Der i-Punkt und der i-Kringel

Wenn der heutige Artikel etwas schulmeisterlich klingt, liegt es daran, dass es um etwas geht, womit Schulmeisterinnen und Schulmeister sich früher abgeben mussten und Lehrpersonen sich auch heute noch hin und wieder abgeben müssen.

Frage

Meine Tochter ist 12 Jahre alt und geht in die siebte Klasse einer Realschule. Seit einiger Zeit entwickelt sie ihr eigenes Schriftbild. In diesem macht sie zum Beispiel über dem i, ä, ö und ü keinen Punkt sondern einen Kringel oder kleinen Kreis. Ihre Deutschlehrerin kommentiert ihre Arbeiten immer mit dem Satz: „Laut deutschen Rechtschreibgesetz ist ein i-Punkt ein Punkt und kein Kreis.“ Seit Neusten droht sie ihr sogar damit ihre Arbeiten mit einer sechs zu benoten wenn sie keinen richtigen i Punkt macht.

Gibt es tatsächlich ein Gesetz , nach dem man gezwungen werden kann, einen richtigen i Punkt zu machen. Kann die Lehrerin aufgrund der unechten i-Punkte Arbeiten mit einer Sechs benoten?

Antwort

Sehr geehrte Frau B.,

die amtliche Rechtschreibregelung schreibt nicht ausdrücklich vor, dass das kleine i mit einem Punkt geschrieben werden muss. Das i, das dort in § 0 (1) abgebildet ist, hat aber eindeutig einen Punkt und keinen Kringel. Streng genommen hat die Lehrerin Ihrer Tochter also recht.

Doch darum geht es eigentlich gar nicht. Es ist im Deutschen (und auch anderswo, wo man mit lateinischen Buchstaben schreibt) üblich, das i mit einem Punkt zu schreiben. Aufgabe der Schule ist es u. a., den Kindern gewisse Regeln und Konventionen mitzugeben, auch solche, die nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind. In nicht persönlichen Briefen, Bewerbungsschreiben usw. (sofern sie noch von Hand geschrieben werden) macht es sich im Allgemeinen schlecht, wenn man Kringel verwendet. Deshalb sollten auch auf der Schule Punkte verwendet werden.

Ich weiß nicht, ob die Lehrerin rechtlich gesehen die Möglichkeit hat, wegen Kringeln statt Punkten einen Notenabzug zu machen. Aus dem oben erwähnten Grund vermute ich allerdings, dass sie es kann. Die Rechtschreibregelung ist auf Schulen verbindlich.

Wenn Ihre Tochter in ihrer privaten Korrespondenz einen Kringel, ein Herzchen oder ein Blümchen statt des i-Punktes verwendet will, kann sie das natürlich tun, aber auf der Schule sollte sie tatsächlich Punkte schreiben. Ich empfehle Ihnen deshalb, die Lehrerin bei ihrer Aufgabe zu unterstützen.

Das i war ursprünglich punktlos. Der Punkt auf dem i kam im Mittelalter auf, zuerst als Akzentstrich, der später zu einem Punkt reduziert wurde. Er diente dazu, das i und vor allem zwei aufeinanderfolgende i (also ii, im Lateinischen relativ häufig), in der Frakturschrift von u, m und n zu unterscheiden. Auf dem großen I war diese Unterscheidung nicht notwendig, deshalb steht im Deutschen und den meisten anderen Sprachen kein Punkt auf dem Großbuchstaben I (Ausnahme z. B. im Türkischen: İ und I).

Die Umlautpunkte entstanden als kleines e, das über dem a, o oder u geschrieben wurde, um die Umlaute von diesen einfachen Vokalbuchstaben zu unterscheiden. Im Laufe der Zeit wurden dieses e über verschiedene Stufen zu zwei Punkten vereinfacht (siehe auch hier).

Mit der Einführung des Drucks haben sich der i-Punkt und die Umlautpunkte „definitiv“ etabliert. Ich gönne natürlich allen ihre Kringel, Kreise, Herzchen oder Smileys auf dem i, aber offiziell steht dort nur ein einfacher Punkt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das bis-Zeichen und seine Länge

Frage

Ich habe eine Frage zur Rechtschreibung bezüglich Bindestrich und Gedankenstrich. Auf Ihrer Seite finde ich in den Verweisen auf die amtliche Regelungen keinen Hinweis darauf, welchen Strich ich schreiben sollte, wenn ich „bis“ ausdrücken möchte, also z. B. in einer Literaturangabe „S. 10-20 oder S. 10–20“ […].

Antwort

Sehr geehrter Herr L.,

auf unseren Seiten finden Sie tatsächlich keine ausdrücklichen Angaben zum Aussehen der verschiedenen horizontalen Striche. Unsere Seiten behandeln wie die amtlichen Rechtschreibregeln „nur“ die Rechtschreibung. Die Bestimmungen über zum Beispiel die Länge des Gedankenstrichs und des bis-Zeichens gehören aber nicht zur Rechtschreibung, sondern in den Bereich der Typografie und Textverarbeitung.

Nach den allgemein gebräuchlichen typographischen Regeln verwendet man den Halbgeviertstrich (auch Langstrich genannt) für das bis-Zeichen und den Gedankenstrich. Das ist – in „Laiensprache“ ausgedrückt – ein Strich, der doppelt so lang ist wie der gewöhnliche Bindestrich. Wenn Sie ihn gebrauchen wollen oder müssen, hängt es von Ihrem Tippgerät und dessen Tastaturbelegung ab, wie sie ihn erzeugen können. Vor und nach dem bis-Zeichen steht gemäß zum Beispiel Duden kein Leerzeichen:

24.–25. Oktober
die Buchstaben A–F
S. 10–20

Ganz so eindeutig ist die Lage aber nicht: Nach DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung, herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung) wird für das bis-Zeichen ein Gedankenstrich mit Leerzeichen verwendet:

24. – 25. Oktober
die Buchstaben A – F
S. 10 – 20

Nach der allgemeinen Schreibkonvention steht übrigens kein Strich, sondern immer „bis“, wenn auch „von“ steht:

vom 24. bis 25. Oktober
die Buchstaben von A bis F
von Seite 10 bis Seite 20

Dann noch zur Strichlänge: Wenn Sie nicht von Berufs wegen oder aus anderen Gründen mit typografischen Anforderungen zu tun haben, steht es Ihnen frei, wie Sie den bis-Strich genau verwenden wollen. „Normalverbraucher“ und „Normalverbraucherinnen“ können von den (anders als viele meinen) nicht allgemein verbindlichen typografischen Regeln resp. der DIN 5008 abweichen. Dies gilt auch, wenn der Halbgeviertstrich nicht zur Verfügung steht oder man (noch) nicht weiß, wie man ihn der Tastatur entlocken kann. Die folgenden Schreibungen sind also nicht grundsätzlich falsch:

25.-25. Oktober / 24. ‑ 25. Oktober
die Buchstaben A-F / die Buchstaben A ‑ F
S. 10-20 / S. 10 ‑ 20

Zu empfehlen ist aber doch, wenn möglich den allgemein üblicheren längeren Gedankenstrich zu wählen – dies nur schon, um eventuellen Bemerkungen kritischer Zeitgenossen vorzubeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Uhrzeitangaben schreiben

Was man nicht alles an einem verregneten Sonntagmorgen im Januar tut, an dem nur schon die Vorstellung, die wohlige Wärme des Hauses zu verlassen, für ein Schaudern sorgt. Man kann sich damit beschäftigen, wie Uhrzeitangaben geschrieben werden. Wahrscheinlich steht das aber nicht bei allen ganz oben auf der Liste der sonntäglichen Lieblingsbeschäftigungen. Dennoch:

Frage

Meine Frage betrifft die Schreibweise der Uhrzeit. Regelmäßig werde ich gefragt, ob man zum Beispiel 15.00 Uhr oder 15:30 Uhr schreibt. Wie lautet eine „richtige“ Schreibweise der Uhrzeit: mit Punkt oder mit Doppelpunkt oder ist beides korrekt?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

es gibt keine allgemein gültige Vorschrift, wie Uhrzeitangaben geschrieben werden. Nach der DIN 5008 (sie legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest) schreibt man Uhrzeitangaben immer mit vier Ziffern und einem Doppelpunkt:

09:25 Uhr
15:30 Uhr

Die DIN 5008 ist aber nicht allgemein verbindlich. Man muss sich nur daran halten, wenn zum Beispiel ein Hausstil, die auftraggebende Firma oder eine sich selbst auferlegte Richtlinie dazu verpflichtet.

Neben dieser Schreibweise ist vor allem die Schreibung mit einem Punkt üblich. Dabei kann auf die Null am Anfang verzichtet werden.

9.25 Uhr auch 09.25 Uhr
15.30 Uhr

Weiter wird auch die Schreibung mit hochgestellten Minutenangaben verwendet:

925 Uhr
1530 Uhr

So viel „Freiheit“ gibt es hier: All diese Schreibungen sind als korrekt anzusehen. Dringend zu empfehlen ist nur, innerhalb eines Textes oder einer Textreihe immer dieselbe Variante zu verwenden. So viel zu diesem Thema um kurz nach 10.00 Uhr, 10:00 Uhr resp. 1000 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Das alles gilt nur für Zeitangaben nach dem 24-Stunden-Prinzip. Für die Angaben nach dem 12-Stunden-Prinzip gelten andere Regeln und Gebräuche. Dies als kurze Ergänzung um fünf nach zehn [Uhr].

Vom tz und vom ck

Frage

Die Buchstabenverbindungen ck respektive tz werden wie Doppelkonsonanten behandelt. Sie gelten als Kürzezeichen und stehen darum nach kurzen Vokalen. In der Fachliteratur steht oft als Begründung, weshalb ck resp. tz geschrieben wird, dies sei historisch begründet. Was für historische Gründe sind das?

Antwort

Liebe Familie S.,

die Schreibungen tz und ck haben eine unterschiedliche Herkunft. Fangen wir mit dem tz an:

Das z steht nicht für einen Laut, sondern für zwei Laute, nämlich t und s. Viele (also nicht alle) z sind sprachgeschichtlich aus einem t entstanden. Man sieht dies heute am besten an Wörtern aus dem Niederländischen, Schwedischen und Englischen, in denen das t ein t geblieben ist. Zum Beispiel:

Hitze: hitte, hetta, heat
schwitzen: zweten, svettas, sweat
Münze: munt, mynt, u.a. mint
zwölf: twaalf, tolv, twelve

Auch aus heutiger Sicht ist die Schreibung tz nach einem kurzen Vokal noch relativ gut zu erklären. Wenn man ein Wort mit tz im Wortinneren trennt, spricht man nicht zwei z (ts-ts), sondern ein t und ein z (o. evtl. ein t und ein s):

Hit – ze, schwit – zen, Fet – zen, put – zen

Die Schreibung tz statt zz erklärt sich also sowohl aus historischer Sicht (z ist aus t entstanden), als auch aus lautlicher Sicht (z steht für ts; bei Worttrennung spricht man t-z nicht ts-ts).

Beim ck ist es einfacher, aber vielleicht weniger überzeugend: Die Buchstaben c und k standen und stehen oft für denselben Laut (früher zum Beispiel Camerad, Canal, Concert und Creatur neben Kamerad, Kanal, Konzert und Kreatur). Bei der Verdoppelung nahm man nicht „unschön“ zweimal den gleichen Buchstaben kk, sondern die „schönere“ Verbindung von zwei verschiedenen Buchstaben mit dem gleichen Wert ck. Diese Schreibtradition, ck statt kk, hat sich bis in die heutige Schrift gehalten.

Das ist natürlich nicht die ganze Geschichte, aber als kurze Erklärung von einem Nicht-„Schriftgelehrten“ dürfte es hoffentlich ausreichend sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Siehe und sieh!

Frage

In unserem Arbeitsalltag als technische Übersetzer stolpern wir oft über Querverweise auf Abbildungen, Tabellen usw. mit dem kleinen Wörtchen „siehe“. Wird dieses groß- oder kleingeschrieben oder gibt es keine wirkliche Konvention. Zum Beispiel: „Die Warnleuchte befindet sich auf der Rückseite des Deckels (siehe/Siehe Abbildung 3 auf Seite 7).“ Und wie verhält es sich mit den Punkten?

Antwort

Sehr geehrter Herr P.,

eine allgemeingültige Regelung gibt es meines Wissens nicht, aber die folgenden Schreibweisen kommen häufig vor und sind recht praktisch:

Der Verweis wird oft in Klammern gesetzt. Man schreibt siehe dann klein und verwendet direkt nach dem Verweis keinen Punkt:

Die Warnleuchte befindet sich auf der Rückseite des Deckels (siehe Abbildung 3, Seite 7). Sie wird mit Schalter C bedient.
Die Warnleuchte befindet sich auf der Rückseite des Deckels (siehe Abbildung 3, Seite 7) und wird mit Schalter C bedient.
Die Warnleuchte befindet sich auf der Rückseite des Deckels (siehe Abbildung 3, Seite 7), wo auch der Schalter C zu finden ist.

Man kann dem Verweis auch etwas mehr Gewicht geben, indem man ihn nicht in Klammern setzt, sondern nach einem Punkt separat aufführt. Auch dann verwendet man üblicherweise kein Ausrufezeichen, obwohl es sich bei siehe um eine Art Befehlsform des Verbs sehen handelt.

Die Warnleuchte befindet sich auf der Rückseite des Deckels. Siehe Abbildung 3 auf Seite 7.

Weiter gibt es noch die folgende Art des Verweises. Man beachte, dass hier zwischen dem eigentlichen Verweis und demjenigen, wozu der Verweis angegeben wird, kein Komma steht (nein, auch nicht vor siehe im ersten Beispiel!):

Für die Montage der Warnleuchte siehe Anleitung B auf Seite 7.
Siehe Anleitung B auf Seite 7 für die Montage der Warnleuchte.

Dies sind nicht die einzig möglichen Schreibweisen, aber mit diesen einfachen „Regeln“ bin ich bis jetzt immer gut gefahren.

Wenn wir schon dabei sind, hier noch ein paar Worte zur Form: siehe mit e steht nur in Verweisen und Ausrufen:

Siehe Seite 7.
Siehe da, es funktioniert!
Und siehe, ein Engel des Herrn erschien.

Die „gewöhnliche“ Befehlsform von sehen ist sieh ohne e:

Sieh mich bitte an!
Sieh dir den Text noch einmal an!
Sieh her und sei ruhig!

Noch eine allerletzte Bemerkung und dann werde ich wirklich ruhig sein: Auch wenn die Befehlsform sieh! kein e am Schluss hat, kommt sie ganz ohne Apostroph aus!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Mit Leerzeichen rechnen

Zum Wochenanfang ganz kurz etwas „Mathematisches“:

Frage

Wie verhält es sich mit mathematischen Zeichen und Leerzeichen:
10+10=20 oder 10 + 10 = 20?

Antwort

Sehr geehrte Frau K.,

es gibt keine bindende amtliche Regelung zu dieser Frage. Es ist aber üblich, bei Rechenaufgaben und Gleichungen vor und nach dem Rechenzeichen ein Leerzeichen zu verwenden:

10 + 10 = 20
144 : 12 = 12
5 · (2 + 3) = 25
(a + b)2 = a2 + 2ab + b2

Sehen Sie auch diese Angaben zu den Wörtern plus und minus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Name der Pünktchen

Passend zum letzten Beitrag und deshalb vielleicht nicht ganz zufällig wurde gestern diese Frage gestellt:

Frage

Die Umlaute schreibt man ä, ö, ü. Nur, wie heißen die Pünktchen auf den Vokalen? Da gibt es bestimmt einen Fachausdruck, den ich leider nirgends finden kann.

Antwort

Sehr geehrter Herr R.,

die Punkte, mit denen Umlaute gekennzeichnet werden, haben einen ganz einfachen, einleuchtenden Namen: Umlautpunkte. Für einmal geht es also ganz ohne kompliziert klingendes Fremdwort.

Die Pünktchen waren einmal ein über dem a, o oder u geschriebenes e:

Das e über dem a, o und u war notwendig, weil das lateinische Alphabet keine Buchstaben für die Umlautvokale hatte und es im Deutschen sehr praktisch ist, wenn man die Umlaute in der Schrift irgendwie von den anderen Vokalen unterscheiden kann. Im Laufe der Zeit wurde dieses e über verschiedene Stufen zu zwei Pünktchen verkürzt. Die Umlautpunkte verdanken ihre Form also Generationen von bequemen Schnellschreibern und –schreiberinnen. Dieser „historische Rückblick“ erklärt auch, warum man die Umlaute in ae, oe und ue auflösen kann, wenn die Zeichen ä, ö und ü nicht zur Verfügung stehen.

Man darf die Umlautpunkte übrigens nicht mit dem Trema verwechseln, das zwar genau gleich aussieht, aber eine andere Funktion hat. Das Trema gibt die getrennte Aussprache zweier aufeinanderfolgender Vokale an und kommt im Deutschen außer in fremden Eigennamen nicht vor (zum Beispiel Anaïs, Joël, Citroën).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Klammern in Klammern

Frage

Dürfen zwei Klammern hintereinanderstehen? Beispiel: „Autofahren entgegen der Richtung in Einbahnstraßen ist verboten (Straßenverkehrsordnung §5 (SVO §5)).“

Stimmt das? Oder dürfen zwei gleiche Satzzeichen nicht hintereinanderstehen?

Antwort

Sehr geehrte Frau U.,

zwei abschließende Klammern dürfen hintereinanderstehen. Es ist mir keine Regel bekannt, die dies verbieten würde. Häufig werden dabei für den Klammerausdruck innerhalb des bereits eingeklammerten Textes eckige Klammern verwendet:

… (Straßenverkehrsordnung §5 [SVO §5]).
vier Großstadtbahnhöfe (Hamburg, Dresden, Frankfurt [Main], Düsseldorf)
Gewonnen hat das Duo Grünloer Spatzen (Hendrik Bremer [19], Stefanie Hansen [21]) mit dem Titel »Klammer mich nicht aus deinem Leben«.

Die Verwendung von eckigen Klammern ist aber nicht zwingend. Weder in der amtlichen Rechtschreibregelung noch in der DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) findet man Angaben hierzu. Sie können also auch schreiben:

… (Straßenverkehrsordnung §5 (SVO §5)).
vier Großstadtbahnhöfe (Hamburg, Dresden, Frankfurt (Main), Düsseldorf)
Gewonnen hat das Duo Grünloer Spatzen (Hendrik Bremer (19), Stefanie Hansen (21)) mit dem Titel »Klammer mich nicht aus deinem Leben«.

Der erfundene Siegertitel des fiktiven Gesangsduos ist mir übrigens nicht so gut gelungen. Es ist deshalb nicht besonders großzügig von mir, wenn ich ihn hier und jetzt zur allgemeinen Benutzung freigebe. (Nur wenn er wider Erwarten doch einmal auf einer Hitliste und bei Gottschalk oder Borg erschiene, wäre es nett, wenn sein Entstehungsort (Canoonet) erwähnt würde.)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

adidas, canoo, DER SPIEGEL und das iPhone

Frage

Wenn canoo im Satz klein geschrieben werden soll (davon gehe ich aus), wie schreibt man es dann am Satzanfang?

Antwort

Sehr geehrter Herr J.,

das Logo der Canoo Engineering AG ist:

canooRGB

Auch das Logo canoonet2 schreibt man mit einem kleinen Anfangsbuchstaben. Wenn man diese Wörter aber nicht als Logos, sondern als Namen in einem Text verwendet, kann man sie einfach mit einem großen C schreiben:

Es ist interessant, bei Canoo zu arbeiten.
Canoo ist eine Schweizer Firma.

Das Gleiche gilt auch für Logos wie »adidas« und »DER SPIEGEL«. Wenn Sie nicht an einen Hausstil gebunden sind, der etwas anderes vorschreibt, können Sie einfach Schuhe von Adidas und ein Artikel im Spiegel schreiben.

Es gibt nämlich keine amtliche Regelung für solche Fälle, denn es ist im Prinzip nicht korrekt, Eigennamen mit einem Kleinbuchstaben beginnen zu lassen. Da es aber allen freisteht, ihre Firma oder ihr Produkt so zu nennen, wie sie es wollen, gibt es nun einmal Eigennamen, die – zumindest in Logos – mit einem Kleinbuchstaben beginnen.

Da es keine offizielle Vorschrift gibt, haben Sie am Satzanfang verschiedene Möglichkeiten:

1. Sie schreiben trotzdem groß:

Adidas ist ein deutscher Hersteller von Sportartikeln.

Das tue ich normalerweise. Es kann allerdings bei Namen wie iPhone zu unleserlichen Formen führen.

2. Sie schreiben auch am Satzanfang klein:

adidas ist ein deutscher Hersteller von Sportartikeln.
iPhone ist nicht das bestverkaufte Smartphone.

Dies ist nicht zu empfehlen, weil die Großschreibung am Satzanfang eines der wichtigsten Gliederungselemente eines geschriebenen Textes ist. Ein Text wird durch solche Kleinschreibungen schlecht lesbar. Die Kleinschreibung am Satzanfang ist höchstens dann zu vertreten, wenn der Name sich als Logo oder anderweitig durch Farbe, Größe oder Schriftart vom Rest des Textes abhebt.

3. Sie vermeiden es, den Namen als erstes Wort im Satz zu verwenden. Meist kann umformuliert oder ein beschreibendes Element eingefügt werden. Zum Beispiel:

Die Firma »adidas« ist ein deutscher Hersteller von Sportartikeln.
Apples iPhone ist nicht das bestverkaufte Smartphone.

Meine Empfehlung für solche Fälle lautet: Schreiben Sie nur Logos klein und verwenden Sie in durchlaufenden Texten, also nicht nur am Satzanfang, die sonst übliche Groß- und Kleinschreibung:

Canoo ist ein Spezialist für RIA-Anwendungen.
Sportschuhe von Adidas und Puma
Das habe ich im Spiegel gelesen.

Dies ist  die leserfreundlichste Variante. Leserfreundlichkeit finde ich hier wichtiger als Respekt vor der Kreativität der Logoentwerfer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Wenn Sie sich kommerziell mit solchen Namen und Logos beschäftigen, sollten Sie natürlich die geltenden Bestimmungen zur Verwendung geschützter Markennamen beachten.

Abstand bei Prozenten

Frage

Ich habe eine Frage zum Prozentzeichen, genauer zum Abstand zwischen der Zahl und dem Zeichen. Wird ein Abstand gesetzt oder nicht? Die Kolleginnen vom Duden sind da nämlich uneins. Im aktuellen Rechtschreibeduden (25. Aufl.) steht: Ja, ein Abstand, wenn auch kleiner als beim Wortzwischenraum. Im Duden “Satz und Korrektur” (2003, S. 76) heißt es: “Kein Leerzeichen”, somit auch kein Abstand, oder?

Antwort

Sehr geehrter Herr W.,

die amtliche Rechtschreibregelung beschäftigt sich nicht mit dieser Frage, das heißt, es gibt hierzu keine offizielle, allgemein verbindliche Regel. Es gibt aber viele, die einen solchen „ungeregelten“ Zustand nicht mögen. Wenn man sich also zum Beispiel nach DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) richtet, setzt man zwischen Zahl und Prozentzeichen einen Abstand:

25 % mehr
über 75 % der Angestellten
zu 100 % erfüllt

Bei Ableitungen entfällt der Abstand:

25%ig
100%ige Erfüllung

In fortlaufendem Text sollte der Abstand allerdings sogenannt geschützt sein, damit Zahl und Prozentzeichen nie am Zeilenende voneinander getrennt werden. Wenn kein solcher geschützter Abstand zur Verfügung steht und man die Zeilenumbrüche nicht manuell unter Kontrolle halten kann, sollte man sich überlegen, den Abstand wegzulassen. Ohne Abstand zwischen Zahl und Prozentzeichen verstößt man vielleicht gegen gewisse typographische Konventionen, aber, wie gesagt, nicht gegen die amtlichen Rechtschreibregeln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp