Heute schreibe ich vorsichtshalber etwas über die Rechtschreibung, nämlich über das Wegfallen des Punktes. Wir erhalten immer wieder Anfragen dazu, wie man bei mit einem Punkt geschriebenen Abkürzungen am Satzende oder vor Kommas vorzugehen hat.
Vorausschickend sei gesagt, dass der Punkt eigentlich das einzige Satzzeichen ist, das manchmal weggelassen werden MUSS. Auch ein Komma kann an gewissen Stellen weggelassen werden, aber das liegt dann meistens im Ermessen der Schreibenden. Es KANN weggelassen werden. Das Komma lasse ich aber heute absichtlich links liegen, denn dieses Thema ist auch nach der Reform noch ziemlich komplex. (Man nennt ja manchmal im Deutschen nicht ganz korrekt, aber gefühlsmäßig sehr treffend alle Regeln zur Zeichensetzung „die Kommaregeln“.)
Der Punkt ist also das einzige Satzzeichen, das manchmal wegfallen muss, auch wenn es eigentlich stehen müsste. Um es noch präziser zu sagen: Nur der Punkt am Ende eines Satzes muss manchmal weggelassen werden. Das ist der Fall, wenn am Satzende bereits ein Punkt steht:
- nach einer Abkürzung mit Punkt:
Man verkauft dort Lebensmittel wie Brot, Milch, Eier, Teigwaren, Reis usw.
Die Kosten übersteigen 15 Mio.
Sie wohnt in Freiburg i. Breisg.
- nach einer Ordnungszahl mit Punkt:
Katharina von Aragonien war die erste Frau Heinrichs VIII.
Wir treffen uns nicht am 18. März, sondern bereits am 15.
- nach Auslassungspunkten:
Und dann sagte er nur noch …
Für das Ausrufezeichen und Fragezeichen gilt dies nicht. Diese beiden Zeichen sind hartnäckig. Sie stehen immer und überall:
- Wohnen Sie in Freiburg i. Breisg.?
Das ist eine Kostenüberschreitung von über 12 Mio.! - Wann lebte Heinrich VIII.?
Kommt nicht erst am 18. März, sondern schon am 15.! - Verd…!
Hartnäckig sind auch die Punkte bei Abkürzungen und Ordnungszahlen. Wie die Beispiele oben schon zeigen, weichen sie nicht vor Frage- und Ausrufezeichen. Auch ein Komma lässt sie völlig unbeeindruckt:
- Sie hat in Freiburg i. Breisg., Bonn und Saarbrücken gewohnt.
Wir brauchen Brot, Milch, Kaffee, Orangensaft usw., wenn wir morgen hier frühstücken wollen. - Wir haben am 15., am 18. und am 19. April freie Termine.
- Lady ..., die inkognito bleiben will, saß auch im Salon.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Satzzeichen ziemlich zäh sind. Mit Ausnahme des Punktes am Satzende fallen sie eigentlich nie weg. Das kann, wenn man sich ein bisschen Mühe gibt, zu recht eindrücklichen, aber unübersichtlichen Anhäufungen von Satzzeichen führen. Sehen Sie hierzu einen früheren Blogeintrag.
Ganz so einfach wird es uns dann aber doch nicht gemacht: Der Vollständigkeit halber muss ich nämlich noch erwähnen, dass der Schlusspunkt auch bei wörtlichen Zitaten und bei eingeschobenen Zusätzen wegfällt. Doch darüber vielleicht ein anderes Mal mehr. Und hier noch die Hinweise auf die Regeln: