Frage
Wir haben im Grundkurs gelernt, dass in Fragesätzen das Verb vor dem Subjekt steht, nicht aber, dass man auch ein Dativobjekt dazwischenschieben kann. „Gehört dir das Auto?“ scheint mir die üblichere Variante im Vergleich zu „Gehört das Auto dir?“ zu sein. Gibt es eine offizielle grammatikalische Regel, die die Wortfolge Verb-Dativobjekt-Subjekt im Fragesatz als „erlaubt“ festlegt?
Antwort
Guten Tag Frau T.,
diese Frage stellt sich nicht nur bei Fragesätzen, sondern allgemein für das sogenannte Mittelfeld. Kann das Dativobjekt vor dem Subjekt stehen?
Eine offizielle Regel gibt es nicht. Die Wortstellung im Deutschen ist sehr komplex. Außer bei der Stellung der gebeugten Verbform gibt es (fast) keine festen Regeln, nur mehr oder weniger starke Tendenzen. Häufig spielen dabei mehrere Tendenzen eine Rolle, die einander zum Teil widersprechen.
Bei Ihrer Frage spielen die folgenden Wortstellungstendenzen eine Rolle:
a) Subjekt steht vor Objekt
Gehört das Auto dir?
… weil das Kind ihnen nicht gehorcht.
Danach las der Lehrer uns ein Märchen vor.
b) Pronomen steht vor Nomen
„Gehört dir das Auto?
…weil ihnen das Kind nicht gehorcht.
Danach las uns der Lehrer ein Märchen vor.
Keine dieser beiden Tendenzen ist so viel stärker, dass sie die andere verdrängen könnte. Beide Wortstellung sind deshalb möglich.
Ich hoffe, dass diese Erklärung Ihnen hilft oder dass Ihnen diese Erklärung hilft.
Mehr dazu finden Sie in der LEO-Grammatik im Kapitel zur Wortstellung unter Subjekt und Pronomen vor Nomen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp