Groß- und Kleinschreibung nach Aufzählungsstrichen

Frage

Wenn man im Brief eine Aufzählung hat, wird das Wort nach dem Aufzählungsstrich immer groß geschrieben?

Antwort

Sehr geehrte Frau B.,

hierzu gibt es meines Wissens keine verbindlichen Regeln. Ich möchte aber trotzdem ein paar Hinweise geben:

Wenn die Aufzählung gewissermaßen in den Text integriert ist, sollte nicht großgeschrieben werden. Zum Beispiel:

Es ist erforderlich, dass
– alle Nachbarn informiert werden,
– eventuelle Beschwerden berücksichtigt werden,
– die Lärmbelästigung möglichst gering ist.

Mitnehmen sollten Sie:

  • leichte Kleidung
  • gutes Schuhwerk
  • Regenschutz
  • Kopfbedeckung

Wenn es sich um eine Aufzählung von Titeln, Überschriften, ganzen Sätzen u. Ä. handelt, sollte immer großgeschrieben werden. Beispiele:

Inhalt:
– Ein Wort vorab
– Erstes Kapitel
– Zweites Kapitel
– Abschließende Bemerkungen

Bevor Sie abschließen:

  • Haben alle das Gebäude verlassen?
  • Sind die Fenster geschlossen?
  • Sind alle Lichter gelöscht?

Sonst bleibt es in den meisten Fällen Ihrem eigenen Ermessen (oder eventuellen typographischen Hausregeln) überlassen, ob Sie Nichtsubstantive nach einem Aufzählungsstrich groß- oder kleinschreiben. Wichtig ist vielleicht nur noch, dass Sie innerhalb einer Liste unbedingt das gleiche Prinzip beibehalten sollten. Auch sonst empfiehlt es sich für Vielschreiber(innen), sich so weit wie möglich immer an die gleichen Kriterien zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Beträge schreiben

Frage

Wie schreibt man in einem Dokument einen Betrag wie zum Beispiel 50,00 oder 2160,00Euro?

Antwort

Sehr geehrter Herr K.,

für die Schreibung von Zahlen und Beträgen gibt es keine amtlichen Rechtschreibregeln. Es gibt deshalb verschieden Möglichkeiten. Nach DIN 5008 kann man Ihre Beispiele so schreiben:

50,00 €
€ 50,00
2 160,00 Euro
EUR 2 160,00

Hierbei gelten die folgenden Regeln:

  • Komma nach den ganzen Zahlen
  • Zahlen mit mehr als drei Stellen werden vom Komma aus in Dreiergruppen eingeteilt, die durch ein (wenn möglich geschütztes) Leerzeichen getrennt werden
  • Leerzeichen (wenn möglich geschützt) zwischen Betrag und vor- oder nachgestellter Maßeinheit

Neben diesen Grundregeln werden auch die folgenden Varianten verwendet:

  • Bei Geldbeträgen werden die Dreiergruppen aus Sicherheitsgründen manchmal durch einen Punkt getrennt. Es ist schließlich nicht ganz unwichtig, ob man ein paar Tausender oder Milliönchen mehr oder weniger hat:

2.160,00 €
13.500.000,00 USD

  • Oft wird bei nur vierstelligen Zahlen das Leerzeichen weggelassen:

2160,00 €
5000,00 CHF

Und in der Schweiz (sowie in Liechtenstein) macht man es „natürlich“ wieder einmal anders als anderswo:

  • Punkt oder Komma nach ganzen Zahlen
  • Dreiergruppen werden durch Apostroph oder Leerzeichen getrennt

50.00 Franken oder 50,00 Franken
2’160.00 CHF oder 2 160,00 CHF
CHF 13’500’000.00 oder CHF 13 500 000,00

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, aus denen Sie wählen können. Wie immer gilt dabei das Folgende: Stilistisch gesehen sollte man innerhalb eines Textes, einer Tabelle usw. immer die gleiche Schreibweise verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Textgestaltung, typografische Regeln, DIN 5008

Frage

Wo – wenn überhaupt – ist geregelt, ob bei der Anwendung von Klammern, Binde- und Schrägstrichen Leerzeichen genutzt werden? Schreibt man z.B.:

(6 Punkte) oder ( 6 Punkte )?
Größe 37/38 oder Größe 37 / 38?

Dazu kommt, dass die automatische Korrektur bei Textverarbeitungsprogrammen einen Bindestrich mit vor- und nachgesetzten Leerzeichen zumeist durch einen Gedankenstrich ersetzt.

Antwort

Sehr geehrter Herr P.,

die Verwendung von Satzzeichen ist offiziell in den amtlichen Rechtschreibregeln festgelegt. Sehen Sie dazu das jeweilige Kapitel Zeichensetzung:

Amtliche Rechtschreibregeln
Canoonet-Rechtschreibregeln

Dort wird hauptsächlich erklärt, wann man welche Satzzeichen verwendet. Typographische Fragen im Bereich der Textverarbeitung und -gestaltung, d.h. welche Form die Satzzeichen haben, wo man Leerzeichen respektive keine Leerzeichen verwendet usw. ist in der DIN 5008 festgelegt.

Sie finden diese Regeln leider nicht auf unseren Seiten. Ihre Frage bringt mich aber dazu, darüber nachzudenken, ob wir nicht eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Punkte auf Canoonet zur Verfügung stellen könnten. Noch ist es aber nicht so weit. Deshalb beantworte ich Ihre Beispielfragen gleich hier. Man schreibt:

(6 Punkte)
keine Leerzeichen zwischen Klammer und eingeklammertem Text;

Größe 36/37
keine Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich;

Längerer Gedankenstrich statt kurzem Bindestrich, wenn innerhalb eines laufenden Textes vor dem Strich ein Leerzeichen und nach dem Strich ein Leerzeichen oder ein Komma stehen muss. Zur Frage, wann genau der Gedankenstrich verwendet wird, siehe Rechtschreibregeln.

Wenn Sie als durchschnittlicher Sprachproduzent und -konsument diese Regeln nicht kennen und deshalb manchmal dagegen verstoßen, ist das kein Schwerverbrechen. Die DIN-Normen sind vor allem für professionelle Schreiber, Drucker und Herausgeber gedacht, und auch sie halten sich nicht immer daran.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp