühmtheiten sind u. a. …
Schleswig-Holsteinische Berühmtheiten sind u. a. …

Antwort

Guten Tag Herr O.,

bei Adjektivzusammensetzungen mit Bindestrich schreibt man am Satzanfang nur den ersten Buchstaben groß:

Schleswig-holsteinische Berühmtheiten sind u. a. …
Baden-württembergische Weine sind weit über die Region hinaus bekannt.
Deutsch-französische Reibereien, ein Problem für die EU?

Mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge werden immer beliebter.
Manisch-depressive Menschen haben extreme Stimmungsschwankungen.
Blau-weiß-rote Flaggen flattern im Wind.

Nur wenn Adjektive dieser Art Teil eines Namens sind, wird auch der Worteil nach dem Bindestrich mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben:

die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (SHLB)
die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
das Städtische Mathematisch-Naturwissenschaftliche Gymnasium Mönchengladbach

Im Satzinnern bleibt sonst auch bei geografischen Adjektiven dieser Art alles klein:

die schleswig-holsteinischen Berühmtheiten
viele baden-württembergische Weine
problematische deutsch-französische Reibereien

Schleswig-holsteinische Berühmtheiten haben also am Satzanfang ein großes S und ein kleines h und im Satzinnern ein kleines s und ein kleines h.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp