Der wegfallende Schlusspunkt

Heute schreibe ich vorsichtshalber etwas über die Rechtschreibung, nämlich über das Wegfallen des Punktes. Wir erhalten immer wieder Anfragen dazu, wie man bei mit einem Punkt geschriebenen Abkürzungen am Satzende oder vor Kommas vorzugehen hat.

Vorausschickend sei gesagt, dass der Punkt eigentlich das einzige Satzzeichen ist, das manchmal weggelassen werden MUSS. Auch ein Komma kann an gewissen Stellen weggelassen werden, aber das liegt dann meistens im Ermessen der Schreibenden. Es KANN weggelassen werden. Das Komma lasse ich aber heute absichtlich links liegen, denn dieses Thema ist auch nach der Reform noch ziemlich komplex. (Man nennt ja manchmal im Deutschen nicht ganz korrekt, aber gefühlsmäßig sehr treffend alle Regeln zur Zeichensetzung „die Kommaregeln“.)

Der Punkt ist also das einzige Satzzeichen, das manchmal wegfallen muss, auch wenn es eigentlich stehen müsste. Um es noch präziser zu sagen: Nur der Punkt am Ende eines Satzes muss manchmal weggelassen werden. Das ist der Fall, wenn am Satzende bereits ein Punkt steht:

  • nach einer Abkürzung mit Punkt:
    Man verkauft dort Lebensmittel wie Brot, Milch, Eier, Teigwaren, Reis usw.
    Die Kosten übersteigen 15 Mio.
    Sie wohnt in Freiburg i. Breisg.
  • nach einer Ordnungszahl mit Punkt:
    Katharina von Aragonien war die erste Frau Heinrichs VIII.
    Wir treffen uns nicht am 18. März, sondern bereits am 15.
  • nach Auslassungspunkten:
    Und dann sagte er nur noch

Für das Ausrufezeichen und Fragezeichen gilt dies nicht. Diese beiden Zeichen sind hartnäckig. Sie stehen immer und überall:

  • Wohnen Sie in Freiburg i. Breisg.?
    Das ist eine Kostenüberschreitung von über 12 Mio.!
  • Wann lebte Heinrich VIII.?
    Kommt nicht erst am 18. März, sondern schon am 15.!
  • Verd…!

Hartnäckig sind auch die Punkte bei Abkürzungen und Ordnungszahlen. Wie die Beispiele oben schon zeigen, weichen sie nicht vor Frage- und Ausrufezeichen. Auch ein Komma lässt sie völlig unbeeindruckt:

  • Sie hat in Freiburg i. Breisg., Bonn und Saarbrücken gewohnt.
    Wir brauchen Brot, Milch, Kaffee, Orangensaft usw., wenn wir morgen hier frühstücken wollen.
  • Wir haben am 15., am 18. und am 19. April freie Termine.
  • Lady ..., die inkognito bleiben will, saß auch im Salon.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Satzzeichen ziemlich zäh sind. Mit Ausnahme des Punktes am Satzende fallen sie eigentlich nie weg. Das kann, wenn man sich ein bisschen Mühe gibt, zu recht eindrücklichen, aber unübersichtlichen Anhäufungen von Satzzeichen führen. Sehen Sie hierzu einen früheren Blogeintrag.

Ganz so einfach wird es uns dann aber doch nicht gemacht: Der Vollständigkeit halber muss ich nämlich noch erwähnen, dass der Schlusspunkt auch bei wörtlichen Zitaten und bei eingeschobenen Zusätzen wegfällt. Doch darüber vielleicht ein anderes Mal mehr. Und hier noch die Hinweise auf die Regeln:

Beträge schreiben

Frage

Wie schreibt man in einem Dokument einen Betrag wie zum Beispiel 50,00 oder 2160,00Euro?

Antwort

Sehr geehrter Herr K.,

für die Schreibung von Zahlen und Beträgen gibt es keine amtlichen Rechtschreibregeln. Es gibt deshalb verschieden Möglichkeiten. Nach DIN 5008 kann man Ihre Beispiele so schreiben:

50,00 €
€ 50,00
2 160,00 Euro
EUR 2 160,00

Hierbei gelten die folgenden Regeln:

  • Komma nach den ganzen Zahlen
  • Zahlen mit mehr als drei Stellen werden vom Komma aus in Dreiergruppen eingeteilt, die durch ein (wenn möglich geschütztes) Leerzeichen getrennt werden
  • Leerzeichen (wenn möglich geschützt) zwischen Betrag und vor- oder nachgestellter Maßeinheit

Neben diesen Grundregeln werden auch die folgenden Varianten verwendet:

  • Bei Geldbeträgen werden die Dreiergruppen aus Sicherheitsgründen manchmal durch einen Punkt getrennt. Es ist schließlich nicht ganz unwichtig, ob man ein paar Tausender oder Milliönchen mehr oder weniger hat:

2.160,00 €
13.500.000,00 USD

  • Oft wird bei nur vierstelligen Zahlen das Leerzeichen weggelassen:

2160,00 €
5000,00 CHF

Und in der Schweiz (sowie in Liechtenstein) macht man es „natürlich“ wieder einmal anders als anderswo:

  • Punkt oder Komma nach ganzen Zahlen
  • Dreiergruppen werden durch Apostroph oder Leerzeichen getrennt

50.00 Franken oder 50,00 Franken
2’160.00 CHF oder 2 160,00 CHF
CHF 13’500’000.00 oder CHF 13 500 000,00

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, aus denen Sie wählen können. Wie immer gilt dabei das Folgende: Stilistisch gesehen sollte man innerhalb eines Textes, einer Tabelle usw. immer die gleiche Schreibweise verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Punkt, Klammer, Punkt: aufeinanderfolgende Satzzeichen

Frau M. stellt die folgende Frage: „Wenn ein Satz mit einer Klammer endet, in der als letztes (oder einziges) eine Abkürzung mit einem Punkt steht, wird dann nach der Klammer noch ein Punkt gesetzt (als Abschluss des Satzes) oder nicht?“ Frau M. schreibt weiter, dass sie annimmt, man könne den Punkt nicht weglassen. Sie hat recht. Der Punkt der Abkürzung kann nicht weggelassen werden und der Punkt des Satzes, in den der Klammerausdruck eingebettet ist, darf ebenfalls nicht wegfallen. Zum Beispiel:

Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.).
Dies gilt auch für alle anderen Marken (Audi, BMW, Mercedes usw.).

Um eine solche Häufung von Satzzeichen zu vermeiden, können Abkürzungen an dieser Stelle auch ausgeschrieben werden. Also:

Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Millionen).
Dies gilt auch für alle anderen Marken (Audi, BMW, Mercedes und so weiter).

Ganz so schlimm sind aber drei aufeinanderfolgende Satzzeichen auch wieder nicht. Sie können einemg vor allem beim Schreiben einiges Kopfzerbrechen bereiten, aber beim Lesen fallen solche Interpunktionstrios eigentlich gar nicht auf. Sie kommen übrigens auch ohne Abkürzungen vor:

Das war vor zehn Jahren (es ist schon so lange her!), als wir noch hier wohnten.
„Wer ist da?“, fragte er.
Sagte er wirklich: „Schrei doch nicht so!“?
Kennst du den Film „Quo vadis?“?

Die letzten beiden Beispiele fallen wohl auch beim Lesen auf, aber sie sind immer noch völlig korrekt nach den Regeln der Rechtschreibung verfasst. Dies gilt auch für die folgenden, zugegebenermaßen selbstgestrickten Beispielsätze:

Noch einmal das bekannte Dreiergrüppchen .).

Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.).

Man kann diese Aussage auch zitieren: Vierergruppe .).“

Da stand: „Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.).“

Sie lässt sich auch als Frage umformuliert zitieren: ebenfalls vier Zeichen .)?“

Da stand die Frage: „Ging es um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.)?“

Nach der zitierten Frage kann man auch fragen: fünf Zeichen .)?“?

Stand da wirklich: „Ging es um einen großen Betrag (mehr 5 Mio.)?“?

Auch andere Fünfergruppen sind möglich:

„Lass doch dein ewiges ,Ist es noch weit?‘!“, schrie er.
Fragte er wirklich: „Kennst du den Film ,Quo vadis??“?

Und wenn man die Sache wirklich forciert, gelingt es sogar, das halbe Dutzend vollzumachen:

Wer stellte diese Frage (gemeint ist: „Kennst du den Film ,Quo vadis??“)?

Wie ich schon erwähnt habe, bin ich diesen Beispielen nicht in freier Wildbahn begegnet. Und das ist auch gut so, denn sich selber und den Lesern zuliebe verzichtet man besser auf Formulierungen mit solchen Interpunktionsungetümen!

Fragezeichen bei höflicher Aufforderung in Frageform

Frage

Heute rief mich meine Schwägerin an, da meine Nichte (3. Kl.) Probleme mit ihrer Deutschhausaufgabe hatte. Dabei ging es um Zeichensetzung, insbesondere um Fragesätze, die eigentlich höfliche Aufforderungen sind:

Kannst du bitte den Tisch abräumen?

Der Satz ist als Frage formuliert, beinhaltet aber eigentlich eine Aufforderung. Weder im Duden noch unter den Canoo-Zeichensetzungsregeln konnte ich Beispiele finden, die zu dem Sachverhalt gepasst hätten.

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

eine Frage kann tatsächlich eine höfliche Aufforderung oder eine Bitte sein. Damit der Charakter der höflichen Aufforderung/Bitte auch schriftlich erhalten bleibt, sollte ein Fragezeichen verwendet werden. Also:

Kannst du bitte den Tisch abräumen?
Würden Sie bitte das Fenster schließen?

Sehen Sie hierzu auch die Beispielsätze auf den folgenden Grammatikseiten:

Dies gilt, wenn die Frage als höfliche Aufforderung gemeint ist. Eine Frage kann aber auch ausdrücklich als Vorwurf oder empörter Ausruf gemeint sein. Dann sollte man den Satz mit einem Ausrufezeichen abschließen:

Kannst du nicht besser aufpassen!
Wie lange dauert das denn noch!

Sehen Sie hierzu diese Rechtschreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

und Ähnliches – u. Ä.

Frage

Ich habe eine Frage zur Zeichensetzung: Setzt man hinter die am Satzende stehende Abkürzung o.ä. einen weiteren Punkt, so dass hier zwei Punkte unmittelbar hintereinander stehen? Oder lässt man den zweiten Punkt weg? Die erste Version ist vermutlich korrekt, ruft aber beim Lesen ein Stutzen hervor.

Antwort

Sehr geehrte Frau P.,

die Variante mit den zwei Punkten macht Sie zu Recht stutzig, denn wenn eine Abkürzung am Ende des Satzes steht, wird nur ein Punkt geschrieben:

Es geht um Kartenlegen, Wahrsagen u. Ä.
Probieren Sie es einmal mit Blumen, einem Kompliment o. Ä.

Man schreibt nach der Reform übrigens und Ähnliches, oder Ähnliches und entsprechend auch die Abkürzungen u. Ä., o. Ä.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Textgestaltung, typografische Regeln, DIN 5008

Frage

Wo – wenn überhaupt – ist geregelt, ob bei der Anwendung von Klammern, Binde- und Schrägstrichen Leerzeichen genutzt werden? Schreibt man z.B.:

(6 Punkte) oder ( 6 Punkte )?
Größe 37/38 oder Größe 37 / 38?

Dazu kommt, dass die automatische Korrektur bei Textverarbeitungsprogrammen einen Bindestrich mit vor- und nachgesetzten Leerzeichen zumeist durch einen Gedankenstrich ersetzt.

Antwort

Sehr geehrter Herr P.,

die Verwendung von Satzzeichen ist offiziell in den amtlichen Rechtschreibregeln festgelegt. Sehen Sie dazu das jeweilige Kapitel Zeichensetzung:

Amtliche Rechtschreibregeln
Canoonet-Rechtschreibregeln

Dort wird hauptsächlich erklärt, wann man welche Satzzeichen verwendet. Typographische Fragen im Bereich der Textverarbeitung und -gestaltung, d.h. welche Form die Satzzeichen haben, wo man Leerzeichen respektive keine Leerzeichen verwendet usw. ist in der DIN 5008 festgelegt.

Sie finden diese Regeln leider nicht auf unseren Seiten. Ihre Frage bringt mich aber dazu, darüber nachzudenken, ob wir nicht eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Punkte auf Canoonet zur Verfügung stellen könnten. Noch ist es aber nicht so weit. Deshalb beantworte ich Ihre Beispielfragen gleich hier. Man schreibt:

(6 Punkte)
keine Leerzeichen zwischen Klammer und eingeklammertem Text;

Größe 36/37
keine Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich;

Längerer Gedankenstrich statt kurzem Bindestrich, wenn innerhalb eines laufenden Textes vor dem Strich ein Leerzeichen und nach dem Strich ein Leerzeichen oder ein Komma stehen muss. Zur Frage, wann genau der Gedankenstrich verwendet wird, siehe Rechtschreibregeln.

Wenn Sie als durchschnittlicher Sprachproduzent und -konsument diese Regeln nicht kennen und deshalb manchmal dagegen verstoßen, ist das kein Schwerverbrechen. Die DIN-Normen sind vor allem für professionelle Schreiber, Drucker und Herausgeber gedacht, und auch sie halten sich nicht immer daran.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie gehts? oder Wie geht’s?

Frage:

Habe Folgendes gerade auf cannoo.net gesucht und leider nicht gefunden: Schreibt man die Kurzform von “wie geht es?” als “wie gehts?” oder mit Apostroph “wie geht’s”?

Antwort:

Sehr geehrter Herr S.,

nach der Reform sind beide Formen korrekt:

Wie geht’s?
Wie gehts?

Sie finden diese Angabe und weitere Beispiele auf unseren Rechtschreibseiten im Kapitel über die Verwendung des Apostrophs.

Diese Seite ist tatsächlich recht gut verborgen. Deshalb hier noch ungefragt ein kleiner Tipp: Man kann die Seite finden, indem man im Suchfeld z.B. Apostroph, Auslassungszeichen oder es eingibt und dann dem Link in die Rechtschreibung folgt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Laufen wie die Hasen

Frage eines Canoonet-Benutzers:

Ich hab mal eine ganz einfache Frage: Es geht um folgende Schreibweisen bzw. die Setzung des Kommas.

Sie laufen wie die Hasen.

In diesem Fall gibt es kein Komma bzw. es fällt weg. Es gibt auch folgende Schreibeweisen:

Sie sind gelaufen, wie die Hasen.
Sie sind wie die Hasen gelaufen.

Kann der erste Satz auch ohne Komma geschrieben werden (Sie sind gelaufen wie die Hasen)? Aber „wie die Hasen“ kann dann nicht an letzter Stelle stehen, weil das Verb die letzte Position (wie bei Satz 2) einnehmen muss, oder?

Antwort:

Sehr geehrter Herr K.,

wenn jemand sagt, es sei nur eine ganz einfache Frage, werde ich beinahe ein bisschen nervös. Die Antwort auf “einfache” Sprachfragen ist nämlich oft ziemlich kompliziert. Zum Glück ist dies dank unserer Grammatikseiten bei dieser Frage weniger der Fall.

Richtig ist nur die Schreibweise ohne Komma:

Sie laufen wie die Hasen.
Sie sind wie die Hasen gelaufen.
Sie sind gelaufen wie die Hasen.

Bei Vergleichen mit “als” und “wie” steht nur dann ein Komma, wenn “als” oder “wie” einen Nebensatz einleiten. Siehe Rechtschreibregel.

Im dritten Beispielsatz steht “wie die Hasen” am Schluss des Satzes, obwohl nach einer Grundregel der deutschen Satzstellung das Partizip “gelaufen” den Satz abschließen müsste. Eine solche Satzstellung ist aber dennoch korrekt. Mit “als” oder “wie” eingeleitete Satzteile stehen in Vergleichssätzen sehr oft an letzter Stelle. Siehe hierzu:

Vergleiche mit “als” und “wie” im Nachfeld
und allgemeiner:
Die Besetzung des Nachfeldes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp